Frühförderung für behinderte und von Behinderung

Frühförderung für behinderte
und von Behinderung
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bedrohte Pflegekinder im Vorschulalter
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Delia Möller, Diplom-Psychologin und Logopädin
Jugendpsychiatrischer Dienst Hamburg-Nord
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Frühförderung für Pflegekinder
Agenda
Was Sie erwartet …
 Grundlagen
- Frühförderung
- Behinderung
 Zugangswege für Pflegkinder
- in Pflegefamilien innerhalb Hamburgs
- in Pflegfamilien außerhalb Hamburgs
 noch Fragen ???
 nützliche Links
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Frühförderung für Pflegekinder
Grundlagen
Was ist Frühförderung?
Frühförderung ist eine Leistung der
 Eingliederungshilfe (§§ 53, 54 SGB XII)
 Jugendhilfe (SGB VIII, KibeG)
 medizinischen Rehabilitation (§ 26 SGB IX)
→Heilpädagogische Leistungen (§ 56 SGB IX)
→ Interdisziplinäre Frühförderung als Komplexleistung
(§30 SGB IX in V. m. FrühV)
→ Frühförderung in den Kitas (§26 KibeG)
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Frühförderung für Pflegekinder
Grundlagen
Heilpädagogische Leistungen
 Förderpflege und basale Aktivierung
 heilpädagogische Spiel- und Kompetenzförderung
 Einsatz und Hilfen für die Aneignung spezieller Kommunikationsmittel und -methoden
(Gebärdensprache, gebärdenunterstützte Kommunikation, unterstützte Kommunikation)
 Austausch mit den Bezugspersonen über den Entwicklungs- und Förderprozess des
Kindes einschließlich Verhaltens- und Beziehungsfragen
 Anleitung der Bezugspersonen und Hilfe bei der Gestaltung des Alltags
 Anleitung der Bezugspersonen zur Einbeziehung in die Förderung
 Hilfen zur Unterstützung der Bezugspersonen bei der Krankheits- und
Behinderungsverarbeitung
 Vermittlung von weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten
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Frühförderung für Pflegekinder
Grundlagen
Interdisziplinäre Frühförderung
Wenn HPL und/oder Therapien allein nicht ausreichen, um ein Kind
angemessen zu fördern.
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
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Heilpädagogik
Physiotherapie
Logopädie
Ergotherapie
Psychologie
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Frühförderung für Pflegekinder
Grundlagen
Frühförderung in der Kita
Alltagsintegrierte Frühförderung in der I-Kita für Kinder ab 3 Jahren über
das Kita-Gutscheinsystem.
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
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Heilpädagogik
Physiotherapie
Logopädie
Ergotherapie
Psychologie
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Frühförderung für Pflegekinder
Grundlagen
Wer bekommt Frühförderung?
 Kinder bis zur Einschulung, bei denen eine „wesentliche
Behinderung“ festgestellt wurde
 Kinder, die von „wesentlicher Behinderung bedroht“ sind
 und die Verordnung von Heilmitteln, bzw. die Behandlung in
einer Klinik/SPZ allein (SGB V) nicht sinnvoll oder ausreichend
erscheint.
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Frühförderung für Pflegekinder
Grundlagen
Wer gilt als behindert?
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche
Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit
mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate
von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen
und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn
die Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 2 SGB IX, Abs. 1).
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Frühförderung für Pflegekinder
Grundlagen
Wer gilt als wesentlich behindert?
§53 Abs. 1.1 und 2 SGB XII in Verbindung mit der EHVO
(Eingliederungshilfeverordnung) verweisen auf §2 Abs. 1.1
und 1.2 SGB IX und fordern für Leistungen der Eingliederungshilfe
zusätzlich das Merkmal der Wesentlichkeit.
 kraft Gesetz z.B. Blinde oder Gehörlose.
 wenn die wesentliche Behinderung unter Berücksichtigung des
Teilhabeaspekts festgestellt wird (z.B. Sprachbehinderung).
 wenn das Eintreten einer wesentlichen Behinderung nach
individueller Prüfung hochwahrscheinlich ist.
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Frühförderung für Pflegekinder
Grundlagen
Wer erstellt Gutachten für die Zuordnung zum §53 SGB XII?
 Beratungszentrum (BZ)
→ Körper-, Sinnes-, Sprachbehinderungen.
 Jugendpsychiatrischen Dienste (JPD)
→ geistige und seelische Behinderungen.
 Jugendpsychologischer/-psychiatrischer Dienst (JPPD)
→ seelische Behinderungen bei stationär
untergebrachten Kindern und Jugendlichen.
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Frühförderung für Pflegekinder
Grundlagen
Achtung!
Im Vorschulalter werden Eingliederungshilfen für alle wesentlich
behinderten und von wesentlicher Behinderung bedrohten Kinder
nach § 53.1.1. oder 2 SGB XII gewährt. Erst nach Schuleintritt
werden Hilfen für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche nach
§ 35a SGB VIII über die Jugendämter gewährt.
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Frühförderung für Pflegekinder
Grundlagen
Entscheidungskriterien für die Zuordnung § 53 SGB XII
Beispiel: HPL/IFF 0-3 Jahre
 Wenn schon zum Zeitpunkt der Geburt oder durch später gestellte
Diagnosen aufgrund einer organischen Schädigung, bzw. chronischen
Krankheit klar ist, dass die Entwicklung wesentlich beeinträchtigt sein
wird (Beispiel: Trisomie 21, Mukoviszidose).
 Wenn die Entwicklung allgemein/ in Teilbereichen vom
chronologischen Alter, bzw. korrigierten Alter um mind. 6 / 9 Monate
abweicht.
 Wenn Verhaltens-, bzw. Interaktionsweisen deutlich vom für das Alter
zu erwartenden Verhalten abweichen. Insbesondere wenn der
psychosoziale Hintergrund problembelastet ist.
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Frühförderung für Pflegekinder
Zugangswege
Pflegekinder, die innerhalb Hamburgs leben
 HPL und I-Kita
→ Eltern/ Vormund stellen Antrag auf Kostenübernahme
beim für sie zuständigen Grundsicherungsamt/ Kindertagesbetreuungsstelle.
→ Die Begutachtung des Kindes für die Zuordnung zum §53 findet am
Wohnort des Kindes statt.
→ Die Gutachterliche Stellungnahme geht an das für die
Eltern/Vormund zuständige Grundsicherungsamt/ Kindertagesbetreuungsstelle.
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Frühförderung für Pflegekinder
Zugangswege
Pflegekinder, die innerhalb Hamburgs leben
 Fallbeispiel 1
Fritz hat Sprachdefizite und Verhaltensauffälligkeiten und lebt bei
Pflegeeltern in Langenhorn und soll einen I-Platz in einer Kita in der
Nähe bekommen. Die Eltern leben in Wilhelmsburg. Sie/der Vormund
stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe in der Kita bei KTB Mitte.
Der Auftrag zur Begutachtung geht an den JPD Nord, wo Fritz bei den
Pflegeeltern lebt. Die gutachterliche Stellungnahme geht an KTB Mitte,
das auch für die Kostenübernahme zuständig ist.
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Frühförderung für Pflegekinder
Zugangswege
Pflegekinder, die innerhalb Hamburgs leben
 Interdisziplinäre Frühförderung (IFF)
→ Kinderarzt oder Arzt BZ/JPD veranlasst mit einem Formblatt
die Eingangsdiagnostik bei einer Frühförderstelle oder SPZ
→ IFF im SPZ: Krankenkasse trägt die Kosten
→ IFF in einer Frühförderstelle: Eltern/ Vormund stellen Antrag
Kostenübernahme beim für sie zuständigen Grundsicherungsamt.
→ Die Begutachtung des Kindes für die Zuordnung zum §53 SGB XII
findet am Wohnort des Kindes statt.
→ Die Gutachterliche Stellungnahme geht an das für die Eltern/
Vormund zuständige Grundsicherungsamt.
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Frühförderung für Pflegekinder
Zugangswege
Pflegekinder, die innerhalb Hamburgs leben
 Fallbeispiel 2
Edda lebt bei Pflegeltern im Bezirk Eimsbüttel. Bei einer
kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchung hat der Kinderarzt erhebliche
Entwicklungsdefizite festgestellt und veranlasst eine
Eingangsdiagnostik für IFF. Die Eingangsdiagnostik findet in einer
interdisziplinären Frühförderstelle in Eimsbüttel statt. Die
Eingangsuntersuchung ergibt, dass Edda IFF erhalten soll. Die
Pflegeeltern informieren die Eltern in Harburg, bzw. den Vormund, die
den Antrag auf Kostenübernahme beim für sie zuständigen
Grundsicherungsamt in Harburg stellen. Die Begutachtung findet aber
im JPD Eimsbüttel statt. Die Stellungnahme geht an das
Grundsicherungsamt in Harburg, das die Kosten übernimmt.
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Frühförderung für Pflegekinder
Zugangswege
Pflegekinder, die außerhalb von Hamburg leben
 HPL, IFF und I-Kita
→ Eltern/ Vormund stellen Antrag auf Kostenübernahme bei W/EH.
→ Die Begutachtung des Kindes für die Zuordnung zum §53 SGB XII
findet in der zuständigen Behörde am Wohnort des Kindes statt
(Ausnahmen sind im Einzelfall möglich: wenn der JPD in HH das
Kind schon kennt, kann er die Zuordnung zum § 53 SGB XII
übernehmen)
→ Die Gutachterliche Stellungnahme geht an W/EH.
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Frühförderung für Pflegekinder
Zugangswege
Pflegekinder, die außerhalb von Hamburg leben
 Fallbeispiel 3
Jeremy lebt bei Pflegeeltern in Lüchow. Er soll aufgrund schwerer
Verhaltensauffälligkeiten und Sprachdefiziten in seiner Kita in Lüchow
Frühförderung erhalten. Die Pflegeeltern setzen sich mit den Eltern des Kindes
in Lohbrügge / dem Vormund in Verbindung und beantragen die
Kostenübernahme für Frühförderung bei W/EH. W/EH gibt den Auftrag zur
Begutachtung des Kindes für die Feststellung der Zugehörigkeit des Kindes
zum §53 an die für Lüchow zuständige Stelle. Die Untersuchung ergibt, dass
Jeremy weder geistig noch körperlich im engeren Sinne behindert ist. Er wird
aber wegen der Verhaltensstörung, der Sprachentwicklungsstörung und
aufgrund seiner schwerwiegenden psychosozialen Belastungssituation als
Pflegekind dem § 53.1.2 (von Behinderung bedroht) zugeordnet und erhält
Frühförderung in der Kita. Die Kosten für die Frühförderung in Lüchow werden
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von W/EH getragen.
Frühförderung für Pflegekinder
Links
Orientierungshilfe Behinderungsbegriff nach SGB IX und SGB XII:
http://www.hamburg.de/contentblob/2145494/2db830cf99e2616937a6e6253920ea5
e/data/fa-sgbxii-53-egh-bagues20091124-feststellungen.pdf
Arbeitshilfe Ergänzende Erläuterungen zur Fachanweisung zu § 54 SGB XII i.V. m.
§26 Abs. 2 Satz 2 SGB IX i.V. m. § 30 SGB IX und der Frühförderungsverordnung
(FrühV):
http://www.hamburg.de/basfi/ah-sgbxii-kap06-54/1239832/ah-sgbxii-54-iff/
Leitfaden Kita-Begutachtung:
http://www.hamburg.de/contentblob/4047210/3f8c65d90ce62aab3defe8665fae53d7
/data/leitfaden.pdf
Leitfaden Einheitliche interdisziplinäre Diagnostik und Begutachtung zur
Frühförderung:
https://www.aokgesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/hh/heilberufe/vertraege/iff/hh_heil_iff_mant
elvertrag_diagnostik_anl07.pdf
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !
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