Information der KVBB Vereinbarung agnes zwei (AOK) Vereinbarung über die Einbindung einer in die Patientenversorgung (Vereinbarung agnes zwei) 2.5. 1/15 Fachkraft zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (AOK) - Körperschaft des öffentlichen Rechts - auf der Grundlage des § 73a SGB V in der Fassung vom: 02.07.2015 gültig ab: 01.08.2015 122. Erg.-Lfg. - Stand: Juli 2015 2.5. 2/15 Vereinbarung agnes zwei (AOK) Information der KVBB Präambel Die Vertragspartner haben sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft „Innovative Gesundheitsversorgung in Brandenburg“ (IGiB) nach § 219 SGB V die Versorgungsqualität in Brandenburg weiter zu verbessern. Zur Sicherung der Versorgung, Steigerung der Versorgungsqualität und der Patientenzufriedenheit gilt es, den Arzt so zu unterstützen, dass mehr Zeit für die Behandlung der Patienten nutzbar ist. Eine Lösungsoption stellt der Einsatz von agnes zwei dar, d.h. der Einsatz von arztunterstützenden, medizinischen Fachkräften zur Gewährleistung einer nachhaltigen, effizienten Patientenbetreuung mit Spezialausbildung im Fallmanagement, welche den Arzt bei der koordinierten Betreuung seiner Patienten mit Eigenkompetenz unterstützen. Im Fokus liegt dabei die Koordination des Behandlungsgeschehens. Dadurch werden insbesondere bei chronisch Kranken das Selbstmanagement sowie die Patientenzufriedenheit gefördert, die Compliance verbessert und das Angebot präventiver Maßnahmen vermehrt in Anspruch genommen. Die Vertragspartner erwarten dadurch niedrigere Hospitalisierungsraten und schlussendlich niedrigere Behandlungskosten. §1 Vertragsgegenstand und -ziele (1) Gegenstand des Vertrages ist der Einsatz von agnes zwei Fachkräften bei Haus- und Fachärzten des Landes Brandenburg. Die Anbindung erfolgt bei Vertragsärzten gem. § 3 Abs. 2. (2) Ziele des Vertrages sind die Verbesserung der Versorgung und die Entlastung der teilnehmenden Zur Überprüfung der Erreichung der Ziele gem. Satz die Partner des Vertrages eine Evaluation, welche Partnern der IGiB gesondert geregelt wird. medizinischen Vertragsärzte. 1 veranlassen zwischen den Information der KVBB Vereinbarung agnes zwei (AOK) 2.5. 3/15 §2 Geltungsbereich (1) Dieser Vertrag gilt für niedergelassene Ärzte, Ärzte in Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V, Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V, Ärzte in Einrichtungen gemäß § 105 SGB V sowie Ärzte gem. § 24 Abs. 3 Satz 6 Ärzte-ZV (nachfolgend Vertragsärzte genannt) im Bereich der KVBB, die nach Maßgabe des § 3 zur Teilnahme berechtigt sind. (2) Der Vertrag gilt für die Betreuung der Versicherten der AOK Nordost, sofern diese die Voraussetzungen gem. § 5 erfüllen. §3 Teilnahme der Vertragsärzte (1) Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Der Vertragsarzt beantragt seine Teilnahme mittels einer Teilnahmeerklärung (Anlage 1) gegenüber der KVBB und erbringt den Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen nach Abs. 2 und 3. Die KVBB prüft die Teilnahmevoraussetzungen und erteilt dem Vertragsarzt eine Genehmigung zur Durchführung der Leistungen nach diesem Vertrag durch eine agnes zwei Fachkraft. (2) Teilnahmeberechtigt sind Vertragsärzte gem. § 2 Abs. 1, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden. Teilnehmende Vertragsärzte können zur Beschäftigung der agnes zwei Fachkraft Kooperationsvereinbarungen mit anderen Vertragsärzten schließen und sollen diese aktiv anstreben. In diesem Fall hat die Kooperationsvereinbarung insbesondere Regelungen zu enthalten: - zur Zusammenarbeit der Ärzte innerhalb der Ärztegemeinschaft - zum Einverständnis der Kooperationspartner zur Erfassung ihres Namens im Vertragsärzteverzeichnis und - zum Einsatz der agnes zwei Fachkraft (z.B. Regelungen zum zeitlichen Umfang der Tätigkeit, zur Weisungsbefugnis) - zu Haftungsfragen - zu Regelungen bei Beendigung der Teilnahme des anstellenden Arztes an diesem Vertrag. 122. Erg.-Lfg. - Stand: Juli 2015 2.5. 4/15 Vereinbarung agnes zwei (AOK) Information der KVBB Folgende Teilnahmevoraussetzungen müssen von den zur Teilnahme berechtigten Vertragsärzten (ggf. unter Berücksichtigung der Kooperationspartner) innerhalb der letzten 4 verfügbaren Quartale erfüllt sein: - durchschnittliche Behandlungsfallzahl der Arztgruppe wird erreicht oder überschritten (bei schwerpunktmäßiger Behandlung von betreuungsintensiven Patienten kann davon abgewichen werden, insbesondere dann, wenn Patienten mit bösartigen Neubildungen, entzündlichen rheumatischen Krankheiten oder Diabetes mellitus behandelt werden) und - grundsätzlich 20 % der Behandlungsfälle bei Versicherten der AOK. Zusätzlich ist bei hausärztlich tätigen Vertragsärzten die Teilnahme am HZV-Vertrag Voraussetzung. (3) Folgende sachliche und persönliche Anforderungen sind zu Beginn der Teilnahme gegenüber der KVBB nachzuweisen: persönliche Anforderungen an die agnes zwei Fachkraft: Grundqualifikation: - abgeschlossene Ausbildung zur Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegerin oder - abgeschlossene Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten - mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung oder - mit Fortbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (nPA / AGnES) oder - mit Fortbildung zur Fachwirtin ambulante medizinische Versorgung oder - abgeschlossene Ausbildung zur Altenpflegerin und mindestens drei Jahre Tätigkeit in einer ambulanten medizinischen Einrichtung. sowie zusätzlich: - IGiB-Zertifikat zum Nachweis der erfolgreichen Beendigung der Fortbildungen gem. Modul A und Modul B des Schulungskonzeptes zur Ausbildung hochqualifizierter agnes zwei Fachkräfte im Land Brandenburg (nachfolgend IGiB-Schulungskonzept). Die Fortbildung gem. Modul B kann auch parallel zur Tätigkeit im Rahmen dieser Vereinbarung absolviert werden. Der Nachweis zum erfolgreichen Abschluss des Schulungsmoduls B ist in diesem Fall nachzureichen. Information der KVBB Vereinbarung agnes zwei (AOK) 2.5. 5/15 sachliche Anforderungen: - Bereitstellung eines angemessenen Arbeitsplatzes und der erforderlichen Arbeitsmaterialien (sowohl medizinische Ausrüstung als auch Kommunikationsmittel und Bürobedarf) Das Formular für die Beantragung der Teilnahme des Vertragsarztes steht auf der Homepage der KVBB zum Download zur Verfügung. (4) Zur Aufrechterhaltung der Qualifikation stellt der anstellende Vertragsarzt sicher, dass - die agnes zwei Fachkraft regelmäßig an einem Erfahrungsaustausch mit anderen agnes zwei Fachkräften teilnimmt, - die agnes zwei Fachkraft alle 3 Jahre einen Rezertifizierungskurs der IGiB belegt. Die entsprechenden Nachweise legt der anstellende Vertragsarzt der KVBB vor. (5) Der an dieser Vereinbarung teilnehmende Vertragsarzt hat die KVBB über alle Änderungen zu informieren, welche die Erfüllung der in Abs. 2 bis 4 genannten Voraussetzungen betreffen. (6) Erfüllt der Vertragsarzt die Voraussetzungen gemäß Abs. 2 bis 4 nicht mehr oder erfolgt der Einsatz der agnes zwei Fachkraft nicht im Sinne des Versorgungsauftrages gem. § 4, kann die Genehmigung der Teilnahme im Einvernehmen der Vertragspartner und nach vorheriger Anhörung des Vertragsarztes widerrufen werden. Der Vertragsarzt kann seine Teilnahme an dem Vertrag schriftlich gegenüber der KVBB kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende eines Quartals. (7) Die KVBB erstellt und führt ein Verzeichnis der gem. Abs. 1 teilnehmenden Vertragsärzte (Anlage 3) und stellt dieses der AOK monatlich bei Änderungen online in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung. 122. Erg.-Lfg. - Stand: Juli 2015 2.5. 6/15 Vereinbarung agnes zwei (AOK) Information der KVBB §4 Versorgungsauftrag Der Versorgungsauftrag der agnes zwei Fachkraft umfasst patientenindividuell insbesondere die nachfolgend aufgeführten Leistungen, deren Erbringung die teilnehmenden Vertragsärzte sicherstellen: Indikationsbezogenes Fallmanagement (Casemanagement / Koordinierung) Entlassmanagement Überleitungsmanagement (intersektoral) Schnittstellenmanagement zwischen Haus- und Fachärzten sowie anderen Akteuren im Gesundheitswesen (z.B. Pflege- oder Sozialdiensten, Altenheimen, Rehabilitationseinrichtungen) Sicherstellung eines rechtzeitigen und transparenten Informationsflusses Arztunterstützende Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Leistungserbringern Standardisierte Dokumentation Koordination der Behandlungskette Terminkoordination Betreuung Eingangs-/ Re-Assessments Patientenbetreuung sowie Unterstützung bei strukturierten Behandlungsprogrammen - Steuerung und Überwachung der Patienten, die an strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) teilnehmen - Betreuung immobiler DMP-Patienten sowie Verhinderung des Ausscheidens aus den DMP - Beratung zu Ernährung, Bewegung, Rauchen, Entspannung - Maßnahmen der Prävention - Gesundheitsfördernde Leistungen Überwachung der Leistungen der häuslichen Krankenpflege Medikamentenkontrolle Unterstützung bei der Palliativversorgung, außerhalb der SAPV Angehörigenunterstützung Vermittlung von Unterstützung durch soziale Einrichtungen, Selbsthilfeorganisationen usw. Durchführung notwendiger Hausbesuche Information der KVBB Vereinbarung agnes zwei (AOK) 2.5. 7/15 In Pflegeheimen darf die Betreuung der AOK-Versicherten nicht durch agnes zwei Fachkräfte erfolgen. §5 Teilnahme der Versicherten (1) Die Teilnahme der Versicherten an der Versorgung nach dieser Vereinbarung ist freiwillig. (2) Voraussetzungen zur Teilnahme der Versicherten sind: - der Versicherte ist zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung bei der AOK Nordost versichert, - der Versicherte bedarf einer dem Versorgungsauftrag gem. § 4 entsprechenden Betreuung und - der Versicherte erklärt schriftlich seine Teilnahme am Vertrag (Anlage 2). Die Teilnahmeerklärung wird von dem teilnehmenden Vertragsarzt unverzüglich, spätstens innerhalb von 10 Tagen, an die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse versendet. Der Versicherte kann seine Teilnahme durch formlose schriftliche Erklärung gegenüber der AOK beenden. Die Teilnahme endet frühestens mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung zur Beendigung der Teilnahme bei der AOK. Sofern der Versicherte einen anderen Termin bestimmt und dieser Termin nach dem Eingang der Erklärung bei der AOK liegt, ist dieser Termin maßgebend. Die AOK informiert den teilnehmenden Vertragsarzt über das Ende der Teilnahme des Versicherten. Gegenüber dem teilnehmenden Vertragsarzt wird die Kündigung mit dem Eingang der Bestätigung der AOK wirksam. §6 Vergütung und Abrechnung (1) Die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen für Versicherte erfolgt nach Maßgabe des einheitlichen Bewertungsmaßstabes und ist mit der Gesamtvergütung abgegolten. (2) Für die Aufgaben bei der Betreuung von Versicherten im Rahmen dieses Vertrages durch die agnes zwei Fachkraft gem. § 4 der Verein122. Erg.-Lfg. - Stand: Juli 2015 2.5. 8/15 Vereinbarung agnes zwei (AOK) Information der KVBB barung wird eine Fallmanagementpauschale (SNR 93500, bei Durchführung im Rahmen von Hausbesuchen SNR 93501) in Höhe von 40,00 € gezahlt. Sofern für die durch diese agnes zwei Fachkräfte betreuten Versicherten delegationsfähige Leistungen nach den GOP 03062 oder 03063 EBM erbracht werden, sind diese mit dem Betrag in Höhe von 40,00 € abgegolten. Neben der SNR 93500 und 93501 sind in demselben Monat die GOP 40240 und 40260 EBM nicht berechnungsfähig. Entspricht die Betreuung von Versicherten nicht dem Versorgungsauftrag gem. § 4, erlischt der Vergütungsanspruch ab dem Zeitpunkt der Feststellung und Information des Arztes. Die SNRn 93500 bzw. 93501 sind als monatliche Fallpauschale insgesamt maximal 3-mal je Behandlungsfall abrechenbar. Die Abrechnung erfolgt unter Angabe der Symbolnummern auf dem Behandlungsausweis. (3) Die KVBB erhebt gegenüber den teilnehmenden Vertragsärzten für die Leistungen bei der Umsetzung dieses Vertrages einen Verwaltungskostensatz. (4) Die KVBB erfasst die im Rahmen dieses Vertrages abgerechneten Leistungen kalendervierteljährlich im Formblatt 3. Die Vergütung gem. Abs. 2 stellt die AOK außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zur Verfügung. Für den Zahlungsverkehr mit der AOK gelten die Regelungen des Vertrages zur Gesamtvergütung. §7 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Regelung treten, die dem Willen der Vertragspartner sowie dem Sinn und Zweck der Vereinbarung entspricht. Sofern im Rahmen der Vertragsbegleitung und Evaluation des Vertrages Änderungsbedarf insbesondere zu den Kooperationsvereinbarungen gem. § 3 Abs. 2 Satz 3, den Teilnahmevoraussetzungen der Versicherten und dem Versorgungsauftrag gem. § 4 entsteht, verpflichten sich die Vertragspartner zur Anpassung des Vertrages. Information der KVBB Vereinbarung agnes zwei (AOK) 2.5. 9/15 §8 Inkrafttreten und Kündigung (1) Der Vertrag tritt am 01.04.2012 in Kraft. (2) Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31.12.2012. (3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Abreden bestehen nicht. Potsdam, den 29.02.2012 Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg 122. Erg.-Lfg. - Stand: Juli 2015 AOK Nordost - Die Gesundheitskasse 2.5. 10/15 Vereinbarung agnes zwei (AOK) Information der KVBB Protokollnotiz zur Vereinbarung agnes zwei zwischen der KVBB und der AOK zum Vertrag Die Vertragspartner sind sich einig, dass die am 31.03.2012 bestehenden Vereinbarungen über die Beschäftigung einer agnes zwei Fachkraft analog der vorliegenden Vereinbarung fortgeführt werden. Potsdam, den 29.02.2012 Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Information der KVBB Vereinbarung agnes zwei (AOK) 2.5. 11/15 Anlage 1 zur Vereinbarung agnes zwei zwischen der KVBB und der AOK Antrag auf Teilnahme des Vertragsarztes Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Gregor-Mendel-Straße 10/11 14469 Potsdam Vertragsarztstempel 1. Ich möchte gemäß § 3 Abs. 2 des Vertrages teilnehmen Name, Vorname, Titel, LANR BSNR (auch mehrere) Die agnes zwei Fachkraft wird im Rahmen des Vertrages (Name, Vorname) ausschließlich für meine Praxis oder auch für die im Folgenden genannten mit mir kooperierenden Ärzte tätig. Die Kooperationsvereinbarung aller einbezogenen Ärzte über die Beschäftigung der agnes zwei Fachkraft ist dem Antrag beizufügen. Name, Vorname, Titel, LANR BSNR (auch mehrere) Name, Vorname, Titel, LANR BSNR (auch mehrere) Name, Vorname, Titel, LANR BSNR (auch mehrere) Name, Vorname, Titel, LANR BSNR (auch mehrere) Ich behandele schwerpunktmäßig betreuungsintensive Krankheitsbilder (insbesondere bösartige Neubildungen, entzündliche rheumatische Krankheiten, Diabetes mellitus) 2. Für hausärztlich tätige Vertragsärzte: Ich nehme an dem Vertrag über die Umsetzung der Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V zwischen der AOK und der KVBB (AOK HZV-Vertrag) teil 122. Erg.-Lfg. - Stand: Juli 2015 2.5. 12/15 Information der KVBB Vereinbarung agnes zwei (AOK) 3. Nachweis der Qualifikation agnes zwei Fachkraft: Bitte ankreuzen und Zertifikate in Kopie beifügen IGiB-Zertifikat Modul A IGiB-Zertifikat Modul B (Das IGiB-Zertifikat Modul B kann nachgereicht werden) In Kenntnis der Vertragsinhalte, insbesondere der Teilnahmevoraussetzungen nach § 3 und des Leistungsumfangs nach § 4, erkläre ich hiermit meine Teilnahme an der Vereinbarung agnes zwei. Mir ist bekannt, dass eine Vertragsteilnahme meine ärztliche Schweigepflicht nicht berührt. Ich verpflichte mich, die Zielsetzungen der Vereinbarung agnes zwei zu verfolgen und die mich betreffenden Anforderungen und Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Sobald ich die Anforderungen und Verpflichtungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr erfüllen kann, werde ich dies umgehend der KVBB anzeigen. Ich gewährleiste, dass die in meiner Praxis angestellte agnes zwei Fachkraft die laufenden Fortbildungen wahrnehmen wird. Ein angemessener Arbeitsplatz und die erforderlichen Arbeitsmaterialien stehen zur Verfügung. Ich willige ein, dass die vorstehend genannten Daten, der Beginn und das Ende der Teilnahme an diesem Vertrag der AOK mitgeteilt werden. die im Rahmen des Vertrages gewonnenen Daten zu Abrechnungszwecken von der KVBB erhoben, verarbeitet und genutzt werden. zwei Mir ist bekannt, dass die Teilnahme an der Vereinbarung agnes freiwillig ist und jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden kann. Ort, Datum Unterschrift des Vertragsarztes Ort, Datum ggf. Unterschrift des ärztlichen Leiters Information der KVBB Vereinbarung agnes zwei (AOK) 2.5. 13/15 Anlage 2 zur Vereinbarung agnes zwei zwischen der KVBB und der AOK Teilnahmeerklärung des Versicherten Krankenkasse bzw. Kostenträger Teilnahme- und Einwilligungserklärung für Versicherte der AOK Nordost Name, Vorname des Versicherten geb. am Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Versand an: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse Beleglesezentrum (IT/0/3/1) 14456 Potsdam Vertragskennzeichen 17183100009 Versorgungsvertrag nach § 73a SGB V AOK Nordost und der KV Brandenburg zwei (agnes ) Ersteinschreibung Arztwechsel aus wichtigen Gründen Name, Vorname des einschreibenden Arztes: Arztwechsel wegen Umzug LANR I. Teilnahmeerklärung zwei Hiermit erkläre ich, dass ich an dem Versorgungsvertrag nach § 73a SGB V (agnes ) bei dem o. g. Arzt teilnehmen werde. Ich bin ausführlich und umfassend über die Inhalte, Bedingungen und zwei Verpflichtungen der Teilnahme am Versorgungsvertrag nach § 73a SGB V (agnes ) durch den o. g. Arzt informiert. Mir ist bekannt, welche besonderen Bedingungen gelten (s. Rückseite) und ich verpflichte mich diese einzuhalten. II. Einwilligungserklärung Ich bin über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten im Rahmen des oben genannten zwei Versorgungsvertrages agnes umfassend informiert. Zu I.: Ja, ich habe die Erläuterungen zur Teilnahmeerklärung gelesen und möchte gemäß den zwei dortigen Ausführungen am agnes -Vertrag der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse und der KV Brandenburg teilnehmen und bestätige dies hiermit mit meiner Unterschrift. Zu II.: Ja, ich habe die Erläuterungen zur Einwilligungserklärung und die Patienteninformation erhalten und bin mit der beschriebenen Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen zwei meiner Teilnahme am agnes -Vertrag der AOK Nordost und der KV Brandenburg einverstanden und bestätige dies hiermit mit meiner Unterschrift. ggf.: Name, Vorname des gesetzlichen Vertreters des Versicherten Bitte das heutige Datum eintragen T T M M 2 0 J J Unterschrift des Versicherten bzw. des gesetzlichen Vertreters Bestätigung des Arztes (vom teilnehmenden Arzt auszufüllen) Ich bestätige, dass für den vorgenannten Versicherten die Teilnahmevoraussetzungen für den agnes zwei -Vertrag erfüllt sind. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M 2 0 J J 122. Erg.-Lfg. - Stand: Juli 2015 Unterschrift und Stempel Arzt 2.5. Vereinbarung agnes zwei (AOK) 14/15 Information der KVBB Erläuterungen zur Teilnahmeerklärung: - Die Teilnahme des Versicherten an der Versorgung nach dieser Vereinbarung ist freiwillig. - Teilnahmevoraussetzungen: Der Versicherte ist zum Zeitpunkt der Unterschrift dieser Teilnahmeerklärung bei der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse versichert und erklärt seine Teilnahme schriftlich. Zusätzlich bedarf er einer Betreuung gemäß dem Versorgungsauftrag nach § 4 des agnes zwei-Vertrages zwischen der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. - Die Teilnahme des Versicherten beginnt mit der Unterschrift der Teilnahmeerklärung beim behandelnden Arzt. - Die Teilnahme des Versicherten ist jederzeit schriftlich kündbar. Im Falle der Kündigung endet die Teilnahme des Versicherten mit Datum der Kündigung, frühestens mit Zugang bei der AOK. Erläuterungen zur Einwilligungserklärung: - - Der Versicherte erklärt sich einverstanden, dass o die AOK Nordost die personenbezogenen Abrechnungsdaten vom behandelnden Arzt über die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg erhält, um die Abrechnung vorzunehmen. o seine Behandlungsdaten, medizinischen Befunde etc. zwischen dem behandelnden Arzt und ggf. dessen Kooperationspartnern, sofern für die Umsetzung gemäß dem Versorgungsauftrag nach § 4 erforderlich, ausgetauscht werden und im Rahmen der weiteren Betreuung verwendet werden. o zum Zwecke der Evaluation des agneszwei-Vertrages die Daten pseudonymisiert vom behandelnden Arzt zusammengefasst und der evaluierenden Stelle übermittelt werden. o zum Zwecke der Abrechnungsprüfung die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg auf Grundlage von § 106a und § 295 SGB V sofern erforderlich Einsichtnahme in die ärztliche Dokumentation erhält. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf dieser Einwilligungserklärung hat zur Folge, dass die Teilnahme am Vertrag agnes zwei endet. 122. Erg.-Lfg. - Stand: Juli 2015 BSNR FG LANR Anrede Titel Name Vorname _______________________________________________ 1 T = Teilnehmer; K = Kooperationspartner 2 bei Kooperationspartnern Angabe der LANR des teilnehmenden Vertragsarztes Teilnahme1 status Straße, Hausnummer PLZ Vertragsärzteverzeichnis Anlage 3 zur Vereinbarung agnes zwei zwischen der KVBB und der AOK Ort Telefon Beginn Ende Zuordnung Kooperations2 partner Information der KVBB Vereinbarung agnes zwei (AOK) 2.5. 15/15
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