Information R. Haug wg. Ausfall Stunde 19.07.2016

Stuttgart, 20.07.2016
Liebe Kommilitonen,
leider musste die letzte Stunde und damit auch der gemeinsame Abschluss des Semesters
ausfallen, weil ich mich am Tag zuvor verletzt habe und ins Krankenhaus musste. Ich bitte dies
zu entschuldigen. Ich habe noch die unterschiedlichen BGH-Urteile zur unberechtigten
Untervermietung oder Nutzung einer Mietsache eingestellt. Es handelt sich um verschiedene
Varianten, die allesamt examensträchtig sind, weil jeweils eine Vielzahl von Ansprüchen
abgeprüft werden kann. Die Klausuren könnten relativ schwer sein, weil das EBV gestreift
wird. Im Hinblick auf § 823 BGB möchte ich nochmals anmerken, dass hier rein praktisch für
den Anspruchsteller das Problem besteht, dass er auch im Falle der Bejahung einer
Eigentumsverletzung in der Regel nicht an den Untermietzins herankommt, weil regelmäßig
kein Schaden vorliegt (außer vielleicht übermäßige Abnutzung). Das deutsche Recht kennt –
von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – eben keine Gewinnabschöpfung im
Schadensrecht.
Freundliche Grüße
Richard Haug