Stuttgart, 20.07.2016 Liebe Kommilitonen, leider musste die letzte Stunde und damit auch der gemeinsame Abschluss des Semesters ausfallen, weil ich mich am Tag zuvor verletzt habe und ins Krankenhaus musste. Ich bitte dies zu entschuldigen. Ich habe noch die unterschiedlichen BGH-Urteile zur unberechtigten Untervermietung oder Nutzung einer Mietsache eingestellt. Es handelt sich um verschiedene Varianten, die allesamt examensträchtig sind, weil jeweils eine Vielzahl von Ansprüchen abgeprüft werden kann. Die Klausuren könnten relativ schwer sein, weil das EBV gestreift wird. Im Hinblick auf § 823 BGB möchte ich nochmals anmerken, dass hier rein praktisch für den Anspruchsteller das Problem besteht, dass er auch im Falle der Bejahung einer Eigentumsverletzung in der Regel nicht an den Untermietzins herankommt, weil regelmäßig kein Schaden vorliegt (außer vielleicht übermäßige Abnutzung). Das deutsche Recht kennt – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – eben keine Gewinnabschöpfung im Schadensrecht. Freundliche Grüße Richard Haug
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