Information zur Finanzierung > Beratungsstelle Die Beratungsstelle ist vom Verein Behindert -‐ na und? e.V. 2009 gegründet worden, da es bis dahin keine Beratungsstelle mit diesem ausschließlichen Schwerpunkt gab. Das Gesprächsangebot ist kostenfrei und kann in unserer Beratungsstelle und auch bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden. > Interdisziplinäre Frühförderung Die Grundlage für die umfassende Förderung und Diagnostik ist das Neunte Sozialgesetzbuch, in den §§ 30 und 56 ist die Komplexleistung Frühförderung gesetzlich verankert. Die Interdisziplinäre Frühförderung, auch Komplexleistung Frühförderung genannt, wird von den gesetzlichen Leistungsträgern a) dem Sozialhilfeträger der Stadt Wuppertal sowie b) den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Für gesetzlich krankenversicherte Eltern entstehen keine Kosten. Wir können nur Kinder behandeln, welche in Wuppertal wohnen. > Praxis für Heilpädagogik Die Heilpädagogische Förderung Wir erbringen aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadt Wuppertal auch heilpädagogische Leistungen für Kinder. Diese Form der spezialisierten Förderung erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe und ist gleichfalls gesetzlich geregelt (nach §§ 53 ff. SGB XII, nach §§ 55+56 SGB IX und § 35 a SGB VIII). Finanziert wird die heilpädagogische Förderung durch die Stadt Wuppertal (Eingliederungshilfe), so dass keine Kosten auf Sie zu kommen. > Praxis für Ergotherapie Ergotherapie ist ein Heilmittel und wird von dem behandelnden Kinderarzt, Arzt oder dem behandelnden Psychiater verordnet. Die Kosten übernehmen alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Außerdem ist eine Selbstzahlung ist möglich.
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