Bezugsangebot UmweltBank CoCo

UmweltBank Aktiengesellschaft
Nürnberg
(Aktien ISIN: DE0005570808 / WKN: 557080)
Bezugsangebot an die Aktionäre der UmweltBank AG
Die ordentliche Hauptversammlung der UmweltBank Aktiengesellschaft (nachfolgend die
„Gesellschaft“ oder die „Emittentin“ genannt) hat am 29. Juni 2012 beschlossen, den Vorstand
zu ermächtigen, Genußscheine, Wandelgenußscheine und Wandelschuldverschreibungen von bis
zu 90 Millionen Euro zu begeben, deren Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht sich auf Aktien
der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 7.199.712 bezieht.
Dieser Beschluss wurde am 1. August 2012 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand
wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und
­Ausstattung der Emission, insbesondere Volumen, Zeitpunkt, Zinssatz, Ausgabekurs und Laufzeit
(die auch unbegrenzt sein kann), festzulegen.
Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 23. Dezember 2015 mit taggleicher
Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe des hier angebotenen CoCo-Bonds beschlossen und den
Bezugspreis, den Nennwert, die Gesamtzahl der Teilschuldverschreibungen, das Bezugsverhältnis,
die Bezugsfrist und die weiteren Ausgestaltungsmerkmale (Bedingungen) festgesetzt. Der Bezugspreis beträgt EUR 250,00 („Bezugspreis“), der Nominalwert beträgt bis zu EUR 20.000.000,00,
eingeteilt in bis zu 80.000 Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert von je EUR 250,00. Die
Teilschuldverschreibungen werden den Aktionären im Verhältnis 69,228 : 1 zum Bezug angeboten,
das heißt 69,228 Aktien der UmweltBank (ISIN: DE0005570808 / WKN: 557080) berechtigen
zum Bezug einer Teilschuldverschreibung („Bezugsverhältnis“). Für sich aus dem individuellen
Aktienbestand aufgrund des Bezugsverhältnisses von 69,228 : 1 rechnerisch ergebende Bruchteile
von Teilschuldverschreibungen können die Aktionäre keine Teilschuldverschreibungen beziehen.
Es ist nur der Bezug einer neuen Teilschuldverschreibung oder eines ganzzahligen Vielfachen
davon möglich. Ein sog. „Über-“ oder „Mehrbezug“ von Teilschuldverschreibungen ist möglich.
Im Rahmen des Überbezuges werden sämtliche nicht durch Aktionäre bezogene verbleibende
Teilschuldverschreibungen zum Kauf angeboten. Die Anzahl der per Bezugsrecht bzw. durch
Überbezug erworbenen Teilschuldverschreibungen ist auf das Emissionsvolumen von bis zu EUR
20.000.000,00 bzw. auf bis zu 80.000 Teilschuldverschreibungen begrenzt. Die Bezugsfrist wird vom
15. Januar 2016 bis voraussichtlich zum 29. Januar 2016 (jeweils einschließlich) laufen („Bezugsfrist“).
Die Bezugsrechte (ISIN: DE000A169QH4 /WKN: A169QH), die auf die bestehenden Aktien der
Gesellschaft (ISIN: DE0005570808 / WKN: 557080) entfallen, werden am 13. Januar 2016 per
Stand vom 12. Januar 2016 (24:00 Uhr) durch die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee
61, 65760 Eschborn („Clearstream Banking AG“), den Depotbanken automatisch zugebucht.
Wir bitten unsere Aktionäre, ihre Bezugsrechte auf die Teilschuldverschreibungen in der Zeit
vom 15. Januar 2016 bis 29. Januar 2016
(jeweils einschließlich)
während der üblichen Schalterstunden über ihre Depotbank bei der UmweltBank als Bezugsstelle
verbindlich auszuüben. Ebenfalls bitten wir, den gewünschten Überbezug verbindlich bei den
Depotbanken anzumelden. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Ein Ausgleich
für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht. Ein Widerruf der Zeichnung ist nicht möglich.
Alleinige Bezugsstelle ist die UmweltBank Aktiengesellschaft, Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg.
Bezugspreis
Der Bezugspreis je bezogener Teilschuldverschreibung beträgt EUR 250,00. Der Bezugspreis ist
bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am 29. Januar 2016 fällig.
Bezugsrechtshandel
Ein Bezugsrechtshandel ist nicht geplant. Nach Ablauf der Bezugsfrist zum Ende des 29. J­ anuar
2016 verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte wertlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte
­Bezugsrechte erfolgt nicht.
Form und Verbriefung der Teilschuldverschreibungen
Die Teilschuldverschreibungen werden nach deutschem Recht begeben; Erwerber erhalten
Miteigentumsanteile an einer bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde in
­Girosammelverwahrung.
Lieferung und Abrechnung der auf Grund des Bezugsangebots oder als Überbezug bezogenen Teilschuldverschreibungen
Die Lieferung und Abrechnung der Teilschuldverschreibungen, die im Rahmen des Bezugsangebots
aufgrund von Bezugsrechten oder als Überbezug bezogen wurden, erfolgt durch Girosammelgutschrift
unmittelbar nach Ende der Bezugsfrist. Bei den im Rahmen des öffentlichen Angebotes bezogenen
Teilschuldverschreibungen erfolgt die Lieferung und Abrechnung Zug um Zug. Die Zahlungsvaluta
ist jeweils zwei Geschäftstage nach Abschluss des jeweiligen Erwerbsgeschäftes, die buchungsmäßige
Lieferung erfolgt zur Zahlungsvaluta. Mit Beginn des Zinslaufs erhöht sich der Kaufpreis der Teilschuldverschreibungen um die anteilig aufgelaufenen Stückzinsen.
Provision von Depotbanken
Für den Bezug von Teilschuldverschreibungen kann von den Depotbanken die bankübliche
­Effektenprovision berechnet werden.
Börsenzulassung und Notierungseinbeziehung der Teilschuldverschreibungen
Eine Börsenzulassung bzw. Notierung im geregelten Markt oder im Freiverkehr ist derzeit noch nicht
geplant. Die UmweltBank beabsichtigt während der gesamten Laufzeit einen Telefonhandel für die
Teilschuldverschreibungen anzubieten, vorbehaltlich der Zulassung der Teilschuldverschreibungen
zum Handel an einem geregelten Markt oder im Freiverkehr einer Börse.
Verwertung nicht bezogener Teilschuldverschreibungen
Die per Bezugsrecht oder per Überbezug nicht bezogenen Teilschuldverschreibungen werden im
Rahmen eines öffentlichen Angebotes in der Bundesrepublik Deutschland Kunden und Interessenten
der UmweltBank angeboten. Mit Ende des öffentlichen Angebotes reduzieren nicht bezogene Teilschuldverschreibungen das Emissionsvolumen um den nicht platzierten Betrag.
Wichtige Hinweise
Aktionären und Anlegern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung der Bezugsrechte,
den Überbezug oder den Erwerb der Teilschuldverschreibungen im Rahmen des öffentlichen Angebotes den Prospekt bestehend dem Registrierungsformular vom 2. September 2015 (einschließlich
etwaiger künftiger Nachträge) sowie der Zusammenfassung und der Wertpapierbeschreibung vom
7. Januar 2016 aufmerksam zu lesen und insbesondere die jeweils unter „Risikofaktoren“ beschriebenen
Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um ein
Eigenkapitalinstrument handelt, dessen Wandlung in Aktien von der Quote des Harten Kernkapitals
der UmweltBank abhängig ist, sollte sich der Aktionär bzw. der Anleger über die aktuellen Kapitalquoten der UmweltBank und die aufsichtsrechtlichen Erfordernisse an das Eigenkapital von Banken
informieren, bevor sie ihre Bezugsrechte ausüben, vom Überbezug Gebrauch machen oder die
Teilschuldverschreibungen im Rahmen des öffentlichen Angebotes erwerben.
Verkaufsbeschränkungen
Weder die Bezugsrechte noch die Teilschuldverschreibungen sind oder werden nach dem Securities Act oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer Hoheitsgebiete
der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und die Teilschuldverschreibungen dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika direkt oder
indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, sofern nicht
ein Befreiungstatbestand von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vorliegt oder
sofern eine solche Transaktion nicht darunter fällt und sofern kein Verstoß gegen anwendbare
­Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt. Der Verkauf im
Vereinigten Königreich unterliegt ebenfalls Beschränkungen.
Erhältlichkeit des Wertpapierprospekts
Das Bezugsangebot, das Angebot zum Überbezug sowie das öffentliche Angebot erfolgen
auf Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach Abschluss
einer Vollständigkeitsprüfung des Prospekts einschließlich einer Prüfung der Kohärenz und
Verständlichkeit der Informationen gebilligten Prospekts der Gesellschaft bestehend aus der
dem Registrierungsformular vom 2. September 2015 sowie der Zusammenfassung und der
Wertpapierbeschreibung vom 7. Januar 2016. Das Registrierungsformular, die Wertpapierbeschreibung und die Zusammenfassung wurden jeweils am 12. Januar 2016 auf der Internetseite der UmweltBank unter www.umweltbank.de/cocobond2016 veröffentlicht. Etwaige
künftige Nachträge zum Prospekt oder zum Registrierungsformular werden ebenfalls dort
veröffentlicht. Der Prospekt und etwaige künftige Nachträge zum Prospekt oder zum Registrierungsformular sind außerdem während der üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin, UmweltBank
Aktiengesellschaft, Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg, Deutschland ([email protected],
Fax-Nr. 0911 / 53 08-149, Tel-Nr. 0911 / 53 08 - 145) in gedruckter Form kostenlos erhältlich.