Prof. Dr. Jens Koch Bringt das Jahr 2015 die Aktienrechtsnovelle

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Prof. Dr. Jens Koch
Bringt das Jahr 2015 die Aktienrechtsnovelle 2014?
WIRTSCHAFTSRECHT
Dr. Nils Krause, LL.M., FAHaGesR/FAStR/RA,und Christopher Albien, RA
BB-Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsreport zu Mergers & Acquisitions und Corporate Finance
I
194
I
235
Torsten Decker, RA, und Dr. Thiemo Schäfer, LL.M., RA
Die Unternehmensinsolvenz aus Investorensicht I 198
STEUERRECHT
Prof. Dr. Roman Seer
Verständigungen an der Schnittstelle von Steuer- und Steuerstrafverfahren 214
Andreas Patzner, RA/StB, und Oliver F. Joch, LL.M. oec., RA
Die negativen Zinsen als neue Herausforderung bei der Ertragsbesteuerung
BILANZRECHT
I
221
UND BETRIEBSWIRTSCHAFT
Prof. Dr. Annette G. Köhler und Kirsten Gehring
Externe Pflichtrotation des Abschlussprüfers -Implikationen
für die Qualität der Abschlussprüfung
Prof. Dr. Stefan Müller und Dr. Martin Stawinoga
Verschärfung der Voraussetzungen zur rückwirkenden Anwendung der Schwellenwerterhöhungen
den BiIRUG-RegE- Update zu BB2014, 2411 ff. I 241
ARBEITSRECHT
Peter Hoppenstaedt, RA/FAArbR, und Dr. Till Hoffmann-Remy, RA/FAArbR
Arbeitgeberstrategien gegen Weiterbeschäftigungsverlangen und
Annahmeverzugsrisiko I 245
Fachmedien Recht und Wirtschaft
I dfv Mediengruppe I Frankfurt am Main
durch
Inhalt
•
Wi rtschaftsrecht
Die Woche im Bliek
Steuerrecht
193
Die Woche im Bliek
213
Entscheidungen
BFH: Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - VerfassungsmäBigkeit des § 3c Abs. 2 Satz 2 EStGi.d. F.des JStG2010
(2.9.2014 - IX R43/13)
BFH: Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplanes (22.10.2014 -I R39/13)
Entscheidungen
BGH: Faktischer GmbH-Geschäftsführer als Täter einer Insolvenzverschleppung (18.12.2014 - 4 StR323/14 und 4 StR324/14)
BGH: Zu den Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines
Währungsswap-Vertrages (20.1.2015 - XI lR 316/13)
Gesetzgebung
BMJV: Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgestellt
Aufsätze
Prof. Dr. Roman Seer
Aufsätze
Dr. Nils Krause, LL.M., FAHaGesR/FAStR/RA/Solicitor
(England/Wales), und Christopher Albien, RA
194
Die nach wie vor gesetzlich nicht geregelte sog. tatsächliche Verständigung ist gleichwohllängst ein fester Bestandteil des Besteuerungsverfahrens. Wird dieses durch ein Steuerstrafverfahren überlagert, wird darüber hinausgehend zum Abschluss beider Verfahren nach Gesamtlösungen gesucht. Der Beitrag zeigt deren rechtliche Möglichkeiten und Grenzen in den einzelnen Verfahrensstadien auf.
BB-Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsreport
zu Mergers & Acquisitions und Corporate Finance
In den Jahren 2013 und 2014 hat die Rechtsprechung diverse Entscheidungen getroffen, die für Aktivitäten im Bereich Mergers &
Acquisitions sowie Corporate Finance relevant sind. Auch Regelungen und Erläuterungen von Gesetzgeber und Aufsicht tragen zu
bedeutenden Veränderungen auf diesem Gebiet bei. Der Beitrag
liefert einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
Torsten Decker, M.A., RA,und Dr. Thiemo Schäfer, LL.M., RA
Andreas Patzner, RA/StB,und Oliver F.Joch, LL.M. oec., RA
198
Die Unternehmensinsolvenz aus Investorensicht
Die Unternehmensinsolvenz bietet eine Vielzahl von Investitionsmöglichkeiten. Mit diesem Beitrag 5011 dem Investor das Kompetenzgeflecht bei einer Unternehmensinsolvenz transparent dargestellt und seine Investitionsmöglichkeiten erläutert werden.
Entscheidungen
BGH: Begrenzung der Nachhaftung nach Beendigung eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags auf fünf Jahre
214
Verständigungen an der Schnittstelle von Steuerund Steuerstrafverfahren
206
(7.10.2014 -11 ZR 361/13 - dazu BB-Kommentar von
Prof. Dr. Olaf MülJer-Michaels, RA)
Die bahnbrechende Entscheidung der ElB, erstmals einen sog. negativen Einlagezins für Banken zu verlangen, stellt für Banken und
für einen immer gröBer werdenden Kundenkreis eine wirtschaftliche, aber auch steuerliche Herausforderung dar. Bisher hat sich die
SteuerJiteratur noch nicht mit dem neu auftretenden wirtschaftlichen Phänomen befasst. Dabei drängen sich sowohl bei der steuerJichen Ouallûkatlon als auch in der Folgebehandlung sog. negativer Einlagezinsen wichtige Fragen auf. Der Beitrag nimmt auf
Grundlage anerkannter Auslegungsmethoden eine erste ertragund umsatzsteuerliche Einordnung vor.
Tobias Hagemann, M.Sc.
BGH: Aktivlegitimation des Hauptinsolvenzverwalters zur Verfolgung eines Insolvenzanfechtungsanspruchs nach Abschluss de,
Sekundärinsolvenzverfahrens in Belgien
(20.11.2014 - IXZR 13/14 - dazu BB-Kommentar von
Dr. Marco Wil helm, RA)
209
221
Die negativen Zinsen als neue Herausforderung
bei der Ertragsbesteuerung
226
Abzug von Betriebsausgaben mittels Treaty Override?
Insbesondere in der vergangenen Dekade ist der Gesetzgeber
mehrfach dazu übergegangen, abkommensrechtliche Ergebnisse
betreffend die Freistellung von Einkünften unilateral zu überschreiten (sog. Treaty Override). Während dies im Regelfall zu Einschränkun gen der abkommensrechtlichen Vorteile für den Steuerpflichtigen führt, 5011 nachfolgend der Frage nachgegangen werden, ob
sich der SteuerpfJichtige solche Vorschriften in bestimmten Situationen auch zunutze mach en kann.
Dr.Stefan Behrens, RA/FAStR/StB,und Georg Renner, StB
227
Verschärfung der EU-Rechtswidrigkeit von § 1 Abs. 1
AStGdurch das ZolikodexAnpG
Praxiswissen
Corporate Governance Kodex
ca. Februar 2015, Wirtschaftsrecht,
Frankfurter Kommentar, ca. 500 Seiten, Geb.,
ISBN: 978-3-8005-1579-0,
Der neue Wortlaut von § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1b) AStG verschärft den
EU-RechtsverstoB von § 1 Abs. 1 AStG, weil der SteuerpfJichtige
EU-rechtJichdie Möglichkeit haben muss, Beweise für etwaige wirtschaftliche Gründe für den Abschluss des nicht dem Fremdvergleich entsprechenden Geschäfts beizubringen. Die Neuregelung
erschwert den bisher vom BFH beschrittenen Weg zur Erreichung
EU-rechtskonformer Ergebnisse, in den genannten Fällen eine "Geschäftsbeziehung" zu verneinen.
ca.e 198,-
Entscheidung
RsMT---,----,-,.
Fachmedien
dfv'Med,engruppe
11
069/7595-2722
Recht und Wirtschaft
I [email protected] I www.ruw.de
BFH: (Teil-)Einspruchsentscheidung - Erneuter Einspruch
innerhaff der Einspruchsfrist
230
(18.9.2014 - VI R 80/13 - dazu BB-Kommentar von
Dr. Christina Hildebrand, RAiFAStR/StB)
Betriebs-Berater
I BB 5.2015126.1.2015
Inhalt
Arbeitsrecht
Bilanzrecht und Betriebswirtschafe
Die Woche im Bliek
233
Die Woche im Bliek
243
Entscheidungen
lAG Nürnberg: Karrenzentschädigung als Masseforderung
(1.10.2014 - 4 Sa273/14)
lAG Berlin-Brandenburg: Annahmeverzug bei behördlichem
Beschäftigungsverbot (29.10.2014 - 17 Sa285/14)
OlG Hamm: Altersdiskriminierung eines Polizeivollzugsbeamten kein Schadensersatzanspruch wegen Fristversäumnis
(3.12.2014-11 U 6113)
lAG Düsseldorf: Schienenkartell- Unternehmenskartellbu~e
nicht erstattungsfähig
(20.1.2015 - 16 Sa459/14,16 Sa460/14 und 16 Sa458/14)
lAG Baden-Württemberg: Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
hindert auch beim Scheinwerkvertrag das Zustandekommen eines
Arbeitsverhältnisses (18.12.2014 - 3 Sa33/14)
Rechnungslegung
EFRAG:Stellungnahme zu ED/2014/4
EFRAG:Stellungnahme zur Diskussion über Preisregulierung
EFRAG:Erhaltene Rückmeldungen zu DP/2014/1
OIC: Umfrage zu lAS 8
ORSC:Stellungnahmen zum IASBED/2014/4 und zu geplanten
Änderungen an lAS 19
Wirtschaftsprüfung
IAASB:Standards zur Erneuerung des Bestätigungsvermerks
WPK:Vollmachtsdatenbank für Mitglieder nun freigeschaltet
WPK:Stellungnahmezur geplanten Änderung der KomEinrPrV RP
IOW:Stellungnahme zur geplanten Änderung der KomEinrPrV RP
IOW:Stellungnahme zum OECD-Entwurf "BEPSAction 6:
Abkommensmissbrauch verhindern"
IOW:Wie stehen ISO19600 und IDW PS980 zueinander?
Aufsatz
Aufsätze
Prof. Dr. Annette G. Köhler und Dipl.-Kff. Kirsten Gehring
235
Diejüngste EU-Verordnung zur Abschlussprüfung schreibt die Rotation des Abschlussprüfers für gesetzliche Abschlussprüfungen
bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vor. Der Beitrag anaIysiert basierend auf einer empirischen Untersuchung die damit
verbundenen Effekte auf die Prüfungsqualität aus Sicht betroffener
Finanzvorstände/Leiter Rechnungs- oder Finanzwesen, Prüfungsausschussvorsitzender und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Prof. Dr. Stefan Müller und Dr. Martin Stawinoga
Am 7.1.2015 wurde der Regierungsentwurf des BilanzrichtlinieUmsetzungsgesetz (BilRUG) veröffentlicht. Die einzige für den gegenwärtigen Zeitraum schon relevante Änderung im Vergleich zum
Referentenentwurf ist eine angekündigte Verschärfung der Voraussetzungen, um schon rückwirkend für das Geschäftsjahr 2014 von
den Erhöhungen der Schwellenwerte für die Bestimmung der Unternehrnensqröûenklassen für Kapitalgesellschaften oder denen
gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften profitieren zu können. In dem Beitrag werden aufbauend auf dem o.g. genannten
Aufsatzvon Mü/ler/Stawinoga die für die rückwirkende Anwendung
der Schwellenwerterhöhung relevanten Änderungen im Vergleich
zum Referentenentwurf dargestellt und kritisch diskutiert.
Save the date
RdF-Worl<shop
Recht der
Finanzinstrumente
en
Workshop
AIFM-Richtlinie Update lil
am 21. April 2015
in Frankfurt am Main
http://Veranstaltungen.ruw.de/veranstaltungen/finanzmarkt
Betnebs-Berater
I BB 5.2015126.1.2015
245
Arbeitgeberstrategien gegen Weiterbeschäftigungsverlangen und Annahmeverzugsrisiko
Externe Pflichtrotation des Abschlussprüfers Implikationen tür die Qualität der Abschlussprüfung
Verschärfung der Voraussetzungen zur rückwirkenden Anwendung der Schwellenwerterhöhungen
durch den BilRUG-RegE - Update zu BB 2014, 2411 ft.
Peter Hoppenstaedt, RAJFAArbR,und
Dr. Till Hoffmann-Remy, RAJFAArbR
241
Der Weiterbeschäftigungsantrag des Arbeitnehmers ist ein Standard in nahezu jedem Kündigungsrechtsstreit. Umso erstaunlicher
ist es, dass die Verteidigungslinie des Arbeitgebers gegen solche
Anträge häufig auch über mehrere Instanzen hinweg kaum Aufmerksamkeit erfährt. Regelmä~ig belässt es der Arbeitgeber dabei,
nur zu dem Kündigungsvorwurf vorzutragen; Weiterbeschäftigung
und Annahmeverzug werden gleichsam "weggeschenkt". In dem
Beitrag sollen Anregungen für die praktische Handhabung verschiedener Fallkonstellationen gegeben werden. Selbst wenn die
politische Entscheidung gegen eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers gefallen ist, bietet sich dem Arbeitgeber den noch die
Möglichkeit, zumindest das wirtschaftliche Risiko aus dem Annahmeverzug deutlich zu reduzieren und/oder alternativ Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten umzusetzen.
Entscheidungen
BAG:Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung Aufklärungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers
(13.11.2014- 8 AZR817113)
250
BAG: Betriebliche Altersversorgung - Bündelung der unternehmerischen Prüfungstermine
(11.11.2014- 3 AZR117/13)
251
BAG: Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Rechtsmissbrauch bei Versorgungszusage wegen der Stellung als
Gesellschafter
(11.11.2014- 3 AZR404113)
253
BAG: Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub
(6.5.2014- 9 AZR678/12- dazuBB-Kommentarvon
Prof. Dr. Claus Koss, StBIWP)
256
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Bringt das Jahr 2015 die Aktienrechtsnovelle
2014?
Jobs der Woche
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