Untergang von Leistungspflichten

Bonner Examenskurs 2015/2016
Bürgerliches Recht I
Prof. Dr. Michael Beurskens
Thema 6: Untergang von Leistungspflichten
Was behandeln wir heute?
Überblick
1
Wodurch erlöschen Leistungspflichten?
Erfüllung
2
Was gilt für Erfüllung und Surrogate (§ 362 ff.)?
Was gilt bei Annahme an Erfüllung statt /
a
Leistung erfüllunghalber?
b
Was gilt für die Aufrechnung?
statt/halber
Aufrechnung
weitere
c
Unmöglichkeit
Welche anderen Erlöschensgründe gibt es?
Kündigung
3
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Rücktritt
4
Was ist eine Kündigung?
§ 313 BGB
5
Was ist ein Rücktritt?
Widerruf
6
Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage?
7
Wie erfolgt ein Widerruf nach § 355 BGB?
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
a
Was setzt der Widerruf voraus?
b
Welche Folgen hat der Widerruf?
Was sind verbundene/ zusammenhängende
Verträge?
c
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
1
Wodurch erlöschen
Leistungspflichten?
Wodurch erlöschen Leistungspflichten?
Wodurch erlischt die
Leistungspflicht (Überblick)?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Erfüllung
Surrogate
Unmöglichkeit
Rücktritt
Widerruf
Kündigung
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
2
Was gilt für Erfüllung und
Surrogate (§ 362 ff.)?
Was gilt für Erfüllung und Surrogate (§ 362 ff.)?
Was ist „Erfüllung“
(§ 362 I BGB)?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Reale
Leistungsbewirkung
Rein tatsächlicher Vorgang
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
Vertragstheorie
Erfüllungsvertrag sui generis
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Finale
Leistungsbewirkung
Einseitige Zweckbestimmung (arg. §
366 I)
Was gilt für Erfüllung und Surrogate (§ 362 ff.)?
Was bedeutet
Erfüllung?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Eintritt des Leistungserfolgs
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Grds. nicht: Vornahme der Leistungshandlung
Was gilt für Erfüllung und Surrogate (§ 362 ff.)?
An wen muss die Leistung erbracht werden
(Empfangszuständigkeit)?
Gläubiger selbst
ermächtigter Dritter
(§§ 362 II, 185) –
zB §§ 1074
(Nießbrauch), 1282
(Pfandrecht)
Scheingläubiger
(§ 407, § 408, § 409,
§ 566c, § 567b)
Inhaber einer Urkunde
(§ 793 I 2, § 808) /
Quittungsüberbringer
(§ 370)
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Sonderfall: nicht
berechtigter Gläubiger
• § 80 I Inso
• § 2211 I
§§ 105, 107 (str.)
 MM: § 107
unmittelbar, § 131 II 2
Was gilt für Erfüllung und Surrogate (§ 362 ff.)?
Welche Folgen hat
die Erfüllung?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Rechtsvernichtende
Einwendung
Beweislastumkehr
(§ 363 BGB)
Quittung
(§ 368),
Kosten bei
Schuldner
(§ 369)
Herausgabe
von Schuldschein
Was gilt für Erfüllung und Surrogate (§ 362 ff.)?
Was gilt bei fehlender
Tilgungsbestimmung?
Überblick
• § 367: Erst Kosten, dann Zinsen,
dann Hauptleistung
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Haupt- und
Nebenforderung
Unmöglichkeit
• Ablehnungsrecht wenn andere
Anrechnung verlangt
• Beachte: § 497 III 1 (vorrangig für
Verbraucherdarlehen)
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Mehrere
Forderungen
• § 366 II: „Fällig, sicher aber lästig
ist ein ältliches Verhältnis“
• Tilgungsbestimmung möglich
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
a
Was gilt bei Annahme an
Erfüllung statt / Leistung
erfüllunghalber?
Was gilt bei Annahme an Erfüllung statt / Leistung erfüllunghalber?
Was gilt wenn eine andere
Leistung angeboten wird?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
Sicherheitsleistung (Pfand)
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Leistung erfüllunghalber (arg. § 364 II):
vorrangig, aber vereinbarte Leistungspflicht bleibt
 insb. Scheck/Kreditkarte (Anspruch gg. Dritten)
Widerruf
Voraussetzungen
Leistung an Erfüllung statt (§ 364 I):
Folgen
Ersetzt vereinbarte Leistung
verb./zus.
Was gilt bei Annahme an Erfüllung statt / Leistung erfüllunghalber?
Welche Probleme bereitet eine
Leistung an Erfüllung statt?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
Sache statt Geld
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
Gewährleistung  § 365  §§ 437, 434, 435 BGB
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
• Str.: Rücktritt nur von Ersatzleistung wegen
Schlechtleistung?
• MM: Rücktritt vom ganzen Vertrag oder Minderung
Was gilt bei Annahme an Erfüllung statt / Leistung erfüllunghalber?
Was gilt wenn ein geschenkter Gegenstand
durch etwas anderes ersetzt wird?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
§§ 523 f. werden durch §§ 434 ff. ersetzt
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Verschuldensunabhängige
Haftung für
§§ 437 Nr. 1, 439
Vertretenmüssen
(§ 276 Abs. 1 BGB) für
§§ 437 Nr. 3, 280 I
 einfache Fahrlässigkeit
Was gilt bei Annahme an Erfüllung statt / Leistung erfüllunghalber?
Welche Probleme stellen sich bei
Leistungen erfüllung halber?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
Höherer Wert des
Ersatzgegenstands
weitere
• § 812 I 1 (-)
• hM: § 667 BGB analog
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Keine Anwendung
von § 365 BGB
• Rückgabe oder
Verwertungsversuch
• Bei Scheitern: Ursprüngliche
Leistung
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
b
Was gilt für die
Aufrechnung?
Was gilt für die Aufrechnung?
Was setzt eine
Aufrechnung voraus?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
1.
Aufrechnungslage (§ 387)
a. Gegenseitigkeit
b. Hauptforderung erfüllbar
c. Gegenforderung fällig und einredefrei (§ 390)
d. Gleichartigkeit
2. Aufrechnungserklärung (§ 388) - § 396 I lex specialis zu §
366 I
3. Kein Aufrechnungsverbot (§§ 392 f.)
a. Vernichtete Hauptforderung nicht gepfändet (§ 392)
b. Vernichtete Hauptforderung keine Forderung aus Delikt
(§ 393)
c. Vernichtete Hauptforderung nicht unpfändbar (§ 394)
d. Vereinbarung
 Folge: Erlöschen beider Forderungen ex tunc (§ 389)
 § 352, § 813 I (-) – Beachte: §§ 396 II, 367 für Zinsen
Was gilt für die Aufrechnung?
Was ist die
„Hauptforderung“?
Überblick
Erfüllung
• Die „Hauptforderung“ ist diejenige, welche der Erklärende
„weghauen“ will (um die es ihm „hauptsächlich“ geht).
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
• Die „Gegenforderung“ ist die Forderung, welche der
Schuldner „gegen“ seine Inanspruchnahme geltend machen
will (Die Gegenforderung ist die gute Forderung).
Kündigung
Rücktritt
• Die Aufrechnung erklärt der Gläubiger der Gegenforderung.
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Gegenforderung
Aufrechnender
Hauptforderung
Aufrechnungsgegner
Was gilt für die Aufrechnung?
Was ist eine „Aufrechnungslage“
(§ 387 BGB)?
Überblick
• Schuldner ↔ Gläubiger
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
Gegenseitigkeit
weitere
• Ausnahmen: § 268 II, § 406, § 409, § 566d
• § 185 genügt nicht!
• § 267 nicht möglich
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
• Gleiche Art (grds. § 91)
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Gleichartigkeit
• Nicht gleicher Leistungsort (§ 391 I)
• Nicht gleicher Rechtsgrund
• Teilaufrechnung möglich (§ 389: „insoweit“)
Was gilt für die Aufrechnung?
Was muss für
Gegen- und Hauptforderung gelten?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
„Gegenforderung“: Forderung des Schuldners
• Fälligkeit + Einredefreiheit
• Anfechtbarkeit, auflösende Bedingung möglich
• Irrelevant: Verjährung nach Bestehen einer
Aufrechnungslage (§ 215), Insolvenz nach Bestehen einer
Aufrechnungslage (§ 94 InsO)
„Hauptforderung“: Forderung, die der Schuldner
vernichten will
Folgen
verb./zus.
• Erfüllungsrecht
• Irrelevant: Insolvenz (§ 94 InsO)
Was gilt für die Aufrechnung?
Was gilt für die
Aufrechnungserklärung?
Überblick
Erfüllung
Gestaltungsrecht
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Einseitige
empfangsbedürftige
Willenserklärung
Bedingungsfeindlich
(§ 388 S. 2 BGB)
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Auslegung
(§§ 133, 157 BGB)
Ausnahme:
Eventualaufrechnung
im Prozess
Beachte: § 770 II, § 129 III HGB
(Einrede der Aufrechenbarkeit)
Was gilt für die Aufrechnung?
Woraus ergeben sich
Aufrechnungsverbote?
Überblick
Erfüllung
Vertrag
• nicht per AGB (§ 309 Nr. 3 BGB),
• nicht in Wohnraummiete (§ 556b II)
• Geltendmachung § 242 BGB (Arglist)
§ 392
BGB
Verweis auf § 829 I ZPO: Verfügungs-/
Erfüllungsverbot
§ 393
BGB
 beachte: Vorsatz (!)
• Schnelle Zahlung / Keine Privatrache
• Str.: Wechselseitiges Delikt (Prügelei)
§ 394
BGB
• Verweis auf §§ 850 ff. ZPO
• Ausn.: Vors. unerlaubte Handlung (nicht: vors.
Vertragsverletzung)
§ 242
BGB
Vertragszweckgefährdung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
c
Welche anderen
Erlöschensgründe gibt es?
Welche anderen Erlöschensgründe gibt es?
Was setzt die Hinterlegung voraus
(§§ 372 – 386 BGB)?
Überblick
Erfüllung
1.
2.
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
3.
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
4.
Erfüllbare Forderung (§ 271 II)
Grund:
a. Annahmeverzug (§ 372 S. 1)
b. praktische Hindernisse in Person des Gläubigers
c. Unversch. Ungewissheit über Gläubiger (§ 372 S. 2)
Gegenstand: Geld, Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten
(hoher Wert im Vergleich zu Größe, unverderblich, leicht
zu lagern)  weiter § 373 HGB
 § 1 II HintG NW (beim AG)
 Alternative: Selbsthilfeverkauf (§ 383 I 1)
 § 1247 S. 2
Folge:
• Verzicht auf Rücknahmerecht (§ 376 II Nr. 1)  § 378
BGB Befreiung ab Hinterlegung;
• ansonsten: § 379 (Leistungsverweigerungsrecht)
Welche anderen Erlöschensgründe gibt es?
Was gilt für einen
Erlass (§ 397 BGB)?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
Vertrag
• Keine Form, auch konkludent
(beachte insb. § 151 S. 1 BGB)
• Wichtig: „Erlassfalle“ (Annahme
von Teilleistung und Restverzicht)
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Verfügungsgeschäft
• Rückforderbar nach § 812 I 1, 1.
Var.
• § 423 BGB (Wirkung in
Gesamtschuld)
Welche anderen Erlöschensgründe gibt es?
Wodurch kann eine Leistungspflicht
noch erlöschen?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Konfusion
• Schuldner wird Gläubiger (Erbe)
• Ausnahme: Beeinträchtigung
Rechte Dritter
Neg.
Schuldanerkenntnis
• Vertrag
• § 397 II BGB  anders als § 781
BGB keine Form
• Beachte § 812 II BGB
Aufhebungsvertrag
• § 311 I BGB, auch möglich:
Novation
• Formlos
• Weiter als Erlass (beidseitig)
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
3
Was muss man zu
Unmöglichkeit wissen?
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Was ist Unmöglichkeit?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
Unüberwindbares
Leistungshindernis
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Für Schuldner
(subjektiv)
Für jedermann
(objektiv)
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Worauf kann die
Unmöglichkeit beruhen?
• Gegenstand nicht (mehr) existent
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Physische
(tatsächliche)
Unmöglichkeit
Kündigung
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
verb./zus.
• Gegenstand nicht auffindbar
• Zweckerreichung
• Zweckfortfall (insb. abs.
Fixgeschäft)
Rücktritt
Folgen
• Handlung kann nicht (mehr)
vorgenommen werden
Rechtliche
Unmöglichkeit
• Fehlendes Eigentum / fehlende
Verfügungsbefugnis
• Fehlende Genehmigung
• Gesetzliches Verbot (§ 134)
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Was gilt bei vorübergehender
Unmöglichkeit?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Keine Leistungspflicht
solange unmöglich
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
Kein Verzug
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
§ 275 I nur wenn Zweck der
Leistung in Frage gestellt
und Abwarten unzumutbar
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Sonderproblem: Was gilt bei eigenmächtiger
Selbstvornahme im Kaufvertrag?
§§ 634 Nr. 2, 637 BGB
analog?
§§ 683 S. 1, 677, 670
BGB?  Wille des
Käufers, Interesse des
Verkäufers
§§ 684, 818 BGB?
§§ 812 I 1, 2. Var. BGB
(ersparte
Aufwendungen)?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Beachte: Kein  bei §§ 440, 281 II
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
§§ 326 II 2, 326 IV, 346
(ersparte
Aufwendungen)
Vorrang von
§§ 437 Nr.1, 439?
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Problem: Wie äußert sich die Einredenatur
von § 275 II BGB?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Folge: Erlöschen, nicht nur
fehlende Durchsetzbarkeit
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
Erklärung erforderlich
(~ Anfechtung, Rücktritt)
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Keine Form,
auch konkludent
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Wie prüft man die Interessen
bei § 275 Abs. 2 BGB?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
Leistungsinteresse des
Gläubigers
objektiver Aufwand
• Wirtschaftlich
(Veräußerungsgewinn)
• ideell
(Liebhaberinteresse)
 Gegenleistung egal
• Material, Maschinen,
etc.
• Irrelevant:
Leistungsfähigkeit des
Schuldners
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
„besonders krass, nach Treu und
Glauben völlig untragbar“
• Inhalt des Schuldverhältnisses (§ 276 I 1 a.E.)
• Vertretenmüssen
Beachte: Rechtsfolge  gar keine Leistung mehr!
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Was regelt § 275 III BGB?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Persönliche Unzumutbarkeit
• Maßstab: Leistungsinteresse des Gläubigers (wie §
275 II BGB)
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Leistungshindernis – nicht wirtschaftlich,
sondern persönlich
• Leistungsverweigerung aus Gewissensgründen (Art.
4 GG)
• Familiäre Beziehung (Art. 6 GG)
• Schocksituation (Art. 2 II / Art. 2 I, 1 I GG)
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Was regelt
§ 311a Abs. 1 BGB?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Ausschluss von
§ 119 II BGB
 Verhältnis
zu § 134 BGB
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
 „Abergläubische
Verträge“ (~Strafrecht)
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Was regelt
§ 326 BGB?
• Erlöschen der Gegenleistungspflicht
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Abs. 1
Aufrechnung
• Beachte: § 326 I 1 a.E. BGB: Ausnahme zu §
266
• Beachte: § 326 I 2 BGB für Unmöglichkeit der
Nacherfüllung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
• Fortbestand der Gegenleistungspflicht
Rücktritt
§ 313 BGB
Abs. 2
Widerruf
• Verantwortlichkeit ~ § 276 (auch:
Risikoübernahme  Wahrsagerfall)
• Insb. Annahmeverzug
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
§ 615
S. 1
• Lohn ohne (Nach-)Arbeit
• Voraussetzung: Potentielle Nachholbarkeit
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Welche Auswirkungen hat
die Unmöglichkeit? (1)
Überblick
Erfüllung
Leistung entfällt (§ 275 I)
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Gegenleistung entfällt (§ 326 I)
• Beachte § 326 I 1, 2. HS – automatische Minderung
bei Teilunmöglichkeit
• Ausnahmen: § 326 II (Preisgefahr), § 644, § 447,
§ 615 (Lohn ohne Arbeit, S. 1 nur nachholb.Leistung)
Rücktrittsrecht (§ 326 V)
• Rechtsklarheit
• § 285 entfällt
• § 437 Nr. 2, 634 Nr. 3
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Welche Auswirkungen hat
die Unmöglichkeit? (2)
Überblick
Schadensersatz nach §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
• Str.: Pflichtverletzung – Nichtleistung oder Verursachung
der Unmöglichkeit
• Beachte: § 285 Abs. 2 BGB (Anrechnung von commodum)
 Problem: Durchsetzbarkeit des Ersatzanspruchs
Schadensersatz nach § 311a Abs. 2 BGB
• Beachte: Anknüpfungspunkt für Vertretenmüssen
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
Aufwendungsersatz nach § 284 BGB
verb./zus.
Schadensersatz neben der Leistung nach § 280 Abs. 1 BGB
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Was gilt bei beiderseits zu
vertretender Unmöglichkeit?
Überblick
Erfüllung
Gesetz
statt/halber
• § 326 I Gegenleistung erlischt
• § 326 II greift nicht („weit überwiegend“)
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
M1 (MM)
• § 326 II analog
• Aber: §§ 280 I, III, 283 des Gläubigers
M2 (hLit)
• §§ 280 I, 241 II des Schuldners
 beachte: § 251 (Wert nicht Ggl.)
• §§ 280 I, III, 283 des Gläubigers
M3 (BGH)
§ 326 I teleologisch reduziert  § 254
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Was ist die Pflichtverletzung
in § 283?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
M1:
Nichtleistung als solche
(Vertretenmüssen für Nichtleistung)
M2:
Unmöglichkeit
(Verursachung der Unmöglichkeit)
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Welche Bedeutung
hat § 285 BGB?
Überblick
Erfüllung
„Tertiäranspruch“: Entsteht nur bei Geltendmachung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
• Wichtig: Ersatz für geschuldete Leistung
(Eigentumsüberlassung / Gebrauchsverschaffung)
• Auch: Veräußerungserlös („commodum ex
negotiatione“) – streitig bei § 816
Nicht anwendbar auf § 985
(aber auch auf ges. SchV iÜ, z.B. § 667 BGB)
Folgen
verb./zus.
Anrechnung: § 326 III BGB (iVm § 441 III), § 285 II BGB
Was muss man zu Unmöglichkeit wissen?
Merkposten: Was muss man
im Blick behalten?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
§ 313 BGB
Wirtschaftliche Unmöglichkeit
(siehe „Untergang / Rücktritt“)
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Annahmeverzug
• Haftungsverschärfung (§ 300 I)
• Aufrechterhaltung der
Leistungspflicht (§ 326 II)
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
4
Was ist eine Kündigung?
Was ist eine Kündigung?
Was gilt für
die Kündigung?
Überblick
• Vertragliche Vereinbarung
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Ordentliche
Kündigung
Unmöglichkeit
• Gesetzliche Vorgabe (§ 542 I BGB,
§ 620 II)
• idR fristgebunden (§ 573c, § 621,
622)
Kündigung
• oft formbedürftig (§ 568 I, § 623)
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Außerordentl.
Kündigung
• Gesetzliche Vorgabe (§ 490,
§ 543, § 569, § 626, § 723)
• Generalklausel (§ 314)
• Wirkung sofort
Was ist eine Kündigung?
Welche Folgen hat
eine Kündigung?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
Alternative: Befristung
(aber: § 575, § 14 TzBfG)
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Beendigung des
Schuldverhältnisses
ex nunc
Alternative: Bedingung
Was ist eine Kündigung?
Was setzt § 314 BGB
voraus?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
1. Erklärung
2. Wichtiger Grund
• Besonderer Umstand: Vertrauensverlust
(Pflichtverletzung, äußere Umstände)
• Interessenabwägung (Gewicht des Umstands,
Verschulden)
• Grds. aus der Sphäre des anderen Teils
3. Ggf. Fristsetzung oder Abmahnung (§ 314 II)
4. Frist (§ 314 III): Angemessen ab Kenntnis
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
5
Was ist ein Rücktritt?
Was ist ein Rücktritt?
Wie funktioniert
ein Rücktritt (§ 346 BGB)?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
1.
Vertrag
2.
Rücktrittserklärung (§ 349 BGB)
3.
Rücktrittsgrund
Aufrechnung
a.
weitere
Vertrag (beachte: § 350 BGB – Fristsetzung)
b. § 326 V BGB iVm § 323 I BGB
Unmöglichkeit
Kündigung
c.
Rücktritt
d. § 324 BGB
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
e.
§ 323 I BGB
§ 313 III BGB
4.
Kein Ausschluss (insb. § 323 V, VI, § 218) – nicht: § 144
BGB analog
5.
Folgen: § 346 I, II, III; § 347 (!)
6.
Einrede: § 348 BGB
Was ist ein Rücktritt?
Wie wirkt der
Rücktritt? (§ 346)
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Abgrenzung zur Anfechtung:
Rechtsgeschäft bleibt bestehen
Rücktritt
§ 313 BGB
Erlöschen der vorherigen Leistungspflichten
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
stattdessen:
Herausgabe und Wertersatz
Was ist ein Rücktritt?
Was setzen §§ 323 I, 326 V
voraus?
Nichtleistung
Nicht
vertragsgemäße
Leistung /
Schlechtleistung
Fristsetzung:
Entbehrlich nach
§ 323 II, § 326 V
Angemessenheit
nach Einzelfall
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Arglist 
Erheblichkeit (§ 323 V 2)
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Kein Vertretenmüssen
erforderlich
Verantwortung des
Gläubigers (§ 323 VI)
Was ist ein Rücktritt?
Wann ist die Fristsetzung
entbehrlich?
Überblick
Erfüllung
Nr. 1 Erfüllungsverweigerung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
• hohe Anforderungen
(„Vertragsaufsage“)
• auch vor Fälligkeit (§ 323 IV)
Nr. 2 Relatives
Fixgeschäft
• Vereinbarung?
• Beachte § 376 HGB (lex specialis)
• Abgrenzung: § 275 I BGB
Nr. 3 Sonstige
Fälle
• Nur Schlechtleistung
• Arglist (vgl. § 444?)
• Abgrenzung: § 313 III
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
§ 326 V
verb./zus.
§ 440 BGB
Unmöglichkeit
Unzumutbarkeit, Verweigerung,
Fehlschlag
Was ist ein Rücktritt?
Wann ist der Rücktritt
ausgeschlossen?
• Teilleistung: „kein Interesse“ (Beweis
durch Erklärenden)
Überblick
Erfüllung
statt/halber
§ 323 V
Aufrechnung
weitere
• Schlechtleistung: „erheblich“ (Beweis
durch Gegner)
• Problem: § 434 III BGB
Unmöglichkeit
Kündigung
• Alleiniges / weit überwiegendes
Vertretenmüssen
Rücktritt
§ 313 BGB
§ 323 VI
Widerruf
• Annahmeverzug (beachte: § 446 S. 3)
•  § 326 II 1
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Vertrag
Beachte §§ 474, 475; § 309 Nr. 8 b aa
Was ist ein Rücktritt?
Welche Fälle erfasst
§ 324 BGB?
Überblick
Rücksichtsnahmepflicht (§ 241 II)
Erfüllung
statt/halber
Nicht: Nebenleistungspflicht
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Zerstörung der Vertrauensgrundlage / Unzumutbarkeit
Insb.: Sukzessivlieferung
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Ungeschriebene Voraussetzung: Eigene Vertragstreue
Was ist ein Rücktritt?
Wie verhalten sich Rücktritt und
Schadensersatz zueinander?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
• § 325 BGB: nebeneinander
Grundsatz
Aufrechnung
• Nutzungsausfall nach Rücktritt: §§ 280
I, III, 281
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
• § 346 I, § 347: Nutzungsherausgabe
Problem
§ 313 BGB
• §§ 280 I, 251: Nutzungsersatz vor
Rücktritt
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Lösung
• BGH: Vorrang von § 280
(Vertretenmüssen)
• Lit.: Vorrang von §§ 346, 347 BGB (§
281 V)
Was ist ein Rücktritt?
Was regelt
§ 346 Abs. 2 BGB?
Überblick
Erfüllung
Rücktritt ermöglichen trotz fehlender
Rückabwicklungsmöglichkeit in natura
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Anlehnung an § 818 II
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Beachte: Gegenleistung herabsetzen analog §§ 441 III, 638 III
(aA: ohne Gewinnanteil; aA: Abzug)
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Problem: Günstige Verträge wirken bei Rücktritt des
Benachteiligten nach § 323 weiter (zu) günstig
Was ist ein Rücktritt?
Welche Fälle umfasst
§ 346 Abs. 2 BGB?
Überblick
Erfüllung
Nr. 1
•
•
•
•
Nr. 2
§ 275 BGB  Vorrang der Beseitigung
Nr. 3
Analog für Diebstahl, Enteignung, Verlust,
etc.
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Natur des Erlangten
Dienstleistung, Gebrauchsüberlassung
Unkörperliche Werke
§§ 946 ff. BGB
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Was ist ein Rücktritt?
Wann ist der Wertersatz nach
§ 346 Abs. 3 BGB ausgeschlossen?
• Bei Umgestaltung erstmalig erkannt
Überblick
Erfüllung
Nr. 1
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Nr. 2
• Analog: bestimmungsgemäßer Verbrauch
(Schnecke im Salat)
• Verschlechterung / Untergang durch
Gläubiger zu vertreten (§ 300 I, Ursache
des Mangels)
Rücktritt
• echter Zufall
§ 313 BGB
• Quotelung möglich
Widerruf
Voraussetzungen
• Diligentia quam in suis (§ 277)
Folgen
• Rückgabe an Eigentümer (§ 935!)
verb./zus.
Nr. 3
•  Kenntnis von Rücktrittsrecht
• Nicht: § 313 III 1
Was ist ein Rücktritt?
Welche weiteren Folgen
hat der Rücktritt? (1)
Überblick
Erfüllung
Verbleibende Bereicherung trotz § 346 III:
§ 346 III 2 iVm § 818 BGB (Rechtsfolgenverweisung)
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Vorrang der Aufrechnung:
§ 352 BGB
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
Schadensersatz wg. Pflichtverletzung bei Rückabwicklung:
§ 346 IV iVm §§ 280 ff. BGB
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
• Beachte: § 287 S. 2 BGB nach Rücktrittserklärung +
Mahnung
• Auch: Schädigung vor Rückabwicklung (str.)
• Problem: Verhältnis zu § 346 III Nr. 3 (verschuldeter
Untergang)  nur ab Kenntnis
Was ist ein Rücktritt?
Welche weiteren Folgen
hat der Rücktritt? (2)
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
Verwendungsersatz:
§ 347 II 1 (eigene AGL)
 Konkurrenz zu § 284 BGB
Aufwendungsersatz:
§ 347 II 2 (eigene AGL)
 Bereicherungsausgleich
(ebenso § 2022, § 2381)
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
6
Was gilt bei Störung der
Geschäftsgrundlage?
Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage?
Was ist eine Geschäftsgrundlage
(„Oertmann‘sche Formel“)?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
„Geschäftsgrundlage ist die beim Geschäftsschluss
zutage tretende und vom etwaigen Gegner in ihrer
Bedeutung erkannte und nicht beanstandete Vorstellung
eines Beteiligten oder die gemeinsame Vorstellung der
mehreren Beteiligten vom Sein oder Eintritt gewisser
Umstände, auf deren Grundlage der Geschäftswille sich
aufbaut“.
Oertmann, Die Geschäftsgrundlage, 1921, S. 7
Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage?
Welche vorrangigen Sonderregeln
sollte man beachten?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Änderung von
Landpachtverträgen
(§ 593 BGB)
Befreiungsanspruch des
Bürgen
(§ 775 BGB)
Irrtum über
Grundlage eines
Vergleichs
(§ 779 BGB)
Kündigung wg.
wesentl. Über. d.
Kostenanschl.
(§ 650 BGB)
Unsicherheitseinrede
(§ 321 BGB)
Sonderkündigungsrecht
bei Darlehen
(§ 490 BGB)
Sonderkündigungsrecht
bei GbR
(§ 723 BGB)
Notbedarfseinrede bei
Schenkung
(§ 519 BGB)
Rückforderungsrecht bei
Verarmung
(§ 528 BGB)
Widerrufsrecht
bei schwerer
Verfehlung
(§ 530 BGB)
Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage?
Welche vertraglichen
Möglichkeiten gibt es?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Vertragliche
Sonderkündigungsrechte
Vertragliche
Rücktrittsrechte
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
Grenze: AGB (§ 308 Nr. 3, Nr. 4)
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Auflösende
Bedingungen
Anpassungsvorbehalte
Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage?
Wie ist § 313 BGB
aufgebaut?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
Absatz 1: (Tatsächliche)
„Umstände“ (bewusst / sachged.
Mitbewusstsein) + spätere
Entwicklung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Absatz 2: „Vorstellungen“ + von
Anfang an falsch (beiderseitiger
Irrtum, hingenommener Irrtum)
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Absatz 3: Ausnahmsweise
Beendigung, wenn Anpassung
ausscheidet
Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage?
Welche drei Elemente hat
§ 313 Abs. 1 BGB?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Tatsächlich
Schwerwiegende Änderung der
Umstände
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
Hypothetisch
Vertrag nicht / anders geschlossen
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Normativ
Einem Teil Festhalten „unzumutbar“
Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage?
Wer trägt
welches Risiko?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
Gläubiger
Risiko der späteren Verwendung der
Leistung (insb. Geldentwertung,
Motive)
Schuldner
Risiko von Leistungserschwerungen
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage?
Welche Fallgruppen des § 313 Abs. 1 BGB
sollte man kennen?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
Extreme
Äquivalenzstörung
weitere
Unmöglichkeit
• Inflation, Atypische Entwertung
von Sachleistung (Wegfall der
Konzessionspflicht)
• Krieg, Umweltkatstrophen
• Insb.: Dauerschuldverhältnisse
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
• Kein Interesse an Leistung
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Zweckstörung
• strenge Anforderungen an
Zueigenmachen durch Gegner
(Verlangen nach Erfüllung ist
widersprüchliches Verhalten)
Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage?
Für welche Fälle aus dem BGB AT
kommt§ 313 BGB in Betracht?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Beiderseitiger
Eigenschaftsirrtum
• Zufall, wer zuerst anficht  § 313 II
• aber: idR nur für einen günstig
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
• errechnetes Ergebnis unzumutbar
Kalkulationsirrtum
• vorrangig c.i.c. wenn erkannt
• grds. Risikosphäre des Rechnenden
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
• Ehe als Grundlage der Bürgschaft
Ehegattenbürgschaft
• aber: Risiko der Eheleute
• Vermögensverschiebungen verhindern
Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage?
Was gilt für „wirtschaftliche
Unmöglichkeit“?
Überblick
Vorrangig: § 275 II, § 275 III
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
• Unterschied zu § 275 II BGB: Maßstab Vermögen des
Schuldners, nicht objektiver Sinn (Ring am Boden des
Sees)
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
• Unterschied zu § 275 III BGB: Geringere Intensität / Andere
Zielrichtung
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Maßstab
Folgen
verb./zus.
• Verhältnis von Leistung / Gegenleistung
• Existenzgefährdung des Schuldners
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
7
Wie erfolgt ein Widerruf
nach § 355 BGB?
Wie erfolgt ein Widerruf nach § 355 BGB?
Woher kommt das Widerrufsrecht?
(Art. 4 Verbraucherrechterichtlinie)
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Sofern diese Richtlinie nichts anderes bestimmt,
erhalten die Mitgliedstaaten weder von den
Bestimmungen
dieser
Richtlinie
abweichende
innerstaatliche Rechtsvorschriften aufrecht noch führen
sie solche ein; dies gilt auch für strengere oder weniger
strenge Rechtsvorschriften zur Gewährleistung eines
anderen Verbraucherschutzniveaus.
Wie erfolgt ein Widerruf nach § 355 BGB?
Wie prüfe ich Widerrufsrechte?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
1. Verbrauchervertrag (§ 312 I BGB  § 310 III BGB)
• Vertrag + Unternehmer + Verbraucher
• Entgeltliche Leistung des Unternehmers   Bürgschaft
2. Keine Ausnahme (§ 312 II-VI BGB)
3. Widerrufsgrund
• Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen (§ 312b BGB) 
Abgrenzung: Geschäftsraum des Unternehmers – Ansprechen
außerhalb genügt; Kaffeefahrt
• Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB): Verhandlungen und
Vertragsschluss ausschließlich fernkommunikativ (u.a. Telefon,
Internet) – wenn organisiertes Vertriebs-/Dienstleistungssystem
4. Widerrufserklärung
5. Kein Erlöschen (insb. Widerrufsfrist)
6. Folgen des Widerrufs
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
a
Was setzt der Widerruf
voraus?
Was setzt der Widerruf voraus?
Wann gibt es ein
Widerrufsrecht (§ 312g BGB)?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Grundsätzlich
(Abs. 1)
• Fernabsatzverträge
• Außerhalb von G-Räumen
geschlossene Verträge
Ausnahme: Nur bei
Vereinbarung
Katalog (Abs. 2) durchsehen
Verbraucherdarlehen
Vorrang von § 495 (Abs. 3)
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Was setzt der Widerruf voraus?
Was ist ein außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossener Vertrag (§ 312b BGB)?
Überblick
Erfüllung
Jeder Ort, der nicht Geschäftsraum iSv § 312b II BGB ist
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
• Unbewegliche Gewerberäume, in denen der
Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt
• Bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer
seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
„außerhalb“ – grds. räumlich  aber: Dönerbude?
Marktstand?
Folgen
verb./zus.
Veranlassung durch Verbraucher irrelevant (Ausnahme: §
312g Abs. 2 Nr. 11 BGB)
Was setzt der Widerruf voraus?
Wann ist das Widerrufsrecht
ausgeschlossen? (1)
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Auf einer „Kaffeefahrt“ beschreibt T, ein Vertreter der VGmbH, so eindrücklich die Vorzüge der neuen Heizdecke
„Kuschelwarm eXtraFlausch“, dass O sofort „zuschlägt“ und
den vermeintlichen „Schnäppchenpreis“ von 40 Euro sofort in
bar zahlt. Als sie freudestrahlend mit ihrer Errungenschaft
nach Haus kommt, ist ihr Ehemann wenig begeistert, zumal er
bei einem Versandhändler die gleiche Decke für 15 Euro
gesehen hat.
Kann O den Vertrag widerrufen?
Was setzt der Widerruf voraus?
Wann ist das Widerrufsrecht
ausgeschlossen? (2)
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Hauseigentümer H erhält am Dienstag, 15.7., überraschend
Besuch von R, einem Vertreter des Dachdeckerunternehmens
D. Dabei verweist R nicht nur auf die angeblich dringende
Renovierungsbedürftigkeit des Daches, sondern auch auf die
Vorzüge der neuen Lotusversiegelung „NoAlgaeNoMore XCS
Super 5000“. Beeindruckt unterschreibt H sofort einen
Werkauftrag (Festpreis 20.000 Euro). Als er am Abend in Ruhe
darüber nachdenkt, kommt H jedoch zu dem Entschluss, erst
Vergleichsangebote
einzuholen
und
die
Reparaturbedürftigkeit des Daches von sachverständiger Stelle
überprüfen zu lassen.
Kann H den Vertrag widerrufen, wenn D bereits am Nachmittag
erste Vorbereitungsarbeiten (Gerüstaufbau, Beginn mit
Vorreinigung des Daches) geleistet hat?
Was setzt der Widerruf voraus?
Was ist ein Fernabsatzvertrag
(§ 312c BGB)?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
• Definition: § 312c Abs. 1 BGB: „für die
Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss
ausschließlich Fernkommunikationsmittel“
• Vermutung (Beweislastumkehr): organisiertes
System
• Definition Fernkommunikationsmittel: Absatz 2
Was setzt der Widerruf voraus?
Wann erfolgen „Verhandlungen“ im
Sinne von § 312c Abs. 1 BGB?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
K
besucht
auf
einer
Geschäftsreise
das
Spielwarengeschäft des V, um seinen Kindern ein
Mitbringsel zu kaufen. Er findet ein Bauklotzset, das V
ihm u.a. wegen der bunten und umweltfreundlichen
Lackierung empfiehlt. Wegen der Schwere will K das
Bauklotzset aber nicht bei seinen Geschäftsbesuchen
und auf der Reise herumtragen. V meint daraufhin: „Wir
haben auch einen Online-Shop!“ und übergibt K eine
Visitenkarte mit der URL des Online-Shops.
Zu Hause geht K online und bestellt das Bauklotzset für
60 €. Liegt ein Fernabsatzgeschäft im Sinne von § 312c
BGB vor?
Was setzt der Widerruf voraus?
Wann ist das Widerrufsrecht
ausgeschlossen?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
K bestellt im Internet einen Computer im Online-Shop
des V. Der PC-Anbieter bietet ihm eine Auswahl von
Prozessoren, Grafikkarten, Gehäusen und Zubehör, die
er weitgehend beliebig kombinieren kann. Es handelt
sich um Standardbauteile, die ohne Beschädigung des
Geräts wieder ausgebaut und in ein anderes System
eingebaut werden können.
Der von K bestellte PC wird von Mitarbeitern des V
zusammengebaut und an K versandt.
Zwischenzeitlich hat K ein besseres Angebot bei X
entdeckt und will den Vertrag widerrufen.
Hat K ein Widerrufsrecht?
Was setzt der Widerruf voraus?
Was gilt für
notarielle Verträge?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
§ 312 Abs. 2 Nr. 1 a:
Außergeschäftsraumverträge über
Finanzdienstleistungen
§ 312a Abs. 2 Nr. 1 b: freiwillige
Beurkundung bei Belehrung durch
Notar über Wegfall von
Informationspflicht + Widerrufsrecht
§ 312g Abs. 2 Nr. 13 a.E.: (Zwingend)
notariell beurkundete
Fernabsatzverträge über
Finanzdienstleistungen
§ 312g Abs. 2 Nr. 13, 1. HS: Sonstige
zwingend notariell beurkundete
Verträge
Was setzt der Widerruf voraus?
Was gilt für Verbraucherdarlehensverträge?
(WiderrufsR nach § 495 bzw. § 506 iVm §495)
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
1. Gelddarlehen iSV § 488 BGB oder Schuldbeitritt oder
Finanzierungsleasing - nicht: Bürgschaft (nur § 766 BGB; § 138 BGB)
Siehe auch: § 506 I (Zahlungsaufschub), Finanzierungshilfen (insb.
Finanzierungsleasing, § 506 II), Teilzahlung (§ 506 III), Ratenlieferung
(§ 510)
2. Keine Ausnahme
a)
Kleinstdarlehen (§ 491 II Nr. 1)
§ 313 BGB
b)
Existenzgründungsdarlehen > 75.000 € (§ 512)
Widerruf
3. Schriftform (§ 492 I), Mindestinhalt (§ 492 II iVm Art. 247 §§ 6-13
EGBGB)  auch Schriftform für Vollmacht (§ 492 IV, Abweichung zu
§ 167)
Rücktritt
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
 Nichtigkeit bei Verstoß
Auszahlung/Inanspruchnahme
(§
494
I),
Heilung
durch
Was setzt der Widerruf voraus?
Wie wird der Widerruf
erklärt?
Überblick
§ 355 I 2 BGB
Erklärung ggü. Unternehmer
§ 355 I 3 BGB
• „Entschluss muss eindeutig
hervorgehen“
• Formular möglich (§ 356 I) – dann
Bestätigung erforderlich
§ 355 II BGB
• Widerrufsfrist 14 Tage
• Rechtzeitige Absendung genügt
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Was setzt der Widerruf voraus?
Wann erlischt
das Widerrufsrecht?
Überblick
Erfüllung
Grds.
Nach Fristablauf
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Dienstleistungen
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Erbringung nach ausdrücklichem
Hinweis und ausdrücklicher
Zustimmung
Digitale Inhalte
Bestätigung der Kenntnis vom
Erlöschen und ausdrücklicher
Zustimmung (§ 312f III:
Abschrift/Bestätigung)
Parteiverhalten
Bestätigung analog § 144 BGB?
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Was setzt der Widerruf voraus?
Wann beginnt die Widerrufsfrist? (1)
Überblick
Vertragsschluss (§ 355 II 2)
Erfüllung
statt/halber
Grundsatz
Frühestens Belehrung –
spätestens 12 Monate nach
sonstigem Beginn
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Verbrauchsgüterkauf
(§ 356 II Nr. 1):
Übergabe letzte Ware an
Verbraucher / vom
Verbraucher benannter
Dritter (nicht: Frachtführer)
 Nicht: Zugangsfiktion
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Digitale Inhalte, Wasser,
Gas, Strom, Fernwärme (§
356 II Nr. 2)
Vertragsschluss
Was setzt der Widerruf voraus?
Wann beginnt die Widerrufsfrist (2)? (§ 356a BGB:
Teilzeitwohnrechte, langristige Urlaubsprodukte)
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Normalfall
Vertragsschluss /
Vorvertrag
Fehlende
Belehrung
Spätestens 12
Monate + 14 Tage
nach
Vertragsschluss
Fehlende
Pflichtinformationen
spätestens 3
Monate + 14 Tage
nach
Vertragsschluss
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
frühestens
Übergabe
Vertragsurkunde /
Abschrift
Was setzt der Widerruf voraus?
Was ist eine
„einheitliche Bestellung“?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
M1: Abgrenzung „erkennbarer Zusammenhang zwischen den
verschiedenen Waren fehlt“
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
• Subjektiver Zusammenhang: Wille des Bestellers
• Objektiver Zusammenhang: Gleiche Gattung? Gleiche
Verwendung
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
M2: Gleicher Zeitpunkt („ein Akt“)
Was setzt der Widerruf voraus?
Welche besonderen Widerrufsfristen gibt es?
(§§ 356b, 356c)
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
Bei Verbraucherdarlehen
Beginn mit Vertragsurkunde,
schriftlichem Antrag, Abschrift +
Pflichtangaben
 Nachholung (§ 492 VI  1
Monat)
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Beginn mit Information
Bei Ratenlieferung
 spätestens 12 Monate 14 Tage
nach Vertragsschluss
Was setzt der Widerruf voraus?
Kann das Widerrufsrecht nach § 767 Abs. 2 ZPO
präkludiert sein?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Verbraucher V, der über ein bestehendes Widerrufsrecht
gegenüber einem mit Unternehmer U vor 4 Monaten an
seiner Haustür abgeschlossenen Kaufvertrag nicht
belehrt
wurde,
wehrt
sich
gegen
den
Vollstreckungsversuch des U aus einem zuvor
erstrittenen rechtskräftigen Urteil unter gleichzeitigem
Widerruf
des
Vertrags
im
Wege
einer
Vollstreckungsgegenklage.
Mit Erfolg?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
b
Welche Folgen hat der
Widerruf?
Welche Folgen hat der Widerruf?
Welche wichtigen Regelungen sind
beim Widerruf zu unterscheiden?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
§ 355 I 1:
Anspruch geht
unter (Untergang)
§ 355 III 1:
Rückgewährpflicht
(Anspruch)
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
b
Welche Folgen hat der
Widerruf?
Welche Folgen hat der Widerruf?
Welche allgemeinen Folgen
hat ein Widerruf? (§ 355 BGB)
Überblick
Erfüllung
Abs. 1
S. 1
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Abs.
2-7
Beide Parteien nicht mehr an Willenserklärungen
gebunden
• Pflicht zur unverzüglichen Rückgewähr (inkl.
Hinsendekosten, § 357 II)
• Rücksendung oder Abholung (§ 357 V),
Verbraucher zahlt Rücksendekosten wenn
Hinweis und keine abweichende Vereinbarung (§
357 VI)
• Beachte Höchstfrist: § 357 I – 14 Tage
• Beginnt für Unternehmer mit Zugang / für
Verbraucher mit Abgabe (!)
• Verbraucher wahrt mit Rücksendung,
Unternehmer trägt Versandgefahr
• Beachte: Verweigerungsrecht des Unternehmers
(§ 357 IV)
Welche Folgen hat der Widerruf?
Welche weiteren Ansprüche bestehen
gegen den Verbraucher?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Wertersatzpflicht (§ 357 VII)
• Umgang, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der
Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht
notwendig ist
• Erwägungsgrund 47: „nur so umgehen und sie nur so in
Augenschein nehmen, wie er das in einem Geschäft tun
dürfte“
Schadensersatz aus §§ 280 I, III, 281/283 BGB (str.)
Folgen
verb./zus.
• Bei Nichtrücksendung
• Kein Ausschluss durch § 361 I BGB
Welche Folgen hat der Widerruf?
Welche Besonderheiten gelten für
Verbraucherdarlehen etc.? (§ 357a BGB)
Überblick
Erfüllung
Rückzahlung innerhalb von 30 Tagen
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
Wertersatzpflicht bei Hinweis und Zustimmung zu
Ausführung vor Fristablauf
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Sollzins zwischen Auszahlung und Rückzahlung (Abs. 3)
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
c
Was sind verbundene/
zusammenhängende
Verträge?
Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge?
Was sind „verbundene Verträge“
(§ 358 BGB)?
§ 433 BGB  Kaufpreiszahlungspflicht
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
K
„wirtschaftliche
Einheit“
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
D
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
Unwiderlegliche nicht abschließende
Vermutung in § 358 Abs. 3 S. 2 BGB
verb./zus.
nicht: Finanzierter Grundstückskauf (§ 358 III 3)
V
Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge?
Welche Folgen haben
verbundene Verträge?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
§ 358 Abs. 1 BGB
weitere
Unmöglichkeit
Widerruf des verbundenen
Vertrages (§ 312g BGB)
 Verbraucher nicht mehr an WE
auf Darlehensvertrag gebunden
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrags (§ 495 BGB)
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
358 Abs. 2 BGB
 Verbraucher ist nicht mehr an
WE auf verbundenen Vertrag
gebunden
Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge?
Wie erfolgt die Rückabwicklung
(§ 358 Abs. 4 BGB)?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
S. 5
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
S. 1-3
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Verbundenes Geschäft wird nach §§ 355 Abs. 3,
357-357b BGB rückabgewickelt
• Ausnahme für Downloads  Wertersatz
• Ausnahme für Ratenlieferung (§§ 355 Abs. 3, 357 BGB bei
Widerruflichkeit, §§ 355 Abs. 3 , 357c BGB ansonsten)
Folgen
verb./zus.
Darlehensgeber gilt als Unternehmer bzgl.
verbundenem Geschäft, wenn Darlehen bereits an
Unternehmer geflossen
S. 4
Kein Anspruch auf Zinsen und Kosten aus
Rückabwicklung des Darlehens bei Widerruf des
verbundenen Vertrags
Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge?
Was ist ein Einwendungsdurchgriff
(§ 359 BGB)?
Überblick
§ 433 BGB  Kaufpreiszahlungspflicht
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
K
V
Stundungsabrede
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
D
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
• Ausnahme: Nacherfüllungsanspruch erst nach Fehlschlagen
(§ 359 Abs. 1 S. 3 BGB)
• Ausnahme: Vertragsänderungen nach Abschluss des
Darlehensvertrages (§ 359 Abs. 1 S. 2 BGB)
• Ausnahme: Finanziertes Entgelt <200 € (§ 359 Abs. 2 BGB)
Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge?
Gibt es einen
„Rückforderungsdurchgriff“?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
K tritt von einem durch ein Verbraucherdarlehen des D
finanzierten Kaufvertrag mit V wegen mangelhafter,
trotz Fristsetzung nicht reparierter Ware nach §§ 437 Nr.
2 BGB, 323 Abs. 1 BGB, 346 Abs. 1 BGB zurück.
Kann er nun die an den Darlehensgeber D gezahlten
Raten zurückverlangen?
Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge?
Lösung
Überblick
Erfüllung
M1: Rücktritt führt zu
Rückzahlung des Darlehens
M2: Rücktritt hat keine
Wirkungen auf Darlehen
Analogie zu § 359 BGB
Wortlaut von § 359 BGB
Analogie zu § 355 Abs. 3,
358 Abs. 4 BGB
§ 358 Abs. 4 S. 4 BGB ist
eine Ausnahme
Anspruch des K gegen V auf
Rückzahlung des Darlehens
gegen Bank
Nur Anspruch des K gegen V
auf Rückzahlung des
Kaufpreises (den dieser von B
erhalten hat)
B trägt Risiko, dass V insolvent
wird (K bekommt sein Geld)
K trägt Risiko, dass V insolvent
wird (B bekommt ihr Geld)
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge?
Was gilt, wenn der
Kaufvertrag nichtig ist?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
K ficht einen durch ein Verbraucherdarlehen der B
finanzierten Kaufvertrag mit V wegen arglistiger Täuschung
nach § 142 Abs. 1 BGB iVm § 123 Abs. 1 BGB.
Kann er nun die an den Darlehensgeber D gezahlten Raten
zurückverlangen?
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
§ 813 BGB – Erfüllung trotz Einrede
Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete
kann auch dann zurückgefordert werden, wenn dem Anspruch
eine
Einrede
entgegenstand,
durch
welche
die
Geltendmachung des Anspruchs dauernd ausgeschlossen
wurde.
§ 142 Abs. 1 BGB gegen
Kaufvertrag
§ 359 Abs. 1 S. 1 BGB
gegen Bank
Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge?
Was sind „zusammenhängende Verträge“ (§ 360
BGB)?
Überblick
Erfüllung
statt/halber
Aufrechnung
weitere
Unmöglichkeit
Kündigung
Rücktritt
§ 313 BGB
Widerruf
Voraussetzungen
Folgen
verb./zus.
R bestellt auf der Website des auf Radsportartikel spezialisierten
Internetversandhändlers C-AG am Dienstag, 15.7., das als
„Topmodell“ angepriesene „XS2000“ für 2500 €. Als er dieses in den
elektronischen Warenkorb legt, wird R automatisch eine „RundumSorglos“-Fahrradversicherung der S-AG angeboten (20 Euro/Jahr),
mit welcher die C-AG Sonderkonditionen vereinbart hat. Ohne zu
zögern, fügt R diese seiner Bestellung hinzu. Als das Rennrad am
Montag, 21.7., geliefert wird und R es stolz seinen Bike-Freunden
präsentiert, raten diese vom Kauf ab, weil das Rad wegen seiner
auffälligen Lackierung das meistgestohlene Rennrad sei. Der
ordnungsgemäß belehrte R widerruft daraufhin am Mittwoch, 23.7.,
gegenüber der C-AG formgerecht den Kaufvertrag.
Kann R zugleich die Rückzahlung der bereits im Voraus für das erste
Jahr entrichteten Versicherungsprämie iHv 20 Euro verlangen und wer
ist diesbezüglich der richtige Adressat?