UmweltBank Aktiengesellschaft Nürnberg (Aktien ISIN: DE0005570808 / WKN: 557080) Bezugsangebot an die Aktionäre der UmweltBank AG Die ordentliche Hauptversammlung der UmweltBank Aktiengesellschaft (nachfolgend die „Gesellschaft“ oder die „Emittentin“ genannt) hat am 29. Juni 2012 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, Genußscheine, Wandelgenußscheine und Wandelschuldverschreibungen von bis zu 90 Millionen Euro zu begeben, deren Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht sich auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 7.199.712 bezieht. Dieser Beschluss wurde am 1. August 2012 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Emission, insbesondere Volumen, Zeitpunkt, Zinssatz, Ausgabekurs und Laufzeit (die auch unbegrenzt sein kann), festzulegen. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 23. Dezember 2015 mit taggleicher Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe des hier angebotenen CoCo-Bonds beschlossen und den Bezugspreis, den Nennwert, die Gesamtzahl der Teilschuldverschreibungen, das Bezugsverhältnis, die Bezugsfrist und die weiteren Ausgestaltungsmerkmale (Bedingungen) festgesetzt. Der Bezugspreis beträgt EUR 250,00 („Bezugspreis“), der Nominalwert beträgt bis zu EUR 20.000.000,00, eingeteilt in bis zu 80.000 Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert von je EUR 250,00. Die Teilschuldverschreibungen werden den Aktionären im Verhältnis 69,228 : 1 zum Bezug angeboten, das heißt 69,228 Aktien der UmweltBank (ISIN: DE0005570808 / WKN: 557080) berechtigen zum Bezug einer Teilschuldverschreibung („Bezugsverhältnis“). Für sich aus dem individuellen Aktienbestand aufgrund des Bezugsverhältnisses von 69,228 : 1 rechnerisch ergebende Bruchteile von Teilschuldverschreibungen können die Aktionäre keine Teilschuldverschreibungen beziehen. Es ist nur der Bezug einer neuen Teilschuldverschreibung oder eines ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Ein sog. „Über-“ oder „Mehrbezug“ von Teilschuldverschreibungen ist möglich. Im Rahmen des Überbezuges werden sämtliche nicht durch Aktionäre bezogene verbleibende Teilschuldverschreibungen zum Kauf angeboten. Die Anzahl der per Bezugsrecht bzw. durch Überbezug erworbenen Teilschuldverschreibungen ist auf das Emissionsvolumen von bis zu EUR 20.000.000,00 bzw. auf bis zu 80.000 Teilschuldverschreibungen begrenzt. Die Bezugsfrist wird vom 15. Januar 2016 bis voraussichtlich zum 29. Januar 2016 (jeweils einschließlich) laufen („Bezugsfrist“). Die Bezugsrechte (ISIN: DE000A169QH4 /WKN: A169QH), die auf die bestehenden Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE0005570808 / WKN: 557080) entfallen, werden am 13. Januar 2016 per Stand vom 12. Januar 2016 (24:00 Uhr) durch die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn („Clearstream Banking AG“), den Depotbanken automatisch zugebucht. Wir bitten unsere Aktionäre, ihre Bezugsrechte auf die Teilschuldverschreibungen in der Zeit vom 15. Januar 2016 bis 29. Januar 2016 (jeweils einschließlich) während der üblichen Schalterstunden über ihre Depotbank bei der UmweltBank als Bezugsstelle verbindlich auszuüben. Ebenfalls bitten wir, den gewünschten Überbezug verbindlich bei den Depotbanken anzumelden. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht. Ein Widerruf der Zeichnung ist nicht möglich. Alleinige Bezugsstelle ist die UmweltBank Aktiengesellschaft, Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg. Bezugspreis Der Bezugspreis je bezogener Teilschuldverschreibung beträgt EUR 250,00. Der Bezugspreis ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am 29. Januar 2016 fällig. Bezugsrechtshandel Ein Bezugsrechtshandel ist nicht geplant. Nach Ablauf der Bezugsfrist zum Ende des 29. J anuar 2016 verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte wertlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht. Form und Verbriefung der Teilschuldverschreibungen Die Teilschuldverschreibungen werden nach deutschem Recht begeben; Erwerber erhalten Miteigentumsanteile an einer bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde in Girosammelverwahrung. Lieferung und Abrechnung der auf Grund des Bezugsangebots oder als Überbezug bezogenen Teilschuldverschreibungen Die Lieferung und Abrechnung der Teilschuldverschreibungen, die im Rahmen des Bezugsangebots aufgrund von Bezugsrechten oder als Überbezug bezogen wurden, erfolgt durch Girosammelgutschrift unmittelbar nach Ende der Bezugsfrist. Bei den im Rahmen des öffentlichen Angebotes bezogenen Teilschuldverschreibungen erfolgt die Lieferung und Abrechnung Zug um Zug. Die Zahlungsvaluta ist jeweils zwei Geschäftstage nach Abschluss des jeweiligen Erwerbsgeschäftes, die buchungsmäßige Lieferung erfolgt zur Zahlungsvaluta. Mit Beginn des Zinslaufs erhöht sich der Kaufpreis der Teilschuldverschreibungen um die anteilig aufgelaufenen Stückzinsen. Provision von Depotbanken Für den Bezug von Teilschuldverschreibungen kann von den Depotbanken die bankübliche Effektenprovision berechnet werden. Börsenzulassung und Notierungseinbeziehung der Teilschuldverschreibungen Eine Börsenzulassung bzw. Notierung im geregelten Markt oder im Freiverkehr ist derzeit noch nicht geplant. Die UmweltBank beabsichtigt während der gesamten Laufzeit einen Telefonhandel für die Teilschuldverschreibungen anzubieten, vorbehaltlich der Zulassung der Teilschuldverschreibungen zum Handel an einem geregelten Markt oder im Freiverkehr einer Börse. Verwertung nicht bezogener Teilschuldverschreibungen Die per Bezugsrecht oder per Überbezug nicht bezogenen Teilschuldverschreibungen werden im Rahmen eines öffentlichen Angebotes in der Bundesrepublik Deutschland Kunden und Interessenten der UmweltBank angeboten. Mit Ende des öffentlichen Angebotes reduzieren nicht bezogene Teilschuldverschreibungen das Emissionsvolumen um den nicht platzierten Betrag. Wichtige Hinweise Aktionären und Anlegern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung der Bezugsrechte, den Überbezug oder den Erwerb der Teilschuldverschreibungen im Rahmen des öffentlichen Angebotes den Prospekt bestehend dem Registrierungsformular vom 2. September 2015 (einschließlich etwaiger künftiger Nachträge) sowie der Zusammenfassung und der Wertpapierbeschreibung vom 7. Januar 2016 aufmerksam zu lesen und insbesondere die jeweils unter „Risikofaktoren“ beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um ein Eigenkapitalinstrument handelt, dessen Wandlung in Aktien von der Quote des Harten Kernkapitals der UmweltBank abhängig ist, sollte sich der Aktionär bzw. der Anleger über die aktuellen Kapitalquoten der UmweltBank und die aufsichtsrechtlichen Erfordernisse an das Eigenkapital von Banken informieren, bevor sie ihre Bezugsrechte ausüben, vom Überbezug Gebrauch machen oder die Teilschuldverschreibungen im Rahmen des öffentlichen Angebotes erwerben. Verkaufsbeschränkungen Weder die Bezugsrechte noch die Teilschuldverschreibungen sind oder werden nach dem Securities Act oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und die Teilschuldverschreibungen dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, sofern nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vorliegt oder sofern eine solche Transaktion nicht darunter fällt und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt. Der Verkauf im Vereinigten Königreich unterliegt ebenfalls Beschränkungen. Erhältlichkeit des Wertpapierprospekts Das Bezugsangebot, das Angebot zum Überbezug sowie das öffentliche Angebot erfolgen auf Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach Abschluss einer Vollständigkeitsprüfung des Prospekts einschließlich einer Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit der Informationen gebilligten Prospekts der Gesellschaft bestehend aus der dem Registrierungsformular vom 2. September 2015 sowie der Zusammenfassung und der Wertpapierbeschreibung vom 7. Januar 2016. Das Registrierungsformular, die Wertpapierbeschreibung und die Zusammenfassung wurden jeweils am 12. Januar 2016 auf der Internetseite der UmweltBank unter www.umweltbank.de/cocobond2016 veröffentlicht. Etwaige künftige Nachträge zum Prospekt oder zum Registrierungsformular werden ebenfalls dort veröffentlicht. Der Prospekt und etwaige künftige Nachträge zum Prospekt oder zum Registrierungsformular sind außerdem während der üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin, UmweltBank Aktiengesellschaft, Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg, Deutschland ([email protected], Fax-Nr. 0911 / 53 08-149, Tel-Nr. 0911 / 53 08 - 145) in gedruckter Form kostenlos erhältlich.
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