des Technischen Ausschusses am Montag, 14.09.2015

Bürgermeisteramt Dielheim
lai-gr/023.2225
Niederschrift
über die öffentliche Sitzung
des Technischen
Ausschusses am Montag, 14.09.2015
um 19:30 Uhr im Bürgersaal
des neuen Rathaus-Nebengebäudes, Rathausstraße 3
Die Tagesordnung wurde wie folgt beraten bzw. nachstehende Beschlüsse gefasst:
1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Die Erschließung des Baugebietes Erlenbachwiesen II und III soll durch einen privaten
Erschließungsträg erfolgen.
Für die Anschaffung eines Bauhoffahrzeuges sollen zwei weitere Angebote eingeholt
werden.
Im Rahmen der Jugendbeteiligung sollen folgende Maßnahmen angegangen werden:
- Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der Pestalozzistraße
- Buswartehäuschen in Balzfeld Richtung Eschelbach (Antrag kommt vom Ortschaftsrat)
- Volleyballnetz auf dem R4-Platz
- weitere Sportgeräte auf dem Sportpark prüfen
An den Ortseingängen soll eine neue Weihnachtbeleuchtung angebracht werden.
Vorberatung des Bauantrages Errichtung eines Gewerbebaus in der Daimler-/Ecke CarlBenz-Straße
2
Behandlung von Bauanträgen und Bauvoranfragen
-Rückbau zweier Industriegebäude mit anschl. Errichtung von einer Wohnanlage
für betreutes Wohnen, sowie einer Reihenbebauung mit 3 EFH, einer
Doppelhausbebauung mit 2 EFH und einem EFH (erneute Beratung)
2.1
Talstraße 37 u. Breitwiesen 2, Dielheim,
9255/1, 10545, 10547
Vorlage: TA 43/2015
Die Gemeinderäte Hofstetter und Schneider können sich eine Bebauung der
Grundstücke Breitwiesen 2 mit Reihenhausbebauung / Doppelhaushälfte und
freistehendem Haus vorstellen. GRHofstetter schlägt vor, eventuell einen neuen
Bauantrag speziell für diese Baumaßnahme zu stellen.
Nach kurzer Diskussion entscheidet der Technische Ausschuss bei 8 Ja-Stimmen und 2
Enthaltungen (GR´in Sendner und GR´in Kaul ) das Einvernehmen zur Baumaßnahme
in der Talstraße 37 nicht zu erteilen und das Einvernehmen für die Baumaßnahme
Breitwiesen 2 mit 3 Reihenhäuser, 2 Doppelhaushälften und einer freistehenden
Wohnung zu erteilen.
-Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Auf der Hälde 4, Dielheim,
2.2
Flurstück Nr.: 2170
Vorlage: TA 44/2015
Unter Vorbehalt der Zustimmung des Ortschaftsrates wird die Überschreitung der
Traufhöhe bergseits um 0,50 m zugestimmt.
-Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einligerwohnung und Doppelgarage
Radsäcker 12, Dielheim,
2.3
Flurstück Nr.: 8567
Vorlage: TA 45/2015
Unter Vorbehalt der Zustimmung des Ortschaftsrates wird
1.der Überschreitung der hinteren Baugrenze mit Terrasse
2.der Überschreitung der östlichen Baugrenze mit Terrasse
3.dem begrünten Garagenflachdach
4 der Unterschreitung des Garagenabstandes zur Straße
5.der Unterschreitung der Traufhöhe
bei einer Enthaltung von GR Eberle zugestimmt.
-Errichtung eines Wohnhauses (1WE) mit Doppelgarage
Eckertsberg 79, Dielheim,
2.4
Flurstück Nr.: 12160
Vorlage: TA 46/2015
Der Überschreitung der Grundflächenzahl um 12,34 % = 20,8 qm wird einstimmig
zugestimmt.
-Neubau eines Wohnhauses mit 3 Vollgeschossen, Bebauung über die gesamte
Grundstücksbreite (Bauvoranfrage)
2.5 Landfriedstraße 23, Dielheim,
Flurstück Nr.:400
Vorlage: TA 48/2015
Gemeinderat Hofstetter legt der Verwaltung Fotos von der Umgebungsbebauung vor.
Aus Sicht von Herrn Hofstetter kann am besagten Standort kein 3-geschossiges
Gebäude von Grenze zu Grenze errichtet werden. Laut GR Eberle ist ein weiteres
Problem, die zusätzlichen Stellplätze die erforderlich sind da vorausgehend eine
rückwärtige Bebauung vorgenommen wurde. Es liegen mehrere Nachbareinwendungen
vor. Aus Sicht von GR Schneider ist das Anwesen Landfried ein historisches Gebäude
und kann bezüglich des Einfügens nicht herangezogen werden.
Nach kurzer Diskussion wird die Bauvoranfrage einstimmig abgelehnt.
-Abbruch Scheune u. Erweiterung des Wohnhauses (erneute Beratung)
Windhof 6b, Dielheim,
2.6
Flurstück Nr.:8466/1
Vorlage: TA 49/2015
Gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 5 des Baugesetzbuches sind Maßnahmen zulässig, wenn das
Gebäude durch den Eigentümer bzw. von Familienangehörigen genutzt wird. Sofern
eine Erklärung vorgelegt wird, dass dies der Fall ist, ist das Vorhaben
genehmigungsfähig.
Dem Bauvorhaben wird einstimmig zugestimmt. Gemeinderat Eberle bittet darum,
darauf zu achten, dass künftig keine Zersiedelung im Windhof erfolgt.
-Befreiung von der Festsetzung des B-Plans zur Errichtung eines Minispielfeldes
Mühlstraße 25, Dielheim,
2.7
Flurstück Nr.:2789, 2791
Vorlage: TA 50/2015
Unter Vorbehalt der Zustimmung des Ortschaftsrates wird dem Befreiungsantrag
Minispielfeld anstatt Festplatz einstimmig zugestimmt.
-Maschinen- u. Bergehalle zur Unterbringung landw. Maschinen, die im landw.
Lohnunternehmen zum Einsatz kommen
2.8 Vogelsangstraße 38, Dielheim (erneute Beratung).
Flurstück Nr.:4860, 4861
Vorlage: TA 51/2015
Die Landwirtschaftsbehörde sieht den Bauherrn als privilegierten Landwirt an. Bei einer
bewirtschafteten Fläche von 20 ha besteht die Möglichkeit, die landwirtschaftliche Halle
im Außenbereich zu errichten. Baurechtsbehörde und Landwirtschaftsamt schlagen vor,
dem beantragten Standort zuzustimmen. Laut GR Hofstetter fügt sich das Vorhaben
dort nicht ein, wegen der großen Kubatur und der großen Dachfläche. Aus seiner Sicht
sollte dem Bauherrn eine Gewerbefläche angeboten werden. Gemeinderat Eberle
schließt sich dem an. Gemeinderätin Sendner erkundigt sich, ob Nachbareinwendungen
vorliegen. Dies ist nicht der Fall. GR Seib erläutert nochmals, dass ursprünglich der Fall
nach § 35 (Aussenbereich) von der Baurechtsbehörde beurteilt wurde, mittlerweile kann
der Fall nach § 34 (einfügen) genehmigt werden.
Bei 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen (GR Hofstetter und GR Eberle) und 2 Enthaltungen
(GR Knopf und GR Schneider) wird dem Vorhaben unter Vorbehalt der Zustimmung des
Ortschaftsrates zugestimmt.
-Nutzungsänderung für das EG von einer Gaststätte in eine Apotheke
Erstellung eines barrierefreien Zugangs mittels einer Rampe
Innenausbau als Apotheke jeweils vorbehaltlich einer Zustimmung des
2.9 Landesdenkmalamtes
Hauptstraße 1, Dielheim,
Flurstück Nr.:233
Vorlage: TA 53/2015
Es fand ein Termin der Denkmalbehörde vor Ort statt. Diese sieht grundsätzlich keine
Probleme für diese Nutzungsänderung, jedoch sollten die Fenster erhalten werden,
sowie die Unterzüge im Innenraum. GR Eberle erkundigt sich, was mit dem Baum
passiert, wenn der barrierefreie Zugang geschaffen wird. Der anwesende Bauherr
erläutert, dass die Denkmalbehörde und der Architekt dafür sind, den Baum zu
entfernen. Jedoch bedarf es hierzu einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis. GR
Schneider sieht die Zu- und Abfahrt der Kunden kritisch. Die offizielle Zufahrt erfolgt
über die Horrenberger Straße und die Abfahrt über die Bachstraße.
Bei 2 Gegenstimmen von GR Eberle und GR Schneider wird dem Antrag auf
Nutzungsänderung zugestimmt.
3
Verschiedenes, Bekanntgaben
Unter "Verschiedenes" wurden Angelenheiten innerhalb der Gemeinde von den
Mitgliedern des Technischen Ausschusses angesprochen.