Rechtswissenschafterin, Juristin Rechtswissenschafter, Jurist INHALT Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 TÄTIGKEITSMERKMALE RechtswissenschaftlerInnen/JuristInnen bearbeiten eigenverantwortlich juristische Aufgaben, insbesondere Rechtsfragen, etwa in Bezug auf Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Schadenersatzrecht. JuristInnen haben klassischer Weise das Universitätsstudium der Rechtswissenschaften abgeschlossen - diese nennt man VolljuristInnen. Daneben gibt es bereits Studiengänge, die eine Qualifikation in einen bestimmten (beschränkten) Bereich vermitteln, z.B. als WirtschaftsmanagerIn, im Bankwesen oder in der Steuerberatung. RechtswissenschaftlerInnen beschäftigen sich mit geltendem Recht und dessen Auslegung, mit Rechtsgeschichte sowie mit rechtlichen Angelegenheiten in speziellen Bereichen wie Politik, Sozialstruktur oder Wirtschaft. Sie erstellen Rechtsgutachten (je nach Spezialgebiet) und können an der Umsetzung von Gesetzesvorhaben mitwirken. Sie arbeiten zudem oft in der Forschung und Lehre an Universitäten und Forschungseinrichtungen, wo sie Arbeiten zu den entsprechenden Themen (z.B. Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht) verfassen und publizieren. RechtswissenschaftlerInnen mit einem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften können, je nach Qualifikation bzw. weiteren Ausbildungsweg, als Richterin, Staatsanwalt/-anwältin, NotarIn oder als Rechtanwalt/-anwältin in einem bestimmten Fachgebiet tätig sein. Spezialisierungsmöglichkeiten: Z.B. Umweltrecht, Rechtsinformatik, Zivilrecht, Medienrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Strafrecht. Seite 1 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Rechtswissenschafterin, Juristin Rechtswissenschafter, Jurist ANFORDERUNGEN Verantwortungsbewusstsein, souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, gute Allgemeinbildung, hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit (hohe Lesekapazität), Entscheidungssicherheit, psychische Stabilität, Belastbarkeit. Formale Berufsvoraussetzungen: • • • • Österreichische Staatsbürgerschaft (Beruf gehört zum Kernbereich der staatlichen Hoheitsverwaltung). volle Handlungsfähigkeit uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung erforderliche sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Amtes verbundenen Aufgaben BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Neben einer Betätigung Anwalt/Anwältin oder RichterIn gibt es weitere, vielseitige Berufsbilder. JuristInnen werden sowohl in der Verwaltung gebraucht, als auch in der Privatwirtschaft bei Banken, Versicherungen oder in Rechtsabteilungen von Unternehmen. Ein einheitliches Berufsbild in Wirtschaftsunternehmen und -Verbänden ist nicht festzustellen. In Industrie, Banken und Versicherungen werden JuristInnen vor allem in der Rechtsabteilung, jedoch auch in der Personalabteilung und im kaufmännischen Bereich eingesetzt. Für AbsolventInnen der Rechtswissenschaft eröffnen sich durch die EU-Osterweiterung Karrierechancen in internationalen Kanzleien und Steuerberatungen, Versicherungen sowie im Consultingbereich. RechtswissenschaftlerInnen sind oft als DozentIn, AssistentIn oder als freie Vortragende (Werkvertrag) an einer Universität beschäftigt. AUSBILDUNG Voraussetzung für die Zulassung zu den juristischen Kernberufen (NotarIn, RichterIn, Rechtsanwalt/ anwältin, Staatsanwalt/anwältin) ist ein abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium der Rechtswissenschaftenan einer Universität in Österreich. Uni: Rechtswissenschaften (Fakultäten in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck). Sigmund-Freud-Privatuniversität (SFU) Wien: Jusstudium als Bachelor/Masterstudium (LL.B). Das Studium Wirtschaftsrecht als Bachelor/Masterstudium an der WU Wien (LL.M.) erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen für das Ergreifen der juristischen Kernberufe. Nach dem abgeschlossenen Studium folgt eine spezifische Berufsausbildung, die für die einzelnen Rechtsberufe unterschiedlich gestaltet ist. Die bloße Absolvierung eines Bachelorstudiums eröffnet nicht den Zugang zu einem juristischen Kernberuf! Seite 2 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Rechtswissenschafterin, Juristin Rechtswissenschafter, Jurist Die Broschüre Rechtsberufe in Überblick kann in ihrer jährlich aktualisierten Form kostenlos als pdf auf der Website des Bundesministeriums für Justiz abgerufen werden. WEITERBILDUNG Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden in Form von Vorträgen, Seminaren und Tagungen angeboten. Zudem gibt es postgraduale Lehrgänge bzw. Universitätslehrgänge. Masterprogramme zur weiteren Spezialisierung Z.B. Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen, Master of Legal Studies im Medizinrecht, Europarecht, Internationales Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Patentrecht, Medizinrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht, Master of Laws im Versicherungsrecht. DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 2.560,00 - € 2.840,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 04.04.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! Seite 3 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at
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