Keine Einbürgerung von Kriminellen und - SVP Basel

Volksinitiative „Keine Einbürgerung von Kriminellen
und Sozialhilfeempfängern (Einbürgerungsinitiative)“
Ja zu einer Verschärfung der Einbürgerungspraxis
Ein Blick auf die schweizweit im 2013 vorgenommenen rund 34‘000 Einbürgerungen zeigt: Der Schweizer
Pass ist begehrt. Die in der Initiative formulierten schärferen Einbürgerungskriterien sorgen dafür, dass nur
noch eingebürgert wird, wer den Schweizer Pass verdient.
Keine Einbürgerung von Kriminellen!
Mit der vorliegenden Volksinitiative kann vermieden werden, dass Personen eingebürgert werden, die wegen
einer Straftat von mindestens einem halben Jahr verurteilt wurden.
Keine Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern!
Bezogene und nicht zurückbezahlte Sozialhilfegelder stellen heute kein Hindernis für die Einbürgerung dar.
Die Initiative verlangt deshalb, dass Sozialhilfebezüger die bezogenen Leistungen zurückbezahlen müssen,
bevor die Einbürgerung erfolgen kann.
Keine Einbürgerung ohne Niederlassungsbewilligung!
Heute werden Personen eingebürgert, die gar nicht über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und z.B. nur
vorläufig aufgenommen wurden. Die Initiative verlangt, dass nur Niedergelassene eingebürgert werden können.
Kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung!
Die Initiative hält fest, dass es keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gibt; dass sich eine Einbürgerung
also nicht gerichtlich durchsetzen lässt.
Deshalb: JA zur einer Verschärfung der Einbürgerungspraxis – JA zur Einbürgerungsinitiative!
Volksinitiative „Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern
(Einbürgerungsinitiative)“
Gestützt auf § 47 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 und auf das Gesetz betreffend Initiative und Referendum vom 16. Januar 1991 reichen die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Stimmberechtigten folgende Initiative ein:
Das Bürgerrechtsgesetz (BüRG) ist wie folgt zu ergänzen bzw. zu ändern:
§ 13 (geänderter Wortlaut in fetter Schrift):
Abs. 1 Die Aufnahme in das Bürgerrecht setzt voraus, dass die Bewerberinnen oder Bewerber
a)einen guten Leumund besitzen. Keinen guten Leumund besitzt namentlich, wer wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten rechtskräftig
verurteilt worden ist;
b)mit allgemeinen Lebensgewohnheiten und wichtigen öffentlichen Institutionen in Gemeinde, Kanton und Bund vertraut sind, die schweizerische Demokratie bejahen und die geltende
Rechtsordnung respektieren;
c) ihren privaten und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Zudem dürfen sie keine Leistungen der Sozialhilfe beziehen und bezogene Leistungen müssen vollumfänglich zurückbezahlt worden sein;
d)nachweislich über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen, um sich über allgemeine Themen auszutauschen und behördliche Informationen in der Hauptsache zu verstehen. Auf erhebliche Lern- und Leistungsschwierigkeiten sowie Behinderungen wird Rücksicht genommen;
e) über eine Niederlassungsbewilligung verfügen.
Abs. 1 bis (NEU) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.
Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte, die in der gleichen Gemeinde wohnen, unterzeichnen.
Bitte ankreuzen:
Basel
Riehen
Bettingen
Name, Vorname (Blockschrift)
Geb. Datum
Tg.
Mt.
Jahr
Strasse, Nr.
Unterschrift
Kontr.
1.
2.
3.
4.
5.
• Rückzugsklausel: Das Initiativkomitee ist berechtigt, die Initiative mit einfacher Mehrheit der im Zeitpunkt der Rückzugserklärung stimmberechtigten Mitglieder zurückzuziehen.
• Wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung fälscht oder wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt, macht sich strafbar nach Art. 281 bzw. 282 StGB.
• Der Initiativtext wurde am 30.09.2015 im Kantonsblatt publiziert.
ABLAUF DER SAMMELFRIST: 30.03.2017
Das Initiativkomitee: Stefan Bissegger, Vorstand SVP BS; Dr. Sebastian Frehner, Nationalrat u. Präsident SVP BS; Alexander Gröflin, Grossrat SVP BS; Oskar Herzig-Jonasch, Grossrat SVP BS;
Lorenz Nägelin, Grossrat u. Fraktionspräsident SVP BS; Pascal Messerli, Einwohnerrat SVP Riehen; Eduard Rutschmann, Grossrat SVP BS; Tanja Steiner, Präsidentin SVP Frauen BS; Andreas
Ungricht, Grossrat SVP BS
Kontaktadresse Initiativkomitee: SVP Basel-Stadt, 4000 Basel
Volksinitiative „Keine Einbürgerung von
Kriminellen und Sozialhilfeempfängern
(Einbürgerungsinitiative)“
➡ Ja zu einer Verschärfung der Einbürgerungspraxis!
➡ Keine Einbürgerung von Kriminellen!
➡ Keine Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern!
➡ Keine Einbürgerung ohne Niederlassungsbewilligung!
➡ Kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung!
Deshalb: JA zur einer Verschärfung der Einbürgerungspraxis – JA zur Einbürgerungsinitiative!
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Bitte senden Sie mir einen Einzahlungsschein zu.
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Spenden auch direkt möglich:
SVP Basel-Stadt, 4000 Basel, PC-Konto: 40-8318-2
Weitere Unterschriftenbogen beziehen Sie bitte unter:
E-Mail: [email protected]
Internet:www.svp-basel.ch
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4000 Basel