BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 21. Wahlperiode Drucksache 21/2196 10.11.15 Antrag der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Kazim Abaci, Hendrikje Blandow-Schlegel, Uwe Giffei, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Doris Müller, Wolfgang Rose, Brigitta Schulz, Jens-Peter Schwieger (SPD) und Fraktion und der Abgeordneten Phyliss Demirel, Dr. Stefanie von Berg, Antje Möller, Mareike Engels, Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion zu Drs. 21/1954 Betr.: Effektive Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus und religiösen Extremismus auch in Zukunft fortsetzen Der Salafismus in Deutschland gilt als die zurzeit dynamischste islamistische Bewegung. Er entfaltet seine Breitenwirkung vor allem durch das Internet. Salafistische Ideologieinhalte werden durch eine Vielzahl von deutschsprachigen Internetseiten sowie durch zahlreiche Kurzvideos, auch des Islamischen Staates, vermittelt. Einfluss erlangen Salafisten auch über Infostände, die Verteilung von Koranausgaben, Broschüren und Flugblättern sowie Übersetzungen salafistischer Grundlagenwerke und durch die Abhaltung von Seminaren, an denen ein überwiegend junges Publikum teilnimmt. Auch Schulen und Jugendzentren, aber auch Flüchtlingsunterkünfte, sind von den Anwerbungsversuchen der Salafisten betroffen. Leider verzeichnen Salafisten auch in Hamburg zunehmend Mobilisierungserfolge vor allem unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dieser Entwicklung wird mit verschiedenen Ansätzen begegnet. Dazu gehören eine konsequente Strafverfolgung, Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz, Präventionsarbeit sowie Angebote für betroffene Jugendliche und ihre Eltern. Mit der Fachstelle für religiös begründete Radikalisierung „legato“ hat die Freie und Hansestadt Hamburg zudem eine Anlaufstelle geschaffen, die neben der Beratung und Begleitung auch für die Fortbildung von Fachpersonal und Multiplikatoren zuständig ist. Mit der Drs. 20/13460 wurde Ende 2014 ein ausführliches Maßnahmenpaket verabschiedet. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz wurde personell gestärkt. Die entsprechenden Netzwerke und Beratungsstellen haben ihre Arbeit bereits aufgenommen und werden genutzt. Um das beschlossene Präventionsprogramm effektiv und nachhaltig umzusetzen, bedarf es einer Weiterentwicklung und Fortführung des gesamten Aktionsprogramms und der dazu gehörigen finanziellen Ressourcen. Die Bürgerschaft möge beschließen: Der Senat wird ersucht, 1. das Senatskonzept vom 28.10.2014 (Drs. 20/13460) „Effektive Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus und religiösen Extremismus ergreifen“ über das Ende des Förderzeitraumes am 31.12.2016 hinaus fortzusetzen, weiterzuentwickeln und entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2017/2018 budgeter- Drucksache 21/2196 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode höhend bereitzustellen. Auf der Grundlage des unter Ziffer 2. geforderten Berichts zu den Haushaltsberatungen ist zu prüfen, ob und inwieweit die personellen Ressourcen in der zuständigen Fachbehörde aufgestockt werden müssen. 2. 2 der Bürgerschaft alle zwei Jahre, erstmals zum 30.06.2016, über die unter dem Handlungsschwerpunkt „Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus und antimuslimischer Diskriminierung“ geleistete Arbeit Bericht zu erstatten; dazu gehört auch eine Berichterstattung über die Wirksamkeit und Zielerreichung der Projekte.
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