Muster- Unterrichtsvertrag

Philyra UG & Co. KG
Rothenbaumchaussee 38
20148 Hamburg
Telefon: 040 . 416 22 333
Fax: 040 . 416 22 332
E-Mail: [email protected]
Muster- Unterrichtsvertrag
Philyra
und
Herrn/Frau
Homöopathieschule Hamburg UG
Vor- & Zuname: Mustermann
(haftungsbeschränkt) & Co. KG
Geburtsdatum:
Adresse:
Rothenbaumchaussee 38
20148 Hamburg
Telefon:
E-Mail:
Bank:
IBAN:
- nachstehend „Philyra“ -
- nachstehend der/die „Schülerin/Schüler“ -
wird folgender Unterrichtsvertrag geschlossen:
Philyra bietet eine Ausbildung in Prozessorientierter Homöopathie an, die in Module gegliedert ist. Ein Modul dauert
jeweils ein Jahr und orientiert sich zeitlich an den Hamburger Schulferien. Bei Buchung aller 4 Module durchläuft
der/die Schüler/in eine vollständige homöopathische Ausbildung. Die genannten Module können jedoch auch
einzeln (also einjährig) oder kombiniert belegt werden. Der Unterricht wird von praxiserfahrenden Heilpraktikern
oder fachbezogenen Dozenten erteilt.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1)
Der/die Schüler/in meldet sich hiermit verbindlich zur Teilnahme an folgendem Modul an:
 Modul A: Grundlagen der Homöopathie und bewährte Indikationen.
 Modul B: Teil 1 Arzneimittel der Homöopathie.
 Modul C: Teil 2 Arzneimittel der Homöopathie.
 Modul D: Anamneseführung, Patientenbegleitung und Fallanalyse.
(2)
Es gilt der jeweils aktuelle Kurs–Stundenplan. Jeder Kurs umfasst 35 Abende mit drei Unterrichtsstunden von
jeweils 50 Minuten und findet in den Räumlichkeiten der Philyra Homöopathieschule statt. Sollte es aus z.Zt.
unvorhersehbaren Gründen erforderlich sein, den Ausbildungsort oder einen Ausbildungstermin zu verlegen,
wird dies den Schülern unter Einhaltung einer angemessenen Frist rechtzeitig bekanntgegeben.
(3)
Der Kurs beginnt am: ……………………. und endet am: …………………….,
Unterrichtstag ist: …………………….. von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
In den Hamburger Schulferien findet kein Unterricht statt.
(4)
Der/die Schüler/In reicht zu Vertragsabschluss einen Lebenslauf und zwei Passfotos ein.
Philyra
Homöopathieschule Hamburg KG
HRA 113615 Amtsgericht Hamburg
Vertreten durch die Philyra
Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt)
HRB 119361 Amtsgericht Hamburg
Geschäftsführung
Petra Thiele
Steuernummern
UG 42/750/01835
KG 42/651/02269
Kontakt
Telefon: 040.416 22 333
Fax: 040.416 22 332
E-Mail: [email protected]
Internet: www.philyra-hamburg.de
Kontoverbindung
Commerzbank Hamburg
IBAN: DE44200400000333655900
BIC: COBADE20040000
(5)
Bei Unterrichtsausfall, z.B. durch Erkrankung eines Dozenten, bemüht sich die Schulleitung um Ersatz. Kann
aufgrund der Kurzfristigkeit kein Ersatz gefunden werden, wird der Unterricht an einem Ausweichtermin
nachgeholt. Erkrankt der/die Schüler/In, oder kann er/sie aus einem sonstigen Grund an einzelnen
Unterrichtsterminen nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Ausweich- oder Nachholtermine.
Der jeweilige Dozent wird jedoch bemüht sein, dem/der Schüler/In den entgangenen Lehrstoff,
zum Beispiel durch Skripte, zu vermitteln.
(6)
Soweit für die Teilnahme am Unterricht Bücher oder sonstige Materialien erforderlich sind, sind diese von
dem/der Schüler/In selbst und auf eigene Kosten zu besorgen.
(7)
Philyra ist darum bemüht, dass ein Dozent, der für einen Kurs angekündigt ist, die für ihn/sie vorgesehenen
Termine auch unterrichtet. Dies kann jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Sollte ein Dozentenwechsel
im Laufe eines Ausbildungsjahres stattfinden, stellt dies für den/die Schüler/In keinen Kündigungsgrund dar,
weder ordentlich noch außerordentlich; ebenso wenig besteht Anspruch auf Schadensersatz. Philyra wird in
diesem Fall kurzfristig einen geeigneten und erfahrenen Dozenten zur Verfügung stellen.
§ 2 Zahlungsbedingungen
(1)
Die Unterrichtsgebühr kann einmalig als Gesamtbetrag oder in monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden.
-
Bei Bezahlung des Gesamtbetrages beträgt die Gebühr je Modul 1.500,00 € (entsprechend: 125,00 €/pro
Monat). Die Zahlung erfolgt zum 1. Kalendertag des Monats, indem der Kurs beginnt.
Bei monatlicher Zahlung beträgt die Gebühr je Modul 150,00 € (entsprechend: 1.800,00 €/pro
Ausbildungsjahr).
Die Zahlung ist jeweils bis zum 5. Kalendertag eines Monats auf das Konto der Philyra Homöopathieschule
Hamburg zu überweisen (Bankverbindung: Commerzbank Hamburg, IBAN: DE44200400000333655900;
BIC: COBADE20040000).
(2)
Werden 3 oder 4 Module gleichzeitig gebucht und das jeweilige Unterrichtshonorar als Gesamtbetrag
bezahlt, ermäßigen sich die Gebühren zusätzlich wie folgt: Bei der Buchung von 3 Modulen beträgt das
Honorar: 1.450,00 € pro Jahr und Modul; bei der Gesamtbuchung von 4 Modulen: 1.400,00 € pro Jahr und
Modul. Diese Regelung gilt nur bei Jahreszahlung; bei Monatszahlung bemisst sich das Honorar nach Abs. 1.
(3)
Wird das Unterrichtshonorar monatlich bezahlt und kommt der/die Schüler/In mit der Zahlung von 1 Rate
ganz oder teilweise länger als 1 Monat in Verzug, ist Philyra berechtigt, das Unterrichtsgeld für die folgenden
6 Monate sofort zur Zahlung einzufordern. Bei einem Zahlungsrückstand des/der Schüler/In von 3 Monatsraten, ist Philyra berechtigt, den Unterrichtsvertrag fristlos zu kündigen. Gegenüber dem Anspruch auf
Zahlung der Unterrichtsgebühren kann der/die Schüler/In nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten
Forderungen aufrechnen. Die Abtretung des Anspruches auf Erteilung von Unterricht ist ausgeschlossen.
(4)
Philyra kann den/die Schüler/In, die fällige Lehrgangsgebühren nicht bezahlt hat, bis zu deren Entrichtung von
der Teilnahme am Unterricht ausschließen.
§ 3 Vertragslaufzeit; Rücktritt; Kündigung/Probezeit; Haftung
(1)
Der Unterrichtsvertrag wird für eine Laufzeit von einem Schuljahr (12 Kalendermonaten) geschlossen.
Er endet automatisch nach Ablauf eines Jahres. Bei Buchung mehrerer Module verlängert sich die
Vertragslaufzeit nach 1 Jahr automatisch um weitere 12 Monate, soweit der/die Schüler/In den
Unterrichtsvertrag nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres kündigt. Bereits entrichtetes
Unterrichtshonorar wird, unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von € 50,-, anteilig zurückerstattet,
wobei sich die Höhe des Honorars in diesem Fall nach der tatsächlich erfolgten Ausbildungszeit richtet.
Der ursprünglich gewährte Nachlass für die Buchung mehrerer Module kann dann nicht gewährt werden.
(2)
Bis zu 3 Wochen vor Unterrichtsbeginn kann der/die Schüler/In vom Vertrag zurücktreten. Ein späterer
Rücktritt ist ausgeschlossen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist
möglich.
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(3)
Philyra ist bis 2 Wochen vor Kursbeginn zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn bis zu diesem
Zeitpunkt keine ausreichende Anzahl verbindlicher Anmeldungen für eine kostendeckende
Mindestteilnehmerzahl vorliegt. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
Darüber hinausgehende Ersatz- und Schadensersatzansprüche des/der Schüler/In sind ausgeschlossen. Philyra
bleibt berechtigt, die Ausbildung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen.
Die Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl stellt keinen Kündigungsgrund für den/die Schüler/In dar.
(4)
Die ersten 4 Wochen der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der/die Schüler/In
den Unterrichtsvertrag schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Im Voraus gezahlte Kursgebühren
werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet. Während der weiteren Vertragslaufzeit kann der/die Schülerin
den Unterrichtsvertrag unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten zum Ende des 6. Ausbildungsmonats
ordentlich kündigen. Im Voraus gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet. § 3
Abs.1 des Vertrages gilt entsprechend.
(5)
Der/die Schüler/In verpflichtet sich, die Schulordnung, die Bestandteil dieses Vertrages ist und die dem/der
Schüler/In vor Unterzeichnung des Vertrages ausgehändigt worden ist, einzuhalten. Eine wiederholte
Verletzung der Schulordnung trotz Abmahnung, berechtigt Philyra zur außerordentlichen Kündigung des
Vertrages.
(6)
Für Verlust oder Beschädigung des Eigentums des/der Schüler/In haftet Philyra nur in Fällen von Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 4 Datenverarbeitung
Philyra ist berechtigt, die mit der Anmeldung übermittelten Daten zu speichern und zu verarbeiten, soweit
dies zur Durchführung der Ausbildung erforderlich ist. Der/die Schüler/In verpflichtet sich, Änderungen der
Kontaktdaten Philyra unverzüglich mitzuteilen. Sämtliche Daten werden nur für interne Zwecke verwandt.
§ 5 Verschiedenes
(1)
Von den vorliegenden Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Gleiches gilt für mündliche Vereinbarungen. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses kann ebenfalls
nur schriftlich erfolgen.
(2)
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Vertragsbedingungen bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
(3)
Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, und Erfüllungsort ist Hamburg.
Der/die Schüler/in hat von diesem Vertrag sowie von der Schulordnung jeweils eine Ausfertigung erhalten,
und bestätigt durch seine/ihre Unterschrift, das Einverständnis mit den vorstehenden Vertragsbestimmungen
sowie von der Schulordnung Kenntnis genommen zu haben.
Hamburg, den ………………………………….
Hamburg, den ………………………………….
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Philyra Homöopathieschule Hamburg
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Schüler/In
Dies ist ein Mustervertrag
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