Bürgermeisteramt Dielheim lai-gr/023.2225 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am Montag, 14.09.2015 um 19:30 Uhr im Bürgersaal des neuen Rathaus-Nebengebäudes, Rathausstraße 3 Die Tagesordnung wurde wie folgt beraten bzw. nachstehende Beschlüsse gefasst: 1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen Die Erschließung des Baugebietes Erlenbachwiesen II und III soll durch einen privaten Erschließungsträg erfolgen. Für die Anschaffung eines Bauhoffahrzeuges sollen zwei weitere Angebote eingeholt werden. Im Rahmen der Jugendbeteiligung sollen folgende Maßnahmen angegangen werden: - Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der Pestalozzistraße - Buswartehäuschen in Balzfeld Richtung Eschelbach (Antrag kommt vom Ortschaftsrat) - Volleyballnetz auf dem R4-Platz - weitere Sportgeräte auf dem Sportpark prüfen An den Ortseingängen soll eine neue Weihnachtbeleuchtung angebracht werden. Vorberatung des Bauantrages Errichtung eines Gewerbebaus in der Daimler-/Ecke CarlBenz-Straße 2 Behandlung von Bauanträgen und Bauvoranfragen -Rückbau zweier Industriegebäude mit anschl. Errichtung von einer Wohnanlage für betreutes Wohnen, sowie einer Reihenbebauung mit 3 EFH, einer Doppelhausbebauung mit 2 EFH und einem EFH (erneute Beratung) 2.1 Talstraße 37 u. Breitwiesen 2, Dielheim, 9255/1, 10545, 10547 Vorlage: TA 43/2015 Die Gemeinderäte Hofstetter und Schneider können sich eine Bebauung der Grundstücke Breitwiesen 2 mit Reihenhausbebauung / Doppelhaushälfte und freistehendem Haus vorstellen. GRHofstetter schlägt vor, eventuell einen neuen Bauantrag speziell für diese Baumaßnahme zu stellen. Nach kurzer Diskussion entscheidet der Technische Ausschuss bei 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (GR´in Sendner und GR´in Kaul ) das Einvernehmen zur Baumaßnahme in der Talstraße 37 nicht zu erteilen und das Einvernehmen für die Baumaßnahme Breitwiesen 2 mit 3 Reihenhäuser, 2 Doppelhaushälften und einer freistehenden Wohnung zu erteilen. -Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Auf der Hälde 4, Dielheim, 2.2 Flurstück Nr.: 2170 Vorlage: TA 44/2015 Unter Vorbehalt der Zustimmung des Ortschaftsrates wird die Überschreitung der Traufhöhe bergseits um 0,50 m zugestimmt. -Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einligerwohnung und Doppelgarage Radsäcker 12, Dielheim, 2.3 Flurstück Nr.: 8567 Vorlage: TA 45/2015 Unter Vorbehalt der Zustimmung des Ortschaftsrates wird 1.der Überschreitung der hinteren Baugrenze mit Terrasse 2.der Überschreitung der östlichen Baugrenze mit Terrasse 3.dem begrünten Garagenflachdach 4 der Unterschreitung des Garagenabstandes zur Straße 5.der Unterschreitung der Traufhöhe bei einer Enthaltung von GR Eberle zugestimmt. -Errichtung eines Wohnhauses (1WE) mit Doppelgarage Eckertsberg 79, Dielheim, 2.4 Flurstück Nr.: 12160 Vorlage: TA 46/2015 Der Überschreitung der Grundflächenzahl um 12,34 % = 20,8 qm wird einstimmig zugestimmt. -Neubau eines Wohnhauses mit 3 Vollgeschossen, Bebauung über die gesamte Grundstücksbreite (Bauvoranfrage) 2.5 Landfriedstraße 23, Dielheim, Flurstück Nr.:400 Vorlage: TA 48/2015 Gemeinderat Hofstetter legt der Verwaltung Fotos von der Umgebungsbebauung vor. Aus Sicht von Herrn Hofstetter kann am besagten Standort kein 3-geschossiges Gebäude von Grenze zu Grenze errichtet werden. Laut GR Eberle ist ein weiteres Problem, die zusätzlichen Stellplätze die erforderlich sind da vorausgehend eine rückwärtige Bebauung vorgenommen wurde. Es liegen mehrere Nachbareinwendungen vor. Aus Sicht von GR Schneider ist das Anwesen Landfried ein historisches Gebäude und kann bezüglich des Einfügens nicht herangezogen werden. Nach kurzer Diskussion wird die Bauvoranfrage einstimmig abgelehnt. -Abbruch Scheune u. Erweiterung des Wohnhauses (erneute Beratung) Windhof 6b, Dielheim, 2.6 Flurstück Nr.:8466/1 Vorlage: TA 49/2015 Gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 5 des Baugesetzbuches sind Maßnahmen zulässig, wenn das Gebäude durch den Eigentümer bzw. von Familienangehörigen genutzt wird. Sofern eine Erklärung vorgelegt wird, dass dies der Fall ist, ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Dem Bauvorhaben wird einstimmig zugestimmt. Gemeinderat Eberle bittet darum, darauf zu achten, dass künftig keine Zersiedelung im Windhof erfolgt. -Befreiung von der Festsetzung des B-Plans zur Errichtung eines Minispielfeldes Mühlstraße 25, Dielheim, 2.7 Flurstück Nr.:2789, 2791 Vorlage: TA 50/2015 Unter Vorbehalt der Zustimmung des Ortschaftsrates wird dem Befreiungsantrag Minispielfeld anstatt Festplatz einstimmig zugestimmt. -Maschinen- u. Bergehalle zur Unterbringung landw. Maschinen, die im landw. Lohnunternehmen zum Einsatz kommen 2.8 Vogelsangstraße 38, Dielheim (erneute Beratung). Flurstück Nr.:4860, 4861 Vorlage: TA 51/2015 Die Landwirtschaftsbehörde sieht den Bauherrn als privilegierten Landwirt an. Bei einer bewirtschafteten Fläche von 20 ha besteht die Möglichkeit, die landwirtschaftliche Halle im Außenbereich zu errichten. Baurechtsbehörde und Landwirtschaftsamt schlagen vor, dem beantragten Standort zuzustimmen. Laut GR Hofstetter fügt sich das Vorhaben dort nicht ein, wegen der großen Kubatur und der großen Dachfläche. Aus seiner Sicht sollte dem Bauherrn eine Gewerbefläche angeboten werden. Gemeinderat Eberle schließt sich dem an. Gemeinderätin Sendner erkundigt sich, ob Nachbareinwendungen vorliegen. Dies ist nicht der Fall. GR Seib erläutert nochmals, dass ursprünglich der Fall nach § 35 (Aussenbereich) von der Baurechtsbehörde beurteilt wurde, mittlerweile kann der Fall nach § 34 (einfügen) genehmigt werden. Bei 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen (GR Hofstetter und GR Eberle) und 2 Enthaltungen (GR Knopf und GR Schneider) wird dem Vorhaben unter Vorbehalt der Zustimmung des Ortschaftsrates zugestimmt. -Nutzungsänderung für das EG von einer Gaststätte in eine Apotheke Erstellung eines barrierefreien Zugangs mittels einer Rampe Innenausbau als Apotheke jeweils vorbehaltlich einer Zustimmung des 2.9 Landesdenkmalamtes Hauptstraße 1, Dielheim, Flurstück Nr.:233 Vorlage: TA 53/2015 Es fand ein Termin der Denkmalbehörde vor Ort statt. Diese sieht grundsätzlich keine Probleme für diese Nutzungsänderung, jedoch sollten die Fenster erhalten werden, sowie die Unterzüge im Innenraum. GR Eberle erkundigt sich, was mit dem Baum passiert, wenn der barrierefreie Zugang geschaffen wird. Der anwesende Bauherr erläutert, dass die Denkmalbehörde und der Architekt dafür sind, den Baum zu entfernen. Jedoch bedarf es hierzu einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis. GR Schneider sieht die Zu- und Abfahrt der Kunden kritisch. Die offizielle Zufahrt erfolgt über die Horrenberger Straße und die Abfahrt über die Bachstraße. Bei 2 Gegenstimmen von GR Eberle und GR Schneider wird dem Antrag auf Nutzungsänderung zugestimmt. 3 Verschiedenes, Bekanntgaben Unter "Verschiedenes" wurden Angelenheiten innerhalb der Gemeinde von den Mitgliedern des Technischen Ausschusses angesprochen.
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