EU-Schnellwarnungen – September 2015 (Erdnüsse

EU-Schnellwarnungen – September 2015 (Erdnüsse, Haselnüsse, Pistazien,
Sultaninen, Aprikosen)
Informationsmeldungen*):
ERDNÜSSE
Aus China: Aflatoxin – 1 Meldung aus Dänemark
PISTAZIEN
Aus Libanon: Aflatoxin – 1 Meldung aus Zypern
Grenzzurückweisungen*):
ERDNÜSSE
Aus China: Aflatoxin – 7 Meldungen (je 1 x Italien, Polen, Holland je 2 x Spanien u.
England)
Aus China: fehlendes Gesundheitszeugnis – 1 Meldung aus Spanien
Aus Indien: fehlendes Gesundheitszeugnis – 1 Meldung aus England
Aus Brasilien: Aflatoxin – 3 Meldungen (2 x Polen, 1 x Schweden)
Aus Bolivien: Aflatoxin – 1 Meldung aus Holland
HASELNÜSSE
Aus Türkei: Fehlendes Gesundheitszertifikat – 1 Meldung aus England
Aus Türkei: Aflatoxin – 1 Meldung aus Deutschland
PISTAZIEN
Aus Iran: Aflatoxin – 1 Meldung aus Polen
Geröstet aus Türkei: fehlende Gesundheits- u. Analysenzertifikate – 1 Meldung aus
England
(in der Schale) Aus USA: Aflatoxin – 1 Meldung aus Belgien
APRIKOSEN
Aus Türkei: Sulfit – 2 Meldungen (je 1 x Bulgarien u. Polen)
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Tel.: +49(40) 30 70 13 0 • Fax: +49(40) 30 70 13 760 • www.Priestoph.de • [email protected]
Warnmeldungen*):
PISTAZIEN
Ursprung unbekannt (via Holland): Aflatoxin u. Salmonellen – 2 Meldungen aus Holland
PISTAZIENPASTE
Aus Italien: Spuren von Erdnüssen – 1 Meldung aus Tschech. Republik
SULTANINEN
Aus Türkei (via Deutschland): Ochratoxin A – 9 Meldungen (je 1 x Dänemark, Schweden,
Griechenland, Italien, Bulgarien, Finnland, Deutschland, 2 x Rumänien)
Nachricht *):
*) Erklärung:
GZ = GRENZZURÜCKWEISUNGEN: Ein Risiko geht von einem Lebensmittel aus, das an einer der
Außengrenzen der EU überprüft wurde. Die betroffene Lieferung wird in das Herkunftsland zurückverbracht
oder an Ort und Stelle vernichtet.
I = INFORMATIONSMELDUNGEN (Information Notification) beziehen sich auf Lebensmittel, von denen ein
Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht, die sich jedoch noch nicht im Verkehr befinden.
Informationsmeldungen beziehen sich meist auf Produkte, die an der EU-Außengrenze geprüft und
abgewiesen wurden. Produkte, die Gegenstand einer Warnmeldung sind, wurden auch meist bereits vom
Markt genommen.
N = Als NACHRICHT (News) werden alle Meldungen bezeichnet, die Informationen zur Sicherheit von
Lebens- oder Futtermitteln beinhalten.
W = WARNMELDUNGEN (Alert Notifications) betreffen Lebensmittel, von denen ein Risiko für die
menschliche Gesundheit ausgeht und die sich in einem der am Netz beteiligten Staaten in Verkehr befinden.
Die Warnmeldung wird von dem Mitgliedstaat herausgegeben, in dem ein vom Produkt ausgehendes Risiko
festgestellt wurde. Befindet sich die betroffene Ware bereits beim Verbraucher, wird eine Warnung der
Öffentlichkeit, zum Beispiel in Form einer Pressemitteilung durch den Hersteller beziehungsweise Importeur
oder die zuständige oberste Landesbehörde veranlasst. Über das Ergebnis von Rückrufaktionen werden die
anderen Mitgliedstaaten in Folgemeldungen informiert.
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