Januar 2016 Abmeldung vom Religionsunterricht - Merkblatt für Schüler Vom Religionsunterricht kann man sich nur aus Glaubens- und Gewissensgründen abmelden (Schulgesetz § 100). Dahinter steht die Auffassung, dass ein Schüler, der getauft ist und einer christlichen Kirche angehört, auch wissen möchte, woran er glaubt. Religion ist für ihn ein versetzungsrelevantes Pflichtfach. Ab Klasse 8 ist ein Schüler religionsmündig und kann sich (aus Glaubens- und Gewissensgründen) vom Religionsunterricht abmelden. Hierbei musst Du folgendes beachten: Innerhalb der ersten 14 Tage des Schul(halb)jahres schreibst Du eine „Abmeldeerklärung“ (DIN A4, Name, Klasse, Religion + Fachlehrer) und gibst sie persönlich im Rektorat ab. Daraufhin setzt der Schulleiter einen Termin fest, zu dem er auch Deine Eltern einlädt, an dem Du ihm gegenüber im Rektorat erklären musst, dass Du Dich aus Glaubens- und Gewissengründen vom Religionsunterricht abmelden möchtest. Bis zur Abgabe dieser Erklärung musst Du weiterhin den Religionsunterricht besuchen; erst danach darfst Du in den Ethikunterricht wechseln. Abgabe der Abmeldeerklärung im Rektorat: bis Montag, 15. Februar 2016 Persönliche Abgabe der Erklärung (mit Einladung der Eltern): Freitag, 19. Februar 2016, 13.00 Uhr (7. Stunde) Das gleiche Verfahren gilt auch für die Abmeldung vom Ethikunterricht!
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