akf bank der finanzpartner Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten 1) Gemeinschaftskonten werden nur für zwei volljährige Kunden und ausschließlich als Oder-Konten geführt. Jeder Kontoinhaber ist alleine zur Kontoführung berechtigt. Es können maximal zwei Vollmachten erteilt werden. 2) Änderungen des Referenzkontos sowie die Auflösung des Kontos können nur gemeinsam erfolgen. Eine entsprechende Anweisung muss schriftlich bei der Bank eingereicht werden. 3) Alle Kontoinhaber und Bevollmächtigten müssen sich im PostIdent-Verfahren identifizieren. 4) Für jede Gemeinschaft von Kontoinhabern kann nur ein Tagesgeldkonto eingerichtet werden. Die Anzahl der Festgeldkonten ist nicht begrenzt. 9) Im Falle des Todes eines Kontoinhabers oder der Anord nung der Betreuung eines Kontoinhabers werden die Anlagekonten über das Referenzkonto aufgelöst. 10) Die Abrechnung erfolgt unverzüglich nach Eingang des schriftlichen Widerrufs bzw. der Vorlage der Betreuungs- bzw. Sterbeurkunde oder des Erbscheins im Original bzw. in amtlich beglaubigter Abschrift / Kopie bei der Bank. 11) Das Steuersplitting findet immer zu gleichen Teilen statt. Sonder bedingungen Gemeinschaft akf bank GmbH & Co KG Servicecenter Postfach 1242 85312 Freising Tel.0202 25727-2121 Fax0202 25727-2122 [email protected] www.akf24.de 5) Für die Verbindlichkeiten aus den Gemeinschaftskonten haften beide Kontoinhaber gesamtschuldnerisch. Die Bank ist daher berechtigt, von jedem Kontoinhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche zu verlangen. 6) Eine kundenseitig veranlasste Kontosperrung über das Onlinebanking oder die Sperrhotline kann nur gemeinsam und originalschriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) aufgehoben werden. Kontosperrungen durch mehrfach falsche Eingabe von Zugangsdaten können vom jeweiligen Kontoinhaber bzw. Bevollmächtigten separat aufgehoben werden. 7) Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung des anderen Kontoinhabers jederzeit schriftlich gegenüber der Bank widerrufen. ELG_SBGK_15_11_17 8) Im Falle des Widerrufs der Einzelverfügungsberechti gung wird das Tagesgeldkonto unverzüglich über das Referenzkonto aufgelöst. Festgelder werden zum Ende des Anlagezeitraumes abgerechnet. Geschäftsführer: Martin Mudersbach (Vorsitzender), Günter Jäger, Ulrich Weyer akf bank GmbH & Co KG Sitz der Gesellschaft: Am Diek 50 42277 Wuppertal
© Copyright 2024 ExpyDoc