Telegramm - KV Hamburg

Telegramm
KVH Telegramm Nr. 35 vom 15. Juni 2016
Aktuelle Informationen des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg
Ausgabe 35 vom 15. Juni 2016
Rundschreiben des Vorstands der
Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg
►► Schwierige Honorarverhandlungen abgeschlossen – 2-Jahres-Vertrag mit deutlichem Plus
Nach langen und komplexen Verhandlungen haben sich die KV Hamburg und die Krankenkassen auf einen Honorarvertrag einigen können. Neben der Umsetzung der Bundesvorgaben ist es der KVH gelungen, eine Reihe von Forderungen aus Hamburger
Sicht durchzusetzen. Erstmalig wurde ein Vertrag geschlossen, der sich auf zwei
Jahre erstreckt.
Für 2016 wurde vereinbart, die Vorgaben der Bundesebene zu übernehmen. Damit
wird der Hamburger Punktwert um 1,6 Prozent angehoben auf nunmehr 10,6535 Cent.
Darin enthalten ist der „Hamburg-Zuschlag“ in Höhe von 0,2174 Cent, der 2013 vom
Schiedsamt festgesetzt worden war, von den Krankenkassen aber beklagt wurde und
derzeit beim Bundessozialgericht zur Verhandlung ansteht. Der Behandlungsbedarf
wird um knapp 1,1 Prozent angehoben.
Den schwierigsten Teil der Verhandlungen stellten die Forderungen der KV Hamburg
dar, spezielle Bereiche der Versorgung in Hamburg zu stärken. Solche regionalen
Elemente können wegen gesetzlicher Vorgaben nur in einem engen Korridor abgeschlossen werden. Schlussendlich waren die Krankenkassen bereit, einige Leistungen
aus dem Budget zu nehmen und für einige budgetierte Leistungen sieben Millionen
Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
3,5 Millionen Euro fließen in die Honorierung der Pauschale für die fachärztliche
Grundversorgung (PFG). Gemessen an den aktuellen Fallzahlen dürfte sie damit
zu dem vollen Preis der Hamburger Gebührenordnung bezahlt werden können. Drei
Millionen Euro werden bereitgestellt für die „Chroniker-Pauschale“ (GOP 03220 und
04220 EBM) und 500.000 Euro für das „sozialpädiatrische Gespräch“ der Kinderärzte
(GOP 04230 EBM).
Zudem vereinbarten die Verhandlungspartner, dass weitere Leistungen aus der
Budgetierung herausgenommen und extrabudgetär gestellt werden. Dies betrifft
die Grundpauschalen der internistischen Rheumatologen (GOP 13690 bis 13692),
die Zuschläge für Leistungen nach der Onkologie-Vereinbarung für Gynäkologen
und Urologen (Pseudoziffer 99345 und 99315) sowie die Soziotherapie (GOP 30800,
30810, 30811 EBM). Außerdem wurden die Pauschalen für Fahrtkosten um fünf Prozent
angehoben.
Die genannten Maßnahmen treten rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft und
können in der Abrechnung des 1. Quartals 2016 bereits berücksichtigt werden.
Für die extrabudgetär gestellten Leistungen werden entsprechende Bereinigungen
vorgenommen; der Vorstand schlägt der Vertreterversammlung vor, dies „auf jeden
einzelnen Arzt bezogen“ durchzuführen. Hierüber wird am 16. Juni entschieden.
Für 2017 wurde bereits vereinbart, alle Vorgaben, die von der Bundesebene getroffen werden, zu übernehmen. Dies betrifft die Anpassung des Preises, der Menge
(„Morbidität“) und alle Leistungen, die als Bundesvorgabe extrabudgetär gestellt
werden.
Zudem wurde vereinbart, über die „Konvergenz“ zu verhandeln. Dies ist eine
gesetzliche Vorgabe, wonach Krankenkassen die MGV derjenigen KVen erhöhen
müssen, in denen die MGV je Versichertem unbegründet niedriger ist als im
Verantwortlich für den Inhalt: Walter Plassmann (Vorsitzender des Vorstandes der KVH)
Telefon: 040/22802-900 • Telefax: 040/22802-420 • Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.kvhh.de
KVH Telegramm Nr. 35 vom 15. Juni 2016
Bundesdurchschnitt und dies zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation in
der entsprechenden KV führt. Die grundlegenden Daten hierfür werden vom „Institut
beim Bewertungsausschuss“ (InBa) ermittelt; die entscheidenden Verhandlungen, ob
und ggf. in welcher Höhe ein eventueller Unterschied auch ausgeglichen werden
muss, führt dann die regionale KV.
Die für 2016 erhandelten sieben Millionen Euro werden entweder basiswirksam der
MGV zugeführt (wenn aus der „Konvergenz“ keine zusätzlichen Zahlungen kommen)
oder mit dem Ergebnis der „Konvergenz“ verrechnet. Mit anderen Worten: Diese
Gelder stehen auch in und ab 2017 zur Verfügung. Weitergehende Verhandlungen über
regionale Anpassungen werden 2017 allerdings nicht geführt.
Dieser Vertragsabschluss ist sehr komplex und wurde auch von einer Reihe strategischer Überlegungen geleitet. VV und Berufsverbände waren laufend unterrichtet und
haben das Verhandlungsergebnis gut geheißen. Angesichts der engen gesetzlichen
Vorgaben, in denen die Verhandlungen stattfinden müssen, und der schwierigen
finanziellen Lage der Hamburger Krankenkassen wertet der Vorstand das Ergebnis als
Erfolg – wobei neben dem finanziellen Aspekt auch wichtig war, dieses Ergebnis auf
dem Verhandlungsweg ohne Einschaltung des Schiedsamtes erzielt zu haben.
►► Richtgrößen sorgen für Verunsicherung – KV verhandelt über Nachfolgeregelung
Die für 2016 mit den Krankenkassen notgedrungen abgeschlossene Richtgrößen-Vereinbarung hat bei vielen Ärztinnen und Ärzten zu Verunsicherung geführt. Da aufgrund gesetzlicher und gerichtlicher Vorgaben 2016 die Berechnung der Richtgrößen
altersadjustiert und auf der Basis der Echt-Verordnungsdaten aus 2014 durchgeführt werden mussten, haben sich für viele Ärzte Verschiebungen ergeben – häufig
in Gestalt niedrigerer Richtgrößen. Die Mitteilung der im Vorfeld angekündigten
„Simulationsrechnung“ im Mai hat zu vielen Reaktionen der Betroffenen geführt.
Für den Unmut hat der Vorstand Verständnis. Auch in diesem Fall zeigt sich, dass
strikte bundesweite Vorgaben der Hamburger Versorgungsrealität nicht gerecht
werden. Allerdings war ein anderer Weg wegen der Rahmenbedingungen versperrt
und es ist zu berücksichtigen, dass in den Jahren zuvor die Richtgrößen auf
(wie sich jetzt herausgestellt hat) zu hohen Werten basierten. Deshalb dürfte es
auch unter den neuen Bedingungen eher unwahrscheinlich sein, dass letztendlich
Regresse ausgesprochen werden, da ja mit Echtdaten gearbeitet wurde. Da auch die
Vergangenheit gezeigt hat, dass mit den individuellen Praxisbesonderheiten die
Verordnungen plausibel erklärt werden konnten.
Für 2017 gibt der Gesetzgeber den KVen die Freiheit, regionale Prüfvereinbarungen
abzuschließen. Dies will der Vorstand nutzen, um die Richtgrößen-Systematik abzulösen. Mit Zustimmung der VV, der Beratenden Fachausschüsse und der Berufsverbände soll in Hamburg ein wirkstoff-basiertes System eingeführt werden. Danach
verantwortet der Arzt lediglich die Wirkstoffauswahl und die Wirkstoffmenge in
den ver-einbarten Verordnungszielen (Generika- und Leitsubstanzziele). Die Verantwortung für den Arzneimittelpreis und die Morbidität liegt dann im Wesentlichen bei den Krankenkassen.
Das Modell ist seit 2014 in Bayern erprobt und dort sehr erfolgreich. In den bisher abgerechneten fünf Quartalen ist über alle vereinbarten Ziele hinweg das Gesamtziel erreicht worden; so dass die Einleitung einer Prüfung entfallen konnte
und kein Arzt in ein Regressverfahren gekommen ist. Zudem hat sich bewahrheitet,
dass das System leicht verständlich ist, den mitunter aufflackernden Streit zwischen Ärzten, wer für eine Verordnung „zuständig“ ist, beendet und zu spürbaren
Einsparungen bei den Krankenkassen führt.
Gleichwohl haben die Krankenkassen ein Gegenmodell in die Gespräche eingebracht,
das auf der Basis der bisherigen Richtgrößensystematik weiterhin eine retrospektive Betrachtung über die Verordnungsstruktur vorsieht. In diesem Modell läge die
alleinige Verantwortung für Preise und Morbidität bei den Ärzten, zumal eine vorausschauende Beratung der Ärzte aufgrund der Komplexität der Berechnungen kaum
noch möglich wäre. Die KV hat das Modell deshalb abgelehnt, die Verhandlungen
sind noch nicht abgeschlossen.
KVH Telegramm Nr. 35 vom 15. Juni 2016
►► Notfallreform: Verhandlungen laufen
Die Politik dringt auf eine Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Reformierung
des Notfalldienstes. Das Gesetz verpflichtet KVen, Krankenhausgesellschaften und
Krankenkassen zu einer Überprüfung des Systems der ambulanten Notfallversorgung
und zu einer Reform, wenn die Überprüfung eine solche Notwendigkeit ergibt.
Der Vorstand ist der Auffassung, dass der Ärztliche Notfalldienst in Hamburg
mit den Bereitschaftsdiensten, den beiden allgemeinen und den vier KinderNotfallpraxen sowie dem fahrenden Notfalldienst gut aufgestellt ist. Gleichwohl
klagen die Krankenhäuser über eine stetig wachsende Zahl von Patienten, die sich
als „Notfall“ in den Ambulanzen vorstellen, aber keiner stationären Behandlung
bedürfen.
Aus diesem Grund führt der Vorstand zurzeit eine Vielzahl von Gesprächen mit
allen Beteiligten, beispielsweise über eine modellhafte Erprobung der im Gesetz
vorgeschlagenen „Portalpraxen“. Mit konkreten Ergebnissen ist erst im Herbst zu
rechnen.
►► Reform der Honorarverteilung war erfolgreich
Nach der Abrechnung des ersten Quartals, in dem auch die Reform des Honorarverteilungsmaßstabes im fachärztlichen Versorgungsbereich zum Tragen kam, konnten
Vorstand und Berufsverbände eine positive Bilanz ziehen: Die ergriffenen Maßnahmen haben die Verteilung in die richtige Richtung gelenkt.
Zur Erinnerung: Die Hamburger Systematik der „Individuellen Leistungsbudgets“
(ILB) hat zwar nach ihrer Einführung wieder Ruhe in die Honorarverteilung gebracht nach den völlig unpassenden bundesweit gültigen „Regelleistungsvolumina“,
aber ihre für die Einführungsphase bewusst gewählten strikten Limitierungen konnten aus rechtlichen Gründen nicht unbegrenzt fortgeführt werden. So hat das Bundessozialgericht vorgeschrieben, dass unterdurchschnittlich abrechnende Praxen
kalkulier- und spürbare Wachstumsmöglichkeiten haben müssen. Auch darf die Auszahlungsquote in einer Fachgruppe nicht zu stark zwischen den Praxen variieren.
Die Hausärzte zogen als Erste die Konsequenzen aus diesen Vorgaben und fügten im
Quartal 1/2015 ihrer Honorarverteilung eine starke fallzahlbezogene Komponente
hinzu. Zwei Quartale später folgten die Kinderärzte, ein weiteres Quartal darauf
die Fachärzte. Alle Änderungen waren eng mit den Berufsverbänden abgestimmt worden.
Nun lässt sich feststellen, dass die Ziele erreicht wurden. Die mitunter starken
Fallzahlschwankungen im hausärztlichen Bereich bilden sich nun sehr rasch in der
Honorarauszahlung ab. Bei den Fachärzten zeigt sich ein deutlicher Trend zur
Anpassung der Auszahlungsquote. Einzelner, schon jetzt erkennbarer Nachjustierungsbedarf wird aktuell mit den betroffenen Berufsverbänden besprochen, ansonsten bleibt die Honorarverteilung erst einmal unverändert.
►► Förderung der Weiterbildung
Allgemeine Vorgaben:
Mit Wirkung zum 1.7.2016 sind auf der Bundesebene die Förderungsbedingungen für
Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung vereinbart worden. Sie entsprechen in
ihrer endgültigen Form den von uns antizipierten Bedingungen. Für Hamburg gilt
folgendes:
Für alle Fachgebiete gilt eine Fördersumme von 4800,-€ pro Monat bei 12 Monatsgehältern. Sie wird zu 50% von der KV und zu 50% von den Krankenkassen getragen.
Der Zuschuss ist in voller Höhe ohne Abzüge an den WB-Assistenten abzugeben.
Diese Summe ist vom Weiterbilder aufzustocken auf die tariflich übliche Gehaltshöhe. Mehrleistungen durch den Weiterbildungsassistent/in müssen, sofern vorhanden, durch eine VM-Regelung in die Honorarabrechnung einfließen, um die Differenz
zwischen der Fördersumme und dem Arbeitgeber-Brutto ausgleichen zu können. Eine
rückwirkende VM-Regelung wird der VV im September vorgeschlagen.
KVH Telegramm Nr. 35 vom 15. Juni 2016
Die KVH geht von einem tariflich üblichen Gehalt bei einer 38,5 Stunden Woche und
12 Monatsgehältern von 5115,- € mtl. aus. Als Arbeitgeber-Brutto werden somit
maximal 6150,- € mtl. anerkannt.
Es wird nur in der Höhe vorliegender Arbeitsverträge und maximal bis zu dem genannten Höchstsatz gefördert. Der Nachweis über die Zahlungen ist vom Weiterbilder zu führen.
Weitere Einzelheiten zu den fachspezifischen Besonderheiten werden wir Ihnen in
einem gesonderten Rundschreiben mitteilen.
►► Auch der Vorstand bittet: Wählen!
Anfang Juli erhalten Sie die Unterlagen zur Wahl der neuen Vertreterversammlung.
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und senden Sie den Stimmzettel
zurück. Das KV-System steht zurzeit – zugegebenermaßen teilweise aus eigenem
Verschulden – unter enormer Beobachtung und enormem Druck der Politik und der
Öffentlichkeit. Stärken Sie bitte die Selbstverwaltung mit einer Beteiligung an
der Wahl. Die ärztliche und psychotherapeutische Selbstverwaltung ist ein enorm
hohes Gut. Jede andere Form der Organisation der vertragsärztlichen und –psychotherapeutischen Versorgung würde zu einem dramatischen Verlust an Freiheit für
jeden einzelnen Arzt und Psychotherapeuten führen. Deshalb: Bitte wählen!
►► Amtliche Veröffentlichung
Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg www.kvhh.de sind unter
der Rubrik KV-Wahl 2016 die zusammengestellten Wahlvorschläge der Ärzte und Psychotherapeuten sowie der Kreisobleute veröffentlicht.
Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg www.kvhh.de wird unter
der Rubrik „Recht und Verträge / Amtliche Bekanntmachung“ Folgendes bekannt gegeben:
Verträge:
• Honorarvereinbarung 2016 (Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV))
Sollte eine Einsichtnahme im Internet nicht möglich sein, stellen wir Ihnen gern
den entsprechenden Ausdruck zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Für Fragen zu allen KV-Themen – auch zu den in diesem Telegramm genannten:
Infocenter der KV Hamburg, Telefon 22802-900 Fax 22802-885,
e-mail-Adresse: [email protected]
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