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BaFin Nr. 119683
Tafelpapiere - Luxemburg schafft anonym verwahrte effektive Wertpapiere Luxemburger
Gesellschaften ab.
Grundlage ist das ab 18.08.2014 gültige Luxemburger Gesetz: „Immobilisierung von Inhaberaktien
und Inhaberanteilen“. Die Anlage in Luxemburger Fonds als Tafelpapiere erfreute sich seit Ende der
achtziger Jahre, nach Einführung der Quellensteuer in Deutschland, zunehmender Beliebtheit. Das
US-Gesetz FATCA zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung vereinbarte mit den Europäern, keine
effektiven Anteile mehr auszugeben. Wenn Luxemburg Tafelpapiere, die nicht spätestens bis zum
18.02.2016 hinterlegt und registriert bzw. in ein Depot eingeliefert sind, ab 19.02.2016
zwangsliquidiert, geht es vermutlich im vorauseilenden Gehorsam einen Schritt weiter. Auch für
Deutschland und die anderen europäischen Länder ist eine ähnliche Vorgehensweise zu erwarten.
Betroffen sind effektive Stücke Luxemburger Gesellschaften, wobei es sich im Wesentlichen um
luxemburgische Investmentfonds handeln dürfte. Diese sollten zur Vermeidung von erheblichen
Nachteilen, rechtzeitig bei der jeweiligen Verwahrstelle in Luxemburg hinterlegt und registriert oder
in ein Wertpapierdepot eingeliefert werden. Verstreicht die Frist bei der für die jeweiligen Stücke
zuständigen Verwahrstelle, werden die effektiven Stücke/Fondsanteile zwangsliquidiert und damit
für wertlos erklärt. Der Gegenwert wird bis zum Berechtigungs- bzw. Eigentumsnachweis für die
Herausgabe bei der Caisse de Consignation in Luxemburg hinterlegt. Im Falle einer zwangsweisen
Barumwandlung wären Anteilsinhaber von zukünftigen potentiellen Erträgen wie Zins-,
Dividendenerträgen und Kursgewinnen abgeschnitten. Nach 30 Jahren fallen ungeklärte Fälle in die
Erbmasse des Luxemburger Großherzogtums. Diejenigen Besitzer von Tafelpapieren, die bisher
untätig geblieben sind, sollten daher unbedingt rechtzeitig vor Fristablauf klären, ob sie die in Frage
stehenden Papiere wie vorgenannt bei der zuständigen Verwahrstelle hinterlegen/registrieren oder
in ein Depot zur Girosammelverwahrung einliefern, wozu sich auch Banken und Direktbanken in
Deutschland anbieten. Über die Vorteile einer Depotführung durch Ihren unabhängigen
Vermögensverwalter ICFB informieren wir Sie gerne.