Prof. Dr. Luís Greco 17. Juli 2015 Hausarbeit im Strafrecht für Anfänger Wintersemester 2015/16 Sachverhalt A ist seit 5 Jahren mit B verheiratet. Die ersten Ehejahre verliefen komplikationslos. Als A jedoch seinen Job verliert, verändert sich das eheliche Verhältnis schlagartig. A fällt dem Alkohol anheim und versucht seinen Frust zunehmend an B abzureagieren. Täglich verpasst A seiner Frau erhebliche Schläge ins Gesicht. Als die Situation für B kaum mehr erträglich wird, beschließt sie Abhilfe zu schaffen. Nachdem sie ein weiteres Mal heftig von A zusammengeschlagen wird, kontaktiert sie die Polizei. Das Einschalten der Polizei führt jedoch nicht dazu, dass A seine täglichen Gewaltausbrüche einstellt. Woche für Woche sieht sich B der schikanösen Gewalt ausgesetzt. Ihre Widerstandskraft nimmt ab, ihre Angstzustände wachsen weiter an und körperliche Leiden beginnen einzusetzen. Zudem beginnt A damit, die B nach jeder ihr misslungenen Mittagsmahlzeit brutal niederzuschlagen. Während A einen kurzen Schlaf auf dem in der Küche stehenden Sofa hält, verkocht B wieder einmal den Reis für das Mittagessen. Die Rauchschwaden ziehen sodann in Richtung des schlafenden A. B, die mit einer weiteren Prügelattacke rechnet, sobald A durch den Gestank verursacht erwachen sollte, greift zu einem Fleischermesser und hackt mit diesem zehn Mal auf A ein. A stirbt. B verlässt verrichteter Dinge die eheliche Wohnung. B will sich sodann aus dem Staub machen. Als sie die örtliche Hauptstraße erreicht, sieht Sie ihre Nachbarin auf ihr Fahrrad aufsteigen. Sie bittet die Nachbarin zunächst inständig, ihr das Fahrrad kurz zu borgen. Da diese jedoch nicht zur Herausgabe des Fahrrads bereit ist, entreißt B der Nachbarin das Fahrrad. B will das Fahrrad jedoch nur der Flucht wegen verwenden und lässt es der Nachbarin am darauffolgenden Tag über Freunde wieder zukommen. Nachdem B sich des Fahrrads bemächtigt hatte, verlässt sie mit diesem ihren Heimatort. Im Wissen darum, dass eine effektive Flucht eine gewisse Menge an Bargeld voraussetzt, versucht die chronisch „klamme“ B, eine Geldquelle zu erschließen. B fährt daher in den Nachbarort zu ihren Eltern, um sich von diesen Geld zu besorgen. Diese sind jedoch nicht dazu bereit, ihr finanziell unter die Arme zu greifen, da sie sich bereits in der Vergangenheit großen finanziellen Inanspruchnahmen seitens der Tochter ausgesetzt sahen. In einem Moment als die Eltern unaufmerksam sind, gelingt es der B, die EC-Karte des Vaters in ihre Hosentasche zu stecken, um mit dieser und dem ihr bekannten PIN 1000 Euro abzuheben. Sie geht daraufhin zu einem Geldautomaten, hebt das Geld ab und legt, wie geplant, die EC-Karte an ihrem angestammten Platz im elterlichen Hause wieder ab. Prüfen Sie die Strafbarkeit der B! Erforderliche Strafanträge sind gestellt. Bearbeiterhinweise Der Umfang der Arbeit darf 50.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen), ausschließlich Fußnoten, Literaturverzeichnis und Gliederung nicht überschreiten. Nachweise in Fußnoten dienen nur dem Quellennachweis und keiner inhaltlichen Zusatzausführung. Die Zeichenbegrenzung überschreitenden Ausführungen werden nicht gewertet. 2 Formatierung: Rand rechts 5, 5 cm; links 1,5 cm; oben und unten 1, 5 cm; 1,5 Zeilenabstand; 12 pt Schrift Time New Roman, Laufweite normal und Fußnotentext mindestens 10 pt Schrift. Die Arbeit bitte einmal ausgedruckt und gebunden abgeben, sowie als Word Dokument auf CD gespeichert mit Tesa in die Arbeit einkleben. Das Deckblatt muss oben links Nachname, Vorname, Anschrift, E-Mail und Matrikelnummer enthalten. Die Abgabe hat bis spätestens 29. September 2015, 11:00 Uhr (bitte in den großen Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen!) zu erfolgen. Für den Fall der Zusendung per Post ist der tatsächliche Eingang am Lehrstuhl zur Fristwahrung maßgebend. Die Anmeldephase für die Hausarbeit beginnt am 07. September 2015, 12:00 Uhr und endet am 28. September 2015, 12:00 Uhr. Danach ist keine STUDIS-Anmeldung mehr möglich.
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