Gute Laborpraxis: GLP- Inspektion Die Überwachung der

Gute Laborpraxis: GLP- Inspektion
Die Überwachung der Einhaltung der GLP obliegt in Sachsen-Anhalt dem Ministerium für
Landwirtschaft und Umwelt (MLU). In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren
der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis ist
geregelt, dass die zuständige Landesbehörde eine Inspektionskommission bildet.
Die GLP-Kommission Sachsen-Anhalt überprüft in regelmäßigen Abständen die Einhaltung
der Grundsätze der GLP in den Prüflaboratorien. Inspektionen werden spätestens 3 Jahre
nach der vorherigen Überwachung vorgenommen. Zusätzliche Inspektionen können bei
Bedarf durchgeführt werden.
Die Inspektion einer Prüfeinrichtung ist eine an Ort und Stelle durchgeführte Untersuchung
der Verfahren und Arbeitsweisen der Prüfeinrichtung auf Einhaltung der GLP-Grundsätze.
Während der Inspektionen werden die Organisationsstrukturen und die Arbeitsabläufe in der
Prüfeinrichtung untersucht, verantwortliches technisches Personal befragt, sowie die Qualität
und die Plausibilität der in der Einrichtung gewonnenen Daten beurteilt und in einem Bericht
zusammengefasst. Die Inspektion wird mit einem Bericht abgeschlossen, der die Grundlage
für die Erteilung einer GLP-Bescheinigung
Wichtige Informationen - Links:
OECD-Guidelines
http://www.oecd.org/chemicalsafety/testing/oecdseriesonprinciplesofgoodlaboratoryp
racticeglpandcompliancemonitoring.htm
GLP-Bundesstelle:
http://www.bfr.bund.de/de/gute_laborpraxis__glp_-258.html