Arbeitsauftrag beim Hausmeister

Januar 2016
Abmeldung vom Religionsunterricht
- Merkblatt für Schüler Vom Religionsunterricht kann man sich nur aus Glaubens- und Gewissensgründen
abmelden (Schulgesetz § 100). Dahinter steht die Auffassung, dass ein Schüler,
der getauft ist und einer christlichen Kirche angehört, auch wissen möchte, woran
er glaubt. Religion ist für ihn ein versetzungsrelevantes Pflichtfach. Ab Klasse 8 ist
ein Schüler religionsmündig und kann sich (aus Glaubens- und Gewissensgründen)
vom Religionsunterricht abmelden. Hierbei musst Du folgendes beachten:
 Innerhalb der ersten 14 Tage des Schul(halb)jahres schreibst Du eine
„Abmeldeerklärung“ (DIN A4, Name, Klasse, Religion + Fachlehrer) und gibst
sie persönlich im Rektorat ab.
 Daraufhin setzt der Schulleiter einen Termin fest, zu dem er auch Deine
Eltern einlädt, an dem Du ihm gegenüber im Rektorat erklären musst, dass
Du Dich aus Glaubens- und Gewissengründen vom Religionsunterricht
abmelden möchtest.
 Bis zur Abgabe dieser Erklärung musst Du weiterhin den
Religionsunterricht besuchen; erst danach darfst Du in
den Ethikunterricht wechseln.
Abgabe der Abmeldeerklärung im Rektorat:
bis Montag, 15. Februar 2016
Persönliche Abgabe der Erklärung (mit Einladung der Eltern):
Freitag, 19. Februar 2016, 13.00 Uhr (7. Stunde)
Das gleiche Verfahren gilt auch für die Abmeldung
vom Ethikunterricht!