Zum Bezugsangebot

UmweltBank Aktiengesellschaft
Nürnberg
(Aktien ISIN: DE0005570808 / WKN: 557080)
Bezugsangebot an die Aktionäre der UmweltBank AG
Die ordentliche Hauptversammlung der UmweltBank Aktiengesellschaft (nachfolgend die
„UmweltBank“, die „Gesellschaft“ oder die „Emittentin“ genannt) hat am 29. Juni 2012
beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, Genußscheine, Wandelgenußscheine und
Wandelschuldverschreibungen von bis zu 90 Millionen Euro zu begeben, deren
Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht sich auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 7.199.712 bezieht. Dieser Beschluss wurde am 1.
August 2012 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der
Emission, insbesondere Volumen, Zeitpunkt, Zinssatz, Ausgabekurs und Laufzeit (die auch
unbegrenzt sein kann), festzulegen.
Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 27. September 2016 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats am 30. September 2016 die Ausgabe des hier angebotenen
CoCo-Bonds beschlossen und den Bezugspreis, den Nennwert, die Gesamtzahl der
Teilschuldverschreibungen, das Bezugsverhältnis, die Bezugsfrist und die weiteren
Ausgestaltungsmerkmale (Bedingungen) festgesetzt. Der Bezugspreis beträgt EUR 250,00
(„Bezugspreis“), der Nominalwert beträgt bis zu EUR 40.000.000,00, eingeteilt in bis zu
160.000 Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert von je EUR 250,00. Die
Teilschuldverschreibungen werden den Aktionären im Verhältnis 34,614 : 1 zum Bezug
angeboten, das heißt 34,614 Aktien der UmweltBank (ISIN: DE0005570808 / WKN: 557080)
berechtigen zum Bezug einer Teilschuldverschreibung („Bezugsverhältnis“). Für sich aus
dem individuellen Aktienbestand aufgrund des Bezugsverhältnisses von 34,614 : 1
rechnerisch ergebende Bruchteile von Teilschuldverschreibungen können die Aktionäre keine
Teilschuldverschreibungen beziehen. Es ist nur der Bezug einer neuen
Teilschuldverschreibung oder eines ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Ein sog. "Über-"
oder "Mehrbezug" von Teilschuldverschreibungen ist ausgeschlossen. Aktionäre, die an
einem Mehrbezug von Teilschuldverschreibungen interessiert sind, werden auf das
beabsichtigte nachgelagerte öffentliche Angebot nicht bezogener Teilschuldverschreibungen
hingewiesen und gebeten, sich bei Interesse an die Emittentin zu wenden. Die Anzahl der per
Bezugsrecht erwerbbaren Teilschuldverschreibungen ist auf das Emissionsvolumen von bis zu
EUR 40.000.000,00 bzw. auf bis zu 160.000 Teilschuldverschreibungen begrenzt. Die
Bezugsfrist wird vom 10. November 2016 bis voraussichtlich zum 28. November 2016
(jeweils einschließlich) laufen („Bezugsfrist“). Teilschuldverschreibungen, für die das
Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, sollen anschließend den Inhabern des UmweltBank CoCoBond 2016 (WKN A169GT) zum Umtausch angeboten werden; daran anschließend ist ein
öffentliches Angebot etwaiger nicht durch Bezug oder Umtausch erworbener
Teilschuldverschreibungen geplant.
Die Bezugsrechte (ISIN: DE000A2BN551 / WKN: A2BN55), die auf die bestehenden Aktien
der Gesellschaft (ISIN: DE0005570808 / WKN: 557080) entfallen, werden am 10. November
2016 per Stand vom 9. November 2016 (24:00 Uhr) durch die Clearstream Banking AG,
Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn („Clearstream Banking AG“), den Depotbanken
automatisch eingebucht. Es obliegt den Depotbanken, die Bezugsrechte in die Depots der
jeweiligen Aktionäre einzubuchen.
Die UmweltBank bittet ihre Aktionäre, ihre Bezugsrechte auf die Teilschuldverschreibungen
in der Zeit
vom 10. November 2016 bis 28. November 2016
(jeweils einschließlich)
während der üblichen Schalterstunden über ihre Depotbank bei der UmweltBank AG,
Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg als alleinige Bezugsstelle verbindlich auszuüben.
Maßgeblich für die fristgerechte Ausübung ist das Datum des Zugangs der Bezugserklärung
bei der Bezugsstelle. Nicht oder nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ohne
Ausgleich wertlos. Ein Widerruf der Bezugserklärung ist nicht möglich.
Bezugspreis
Der Bezugspreis je bezogener Teilschuldverschreibung beträgt EUR 250,00. Der Bezugspreis
ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am 28. November 2016 ohne jeden
Abzug fällig.
Bezugsrechtshandel
Ein Bezugsrechtshandel ist nicht geplant. Nach Ablauf der Bezugsfrist zum Ende des 28.
November 2016 verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte wertlos und werden am 1.
Dezember 2016 von der Clearstream Banking AG bei den Depotbanken ausgebucht. Ein
Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht.
Ausstattung der Schuldverschreibungen
Die Ausstattung der Teilschuldverschreibungen richtet sich nach den Emissionsbedingungen,
die im Wertpapierprospekt (siehe Abschnitt „Erhältlichkeit des Wertpapierprospekts“)
wiedergegeben sind.
Form und Verbriefung der Teilschuldverschreibungen sowie der im Fall der Wandlung
auszugebenden Aktien
Die Teilschuldverschreibungen werden nach deutschem Recht begeben; Erwerber erhalten
Miteigentumsanteile an einer bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde in
Girosammelverwahrung. Die Aktien, die im Fall der Wandlung von
Teilschuldverschreibungen entstehen, werden in einer Globalurkunde verbrieft, die ebenfalls
bei Clearstream hinterlegt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen
Anteils ist gemäß § 5 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.
Lieferung und Abrechnung der bezogenen Teilschuldverschreibungen
Die Lieferung und Abrechnung der Teilschuldverschreibungen, die im Rahmen des
Bezugsangebots aufgrund von Bezugsrechten bezogen wurden, erfolgt durch
Girosammelgutschrift unmittelbar nach Ende der Bezugsfrist.
Provision von Depotbanken
Für den Bezug von Teilschuldverschreibungen kann von den Depotbanken die bankübliche
Effektenprovision berechnet werden.
Börsenzulassung und Notierungseinbeziehung der Teilschuldverschreibungen
Eine Börsenzulassung bzw. Notierung im geregelten Markt oder im Freiverkehr ist derzeit
noch nicht geplant. Die UmweltBank beabsichtigt während der gesamten Laufzeit einen
Telefonhandel für die Teilschuldverschreibungen anzubieten, vorbehaltlich der Zulassung der
Teilschuldverschreibungen zum Handel an einem geregelten Markt oder im Freiverkehr einer
Börse.
Verwertung nicht bezogener Teilschuldverschreibungen
Die per Bezugsrecht nicht bezogenen Teilschuldverschreibungen werden im Rahmen eines
freiwilligen Umtauschangebots den Inhabern des UmweltBank CoCo-Bond 2016 (WKN
A169GT) zum Tausch angeboten. Teilschuldverschreibungen, die auch im Rahmen des
Umtauschangebots nicht von Anlegern erworben wurden, beabsichtigt die Emittentin im
Rahmen eines öffentlichen Angebotes in der Bundesrepublik Deutschland Kunden und
Interessenten der UmweltBank anzubieten. Mit Ablauf dieses öffentlichen Angebotes
reduzieren verbleibende, nicht bezogene bzw. erworbene Teilschuldverschreibungen das
Gesamtemissionsvolumen um den nicht platzierten Betrag.
Wichtige Hinweise
Aktionären und Anlegern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung der
Bezugsrechte oder den Erwerb der Teilschuldverschreibungen im Rahmen des öffentlichen
Angebotes den Prospekt bestehend aus dem Registrierungsformular vom 20. September 2016
(einschließlich etwaiger künftiger Nachträge) sowie der Zusammenfassung und der
Wertpapierbeschreibung vom 9. November 2016 aufmerksam zu lesen und insbesondere die
jeweils unter „Risikofaktoren“ beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu
berücksichtigen. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um ein Eigenkapitalinstrument
handelt, dessen Wandlung in Aktien von der Quote des Harten Kernkapitals der UmweltBank
abhängig ist, sollte sich der Aktionär bzw. der Anleger über die aktuellen Kapitalquoten der
UmweltBank und die aufsichtsrechtlichen Erfordernisse an das Eigenkapital von Banken
informieren, bevor sie ihre Bezugsrechte ausüben oder die Teilschuldverschreibungen im
Rahmen des öffentlichen Angebotes erwerben.
Verkaufsbeschränkungen
Weder die Bezugsrechte noch die Teilschuldverschreibungen sind oder werden nach dem
Securities Act oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer
Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und die
Teilschuldverschreibungen dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten
von Amerika direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder
geliefert werden, sofern nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungsanforderungen
des Securities Act vorliegt oder sofern eine solche Transaktion nicht darunter fällt und sofern
kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten
von Amerika vorliegt. Der Verkauf im Vereinigten Königreich unterliegt ebenfalls
Beschränkungen.
Erhältlichkeit des Wertpapierprospekts
Das Bezugsangebot sowie das öffentliche Angebot erfolgen auf Grundlage eines von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekts bestehend
aus dem Registrierungsformular vom 20. September 2016 sowie der Zusammenfassung und
der Wertpapierbeschreibung vom 4. November 2016. Das Registrierungsformular, die
Wertpapierbeschreibung und die Zusammenfassung wurden jeweils am 9. November 2016
auf der Internetseite der UmweltBank unter www.umweltbank.de/cocobond2016_2017
veröffentlicht. Etwaige künftige Nachträge zum Prospekt oder zum Registrierungsformular
werden ebenfalls dort veröffentlicht. Der Prospekt und etwaige künftige Nachträge zum
Prospekt oder zum Registrierungsformular sind außerdem während der üblichen
Geschäftszeiten bei der Emittentin, UmweltBank Aktiengesellschaft, Laufertorgraben 6,
90489 Nürnberg, Deutschland ([email protected], Fax-Nr. 0911 / 53 08 - 149, TelNr. 0911 / 53 08 - 145) in gedruckter Form kostenlos erhältlich.