DIBt TREFFPUNKT - Deutsches Institut für Bautechnik

INFORMATIONEN
DIBt
TREFFPUNKT
TERMIN
10. November 2015
TAGUNGSORT
Deutsches Institut für Bautechnik
Saal A / B
Kolonnenstr. 30 B
10829 Berlin
TEILNAHMEGEBÜHR
Die Teilnahmegebühr beträgt 250,- €, 150,- € für
Behördenangehörige bzw. 50,- € für Studierende
(umsatzsteuerfrei) und schließt Mittagsimbiss, Getränke
und Tagungsunterlagen ein.
Wir fördern
sicheres
und
innovatives
Bauen
VERBINDLICHE ANMELDUNG
Die verbindliche Anmeldung wird bis zum 23.10.2015
erbeten. Bei Stornierung der Anmeldung bis 14 Tage vor
der Tagung entstehen keine Kosten. Bei Nichteinhaltung
der Stornierungsfrist werden 50 % der Gebühren berechnet, bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage die volle
Teilnahmegebühr.
!
Siehe beiligendes Anmeldeformular oder
http://www.dibt.de/de/DIBt/Tagungen.html
Deutsches Institut für Bautechnik
ZAHLUNG
Kolonnenstraße 30 B
Die Zahlung der Teilnahmegebühr erbitten wir zusammen
mit Ihrer verbindlichen Anmeldung zur Tagung unter
Angabe des Kassenzeichens 1510000010623 und des
Stichwortes „LAU-Anlagen“ bei der Berliner Sparkasse,
IBAN DE74 1005 0000 0250 0104 02, BIC BELADEBEXXX
des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
vorzunehmen.
10829 Berlin
AUSKUNFT
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Frau Dr.-Ing. Doris Kirchner
Kolonnenstr. 30 B
10829 Berlin
Tel.:
030 787 30-423
Fax.:
030 787 30-11423
E-Mail:[email protected]
Telefon: +49 30 787 30-0
Telefax: +49 30 787 30-320
Email: [email protected]
www.dibt.de
„ Neues aus dem DIBt:
Dichtkonstruktionen und
Abdichtungsmittel in
LAU - Anlagen“
10 NOVEMBER 2015
ZUM THEMA
PROGRAMM
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt im Abschnitt 3
materielle Anforderungen an den anlagenbezogenen
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 62) und die
hierzu erforderliche behördliche Vorkontrolle (§ 63).
10:00
Eröffnung und Begrüßung
Dipl.- Ing. Gerhard Breitschaft, Präsident des DIBt
10:15
Baurecht, Wasserrecht
Anlagen und Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach diesen wasserrechtlichen Vorschriften so beschaffen sein, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können.
Diese Anforderungen müssen insbesondere auch Dichtkonstruktionen und Abdichtungssysteme in Anlagen
zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen)
wassergefährdender Stoffe erfüllen.
■ Bauordnungsrechtliche Verwendbarkeitsnachweise und
die Einhaltung wasserrechtlicher Anforderungen aus
WHG und AwSV-Entwurf
■ TRwS 786 „Ausführung von Dichtflächen“, Stand der
Überarbeitung
Die gesetzlichen Regelungen im Wasserrecht und im
Baurecht besagen, dass diese Anforderungen auch in
bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweisen
für Dichtkonstruktionen und Abdichtungssysteme, die
in LAU-Anlagen wassergefährdender Stoffe verwendet
werden, zu berücksichtigen sind.
Das WHG sieht in § 62 erstmalig den Begriff „errichtet“
vor. Eine materielle Rechtsänderung ist hiermit nicht
verbunden. Die ordnungsgemäße Errichtung einer
Anlage/eines Anlagenteils setzt allerdings voraus, dass
die Anlage/das Anlagenteil entsprechend fachkundig
geplant worden ist.
Durch die bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweise entfallen gemäß § 63 WHG die wasserrechtlichen Eignungsfeststellungen, sofern nach diesen bauordnungsrechtlichen Vorschriften auch die Einhaltung
der wasserrechtlichen Anforderungen sichergestellt
wird.
14:35
Dr.-Ing. Ullrich Kluge, DIBt
11:30
PAUSE
12:00Dichtkonstruktionen aus Beton und zugehörige
Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen
■ Ableitflächenkonstruktion zur Betankung von
Fahrzeugen, neue Entwicklungen
■ Überarbeitung von Zulassungsgrundsätzen und
Prüfprogrammen für Fugenabdichtungssysteme
Dr.-Ing. Brigitte Westphal-Kay, DIBt
12:35
Beschichtungs- und Abdichtungssysteme für Auffangwannen und Flächen in LAU-Anlagen
Dr.-Ing. Mathis Mittelstädt, DIBt
13:10
MITTAGSPAUSE
14:00
Rohrverbindungen und deren Abdichtung
in LAU-Anlagen
Dipl.-Ing. Dirk Apel, DIBt
Derzeit steht der Ersatz der bestehenden Anlagenverordnungen der Länder durch eine bundeseinheitliche
Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Aussicht (siehe notifizierten AwSV-Entwurf vom 28.10.2013 und Bundesratsbeschluss, Bundesrat-Drucksache 77/14 vom 23.05.2014).
Auf der Fachtagung wird über den derzeitigen Sachstand und über die zukünftigen Entwicklungen informiert. Die Fachtagung richtet sich an Betreiber, Planer,
Fachbetriebe, Sachverständige, Behörden und Studierende.
Die Planung von Dichtkonstruktionen sowie die Verwendung von Abdichtungsmitteln werfen in der Praxis
Fragen auf, die häufig ihre Ursache in der unterschiedlichen Auslegung von Bestimmungen bauordnungsrechtlicher Verwendbarkeitsnachweise haben. Eine Auswahl
dieser Fragen wird auf der Fachtagung zur Sprache
kommen.
Wir laden Sie herzlich zur Information und zur
Diskussion ein und freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Erfahrungen mit speziellen LAU-Anlagen in der
Landwirtschaft am Beispiel:
■ von Eigenverbrauchstankstellen sowie
■ der Lagerung von Düngemittel und Öl
Dipl.-Ing. Stefan Gondlach, Landratsamt Görlitz
15:10
PAUSE
15:30
Bau- und Prüfgrundsätze für Beschichtungen
in Anlagen aus Stahlbeton zum Lagern und
Abfüllen von Jauche, Gülle und
Silagesickersäften
Informationen zur Überarbeitung der
Nachweisgrundsätze
Dr. rer. nat. Roswitha Merkel, DIBt
16:05
Auskleidungen von Erdbecken mit Kunststoffdichtungsbahnen
Informationen über die derzeitige Zulassungspraxis
Dipl.-Ing. Anja Herschelmann, DIBt
16:40
Zusammenfassung und Schlusswort
Dr.-Ing. Ullrich Kluge, DIBt
ca. 16:45
ENDE DER VERANSTALTUNG
- Änderungen vorbehalten -