Information - Studentenwerk Bremen

Information
Bedingungen für eine Untervermietung
1. Die Erlaubnis zur Untervermietung wird nur bei studienbedingter Abwesenheit, wie z. B.
Auslandssemester, Praktikum usw. nach eingehender Prüfung erteilt. Die Abwesenheit ist
schriftlich von der Hochschule/Universität zu bestätigen. Der Zeitraum der Untervermietung ist an
die nachgewiesene Dauer der studienbedingten Abwesenheit durch die Hochschule oder
Universität gekoppelt. Eine Untervermietung wird für längstens sechs Monate gewährt.
2. Die Miete, die der Untermieter/in an Sie zahlt, darf den von uns festgesetzten Mietzins nicht
übersteigen.
Eine Untervermietung ist nur an Studierende, Praktikanten und Auszubildende möglich. Die/der
Untermieter/in muss eine gültige Immatrikulationsbescheinigung, Praktikantenvertrag oder
Ausbildungsvertrag sowie eine Kopie vom Pass einreichen.
Bei der Suche nach einer geeigneten Person sind wir gerne behilflich – Ansprechpartnerin ist Frau
Bakker. (Tel: 0421/2201-10129 Mail: [email protected])
3. Wir brauchen ein Schreiben von Ihnen, in dem Sie die Untervermietung Ihres Zimmers/
Appartement beantragen. In diesem Schreiben muss enthalten sein:
a) Nachweis der Hochschule/Universität zur studienbedingten Abwesenheit
b) Zeitraum der Untervermietung
c) Zustimmung der WG (Gilt nur bei Untervermietung eines WG-Zimmers)
d) Neue Kontaktadresse/Telefonnummern für den Notfall.
Nach eingehender Prüfung erhalten Sie von uns ggf. eine schriftliche Genehmigung zur
Untervermietung.
4. Sollte Ihr Untermieter/in einen Internetzugang benötigen, kann dieser durch die Firma Briteline für
die Zeit der Untervermietung eingerichtet werden. Dafür muss Ihr Unter-mieter der Firma Briteline
Kopien vom Pass, Untermietvertrag und der Genehmigung zur Untervermietung durch uns
vorlegen.
Kontaktdaten Firma Briteline:
Bremen Briteline GmbH, Wiener Straße 5, 28359 Bremen
Telefon: 0421/22489-0, Mail: [email protected]
Hinweis!
Sind alle Voraussetzungen für eine Untervermietung erfüllt, sollten sie auf jeden Fall einen
Untermietvertrag mit der jeweiligen Person abschließen. Musteruntermietverträge erhalten Sie in
jedem gut sortierten Schreibwarenhandel. Eine Kopie des Untermietvertrages ist dem Studentenwerk
Bremen (Wohnraumverwaltung) auszuhändigen.
Ferner raten wir Ihnen eine Kaution in Höhe von € 350,00 zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.11.2015 ein neues Meldegesetz gilt. Somit sind Sie
verpflichtet, Ihrem Untermieter/in eine Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des
Bundesmeldegesetztes auszustellen. Informationen hierzu erhalten Sie beim Stadtamt unter der
Nummer (0421) 361-88662 oder unter [email protected]
freundlichen Grüßen
Studentenwerk Bremen AöR
Studentisches Wohnen
(Nr. 3.2.1_12/2014)