Ablaufplan Seminar Die Verträge zur Hilfsmittelversorgung unter Beachtung des Verbraucherschutzrechts und des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (9:30 bis 10:00 Uhr) I. Einleitung Zum Einstieg in die Seminarthemen werden die Verträge zum Verkauf und sonstigen Vertrieb in Betrieben des Sanitätsfachhandels und Gesundheitshandwerks, beispielsweise von Orthopädieschuhmachern und Orthopädietechnikern systematisiert. (10:00 bis 11:00 Uhr) II. Privatverträge über Hilfsmittel Verkaufen oder verleihen Betriebe Hilfsmittel an Privatpersonen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesen um Verbraucher handelt. Für sie gilt das Verbraucherschutzrecht. Die Pflichten, die für den Betrieb hieraus resultieren, und mögliche Konsequenzen von Verstößen gegen diese Pflichten werden dargestellt. Die Referentin geht auf die Unterschiede zwischen stationärem Handel und dem Abschluss von Geschäften außerhalb von Geschäftsräumen ein. Sie stellt die Fallstricke rund um das Widerrufsrecht ein: Wann steht es dem Kunden zu? Unter welchen Voraussetzungen darf der Kunde davon Gebrauch machen? Wann erlischt das Widerrufsrecht? Darüber gibt die Referentin einen Überblick über die Haftungsrisiken der Betriebe. Sie stellt die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften dar und zeigt die Folgen in der Praxis auf. - Kaffeepause – III. Hilfsmittellieferungsverträge mit gesetzlichen Krankenkassen (11:30 bis 12:30 Uhr) Grundlage der Abgabe von Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen sind die Verträge, die zusätzlich zum Nachweis der sog. Präqualifizierung mit den Krankenkassen zu schließen sind. Aufbauend auf einer systematischen Darstellung der Wege zum Abschluss von Verträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen stellt die Referentin die Vor- und Nachteile des jeweiligen Vertrages dar und zeigt die Konsequenzen sowohl aus Sicht des vertragsschließenden Betriebes als auch aus Sicht desjenigen dar, der sich gegen einen Vertragsschluss entschieden hat oder bei einer Ausschreibung unterlegen war. Die Ausführungen aus dem vorherigen Abschnitt zur Gewährleistung werden aufgegriffen; Stand: 12. Januar 2016 Katrin Feierabend · Rechtsanwältin · Schlotthauerstraße 4 · 81541 München Tel. 089 - 95 45 72 580 · Fax 089 - 95 45 72 589 · E-Mail [email protected] www.kanzlei-feierabend.com Seite 1 von 2 die Referentin stellt die Besonderheiten und Fallstricke dar, die sich daraus ergeben, dass die gesetzlichen Krankenkassen Vertragspartner der Betriebe sind und die Patienten die Leistung Hilfsmittel „nur“ empfangen. - Mittagspause – (14:00 bis 15:00 Uhr) Aufgrund der aktuellen Diskussion um den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen wird weiter auf die Zusammenarbeit der Hilfsmittelanbieter mit Ärzten eingegangen. Dabei wird zunächst ein Überblick darüber gegeben, welche Regelungen es hierzu insbesondere im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und dem (ärztlichen) Berufsrecht bereits gibt. Dargestellt wird ferner, wie diese Regelungen beispielsweise vertraglich und wettbewerbsrechtlich umgesetzt werden und welche Konsequenzen aus den beabsichtigten strafrechtlichen Regelungen zu erwarten sind. - Kaffeepause – (15:30 bis 16:30 Uhr) IV. Die Rechte des gesetzlich Versicherten aus Sicht der Betriebe Im Mittelpunkt des dritten Seminarteils steht der gesetzlich krankenversicherte Kunde. Seine Rechte gegenüber seiner gesetzlichen Krankenversicherung werden aus Sicht der Betriebe betrachtet. Wichtige Begriffe wie Sachleistungsprinzip, Mehrkostenvereinbarung und Mitwirkungspflichten werden erläutert. Betrachtet und systematisiert wird der Weg von der Verordnung über die Genehmigung bis hin zur Abrechnung des Betriebes mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Stand: 12. Januar 2016 Katrin Feierabend · Rechtsanwältin · Schlotthauerstraße 4 · 81541 München Tel. 089 - 95 45 72 580 · Fax 089 - 95 45 72 589 · E-Mail [email protected] www.kanzlei-feierabend.com Seite 2 von 2
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