DIE ERSTE SEITE Prof. Dr. Jens Koch Bringt das Jahr 2015 die Aktienrechtsnovelle 2014? WIRTSCHAFTSRECHT Dr. Nils Krause, LL.M., FAHaGesR/FAStR/RA,und Christopher Albien, RA BB-Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsreport zu Mergers & Acquisitions und Corporate Finance I 194 I 235 Torsten Decker, RA, und Dr. Thiemo Schäfer, LL.M., RA Die Unternehmensinsolvenz aus Investorensicht I 198 STEUERRECHT Prof. Dr. Roman Seer Verständigungen an der Schnittstelle von Steuer- und Steuerstrafverfahren 214 Andreas Patzner, RA/StB, und Oliver F. Joch, LL.M. oec., RA Die negativen Zinsen als neue Herausforderung bei der Ertragsbesteuerung BILANZRECHT I 221 UND BETRIEBSWIRTSCHAFT Prof. Dr. Annette G. Köhler und Kirsten Gehring Externe Pflichtrotation des Abschlussprüfers -Implikationen für die Qualität der Abschlussprüfung Prof. Dr. Stefan Müller und Dr. Martin Stawinoga Verschärfung der Voraussetzungen zur rückwirkenden Anwendung der Schwellenwerterhöhungen den BiIRUG-RegE- Update zu BB2014, 2411 ff. I 241 ARBEITSRECHT Peter Hoppenstaedt, RA/FAArbR, und Dr. Till Hoffmann-Remy, RA/FAArbR Arbeitgeberstrategien gegen Weiterbeschäftigungsverlangen und Annahmeverzugsrisiko I 245 Fachmedien Recht und Wirtschaft I dfv Mediengruppe I Frankfurt am Main durch Inhalt • Wi rtschaftsrecht Die Woche im Bliek Steuerrecht 193 Die Woche im Bliek 213 Entscheidungen BFH: Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - VerfassungsmäBigkeit des § 3c Abs. 2 Satz 2 EStGi.d. F.des JStG2010 (2.9.2014 - IX R43/13) BFH: Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplanes (22.10.2014 -I R39/13) Entscheidungen BGH: Faktischer GmbH-Geschäftsführer als Täter einer Insolvenzverschleppung (18.12.2014 - 4 StR323/14 und 4 StR324/14) BGH: Zu den Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Währungsswap-Vertrages (20.1.2015 - XI lR 316/13) Gesetzgebung BMJV: Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgestellt Aufsätze Prof. Dr. Roman Seer Aufsätze Dr. Nils Krause, LL.M., FAHaGesR/FAStR/RA/Solicitor (England/Wales), und Christopher Albien, RA 194 Die nach wie vor gesetzlich nicht geregelte sog. tatsächliche Verständigung ist gleichwohllängst ein fester Bestandteil des Besteuerungsverfahrens. Wird dieses durch ein Steuerstrafverfahren überlagert, wird darüber hinausgehend zum Abschluss beider Verfahren nach Gesamtlösungen gesucht. Der Beitrag zeigt deren rechtliche Möglichkeiten und Grenzen in den einzelnen Verfahrensstadien auf. BB-Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsreport zu Mergers & Acquisitions und Corporate Finance In den Jahren 2013 und 2014 hat die Rechtsprechung diverse Entscheidungen getroffen, die für Aktivitäten im Bereich Mergers & Acquisitions sowie Corporate Finance relevant sind. Auch Regelungen und Erläuterungen von Gesetzgeber und Aufsicht tragen zu bedeutenden Veränderungen auf diesem Gebiet bei. Der Beitrag liefert einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen. Torsten Decker, M.A., RA,und Dr. Thiemo Schäfer, LL.M., RA Andreas Patzner, RA/StB,und Oliver F.Joch, LL.M. oec., RA 198 Die Unternehmensinsolvenz aus Investorensicht Die Unternehmensinsolvenz bietet eine Vielzahl von Investitionsmöglichkeiten. Mit diesem Beitrag 5011 dem Investor das Kompetenzgeflecht bei einer Unternehmensinsolvenz transparent dargestellt und seine Investitionsmöglichkeiten erläutert werden. Entscheidungen BGH: Begrenzung der Nachhaftung nach Beendigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags auf fünf Jahre 214 Verständigungen an der Schnittstelle von Steuerund Steuerstrafverfahren 206 (7.10.2014 -11 ZR 361/13 - dazu BB-Kommentar von Prof. Dr. Olaf MülJer-Michaels, RA) Die bahnbrechende Entscheidung der ElB, erstmals einen sog. negativen Einlagezins für Banken zu verlangen, stellt für Banken und für einen immer gröBer werdenden Kundenkreis eine wirtschaftliche, aber auch steuerliche Herausforderung dar. Bisher hat sich die SteuerJiteratur noch nicht mit dem neu auftretenden wirtschaftlichen Phänomen befasst. Dabei drängen sich sowohl bei der steuerJichen Ouallûkatlon als auch in der Folgebehandlung sog. negativer Einlagezinsen wichtige Fragen auf. Der Beitrag nimmt auf Grundlage anerkannter Auslegungsmethoden eine erste ertragund umsatzsteuerliche Einordnung vor. Tobias Hagemann, M.Sc. BGH: Aktivlegitimation des Hauptinsolvenzverwalters zur Verfolgung eines Insolvenzanfechtungsanspruchs nach Abschluss de, Sekundärinsolvenzverfahrens in Belgien (20.11.2014 - IXZR 13/14 - dazu BB-Kommentar von Dr. Marco Wil helm, RA) 209 221 Die negativen Zinsen als neue Herausforderung bei der Ertragsbesteuerung 226 Abzug von Betriebsausgaben mittels Treaty Override? Insbesondere in der vergangenen Dekade ist der Gesetzgeber mehrfach dazu übergegangen, abkommensrechtliche Ergebnisse betreffend die Freistellung von Einkünften unilateral zu überschreiten (sog. Treaty Override). Während dies im Regelfall zu Einschränkun gen der abkommensrechtlichen Vorteile für den Steuerpflichtigen führt, 5011 nachfolgend der Frage nachgegangen werden, ob sich der SteuerpfJichtige solche Vorschriften in bestimmten Situationen auch zunutze mach en kann. Dr.Stefan Behrens, RA/FAStR/StB,und Georg Renner, StB 227 Verschärfung der EU-Rechtswidrigkeit von § 1 Abs. 1 AStGdurch das ZolikodexAnpG Praxiswissen Corporate Governance Kodex ca. Februar 2015, Wirtschaftsrecht, Frankfurter Kommentar, ca. 500 Seiten, Geb., ISBN: 978-3-8005-1579-0, Der neue Wortlaut von § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1b) AStG verschärft den EU-RechtsverstoB von § 1 Abs. 1 AStG, weil der SteuerpfJichtige EU-rechtJichdie Möglichkeit haben muss, Beweise für etwaige wirtschaftliche Gründe für den Abschluss des nicht dem Fremdvergleich entsprechenden Geschäfts beizubringen. Die Neuregelung erschwert den bisher vom BFH beschrittenen Weg zur Erreichung EU-rechtskonformer Ergebnisse, in den genannten Fällen eine "Geschäftsbeziehung" zu verneinen. ca.e 198,- Entscheidung RsMT---,----,-,. Fachmedien dfv'Med,engruppe 11 069/7595-2722 Recht und Wirtschaft I [email protected] I www.ruw.de BFH: (Teil-)Einspruchsentscheidung - Erneuter Einspruch innerhaff der Einspruchsfrist 230 (18.9.2014 - VI R 80/13 - dazu BB-Kommentar von Dr. Christina Hildebrand, RAiFAStR/StB) Betriebs-Berater I BB 5.2015126.1.2015 Inhalt Arbeitsrecht Bilanzrecht und Betriebswirtschafe Die Woche im Bliek 233 Die Woche im Bliek 243 Entscheidungen lAG Nürnberg: Karrenzentschädigung als Masseforderung (1.10.2014 - 4 Sa273/14) lAG Berlin-Brandenburg: Annahmeverzug bei behördlichem Beschäftigungsverbot (29.10.2014 - 17 Sa285/14) OlG Hamm: Altersdiskriminierung eines Polizeivollzugsbeamten kein Schadensersatzanspruch wegen Fristversäumnis (3.12.2014-11 U 6113) lAG Düsseldorf: Schienenkartell- Unternehmenskartellbu~e nicht erstattungsfähig (20.1.2015 - 16 Sa459/14,16 Sa460/14 und 16 Sa458/14) lAG Baden-Württemberg: Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis hindert auch beim Scheinwerkvertrag das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses (18.12.2014 - 3 Sa33/14) Rechnungslegung EFRAG:Stellungnahme zu ED/2014/4 EFRAG:Stellungnahme zur Diskussion über Preisregulierung EFRAG:Erhaltene Rückmeldungen zu DP/2014/1 OIC: Umfrage zu lAS 8 ORSC:Stellungnahmen zum IASBED/2014/4 und zu geplanten Änderungen an lAS 19 Wirtschaftsprüfung IAASB:Standards zur Erneuerung des Bestätigungsvermerks WPK:Vollmachtsdatenbank für Mitglieder nun freigeschaltet WPK:Stellungnahmezur geplanten Änderung der KomEinrPrV RP IOW:Stellungnahme zur geplanten Änderung der KomEinrPrV RP IOW:Stellungnahme zum OECD-Entwurf "BEPSAction 6: Abkommensmissbrauch verhindern" IOW:Wie stehen ISO19600 und IDW PS980 zueinander? Aufsatz Aufsätze Prof. Dr. Annette G. Köhler und Dipl.-Kff. Kirsten Gehring 235 Diejüngste EU-Verordnung zur Abschlussprüfung schreibt die Rotation des Abschlussprüfers für gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vor. Der Beitrag anaIysiert basierend auf einer empirischen Untersuchung die damit verbundenen Effekte auf die Prüfungsqualität aus Sicht betroffener Finanzvorstände/Leiter Rechnungs- oder Finanzwesen, Prüfungsausschussvorsitzender und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Prof. Dr. Stefan Müller und Dr. Martin Stawinoga Am 7.1.2015 wurde der Regierungsentwurf des BilanzrichtlinieUmsetzungsgesetz (BilRUG) veröffentlicht. Die einzige für den gegenwärtigen Zeitraum schon relevante Änderung im Vergleich zum Referentenentwurf ist eine angekündigte Verschärfung der Voraussetzungen, um schon rückwirkend für das Geschäftsjahr 2014 von den Erhöhungen der Schwellenwerte für die Bestimmung der Unternehrnensqröûenklassen für Kapitalgesellschaften oder denen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften profitieren zu können. In dem Beitrag werden aufbauend auf dem o.g. genannten Aufsatzvon Mü/ler/Stawinoga die für die rückwirkende Anwendung der Schwellenwerterhöhung relevanten Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf dargestellt und kritisch diskutiert. Save the date RdF-Worl<shop Recht der Finanzinstrumente en Workshop AIFM-Richtlinie Update lil am 21. April 2015 in Frankfurt am Main http://Veranstaltungen.ruw.de/veranstaltungen/finanzmarkt Betnebs-Berater I BB 5.2015126.1.2015 245 Arbeitgeberstrategien gegen Weiterbeschäftigungsverlangen und Annahmeverzugsrisiko Externe Pflichtrotation des Abschlussprüfers Implikationen tür die Qualität der Abschlussprüfung Verschärfung der Voraussetzungen zur rückwirkenden Anwendung der Schwellenwerterhöhungen durch den BilRUG-RegE - Update zu BB 2014, 2411 ft. Peter Hoppenstaedt, RAJFAArbR,und Dr. Till Hoffmann-Remy, RAJFAArbR 241 Der Weiterbeschäftigungsantrag des Arbeitnehmers ist ein Standard in nahezu jedem Kündigungsrechtsstreit. Umso erstaunlicher ist es, dass die Verteidigungslinie des Arbeitgebers gegen solche Anträge häufig auch über mehrere Instanzen hinweg kaum Aufmerksamkeit erfährt. Regelmä~ig belässt es der Arbeitgeber dabei, nur zu dem Kündigungsvorwurf vorzutragen; Weiterbeschäftigung und Annahmeverzug werden gleichsam "weggeschenkt". In dem Beitrag sollen Anregungen für die praktische Handhabung verschiedener Fallkonstellationen gegeben werden. Selbst wenn die politische Entscheidung gegen eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers gefallen ist, bietet sich dem Arbeitgeber den noch die Möglichkeit, zumindest das wirtschaftliche Risiko aus dem Annahmeverzug deutlich zu reduzieren und/oder alternativ Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten umzusetzen. Entscheidungen BAG:Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung Aufklärungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers (13.11.2014- 8 AZR817113) 250 BAG: Betriebliche Altersversorgung - Bündelung der unternehmerischen Prüfungstermine (11.11.2014- 3 AZR117/13) 251 BAG: Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Rechtsmissbrauch bei Versorgungszusage wegen der Stellung als Gesellschafter (11.11.2014- 3 AZR404113) 253 BAG: Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub (6.5.2014- 9 AZR678/12- dazuBB-Kommentarvon Prof. Dr. Claus Koss, StBIWP) 256 Die Erste Seite Prof. Dr. Jens Koch Bringt das Jahr 2015 die Aktienrechtsnovelle 2014? Jobs der Woche VII ImpressumNorschaû VIII '" -
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