TÜV Rheinland | Press Reports

Rückstau: Kreuzung muss immer frei
bleiben
13.11.2015 | Köln
Alle Tage wieder:
Ampelkreuzungen in
der City werden in den
Stoßzeiten zum
Nadelöhr. Auf der
„letzten Rille“
quetschen sich viele
Autofahrer in den Kreuzungsbereich und blockieren dann
während der Grünphase den Quer- oder Gegenverkehr –
nichts geht mehr. Die Straßenverkehrsordnung regelt die
Situation an Kreuzungen eindeutig. Hans-Ulrich Sander,
Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland: „Autofahrer dürfen
nur dann in eine Kreuzung fahren, wenn sie sicher sind,
dass sie diese auch komplett überqueren können.“
Auch Einmündungen nicht blockieren
Hat sich bereits ein Rückstau gebildet, heißt es auch bei
grünem Ampellicht an der breiten, weißen Haltelinie zu
warten, bis die Kreuzung wieder frei ist. Kreuzungen
müssen immer frei bleiben. Wer sie verstopft, begeht eine
Ordnungswidrigkeit. Das kann mit einem Bußgeld geahndet
werden. Auch Einmündungen sind bei einem Stau stets frei
zu halten, damit andere Verkehrsteilnehmer abbiegen
können.
Hinweisschild „Bei Rot hier halten“
beachten
Darüber hinaus ist das Hinweisschild vor Ampeln „Bei Rot
hier halten“ in jedem Fall zu beachten, damit
beispielsweise Fahrzeuge aus einer Seitenstraße herausoder von einem Parkplatz herunterfahren und sich
einordnen können. „Selbst wenn die Entfernung zur Ampel
mehrere Wagenlängen beträgt, ist der Stopp an der
vorgezogenen Haltelinie verbindlich“, betont TÜV
Rheinland-Fachmann Sander.
Kontakt für Journalisten: Wolfgang Partz
Telefon: +49 221 806-2290
E-Mail: [email protected]
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