INFORMATIONEN DIBt TREFFPUNKT TERMIN 10. November 2015 TAGUNGSORT Deutsches Institut für Bautechnik Saal A / B Kolonnenstr. 30 B 10829 Berlin TEILNAHMEGEBÜHR Die Teilnahmegebühr beträgt 250,- €, 150,- € für Behördenangehörige bzw. 50,- € für Studierende (umsatzsteuerfrei) und schließt Mittagsimbiss, Getränke und Tagungsunterlagen ein. Wir fördern sicheres und innovatives Bauen VERBINDLICHE ANMELDUNG Die verbindliche Anmeldung wird bis zum 23.10.2015 erbeten. Bei Stornierung der Anmeldung bis 14 Tage vor der Tagung entstehen keine Kosten. Bei Nichteinhaltung der Stornierungsfrist werden 50 % der Gebühren berechnet, bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage die volle Teilnahmegebühr. ! Siehe beiligendes Anmeldeformular oder http://www.dibt.de/de/DIBt/Tagungen.html Deutsches Institut für Bautechnik ZAHLUNG Kolonnenstraße 30 B Die Zahlung der Teilnahmegebühr erbitten wir zusammen mit Ihrer verbindlichen Anmeldung zur Tagung unter Angabe des Kassenzeichens 1510000010623 und des Stichwortes „LAU-Anlagen“ bei der Berliner Sparkasse, IBAN DE74 1005 0000 0250 0104 02, BIC BELADEBEXXX des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) vorzunehmen. 10829 Berlin AUSKUNFT Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) Frau Dr.-Ing. Doris Kirchner Kolonnenstr. 30 B 10829 Berlin Tel.: 030 787 30-423 Fax.: 030 787 30-11423 E-Mail:[email protected] Telefon: +49 30 787 30-0 Telefax: +49 30 787 30-320 Email: [email protected] www.dibt.de „ Neues aus dem DIBt: Dichtkonstruktionen und Abdichtungsmittel in LAU - Anlagen“ 10 NOVEMBER 2015 ZUM THEMA PROGRAMM Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt im Abschnitt 3 materielle Anforderungen an den anlagenbezogenen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 62) und die hierzu erforderliche behördliche Vorkontrolle (§ 63). 10:00 Eröffnung und Begrüßung Dipl.- Ing. Gerhard Breitschaft, Präsident des DIBt 10:15 Baurecht, Wasserrecht Anlagen und Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach diesen wasserrechtlichen Vorschriften so beschaffen sein, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Diese Anforderungen müssen insbesondere auch Dichtkonstruktionen und Abdichtungssysteme in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Stoffe erfüllen. ■ Bauordnungsrechtliche Verwendbarkeitsnachweise und die Einhaltung wasserrechtlicher Anforderungen aus WHG und AwSV-Entwurf ■ TRwS 786 „Ausführung von Dichtflächen“, Stand der Überarbeitung Die gesetzlichen Regelungen im Wasserrecht und im Baurecht besagen, dass diese Anforderungen auch in bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweisen für Dichtkonstruktionen und Abdichtungssysteme, die in LAU-Anlagen wassergefährdender Stoffe verwendet werden, zu berücksichtigen sind. Das WHG sieht in § 62 erstmalig den Begriff „errichtet“ vor. Eine materielle Rechtsänderung ist hiermit nicht verbunden. Die ordnungsgemäße Errichtung einer Anlage/eines Anlagenteils setzt allerdings voraus, dass die Anlage/das Anlagenteil entsprechend fachkundig geplant worden ist. Durch die bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweise entfallen gemäß § 63 WHG die wasserrechtlichen Eignungsfeststellungen, sofern nach diesen bauordnungsrechtlichen Vorschriften auch die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen sichergestellt wird. 14:35 Dr.-Ing. Ullrich Kluge, DIBt 11:30 PAUSE 12:00Dichtkonstruktionen aus Beton und zugehörige Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen ■ Ableitflächenkonstruktion zur Betankung von Fahrzeugen, neue Entwicklungen ■ Überarbeitung von Zulassungsgrundsätzen und Prüfprogrammen für Fugenabdichtungssysteme Dr.-Ing. Brigitte Westphal-Kay, DIBt 12:35 Beschichtungs- und Abdichtungssysteme für Auffangwannen und Flächen in LAU-Anlagen Dr.-Ing. Mathis Mittelstädt, DIBt 13:10 MITTAGSPAUSE 14:00 Rohrverbindungen und deren Abdichtung in LAU-Anlagen Dipl.-Ing. Dirk Apel, DIBt Derzeit steht der Ersatz der bestehenden Anlagenverordnungen der Länder durch eine bundeseinheitliche Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Aussicht (siehe notifizierten AwSV-Entwurf vom 28.10.2013 und Bundesratsbeschluss, Bundesrat-Drucksache 77/14 vom 23.05.2014). Auf der Fachtagung wird über den derzeitigen Sachstand und über die zukünftigen Entwicklungen informiert. Die Fachtagung richtet sich an Betreiber, Planer, Fachbetriebe, Sachverständige, Behörden und Studierende. Die Planung von Dichtkonstruktionen sowie die Verwendung von Abdichtungsmitteln werfen in der Praxis Fragen auf, die häufig ihre Ursache in der unterschiedlichen Auslegung von Bestimmungen bauordnungsrechtlicher Verwendbarkeitsnachweise haben. Eine Auswahl dieser Fragen wird auf der Fachtagung zur Sprache kommen. Wir laden Sie herzlich zur Information und zur Diskussion ein und freuen uns auf Ihre Anmeldung! Erfahrungen mit speziellen LAU-Anlagen in der Landwirtschaft am Beispiel: ■ von Eigenverbrauchstankstellen sowie ■ der Lagerung von Düngemittel und Öl Dipl.-Ing. Stefan Gondlach, Landratsamt Görlitz 15:10 PAUSE 15:30 Bau- und Prüfgrundsätze für Beschichtungen in Anlagen aus Stahlbeton zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften Informationen zur Überarbeitung der Nachweisgrundsätze Dr. rer. nat. Roswitha Merkel, DIBt 16:05 Auskleidungen von Erdbecken mit Kunststoffdichtungsbahnen Informationen über die derzeitige Zulassungspraxis Dipl.-Ing. Anja Herschelmann, DIBt 16:40 Zusammenfassung und Schlusswort Dr.-Ing. Ullrich Kluge, DIBt ca. 16:45 ENDE DER VERANSTALTUNG - Änderungen vorbehalten -
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