akf bank der finanzpartner

akf bank
der finanzpartner
Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten
1) Gemeinschaftskonten werden nur für zwei volljährige Kunden
und ausschließlich als Oder-Konten geführt. Jeder Kontoinhaber ist alleine zur Kontoführung berechtigt. Es können maximal
zwei Vollmachten erteilt werden.
2) Änderungen des Referenzkontos sowie die Auflösung des
Kontos können nur gemeinsam erfolgen. Eine entsprechende
Anweisung muss schriftlich bei der Bank eingereicht werden.
3) Alle Kontoinhaber und Bevollmächtigten müssen sich im
PostIdent-Verfahren identifizieren.
4) Für jede Gemeinschaft von Kontoinhabern kann nur ein Tagesgeldkonto eingerichtet werden. Die Anzahl der Festgeldkonten
ist nicht begrenzt.
9) Im Falle des Todes eines Kontoinhabers oder der Anord­
nung der Betreuung eines Kontoinhabers werden die
Anlagekonten über das Referenzkonto aufgelöst.
10) Die Abrechnung erfolgt unverzüglich nach Eingang des
schriftlichen Widerrufs bzw. der Vorlage der Betreuungs- bzw.
Sterbeurkunde oder des Erbscheins im Original bzw. in amtlich
beglaubigter Abschrift / Kopie bei der Bank.
11) Das Steuersplitting findet immer zu gleichen Teilen statt.
Sonder­
bedingungen
Gemeinschaft
akf bank
GmbH & Co KG
Servicecenter
Postfach 1242
85312 Freising
Tel.0202 25727-2121
Fax0202 25727-2122
[email protected]
www.akf24.de
5) Für die Verbindlichkeiten aus den Gemeinschaftskonten haften
beide Kontoinhaber gesamtschuldnerisch. Die Bank ist daher
berechtigt, von jedem Kontoinhaber die Erfüllung sämtlicher
Ansprüche zu verlangen.
6) Eine kundenseitig veranlasste Kontosperrung über das Onlinebanking oder die Sperrhotline kann nur gemeinsam und
originalschriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) aufgehoben
werden. Kontosperrungen durch mehrfach falsche Eingabe
von Zugangsdaten können vom jeweiligen Kontoinhaber bzw.
Bevollmächtigten separat aufgehoben werden.
7) Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung
des anderen Kontoinhabers jederzeit schriftlich gegenüber der
Bank widerrufen.
ELG_SBGK_15_11_17
8) Im Falle des Widerrufs der Einzelverfügungsberechti­
gung wird das Tagesgeldkonto unverzüglich über das
Referenzkonto aufgelöst. Festgelder werden zum Ende des
Anlagezeitraumes abgerechnet.
Geschäftsführer:
Martin Mudersbach
(Vorsitzender),
Günter Jäger,
Ulrich Weyer
akf bank
GmbH & Co KG
Sitz der Gesellschaft:
Am Diek 50
42277 Wuppertal