UmweltBank Aktiengesellschaft Nürnberg (Aktien ISIN: DE0005570808 / WKN: 557080) Bezugsangebot an die Aktionäre der UmweltBank AG Die ordentliche Hauptversammlung der UmweltBank Aktiengesellschaft (nachfolgend die „UmweltBank“, die „Gesellschaft“ oder die „Emittentin“ genannt) hat am 29. Juni 2012 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, Genußscheine, Wandelgenußscheine und Wandelschuldverschreibungen von bis zu 90 Millionen Euro zu begeben, deren Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht sich auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 7.199.712 bezieht. Dieser Beschluss wurde am 1. August 2012 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Emission, insbesondere Volumen, Zeitpunkt, Zinssatz, Ausgabekurs und Laufzeit (die auch unbegrenzt sein kann), festzulegen. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 27. September 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 30. September 2016 die Ausgabe des hier angebotenen CoCo-Bonds beschlossen und den Bezugspreis, den Nennwert, die Gesamtzahl der Teilschuldverschreibungen, das Bezugsverhältnis, die Bezugsfrist und die weiteren Ausgestaltungsmerkmale (Bedingungen) festgesetzt. Der Bezugspreis beträgt EUR 250,00 („Bezugspreis“), der Nominalwert beträgt bis zu EUR 40.000.000,00, eingeteilt in bis zu 160.000 Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert von je EUR 250,00. Die Teilschuldverschreibungen werden den Aktionären im Verhältnis 34,614 : 1 zum Bezug angeboten, das heißt 34,614 Aktien der UmweltBank (ISIN: DE0005570808 / WKN: 557080) berechtigen zum Bezug einer Teilschuldverschreibung („Bezugsverhältnis“). Für sich aus dem individuellen Aktienbestand aufgrund des Bezugsverhältnisses von 34,614 : 1 rechnerisch ergebende Bruchteile von Teilschuldverschreibungen können die Aktionäre keine Teilschuldverschreibungen beziehen. Es ist nur der Bezug einer neuen Teilschuldverschreibung oder eines ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Ein sog. "Über-" oder "Mehrbezug" von Teilschuldverschreibungen ist ausgeschlossen. Aktionäre, die an einem Mehrbezug von Teilschuldverschreibungen interessiert sind, werden auf das beabsichtigte nachgelagerte öffentliche Angebot nicht bezogener Teilschuldverschreibungen hingewiesen und gebeten, sich bei Interesse an die Emittentin zu wenden. Die Anzahl der per Bezugsrecht erwerbbaren Teilschuldverschreibungen ist auf das Emissionsvolumen von bis zu EUR 40.000.000,00 bzw. auf bis zu 160.000 Teilschuldverschreibungen begrenzt. Die Bezugsfrist wird vom 10. November 2016 bis voraussichtlich zum 28. November 2016 (jeweils einschließlich) laufen („Bezugsfrist“). Teilschuldverschreibungen, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, sollen anschließend den Inhabern des UmweltBank CoCoBond 2016 (WKN A169GT) zum Umtausch angeboten werden; daran anschließend ist ein öffentliches Angebot etwaiger nicht durch Bezug oder Umtausch erworbener Teilschuldverschreibungen geplant. Die Bezugsrechte (ISIN: DE000A2BN551 / WKN: A2BN55), die auf die bestehenden Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE0005570808 / WKN: 557080) entfallen, werden am 10. November 2016 per Stand vom 9. November 2016 (24:00 Uhr) durch die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn („Clearstream Banking AG“), den Depotbanken automatisch eingebucht. Es obliegt den Depotbanken, die Bezugsrechte in die Depots der jeweiligen Aktionäre einzubuchen. Die UmweltBank bittet ihre Aktionäre, ihre Bezugsrechte auf die Teilschuldverschreibungen in der Zeit vom 10. November 2016 bis 28. November 2016 (jeweils einschließlich) während der üblichen Schalterstunden über ihre Depotbank bei der UmweltBank AG, Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg als alleinige Bezugsstelle verbindlich auszuüben. Maßgeblich für die fristgerechte Ausübung ist das Datum des Zugangs der Bezugserklärung bei der Bezugsstelle. Nicht oder nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ohne Ausgleich wertlos. Ein Widerruf der Bezugserklärung ist nicht möglich. Bezugspreis Der Bezugspreis je bezogener Teilschuldverschreibung beträgt EUR 250,00. Der Bezugspreis ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am 28. November 2016 ohne jeden Abzug fällig. Bezugsrechtshandel Ein Bezugsrechtshandel ist nicht geplant. Nach Ablauf der Bezugsfrist zum Ende des 28. November 2016 verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte wertlos und werden am 1. Dezember 2016 von der Clearstream Banking AG bei den Depotbanken ausgebucht. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht. Ausstattung der Schuldverschreibungen Die Ausstattung der Teilschuldverschreibungen richtet sich nach den Emissionsbedingungen, die im Wertpapierprospekt (siehe Abschnitt „Erhältlichkeit des Wertpapierprospekts“) wiedergegeben sind. Form und Verbriefung der Teilschuldverschreibungen sowie der im Fall der Wandlung auszugebenden Aktien Die Teilschuldverschreibungen werden nach deutschem Recht begeben; Erwerber erhalten Miteigentumsanteile an einer bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde in Girosammelverwahrung. Die Aktien, die im Fall der Wandlung von Teilschuldverschreibungen entstehen, werden in einer Globalurkunde verbrieft, die ebenfalls bei Clearstream hinterlegt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist gemäß § 5 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Lieferung und Abrechnung der bezogenen Teilschuldverschreibungen Die Lieferung und Abrechnung der Teilschuldverschreibungen, die im Rahmen des Bezugsangebots aufgrund von Bezugsrechten bezogen wurden, erfolgt durch Girosammelgutschrift unmittelbar nach Ende der Bezugsfrist. Provision von Depotbanken Für den Bezug von Teilschuldverschreibungen kann von den Depotbanken die bankübliche Effektenprovision berechnet werden. Börsenzulassung und Notierungseinbeziehung der Teilschuldverschreibungen Eine Börsenzulassung bzw. Notierung im geregelten Markt oder im Freiverkehr ist derzeit noch nicht geplant. Die UmweltBank beabsichtigt während der gesamten Laufzeit einen Telefonhandel für die Teilschuldverschreibungen anzubieten, vorbehaltlich der Zulassung der Teilschuldverschreibungen zum Handel an einem geregelten Markt oder im Freiverkehr einer Börse. Verwertung nicht bezogener Teilschuldverschreibungen Die per Bezugsrecht nicht bezogenen Teilschuldverschreibungen werden im Rahmen eines freiwilligen Umtauschangebots den Inhabern des UmweltBank CoCo-Bond 2016 (WKN A169GT) zum Tausch angeboten. Teilschuldverschreibungen, die auch im Rahmen des Umtauschangebots nicht von Anlegern erworben wurden, beabsichtigt die Emittentin im Rahmen eines öffentlichen Angebotes in der Bundesrepublik Deutschland Kunden und Interessenten der UmweltBank anzubieten. Mit Ablauf dieses öffentlichen Angebotes reduzieren verbleibende, nicht bezogene bzw. erworbene Teilschuldverschreibungen das Gesamtemissionsvolumen um den nicht platzierten Betrag. Wichtige Hinweise Aktionären und Anlegern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung der Bezugsrechte oder den Erwerb der Teilschuldverschreibungen im Rahmen des öffentlichen Angebotes den Prospekt bestehend aus dem Registrierungsformular vom 20. September 2016 (einschließlich etwaiger künftiger Nachträge) sowie der Zusammenfassung und der Wertpapierbeschreibung vom 9. November 2016 aufmerksam zu lesen und insbesondere die jeweils unter „Risikofaktoren“ beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um ein Eigenkapitalinstrument handelt, dessen Wandlung in Aktien von der Quote des Harten Kernkapitals der UmweltBank abhängig ist, sollte sich der Aktionär bzw. der Anleger über die aktuellen Kapitalquoten der UmweltBank und die aufsichtsrechtlichen Erfordernisse an das Eigenkapital von Banken informieren, bevor sie ihre Bezugsrechte ausüben oder die Teilschuldverschreibungen im Rahmen des öffentlichen Angebotes erwerben. Verkaufsbeschränkungen Weder die Bezugsrechte noch die Teilschuldverschreibungen sind oder werden nach dem Securities Act oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und die Teilschuldverschreibungen dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, sofern nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vorliegt oder sofern eine solche Transaktion nicht darunter fällt und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt. Der Verkauf im Vereinigten Königreich unterliegt ebenfalls Beschränkungen. Erhältlichkeit des Wertpapierprospekts Das Bezugsangebot sowie das öffentliche Angebot erfolgen auf Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekts bestehend aus dem Registrierungsformular vom 20. September 2016 sowie der Zusammenfassung und der Wertpapierbeschreibung vom 4. November 2016. Das Registrierungsformular, die Wertpapierbeschreibung und die Zusammenfassung wurden jeweils am 9. November 2016 auf der Internetseite der UmweltBank unter www.umweltbank.de/cocobond2016_2017 veröffentlicht. Etwaige künftige Nachträge zum Prospekt oder zum Registrierungsformular werden ebenfalls dort veröffentlicht. Der Prospekt und etwaige künftige Nachträge zum Prospekt oder zum Registrierungsformular sind außerdem während der üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin, UmweltBank Aktiengesellschaft, Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg, Deutschland ([email protected], Fax-Nr. 0911 / 53 08 - 149, TelNr. 0911 / 53 08 - 145) in gedruckter Form kostenlos erhältlich.
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