Mitgliederversammlung 2015 - EBV Erdölbevorratungsverband

Es gilt das gesprochene Wort!
Mitgliederversammlung
des Erdölbevorratungsverbandes, Hamburg,
am 26. November 2015
Ausführungen von Herrn Thomas Kahl,
Mitglied des Vorstandes
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach den Ausführungen von Herrn Langhoff darf ich nunmehr zum Bericht des Vorstands
über das zurückliegende Geschäftsjahr kommen.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2014/2015 wurde wiederum eine vollständige Deckung der
Vorratspflicht erreicht.
Die 90-Tage-Vorratspflicht zum 01.04.2015 beträgt 22.569.000 Tonnen in Rohöläquivalenten.
Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Vorratspflicht ist der Durchschnitt der Nettoeinfuhren der Jahre 2012 bis 2014. Sollten die Nettoeinfuhren des Vorjahres höher als der
Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre liegen, so wäre dieser Wert heranzuziehen.
Dies war im abgelaufenen Geschäftsjahr jedoch nicht der Fall.
Das Erdölbevorratungsgesetz fordert eine regional ausgewogene Bevorratung, die der Beirat
in einer Richtlinie konkretisiert hat. Danach hat der EBV einen Bestand entsprechend mindestens 15 Tage sofort zugreifbarer, d. h. oberirdisch gelagerter, Produkt-Vorräte einerseits an
Ottokraftstoff als auch, andererseits, in Summe, an Dieselkraftstoff und Heizöl EL in den fünf
sogenannten Versorgungsregionen vorzuhalten. Die Versorgungsregionen orientieren sich
dabei an den Raffineriezentren in der Bundesrepublik. Während die sofort zugreifbaren Bestände an Dieselkraftstoff und Heizöl EL erheblich über der Mindestgröße von 15 Tagen liegen, war die Situation beim Ottokraftstoff zum Stichtag 30.06.2015 in zwei Regionen wiederum knapper, in den übrigen Regionen jedoch auskömmlich. Bei JET A-1 ist die Versorgung
der großen deutschen Flughäfen im Krisenfall mit deutlich mehr als 15 Tagen EBVBeständen sichergestellt. Aufgrund der abweichenden Logistik bei JET A-1 gilt hier eine andere Betrachtungsweise. Der Bund-Länder-Ausschuss Erdölbevorratung hat in seiner Sitzung
Mitte Oktober dieses Jahres in Dresden den Bericht des EBV zur regionalen Bestandshaltung
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der EBV ist außerdem gehalten, seine Produktbestände ausgewogen verbrauchsgerecht zu
lagern. Aufgrund der Tankkonfiguration in den großen Tanklagern besteht eine Tendenz zum
Überhang beim Heizöl-Tankraum. Dennoch ist es dem EBV in den vergangenen Jahren gelungen, den Anteil der Diesel- und JET-Bevorratung deutlich zu erhöhen. Die Vorgabe des
Beirats, die Bevorratung mindestens zu zwei Dritteln konsumgerecht darzustellen, wird vom
EBV bei weitem erfüllt.
Auch im laufenden Geschäftsjahr wurde wiederum eine EU-weite Ausschreibung von Tankraum und Delegationen durchgeführt. Erneut übertraf das Angebot an Tankraum das gekündigte Volumen. Auf der Produktseite beobachten wir weiterhin Angebote aus dem Ausland.
Die hohe Kontinuität beim angemieteten Tankraum trägt erheblich dazu bei, dass der EBV
seinen gesetzlichen Auftrag zuverlässig und qualitativ hochwertig erfüllen kann. Die regelmäßigen Kontakte zu Lagerhaltern und deren konstruktive Bemühungen führen zu einer kontinuierlichen Verbesserung bei der konsumgerechten Bevorratung und helfen dem EBV bei der
Einhaltung der Regionalisierungsvorgaben.
Der rückläufigen Vorratspflicht folgt der EBV insbesondere durch Veräußerung von Rohölbeständen. Vorrang hat dabei der Verkauf schwerer Rohölsorten aus eigenen Kavernenanlagen. Dies dient auch der Entlastung der Kavernen, die aus technischen Gründen – Stichwort:
Konvergenz – im Lauf der Jahre Lagerkapazität verlieren. Die Preise für angebotenen oberir-
2
dischen Lagerraum sind gegenüber dem Vorjahr etwas angestiegen. Delegationen wurden in
deutlich höherem Umfang als im Vorjahr angeboten. Sicherlich ein Umstand, der eine Folge
der derzeitigen Contango-Situation auf den Ölmärkten ist.
Die Erfüllung der Lager- und Delegationsverträge kontrollierten unsere Außenprüfer im Berichtsjahr – wie auch in den Vorjahren – in allen Vertragstanklagern. Dabei wurden 580 Lagerverträge sowie Vertrags- und Ersatzdelegationen geprüft. Bei den EBV-eigenen Beständen aus den Lagerverträgen kam es zu drei Beanstandungen. Bei der Überprüfung der Ersatzdelegationen wurde in einem Fall eine Beanstandung ausgesprochen.
Die geringe Beanstandungsquote dokumentiert auch in diesem Jahr die zuverlässige Arbeit,
die die Lagerpartner des EBV leisten. Der EBV hat somit wiederum Anlass, sich für die gute
Zusammenarbeit zu bedanken.
Den durch den Beirat beschlossenen Ausbau des Kavernenspeichers Wilhelmshaven-Rüstringen setzt der Erdölbevorratungsverband mit Hilfe seiner Tochtergesellschaft NWKG planmäßig fort. Die erste Kaverne mit einem Füllvolumen von 800.000 cbm ist fertiggestellt und
wird zurzeit zu Lasten fremd angemieteten Kavernenraums befüllt.
Im September dieses Jahres erfolgte wieder die turnusmäßig alle zwei Jahre stattfindende
Freigabeübung im externen Rechenzentrum des EBV. Die wesentlichen Systeme des EBV
finden sich dort gespiegelt wieder. Einmal wöchentlich lagert der EBV seine Datensicherung
dorthin aus. Ergänzend zu der Freigabeübung wickelte der EBV erstmalig sein gesamtes
Tagesgeschäft am 29. September von dort ab. In einem Notstromtest wurde darüber hinaus
um 17 Uhr die Stromversorgung über das öffentliche Netz abgeschaltet und auf die Notstromaggregate umgeschaltet. Freigabeübung, Tagesgeschäft und Notstromtest bestätigten
wiederum die hundertprozentige Einsatzbereitschaft aller Systeme und die volle Handlungsfähigkeit des EBV auch dann, sollte die Tätigkeit in das Backup-Rechenzentrum verlagert
werden müssen. Selbst bei einem länger anhaltenden Stromausfall wäre der EBV hier arbeitsfähig. Für die Kommunikation nach außen müssten dann natürlich die entsprechenden
Kommunikationsmittel der Netzanbieter und Partnerunternehmen auch funktionieren.
Wie in den Vorjahren kooperierte der EBV eng mit den Bevorratungsorganisationen anderer
Länder und informierte auf Wunsch über das deutsche Bevorratungssystem. Neben dem
jährlich stattfindenden Treffen von 29 Bevorratungsorganisationen aus Europa, den USA,
Israel, China und Japan beriet der EBV eine Delegation aus Rumänien. Im Zuge der Evaluation der EU-Ölkrisenrichtlinie aus dem Jahre 2009 finden Austausche mit Bevorratungsagen-
3
turen anderer EU-Staaten statt. An den Sitzungen der Ständigen Notstandsgruppe der Internationalen Energieagentur nimmt der EBV ebenfalls teil.
Soweit meine Ausführungen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und gebe nun das Wort an
meinen Kollegen Herrn Dr. Sommer weiter.
4