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Juristin (Wirtschaftsrecht)
Jurist (Wirtschaftsrecht)
INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
TÄTIGKEITSMERKMALE
„WirtschaftsjuristIn“ ist ein Begriff der einerseits auf VolljuristInnen angewendet werden kann, die auf
wirtschaftliche Themen wie z.B. Vertrags- und Arbeitsrecht spezialisiert sind.
AbsolventInnen die einzig das spezielle Fach "Wirtschaftsrecht" absolviert haben sind in größeren
Wirtschaftsunternehmen (z.B. Banken, Versicherungen) tätig.
JuristInnen haben klassischer Weise das Universitätsstudium der Rechtswissenschaften abgeschlossen
- diese nennt man VolljuristInnen. Daneben gibt es bereits Studiengänge, die eine Qualifikation in einen
bestimmten (beschränkten) Bereich vermitteln, z.B. als WirtschaftsmanagerIn, im Bankwesen oder in der
Steuerberatung.
WirtschaftsjuristInnen (VolljuristInnen) sind zumeist in den Rechtsabteilungen der Unternehmen tätig
und erteilen hier Rechtsauskünfte, beraten die Unternehmensleitung (z.B. bei Vertragsabschlüssen) und
vertreten sie in Rechtsangelegenheiten nach außen (z.B. bei Rechtsstreitigkeiten). In den Bereichen Einund Verkauf arbeiten WirtschaftsjuristInnen an Vertragsverhandlungen und -abschlüssen mit (z.B. bezüglich
Lieferbedingungen, Haftungen).
Im Personalbereich verfassen WirtschaftsjuristInnen Arbeitsverträge und beraten die MitarbeiterInnen bzw.
die Betriebsleitung bei innerbetrieblichen Rechtsproblemen.
Siehe auch die Berufe WirtschaftsprüferIn (SteuerberaterIn) und RechtswissenschafterIn, JuristIn.
ANFORDERUNGEN
Verantwortungsbewusstsein, souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke, strukturierte und
zielorientierte Arbeitsweise, gute Allgemeinbildung, hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit (hohe
Lesekapazität), Entscheidungssicherheit, psychische Stabilität, Belastbarkeit.
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Juristin (Wirtschaftsrecht)
Jurist (Wirtschaftsrecht)
Formale Voraussetzungen für die Ausübung juristischer Kernberufe:
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Österreichische Staatsbürgerschaft (Beruf gehört zum Kernbereich der staatlichen
Hoheitsverwaltung).
volle Handlungsfähigkeit
uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung
erforderliche sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Amtes verbundenen Aufgaben
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
JuristInnen werden sowohl in der Verwaltung gebraucht, als auch in der Privatwirtschaft bei Banken,
Versicherungen oder in Rechtsabteilungen von Unternehmen, z.B. als InsolvenzverwalterIn oder als Contract
Manager oder als MediatorIn.
Ein einheitliches Berufsbild in Wirtschaftsunternehmen und -Verbänden ist nicht festzustellen. In Industrie,
Banken und Versicherungen werden JuristInnen vor allem in der Rechtsabteilung z.B. als Legal Affairs
ManagerIn.
Auch in der Personalabteilung und im kaufmännischen Bereich weren sie eingesetzt.
AUSBILDUNG
Voraussetzung ist, wie für alle juristischen Kernberufe, die Absolvierung eines Diplom- oder Masterstudiums
der Rechtswissenschaften an einer Universität in Österreich.
Uni: Rechtswissenschaften (Fakultäten in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck).
Nach dem abgeschlossenen Studium folgt eine fünfmonatige Gerichtspraxis und danach die spezifische
Berufsausbildung, die für die einzelnen Rechtsberufe unterschiedlich gestaltet ist.
Das Studium Wirtschaftsrecht als Bachelor/Masterstudium an der WU Wien (LL.M.) erfüllt ebenfalls die
Voraussetzungen für das Ergreifen der juristischen Berufe.
Die Broschüre Rechtsberufe in Überblick kann in ihrer jährlich aktualisierten Form kostenlos als pdf auf der
Website des Bundesministeriums für Justiz abgerufen werden.
Studienrichtungen, die für bestimmte Bereiche qualifizieren:
Uni: Z.B. Wirtschaftsrecht, Recht und Wirtschaft, Wirtschaft & Recht.
FH: International Business & Law; Management & Recht.
Nähere Infos bieten die AnsprechpartnerInnen der Fachhochschulen und Universitäten!
WEITERBILDUNG
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden in Form von Vorträgen, Seminaren und Tagungen angeboten.
Zudem gibt es postgraduale Lehrgänge bzw. Universitätslehrgänge.
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Masterprogramme zur weiteren Spezialisierung
Z.B. Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen, Master of Legal Studies im Medizinrecht, Europarecht,
Internationales Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Patentrecht, Medizinrecht, Europäisches und Internationales
Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht, Master of Laws im Versicherungsrecht.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 2.780,00 - € 3.080,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
IMPRESSUM
Für den Inhalt verantwortlich:
Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle
Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation
Treustraße 35-43
1200 Wien
E-Mail: [email protected]
Stand der PDF-Generierung: 25.10.16
Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar!
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