Information Bedingungen für eine Untervermietung 1. Die Erlaubnis zur Untervermietung wird nur bei studienbedingter Abwesenheit, wie z. B. Auslandssemester, Praktikum usw. nach eingehender Prüfung erteilt. Die Abwesenheit ist schriftlich von der Hochschule/Universität zu bestätigen. Der Zeitraum der Untervermietung ist an die nachgewiesene Dauer der studienbedingten Abwesenheit durch die Hochschule oder Universität gekoppelt. Eine Untervermietung wird für längstens sechs Monate gewährt. 2. Die Miete, die der Untermieter/in an Sie zahlt, darf den von uns festgesetzten Mietzins nicht übersteigen. Eine Untervermietung ist nur an Studierende, Praktikanten und Auszubildende möglich. Die/der Untermieter/in muss eine gültige Immatrikulationsbescheinigung, Praktikantenvertrag oder Ausbildungsvertrag sowie eine Kopie vom Pass einreichen. Bei der Suche nach einer geeigneten Person sind wir gerne behilflich – Ansprechpartnerin ist Frau Bakker. (Tel: 0421/2201-10129 Mail: [email protected]) 3. Wir brauchen ein Schreiben von Ihnen, in dem Sie die Untervermietung Ihres Zimmers/ Appartement beantragen. In diesem Schreiben muss enthalten sein: a) Nachweis der Hochschule/Universität zur studienbedingten Abwesenheit b) Zeitraum der Untervermietung c) Zustimmung der WG (Gilt nur bei Untervermietung eines WG-Zimmers) d) Neue Kontaktadresse/Telefonnummern für den Notfall. Nach eingehender Prüfung erhalten Sie von uns ggf. eine schriftliche Genehmigung zur Untervermietung. 4. Sollte Ihr Untermieter/in einen Internetzugang benötigen, kann dieser durch die Firma Briteline für die Zeit der Untervermietung eingerichtet werden. Dafür muss Ihr Unter-mieter der Firma Briteline Kopien vom Pass, Untermietvertrag und der Genehmigung zur Untervermietung durch uns vorlegen. Kontaktdaten Firma Briteline: Bremen Briteline GmbH, Wiener Straße 5, 28359 Bremen Telefon: 0421/22489-0, Mail: [email protected] Hinweis! Sind alle Voraussetzungen für eine Untervermietung erfüllt, sollten sie auf jeden Fall einen Untermietvertrag mit der jeweiligen Person abschließen. Musteruntermietverträge erhalten Sie in jedem gut sortierten Schreibwarenhandel. Eine Kopie des Untermietvertrages ist dem Studentenwerk Bremen (Wohnraumverwaltung) auszuhändigen. Ferner raten wir Ihnen eine Kaution in Höhe von € 350,00 zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.11.2015 ein neues Meldegesetz gilt. Somit sind Sie verpflichtet, Ihrem Untermieter/in eine Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetztes auszustellen. Informationen hierzu erhalten Sie beim Stadtamt unter der Nummer (0421) 361-88662 oder unter [email protected] freundlichen Grüßen Studentenwerk Bremen AöR Studentisches Wohnen (Nr. 3.2.1_12/2014)
© Copyright 2024 ExpyDoc