Effektive Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus und

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode
Drucksache
21/2196
10.11.15
Antrag
der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Kazim Abaci, Hendrikje Blandow-Schlegel,
Uwe Giffei, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Doris Müller,
Wolfgang Rose, Brigitta Schulz, Jens-Peter Schwieger (SPD) und Fraktion
und
der Abgeordneten Phyliss Demirel, Dr. Stefanie von Berg, Antje Möller,
Mareike Engels, Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion
zu Drs. 21/1954
Betr.:
Effektive Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus und religiösen
Extremismus auch in Zukunft fortsetzen
Der Salafismus in Deutschland gilt als die zurzeit dynamischste islamistische Bewegung. Er entfaltet seine Breitenwirkung vor allem durch das Internet. Salafistische
Ideologieinhalte werden durch eine Vielzahl von deutschsprachigen Internetseiten
sowie durch zahlreiche Kurzvideos, auch des Islamischen Staates, vermittelt. Einfluss
erlangen Salafisten auch über Infostände, die Verteilung von Koranausgaben, Broschüren und Flugblättern sowie Übersetzungen salafistischer Grundlagenwerke und
durch die Abhaltung von Seminaren, an denen ein überwiegend junges Publikum teilnimmt. Auch Schulen und Jugendzentren, aber auch Flüchtlingsunterkünfte, sind von
den Anwerbungsversuchen der Salafisten betroffen. Leider verzeichnen Salafisten
auch in Hamburg zunehmend Mobilisierungserfolge vor allem unter Jugendlichen und
jungen Erwachsenen.
Dieser Entwicklung wird mit verschiedenen Ansätzen begegnet. Dazu gehören eine
konsequente Strafverfolgung, Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz,
Präventionsarbeit sowie Angebote für betroffene Jugendliche und ihre Eltern. Mit der
Fachstelle für religiös begründete Radikalisierung „legato“ hat die Freie und Hansestadt Hamburg zudem eine Anlaufstelle geschaffen, die neben der Beratung und
Begleitung auch für die Fortbildung von Fachpersonal und Multiplikatoren zuständig
ist.
Mit der Drs. 20/13460 wurde Ende 2014 ein ausführliches Maßnahmenpaket verabschiedet. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz wurde personell gestärkt. Die
entsprechenden Netzwerke und Beratungsstellen haben ihre Arbeit bereits aufgenommen und werden genutzt. Um das beschlossene Präventionsprogramm effektiv
und nachhaltig umzusetzen, bedarf es einer Weiterentwicklung und Fortführung des
gesamten Aktionsprogramms und der dazu gehörigen finanziellen Ressourcen.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1.
das Senatskonzept vom 28.10.2014 (Drs. 20/13460) „Effektive Maßnahmen
gegen gewaltbereiten Salafismus und religiösen Extremismus ergreifen“ über das
Ende des Förderzeitraumes am 31.12.2016 hinaus fortzusetzen, weiterzuentwickeln und entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2017/2018 budgeter-
Drucksache 21/2196
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
höhend bereitzustellen. Auf der Grundlage des unter Ziffer 2. geforderten Berichts
zu den Haushaltsberatungen ist zu prüfen, ob und inwieweit die personellen Ressourcen in der zuständigen Fachbehörde aufgestockt werden müssen.
2.
2
der Bürgerschaft alle zwei Jahre, erstmals zum 30.06.2016, über die unter dem
Handlungsschwerpunkt „Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem
Extremismus und antimuslimischer Diskriminierung“ geleistete Arbeit Bericht zu
erstatten; dazu gehört auch eine Berichterstattung über die Wirksamkeit und Zielerreichung der Projekte.