Rechtsanwältin Rechtsanwalt INHALT Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Aufstieg und Selbstständigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 TÄTIGKEITSMERKMALE RechtsanwältInnen beraten Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen (z.B. Vereine, Gesellschaften) auf allen rechtlichen Gebieten und vertreten diese vor Gericht und Behörden in öffentlichen und privaten Angelegenheiten. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit unterstützen RechtsanwältInnen ihre KlientInnen bei der Klärung offener Rechtsfragen. Themen sind z.B. die Abwicklung von Geschäftsfällen, Gesellschaftsgründungen oder der Abschluss von Verträgen. RechtsanwältInnen begutachten Vertragsentwürfe und überprüfen, ob diese juristisch einwandfrei sind. Privatpersonen werden von RechtsanwältInnen beispielsweise auf dem Gebiet des Arbeits-, Miet-, Familien-, Konsumenten- oder Sozialrechts beraten. Sie können ihre MandantInnen in Zivilprozessen (als VertreterInnen von KlägerInnen oder Beklagten), in Verwaltungsprozessen (als VertreterInnen des Klägers/der Klägerin; angeklagt wird der Staat bzw. eine Behörde), in Strafprozessen (als VertreterIn des/der Angeklagten, Kläger ist der Staat) und vor Behörden (z.B. Polizei, Finanzamt) vertreten. RechtsanwältInnen sind meist auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert (z.B. Asyl- und Fremdenrecht, Wettbewerbs-, Urheber-, Zivil- oder Scheidungsrecht). RechtsanwältInnen unterliegen im Interesse ihrer AuftraggeberInnen der Schweigepflicht und dürfen in einem Rechtsstreit nur eine Partei vertreten. Siehe auch die Berufe RechtswissenschafterIn, JuristIn und JuristIn (Wirtschaftsrecht). Seite 1 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Rechtsanwältin Rechtsanwalt ANFORDERUNGEN Verantwortungsbewusstsein, souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, gute Allgemeinbildung, hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit (hohe Lesekapazität), Entscheidungssicherheit, psychische Stabilität, Belastbarkeit. Formale Voraussetzungen: • • • • Österreichische Staatsbürgerschaft (Beruf gehört zum Kernbereich der staatlichen Hoheitsverwaltung). volle Handlungsfähigkeit uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung erforderliche sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Amtes verbundenen Aufgaben BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Der Beruf Rechtsanwältin/-anwalt kann nur als freier Beruf ausgeübt werden. Üblicherweise spezialisieren sich RechtsanwältInnen auf bestimmte Rechtsbereiche. Der berufliche Einstieg erfolgt als RechtsanwaltsanwärterIn oder KonzipientIn. AbsolventInnen können bei entspprechender Spezialisierung alternativ als SteuerberaterIn oder in der Finanzverwaltung in einem Unternehmen (z.B. in der Rechtsabteilung oder Beschaffungsabteilung), in Banken und Versicherungen, Energie- und Telekommunikationsunternehmen, staatlichen Dienstleistungsbereichen etc. tätig sein. AUSBILDUNG Voraussetzung für die Zulassung zu Rechtsanwalts- oder Notariats-Berufen ist, wie für alle juristischen Kernberufe, die Absolvierung eines Diplom- oder Masterstudiums der Rechtswissenschaften an einer Universität in Österreich. Uni: Rechtswissenschaften (Fakultäten in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck). Sigmund-Freud-Privatuniversität (SFU) Wien: Jusstudium als Bachelor/Masterstudium (LL.B). Nach dem Diplom- oder Master-Studium muss eine zumindest fünfjährige rechtsberufliche Tätigkeit nachgewiesen werden - davon mind. fünf Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft (sog. Gerichtspraxis) und mind. drei Jahre bei einer österreichischen RechtsanwältIn als RechtsanwaltsanwärterIn. Tagesakuelle Infos zu Ausbildung und Standesrecht bietet z.B. die Website der Wiener Rechtsanwaltskammer. Die Broschüre Rechtsberufe in Überblick kann in ihrer jährlich aktualisierten Form kostenlos als pdf auf der Website des Bundesministeriums für Justiz abgerufen werden. Die bloße Absolvierung eines Bachelorstudiums eröffnet nicht den Zugang zu einem juristischen Kernberuf! Seite 2 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Rechtsanwältin Rechtsanwalt WEITERBILDUNG Für JuristInnen gibt es Spezialisierungsmöglichkeiten in einer Reihe von Weiterbildungsangeboten in Form von postgradualen Ausbildungen bzw. Universitätslehrgängen (z.B.: Europarecht, Internationales Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Patentrecht, Medizinrecht, Computer- und IT-Recht). Beispiele für Masterstudien zur weiteren Spezialisierung Uni: Z.B. Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen, Master of Legal Studies im Medizinrecht, Professional Master of Laws im Medizinrecht.Z.B. Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften (zweisprachig), Wirtschaftsrecht, Recht und Wirtschaft. MedUni Wien: Forensische Wissenschaften (Master of Forensic Science), geplant ab März 2017 Zielgruppe: JuristInnen, ExekutivbeamtInnen bzw. PolizistInnen, AnwärterInnen für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige in Gesundheitsberufen u.a. Infolink der MedUni Wien zum geplanten Masterprogramm. AUFSTIEG UND SELBSTSTÄNDIGKEIT NotarInnen beginnen ihre berufliche Laufbahn als NotariatsanwärterIn im Angestelltenverhältnis in einer Notariatskanzlei. NotarInnen sind immer selbstständig tätig. Die Verteilung von Notarstellen ist gesetzlich geregelt. Patent-AssessorInnen finden Beschäftigungsmöglichkeiten in Patent-, Lizenz- und Vertragsabteilungen von großen Unternehmen verschiedenster Branchen sowie Forschungsinstituten und Behörden (Patentämter). DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 2.780,00 - € 3.080,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 04.04.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! Seite 3 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at
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