UBS (IRL) ETF PUBLIC LIMITED COMPANY (die «Gesellschaft») INFORMATIONEN AN DIE AKTIONÄRE 3. März 2016 Hiermit werden die Aktionäre aller Fonds der Gesellschaft darüber informiert, dass der Verwaltungsrat der Gesellschaft beschlossen hat, die Definition von «Geschäftstag» in den jeweiligen Ergänzungen der Fonds der Gesellschaft wie folgt zu ändern: «Geschäftstag Jeder gewöhnliche Bankgeschäftstag in Irland (d. h. jeder Tag, an dem die Banken während der normalen Geschäftszeiten geöffnet sind) und Tage, an denen die Hauptbörse, an der die Komponenten des Referenzindex gehandelt werden, für Handelsaktivitäten geöffnet ist, mit Ausnahme von individuellen, nicht gesetzlichen Ruhetagen und Tagen, an denen die Hauptbörse in den wichtigsten Ländern, in denen der Fonds investiert ist, geschlossen ist, oder an denen 50% oder mehr der Anlagen des Fonds nicht angemessen bewertet werden können, und/oder ein sonstiger Tag oder sonstige Tage, die der Verwaltungsrat gegebenenfalls festlegt und den Aktionären im Voraus bekanntgibt.» Diese Änderung betrifft den Handelstag der Gesellschaft, der wie folgt definiert ist: «Jeder Geschäftstag (mit Ausnahme aller Tage, an denen ein Markt, an dem im Index enthaltene Wertpapiere notiert oder gehandelt werden, geschlossen ist) und/oder etwaige andere Tage, die vom Verwaltungsrat festgelegt und der Verwaltungsstelle sowie den Aktionären im Voraus mitgeteilt werden, vorausgesetzt, dass es in jedem Monat mindestens zwei Handelstage in regelmässigen Abständen gibt. Eine Liste solcher Schliessungstage wird für den Fonds im Voraus auf der Website veröffentlicht.» Bitte beachten Sie, dass Sie auf dieses Schreiben nicht antworten müssen und es lediglich zu Ihrer Information dient. Diese Änderung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden und tritt mit Wirkung zum 18. März 2016 oder an einem früheren oder späteren Datum, wie vom Verwaltungsrat festgelegt, in Kraft. Sobald diese Änderung in Kraft getreten ist, wird sie in eine revidierte Fassung der Ergänzung für jeden Fonds der Gesellschaft aufgenommen, die den Aktionären kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Aktionäre, die ihre Bestände im Vorfeld der oben dargelegten Änderung umtauschen oder zurückgeben möchten, können dies in der im Verkaufsprospekt der Gesellschaft und in der Ergänzung zum jeweiligen Fonds beschriebenen Weise tun. Die aktualisierten Ergänzungen für sämtliche Fonds der Gesellschaft sind in Kürze kostenlos am Sitz der Gesellschaft in 78 Sir John Rogerson‘s Quay, Dublin 2, oder online unter www.ubs.com/etf erhältlich. Die Aktionäre in Österreich können den Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres-und Halbjahresberichte sowie Kopien der Gründungsurkunde und der Satzung bei der Informations- und Zahlstelle in Österreich Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Graben 21, 1010 Wien, kostenlos und auf Wunsch in Papierform erhalten. UBS (Irl) ETF PLC Der Verwaltungsrat Sollten Sie Zweifel haben, welche Handlung von Ihnen vorzunehmen ist, empfehlen wir Ihnen, sich von Ihrem Aktienmakler, Bankmanager oder sonstigen professionellen Berater beraten zu lassen. Falls Sie Ihren gesamten Aktienbestand an der Gesellschaft verkauft oder übertragen haben, leiten Sie dieses Dokument bitte an den Käufer oder Übertragungsempfänger bzw. an den Wertpapiermakler, Bankberater oder den sonstigen Bevollmächtigten weiter, über den der Verkauf oder die Übertragung erfolgte.
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