Gute Laborpraxis: GLP- Inspektion Die Überwachung der Einhaltung der GLP obliegt in Sachsen-Anhalt dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU). In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis ist geregelt, dass die zuständige Landesbehörde eine Inspektionskommission bildet. Die GLP-Kommission Sachsen-Anhalt überprüft in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Grundsätze der GLP in den Prüflaboratorien. Inspektionen werden spätestens 3 Jahre nach der vorherigen Überwachung vorgenommen. Zusätzliche Inspektionen können bei Bedarf durchgeführt werden. Die Inspektion einer Prüfeinrichtung ist eine an Ort und Stelle durchgeführte Untersuchung der Verfahren und Arbeitsweisen der Prüfeinrichtung auf Einhaltung der GLP-Grundsätze. Während der Inspektionen werden die Organisationsstrukturen und die Arbeitsabläufe in der Prüfeinrichtung untersucht, verantwortliches technisches Personal befragt, sowie die Qualität und die Plausibilität der in der Einrichtung gewonnenen Daten beurteilt und in einem Bericht zusammengefasst. Die Inspektion wird mit einem Bericht abgeschlossen, der die Grundlage für die Erteilung einer GLP-Bescheinigung Wichtige Informationen - Links: OECD-Guidelines http://www.oecd.org/chemicalsafety/testing/oecdseriesonprinciplesofgoodlaboratoryp racticeglpandcompliancemonitoring.htm GLP-Bundesstelle: http://www.bfr.bund.de/de/gute_laborpraxis__glp_-258.html
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