Electronic Banking-Vereinbarung

Electronic Banking-Vereinbarung
Kontonummer
+ bestehende Unter- und
Fremdwährungskonten
Zwischen
im Folgenden Kunde genannt
und
Bayerische Landesbank
Brienner Straße 18
80333 München
im Folgenden BayernLB genannt
wird folgende Vereinbarung zur Inanspruchnahme elektronischer Bankdienstleistungen
(e:Banking) bzw. zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften getroffen:
I.
Allgemeine Verfahrensbestimmungen
1.
Auftragserteilung durch den Kunden
1.1 Inlandszahlungsverkehr
beleglose Überweisungsaufträge mit fester Wertstellung (-DTE-)
beleglose Zahlungsaufträge unter Einschaltung von Service-Rechenzentren
beleglose Zahlungsaufträge aus elektronischen Zahlungssystemen unter Einschaltung von Netzbetreibern
1.2 Auslandszahlungsverkehr
beleglose Auslandszahlungsaufträge (-AZV-)
taggleiche grenzüberschreitende Eilzahlungen in EUR (-EUE-)
Cash Management – Transfer-Aufträge (-RFT-)
1.3 SEPA-Zahlungsverkehr
beleglose SEPA-Überweisungsaufträge (-CCT-/-XCT)
beleglose SEPA-Eilüberweisungsaufträge (-CCU-)
beleglose SEPA-Lastschrifteinzugsaufträge
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (-CDD-/-CD1-)
SEPA-Firmenlastschriftverfahren (-CDB-)
Lastschrifteinzugsaufträge dürfen nur für Konten eingereicht werden (unabhängig von den in der
Vereinbarung aufgeführten Konten), wenn der Kunde zuvor für das betreffende Konto einen
entsprechenden Antrag gestellt hat und dieser von der BayernLB angenommen wurde.
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2.
Informationsbereitstellung an den Kunden
2.1 Zahlungsverkehr
Kontoauszuginformationen (-STA-; -C53-)
Vormerkposten (-VMK-; -C52-)
Devisenkursinformationen (-DKI-)
Kontoauszug-Bereitstellung unter Einschaltung von Service-Rechenzentren
Bereitstellung von Buchungsinformationen (Rückdatei) lt. Anlage (-DTI-; -C54)
3.
Verfahren zum Datenaustausch
3.1 Datenfernübertragung
DFÜ (Pkt. 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 2.1 und 2.2)
EBICS
SWIFT
Hinweis zu EBICS (SEPA):
SEPA-Zahlungsverkehr ist nur mittels EBICS ab Version 2.3 möglich.
4.
Annahmezeiten, Einreichungsfristen, Zeitlimit für die vollständige Autorisierung,
Verfügungslimite, Archivierung, Austausch von Testdaten, Sperrmöglichkeiten
4.1 Die Annahmezeiten für Zahlungsaufträge sowie die Einreichungsfristen für Lastschrifteinzugsaufträge
entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
4.2 Der Kunde hat per Datenfernübertragung übermittelte Auftragsdaten spätestens am 19. Kalendertag
nach Zugang der Auftragsdaten bei der BayernLB vollständig zu autorisieren.
4.3 Die Verfügungsmöglichkeit über die von dieser Vereinbarung erfassten Konten kann, soweit in der
Teilnehmervereinbarung vorgesehen, betragsmäßig unabhängig von der Höhe des Kontostandes
kontenübergreifend für ein einheitliches Zahlungsverkehrs-Tageslimit (ZV-Tageslimit) begrenzt werden.
Das ZV-Tageslimit hat folgende Wirkung: Bei der BayernLB eingehende Zahlungsaufträge werden in der
Reihenfolge ihres Einganges nur entgegengenommen, wenn dadurch das Limit des Einreichungstages
nicht überschritten wird. Auf das Limit des Ausführungstages (z.B. bei Terminüberweisungen) kommt es
dabei nicht an. Die BayernLB wird den Kunden über eine Limitüberschreitung unverzüglich informieren.
Die BayernLB ist nicht verpflichtet, im Rahmen des Verfügungslimits liegende Aufträge auszuführen, wenn
das betreffende Konto keine ausreichende Deckung oder keinen ausreichenden Kreditrahmen aufweist.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Dateien im Bedarfsfall über die in den besonderen
Bedingungen (z.B. Bedingungen für die Datenfernübertragung) genannten Regelfristen hinaus
nachweisbar zu halten. Die BayernLB wird den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Regelfristen darüber
informieren, wenn ein solcher Fall gegeben ist.
4.5 Vor Aufnahme der Datenfernübertragung sind Testdaten auszutauschen.
II.
Zusatzvereinbarungen / Bedingungen
Die angekreuzten besonderen Bedingungen, Richtlinien und Zusatzvereinbarungen sind Bestandteil dieser
Vereinbarung. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BayernLB (AGB). Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die besonderen Bedingungen und Richtlinien sind im Internet
unter www.bayernlb.de hinterlegt und abrufbar. Auf Wunsch werden die Bedingungen in Papierform zur
Verfügung gestellt.
Sonderregelung für Kunden, die keine Verbraucher sind:
Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten § 675d Abs.1 Satz 1, Absätze 2-4 (Informationspflichten
einschließlich vorvertragliche Informationspflichten) und § 675 f Abs. 4 Satz 2 (Auslagen und Entgelte
für die Erfüllung von Nebenpflichten) des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht.
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1.
Auftragserteilung Zahlungsverkehr
Bedingungen für den Überweisungsverkehr
Bedingungen für den Einzug von Forderungen durch Lastschriften im
Einzugsermächtigungsverfahren
SEPA Basis-Lastschriftverfahren
SEPA Firmenlastschriftverfahren
Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke
Bedingungen für den beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren
Bedingungen für die Abwicklung von Zahlungen aus elektronischen Zahlungssystemen unter
Einschaltung von Netzbetreibern
Zusatzvereinbarung für die Angabe von abweichenden Auftraggeberkonten für Rückgaben bei SEPAZahlungen
Zusatzvereinbarung zur Einreichung von Überweisungsauftragsdateien mit festem Zahltag im SEPAFormat
2.
Konteninformationen
Vormerkposten werden nicht als Buchungsbestätigung, sondern lediglich zur Vorabinformation zur
Verfügung gestellt. Umsätze, die in die Vormerkposten eingestellt werden, können jederzeit von der
BayernLB ohne Zustimmung des Kunden zurückgerufen werden; für die Vollständigkeit bzw. die
tatsächliche Buchung übernimmt die BayernLB keine Gewähr. Die Vormerkposten sind nicht zur
abschließenden Disposition geeignet. Sollte der Kunde mit den Daten der Vormerkposten disponieren,
geschieht dies auf eigenes Risiko.
Bedingungen für die Bereitstellung von Kontoinformationen unter Einschaltung von ServiceRechenzentren
3.
Datenaustausch
Bedingungen für Datenfernübertragung
Rahmenbedingungen über den Austausch von EDI-Nachrichten
Bedingungen für beleglose Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr
5.
Sonstiges
Teilnehmerberechtigung für Datenfernübertragung
Zusatzvereinbarung zur Freischaltung im DFÜ-Verfahren mittels per Telefax übermittelten
Initialisierungsprotokollen:
(1) Mit dieser Zusatzvereinbarung beauftragt der Kunde die BayernLB zur Entgegennahme und
Bearbeitung von Initialisierungsprotokollen für das DFÜ-Verfahren, die er per Telefax übermittelt.
(2) Zur Unterschrift von Initialisierungsprotokollen ist nur der jeweilige Teilnehmer berechtigt.
Das Initialisierungsprotokoll muss vom jeweiligen Teilnehmer unterzeichnet werden. Bei jedem
eingemeldeten Teilnehmer erfolgt die Freischaltung erst, wenn die geleistete Unterschrift auf dem
Initialisierungsprotokoll mit der auf der Teilnehmerberechtigung hinterlegten Unterschrift positiv
geprüft wurde.
(3) Initialisierungsprotokolle können der BayernLB von jedem Telefaxanschluss des Kunden übermittelt
werden.
(4) Der Kunde wird die Initialisierungsprotokolle, die per Telefax übermittelt wurden, nicht im Original
nachreichen.
(5) Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Übermittlung der Initialisierungsprotokolle mittels Telefax ein
hohes Fälschungsrisiko (z. B. Verfälschungen durch schattenloses Kopieren oder Manipulation an der
Absenderkennung) besteht.
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(6) Der Kunde stellt die BayernLB von jeder Haftung und allen Regressansprüchen Dritter frei, die trotz
Einhaltung des o. g. Verfahrens durch missbräuchliche oder fehlerhafte Übermittlung von
Initialisierungsprotokollen entstehen können. Dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund von
Fälschungen oder Verfälschungen von Initialisierungsprotokollen durch unberechtigte Personen, sowie
für Schäden aufgrund von Fehlleitungen oder Übermittlungsfehlern; diese Schäden hat der Kunde zu
tragen, soweit sie nicht von der BayernLB verschuldet wurden. Auf die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der BayernLB, speziell Nr. 20 c, wird besonders verwiesen.
(7) Änderungen oder ein Widerruf dieser Zusatzvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
die Aufhebung des Formerfordernisses. Die Übermittlung eines Telefax erfüllt dieses Formerfordernis
nicht.
5.
Zusatzangaben für SEPA-Überweisungen in die Schweiz, nach Island, Norwegen und Liechtenstein
(1) Zusätzlich zu den in den Ziff. III 1.1 und IV 1.1 der Bedingungen für den Überweisungsverkehr
aufgeführten erforderlichen Angaben wird der Kunde bei Überweisungen in die Schweiz, nach Island,
Norwegen und Liechtenstein seine vollständige Adresse angeben.
(2) Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die BayernLB auch die Adressdaten des
Kunden unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Kreditinstitute an das Kreditinstitut des
Begünstigten. Das Kreditinstitut des Begünstigten kann dem Begünstigten die Überweisungsdaten, zu
denen auch die Adressdaten gehören, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen.
III. Konditionen
Die Konditionen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Die Belastung sämtlicher vom Kunden zu entrichtender Entgelte erfolgt zu Lasten des folgenden
Kontos in unserem Haus:
IBAN:
BIC:
Die Belastung sämtlicher vom Kunden zu entrichtender Entgelte erfolgt gemäß SEPA-Lastschriftmandat
Mandatsreferenz
Gläubiger-ID: DE42EZV00000114837
IV. Ansprechpartner
Der Kunde benennt folgende Ansprechpartner für Abwicklung- und Systemseite
Die nachfolgend benannten Ansprechpartner für die elektronische Kommunikation werden von der
BayernLB mittels einer automatisch aus den Systemen der BayernLB generierten E-Mail (automatische
Reports) informiert, sobald Änderungen, die der Kunde beauftragt und denen die BayernLB- soweit
erforderlich – zugestimmt hat, von der BayernLB umgesetzt wurden. Änderungen dieser Art sind zum
Beispiel die Freischaltung neuer Teilnehmer im e:Banking, die Aufnahme weiterer Konten im e:Banking,
die Löschung von Konten im e:Banking und ähnliche. Wünscht der Kunden, dass die entsprechende E-Mail
an andere Ansprechpartner adressiert werden soll, ist dies unter „Empfänger für automatische
Reports“ anzugeben.
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Ansprechpartner für die elektronische Kommunikation
Name:
Abteilung:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Empfänger für automatische Reports
Name:
E-Mail:
Ansprechpartner für den Zahlungsverkehr
Name:
Abteilung:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Empfänger der digitalen Quartalsabrechnung
Name:
E-Mail:
Wird künftig eine andere E-Mail-Adresse für die digitale Abrechnung gewünscht, teilen Sie
uns diese bitte mit. Für die digitale Abrechnung ist nur eine E-Mail-Adresse pro Kunde zulässig.
V.
Haftung
Die Haftung der BayernLB bzw. des Kunden richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart
vereinbarten besonderen Bedingungen (z.B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr).
VI. Sorgfaltspflichten
Der Kunde hat die in den besonderen Bedingungen vorgeschriebenen Sorgfalts-, Verhaltensund Anzeigepflichten einzuhalten.
VII. Zusätzliche Verhaltens- und Sorgfaltspflichten des Kunden im Umgang mit Schlüsselmedien
1.
Die BayernLB weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass bei der Speicherung der elektronischen
Unterschrift / Private Keys auf Wechseldatenträgern oder sonstigen Schlüsselmedien (Diskette, USB-Stick,
lokale Festplatte) und gleichzeitiger Nutzung eines webbasierten Zugangs erhöhte Sicherheitsrisiken
bestehen. Insbesondere kann bei einer Speicherung auf Wechseldatenträgern / sonstigen Schlüsselmedien
ein Ausspähen und/oder Kopieren der elektronischen Unterschrift / Private Keys eines Teilnehmers nicht
ausgeschlossen werden. Durch das Ausspähen und/oder Kopieren von elektronischen Unterschriften /
Private Keys durch unberechtigte Dritten können die vereinbarten Dienstleistungen missbräuchlich genutzt,
z.B. über das Konto verfügt werden.
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2.
Der Kunde stellt sicher, dass jeder Teilnehmer der Datenfernübertragung das persönliche
Schlüsselmedium sicher aufbewahrt und die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) nicht in den Besitz
Dritter kommt.
VIII. Kündigung
Für die Kündigung dieser Vereinbarung oder einzelner darin aufgeführter Dienstleistungen
gilt Ziff. 26 der AGB. Die Mindestkündigungsfrist von zwei Monaten in Nummer 26 Abs. 1 Satz 3 der AGB
der BayernLB gilt nicht für Kunden, die keine Verbraucher sind. Für Kunden, die keine Verbraucher sind,
gilt abweichend von Nr. 26 Abs. 1 Satz 3 der AGB der BayernLB eine Mindestkündigungsfrist der BayernLB
von zwei Wochen.
IX.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung teilweise oder vollständig nichtig oder aus sonstigen
Gründen unwirksam sein, so soll die Vereinbarung im Übrigen ihre Gültigkeit behalten. In diesem Fall
werden die Vertragsparteien eine den wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommende, rechtlich
wirksame Ersetzungsklausel vereinbaren.
X.
Neu eröffnete Konten/Geltung dieser Vereinbarung
Neu eröffnete KK-Konten, Unterkonten oder Fremdwährungskonten müssen vom Kunden für e:Banking
separat zugemeldet und von der BayernLB frei geschaltet werden. Es erfolgt keine automatische
Anbindung von Neukonten im e:Banking.
Wenden Sie sich hierfür an unsere e:Banking Spezialisten.
Werden neu eröffnete Unterkonten oder Fremdwährungskonten für e:Banking zugemeldet
und von der BayernLB frei geschaltet, gilt diese Vereinbarung auch für diese Konten.
München,
Bayerische Landesbank
Ort, Datum
Unterschrift(en) Konto-Inhaber
Name in Druckbuchstaben
USt-ID-Nr.: DE 1 29 27 33 71
Online
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