Erhöhung der Transparenz von Kursbeginnen und freien Plätzen

Anlage 1 zum Trägerrundschreiben 01/2016
Erhöhung der Transparenz von Kursbeginnen und freien Plätzen
1. Meldung bestehender Online-Angebote
Alle Träger, die bereits jetzt auf den von ihnen betriebenen Internetseiten Informationen zu geplanten Integrationskursen und freien Platzkapazitäten haben oder dies kurzfristig bereitstellen können,
werden hiermit aufgefordert, sich bis 15.02.2016 beim Bundesamt zu melden und den direkten Link
auf das Angebot mitzuteilen. Es kann sich dabei um eine zusammengefasste Darstellung für mehrere/alle Kursorte handeln oder einzelne kursortbezogene unterschiedliche Links. Für die Meldung
nutzen Sie bitte das als Anlage 2) beigefügte Formular und senden dies ausgefüllt per E-Mail an
[email protected]
Ab dem 15.02. wird eine Änderung der Suchmaske „WebGIS“ dergestalt umgesetzt, dass die Suche
nach Integrationskursorten auf solche beschränkt werden kann, für die eine Verlinkung zum online
dargestellten Kursangebot des Trägers hinterlegt ist. Die Rückmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich sukzessive eingepflegt.
Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter werden über diese Änderung informiert.
2. Anforderungen an die entsprechende Internetseite
Kriterium für die Aufnahme der Verlinkung ist, dass auf der entsprechenden Seite klar und deutlich
ausschließlich Integrationskurse mit geplantem Starttermin und der Information, ob freie Plätze
verfügbar sind (z.B. „ja/nein“ bzw. „verfügbar/ausgebucht“), aufgelistet sind. Die Informationen
müssen beim Aufruf der Seite „auf den ersten Blick“ erkennbar sein. Dies wird in aller Regel nicht
für die Startseite der jeweiligen Internetpräsenz zutreffen. Bitte geben Sie daher die direkte URL
der entsprechenden Seite an (z.B. http://www.traeger.de/integrationskurse)
Nicht erforderlich in diesem ersten Schritt ist es, dass die Information zu verfügbaren Kapazitäten
platzgenau (z.B. „noch 4 Plätze verfügbar“) erfolgt. Auch werden zunächst keine Vorgaben zum
Aktualisierungsintervall gemacht.
3. Spätere Meldung
Eine Meldung nach dem 15.02. ist selbstverständlich möglich. Eingehende Verlinkungswünsche
werden dann zeitnah nacherfasst.
4. Vorausplanung
Mit Blick auf das langfristige Ziel, alle geplanten Kurse mit jeweiligen, platzgenauen und stetig
aktualisierten Kapazitäten bundesweit darstellen zu können, sind alle Träger gehalten, sich darauf
einzustellen, dass perspektivisch eine Änderung dahingehend erfolgen wird, dass eine elektronische
Bereitstellung und regelmäßige Pflege entsprechender Daten verpflichtend vorgesehen wird. Die
technischen Details der Umsetzung dieser Planung sind noch zu erarbeiten und werden Ihnen zu
gegebener Zeit mitgeteilt. Soweit noch nicht vorhanden, sollten alle Träger aber insbesondere erwägen, zeitnah zumindest eine Internetpräsenz mit Darstellung der geplanten Kurse und freier Plätze
(s.o. unter 1.) zu erstellen.