ten durch den Ehegatten nicht absetzen

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Ein auswärtiger Arbeitnehmer kann Besuchsfahrten durch den Ehegatten nicht absetzen
Ein Steuerpflichtiger arbeitet auswärts und kann aus beruflichen Gründen an den Wochenenden
nicht nach Hause fahren. Statt einer Heimfahrt besucht die Ehefrau ihren Mann am Beschäftigungsort. Die dadurch entstehenden Aufwendungen für die Besuchsfahrten stellen laut BFH keine Werbungskosten des Arbeitnehmers dar.
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um einen auswärts auf unterschiedlichen
Baustellen tätigen Monteur, der während einer Auswärtstätigkeit regelmäßig von seiner Ehefrau besucht wurde. Die entstandenen Fahrtkosten machte er als Werbungskosten geltend. Die Arbeitgeberin des Steuerpflichtigen bescheinigte,
dass die Anwesenheit des Steuerpflichtigen auf der Baustelle
an den Wochenenden aus produktionstechnischen Gründen
erforderlich gewesen sei.
Während der Steuerpflichtige nach erfolglosem Einspruchsverfahren vor dem FG recht bekam, hob der BFH die Entscheidung der Vorinstanz auf und wies die Klage mangels beruflicher Veranlassung der Fahrtkosten ab.
Beachten Sie | Beruflich veranlasst sind grundsätzlich nur die
Mobilitätskosten eines steuerpflichtigen Arbeitnehmers, die
dieser selbst für seine eigenen beruflichen Fahrten aufwendet.
Dies wird damit begründet, dass der Weg zur Tätigkeitsstätte
und zurück eine notwendige Voraussetzung zur Erzielung von
Einkünften ist.
PRAXISHINWEIS
Im Urteil blieb ausdrücklich offen, ob und unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise die Anerkennung entsprechender Besuchsfahrten möglich sein könnte.
Fundstelle
BFH 22.10.15, VI R 22/14, astw.iww.de, Abruf-Nr. 182819
Quelle: Ausgabe 03 / 2016 | Seite 187 | ID 43803679