EINTRITTS-Fragebogen für Teilnehmer/innen an Maßnahmen, die

A
A
Europäische Union
Ministerium für Arbeit,
Gleichstellung und Soziales
Europäischer Sozialfonds
EINTRITTS-Fragebogen für Teilnehmer/innen an Maßnahmen, die aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert werden
Maßnahme-Nr.: ESF 14-SM-C42-0004/15
(wird automatisch vergeben)
Teilnehmer-Nr.:
(vom Träger zu vergeben und auszufüllen)
Zunächst bitten wir Sie um Angaben zu Name, Geburtsdatum und Adresse:
(Bitte leserlich ausfüllen)
Nachname:
Vorname:
Geburtsdatum:
.
.
Straße, Nr.:
Postleitzahl:
Ort:
Bitte hier ankreuzen, wenn Sie obdachlos oder wohnungslos sind.
FB1 ESF 2015-07-08
1
Maßnahme-Nr.: ESF 14-SM-C42-0004/15
1. Was ist Ihr Geschlecht?


1
2
weiblich
männlich
Teilnehmer-Nr.:
4. Welchen Erwerbsstatus hatten Sie unmittelbar vor Beginn der ESF-geförderten
Maßnahme?
1

2

2. Was ist Ihr höchster erreichter Schulabschluss?

1


2
3

4
kein Schulabschluss, Schulabschluss
unterhalb Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
3
mittlerer Abschluss/Realschulabschluss
4


Abitur/Hochschulreife, Fachhochschulreife
5

3. Was ist Ihr höchster Berufs- oder Studienabschluss?

1

2

3

4

5

6
7


8

6
weder Berufsabschluss noch Studienabschluss (auch Personen mit ausschließlich Berufsvorbereitungsjahr)
Abschluss Berufsfachschule oder
Schule für Gesundheits- und Sozialberufe mit einjähriger Ausbildung (z. B.
Krankenpflegehelfer/-in, Altenpflegehelfer/-in), Berufsgrundbildungsjahr
betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung mit anerkanntem Abschluss
(Lehre)
Abschluss einer zwei- oder dreijährigen Ausbildung an Schule/Ausbildungsstätte für Gesundheitsund Sozialberufe (z. B. Krankenschwester/-pfleger, Altenpfleger/-in)
Abschluss Meisterausbildung, Technikerausbildung
Fachhochschulabschluss, Hochschulabschluss, Abschluss Berufsakademie
(Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen), Abschluss Ingenieurschule,
Promotion
M


9
10

11
als Arbeitnehmer/in beschäftigt (auch
Personen, die ausschließlich eine geringfügige Beschäftigung ausüben,
aber nicht arbeitslos gemeldet sind)
selbstständig (einschließlich mithelfende Familienangehörige)
Ausbildung in einem Betrieb
außerbetriebliche bzw. schulische Berufsausbildung
Weiterbildungsmaßnahme, berufsvorbereitende Maßnahme
Arbeitsgelegenheit
arbeitslos gemeldet (einschließlich
Personen, die im Rahmen der gemeldeten Arbeitslosigkeit in geringem
Umfang beschäftigt sind)
Schüler/in an allgemeinbildender
Schule
Student/in
Teilnahme an Freiwilligendienst oder
an freiwilligem Wehrdienst
nicht erwerbstätig ohne Arbeitslosenmeldung (z. B. Hausfrau/Hausmann,
Vollzeitelternzeit, Pflege von Angehörigen, Krankheit, sonstige Nichterwerbstätigkeit)
Erläuterung: Sollte neben dem Merkmal "arbeitslos
gemeldet" noch ein weiteres Merkmal zutreffen, bitte
immer nur "arbeitslos gemeldet" angeben.
5. Wenn Sie bei der Frage zum Erwerbsstatus
"arbeitslos gemeldet" angegeben haben:
Wie viele Monate waren Sie vor Beginn der
ESF-Maßnahme ununterbrochen arbeitslos
gemeldet?
Monate
Erläuterung zur Dauer der Arbeitslosenmeldung:
Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit an einer Weiterbildungsmaßnahme oder an einer Arbeitsgelegenheit
teilgenommen haben oder bei der Arbeitsagentur/beim
Jobcenter für mehr als sechs Wochen krank gemeldet
waren, geben Sie hier bitte nur den Zeitraum seit dem
Austritt aus der entsprechenden Maßnahme bzw. dem
Ende der Erkrankung an.
FB1 ESF 2015-07-08
2
Maßnahme-Nr.: ESF 14-SM-C42-0004/15
6. Leben Sie in einem Erwerbslosenhaushalt?
Erläuterung: Erwerbslosenhaushalte sind Haushalte, in
denen keine einzige Person (Sie selbst eingeschlossen)
als Arbeiternehmer/in, als Selbstständige/r oder im
Rahmen einer betrieblichen Ausbildung erwerbstätig
ist, sondern alle Personen arbeitslos bzw. nicht erwerbstätig sind.

1

2
ja, ich lebe in einem Erwerbslosenhaushalt
nein
7. Wenn Sie in einem Erwerbslosenhaushalt
leben: Leben in dem Haushalt abhängige
Kinder?
Erläuterung: Abhängige Kinder im Sinne dieser Frage
sind alle Kinder unter 18 Jahren sowie diejenigen jungen Menschen von 18 bis 24 Jahren, die mit ihren Eltern zusammenleben und von ihnen wirtschaftlich abhängig sind.

1

2
ja, im Haushalt leben abhängige Kinder
Teilnehmer-Nr.:
Besonders geschützte Daten
Frage 10 und Frage 11 betreffen Daten, die nach § 7
Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz besonders geschützt
sind. Wenn Sie diese Fragen nicht beantworten, kann
daraus anders als aus einer Nichtbeantwortung der
anderen Fragen kein Nachteil für die weitere ESFFörderung in Mecklenburg-Vorpommern erwachsen.
10. Haben Sie einen Migrationshintergrund
oder gehören Sie einer anerkannten Minderheit an?
Erläuterung: Die Frage ist mit "ja" zu beantworten,
wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt
ist:
- Sie besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie wurden in Deutschland eingebürgert.
- Sie sind nicht auf dem Boden der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren und sind nach 1949
zugewandert.
- Ihre Mutter und/oder Ihr Vater sind nach 1949 aus
dem Ausland zugewandert.
- Ihre Mutter und/oder Ihr Vater wurden als Ausländer in Deutschland geboren.
- Sie gehören der anerkannten Minderheit der Sinti
und Roma an.

nein
1
8. Leben Sie in einem Alleinerziehendenhaushalt?
Erläuterung: Sie leben dann in einem Alleinerziehendenhaushalt, wenn Sie
a) als alleinerziehende Mutter/alleinerziehender
Vater mit Ihrem unter 18-jährigen Kind oder Ihrem 18- bis 24-jährigen Kind zusammen leben, das
von Ihnen wirtschaftlich abhängig ist,
b) oder selbst als abhängiges Kind nur mit einem
Ihrer Elternteile zusammenleben.

1

2
ja, ich lebe in einem Alleinerziehendenhaushalt
nein
M


ja, ich habe einen Migrationshintergrund bzw. gehöre einer anerkannten
Minderheit an
2
nein
9
keine Angabe
11. Besitzen Sie einen Behindertenausweis oder
einen gleichwertigen amtlichen Nachweis?



1
ja
2
nein
9
keine Angabe
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
9. Wann sind Sie in die derzeitige Maßnahme/Förderung eingetreten?
_ _ . _ _ . 20_ _
Tag
Monat
FB1 ESF 2015-07-08
Jahr
3