Ulrich Nickel zum Handelsrichter ernannt

Seiten-Nummer: N06324
Pressemeldungen
28. Juli 2015
Ehrenamtliche richterliche Tätigkeit wichtig für Wirtschaft
Ulrich Nickel zum Handelsrichter ernannt
Ulrich Nickel, Geschäftsführender Gesellschafter der Reisedienst Nickel GmbH aus Gelsenkirchen, ist auf Vorschlag
der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen von Johannes Keders, Präsident des Oberlandesgerichts
Hamm, zum Handelsrichter am Landgericht Essen ernannt worden. Die Ernennungsurkunde wurde ihm bereits
ausgehändigt.
Ulrich Nickel ist Chef des über 80 Jahre alten Omnibusunternehmens, das sich unter seiner Regie zu einem
Spezialisten für Events und Reisen entwickelt hat. Zu den langjährigen Kunden zählen zum Beispiel BOGESTRA,
RAG und Schalke 04. Nun sorgt er zusammen mit weiteren ehrenamtlichen Richtern sowie den Berufsrichtern für
die Urteilsfindung am Landgericht Essen. Die Berufung in das ehrenamtliche Richterverhältnis ist auf fünf Jahre
befristet.
Für die Wirtschaft hat die ehrenamtliche richterliche Tätigkeit von Kaufleuten eine besondere Bedeutung. „Die
Rechtsprechung der Kammern für Handelssachen findet bei den streitenden Parteien meistens große Akzeptanz,
weil durch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter kaufmännischer Sachverstand aus der Unternehmenspraxis
in die Urteile einfließt“, betonte der für den Bereich Recht verantwortliche IHK-Geschäftsbereichsleiter Jochen
Grütters. Damit sichergestellt ist, dass Handelsrichter über eine entsprechende berufsspezifische Qualifikation
verfügen und so als unabhängige sachkundige Richter fungieren können, ist gesetzlich geregelt, dass
Handelsrichter nur auf Vorschlag der IHKs ernannt werden können.
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