Rechtsanwältin Rechtsanwalt

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INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Aufstieg und Selbstständigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
TÄTIGKEITSMERKMALE
RechtsanwältInnen beraten Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen (z.B. Vereine,
Gesellschaften) auf allen rechtlichen Gebieten und vertreten diese vor Gericht und Behörden in öffentlichen
und privaten Angelegenheiten.
Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit unterstützen RechtsanwältInnen ihre KlientInnen bei der Klärung
offener Rechtsfragen. Themen sind z.B. die Abwicklung von Geschäftsfällen, Gesellschaftsgründungen oder
der Abschluss von Verträgen. RechtsanwältInnen begutachten Vertragsentwürfe und überprüfen, ob diese
juristisch einwandfrei sind. Privatpersonen werden von RechtsanwältInnen beispielsweise auf dem Gebiet
des Arbeits-, Miet-, Familien-, Konsumenten- oder Sozialrechts beraten.
Sie können ihre MandantInnen in Zivilprozessen (als VertreterInnen von KlägerInnen oder Beklagten), in
Verwaltungsprozessen (als VertreterInnen des Klägers/der Klägerin; angeklagt wird der Staat bzw. eine
Behörde), in Strafprozessen (als VertreterIn des/der Angeklagten, Kläger ist der Staat) und vor Behörden
(z.B. Polizei, Finanzamt) vertreten.
RechtsanwältInnen sind meist auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert (z.B. Asyl- und Fremdenrecht,
Wettbewerbs-, Urheber-, Zivil- oder Scheidungsrecht).
RechtsanwältInnen unterliegen im Interesse ihrer AuftraggeberInnen der Schweigepflicht und dürfen in
einem Rechtsstreit nur eine Partei vertreten.
Siehe auch die Berufe RechtswissenschafterIn, JuristIn und JuristIn (Wirtschaftsrecht).
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ANFORDERUNGEN
Verantwortungsbewusstsein, souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke, strukturierte und
zielorientierte Arbeitsweise, gute Allgemeinbildung, hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit (hohe
Lesekapazität), Entscheidungssicherheit, psychische Stabilität, Belastbarkeit.
Formale Voraussetzungen:
•
•
•
•
Österreichische Staatsbürgerschaft (Beruf gehört zum Kernbereich der staatlichen
Hoheitsverwaltung).
volle Handlungsfähigkeit
uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung
erforderliche sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Amtes verbundenen Aufgaben
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Der Beruf Rechtsanwältin/-anwalt kann nur als freier Beruf ausgeübt werden. Üblicherweise
spezialisieren sich RechtsanwältInnen auf bestimmte Rechtsbereiche. Der berufliche Einstieg erfolgt als
RechtsanwaltsanwärterIn oder KonzipientIn.
AbsolventInnen können bei entspprechender Spezialisierung alternativ als SteuerberaterIn oder in der
Finanzverwaltung in einem Unternehmen (z.B. in der Rechtsabteilung oder Beschaffungsabteilung),
in Banken und Versicherungen, Energie- und Telekommunikationsunternehmen, staatlichen
Dienstleistungsbereichen etc. tätig sein.
AUSBILDUNG
Voraussetzung für die Zulassung zu Rechtsanwalts- oder Notariats-Berufen ist, wie für alle juristischen
Kernberufe, die Absolvierung eines Diplom- oder Masterstudiums der Rechtswissenschaften an einer
Universität in Österreich.
Uni: Rechtswissenschaften (Fakultäten in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck).
Sigmund-Freud-Privatuniversität (SFU) Wien: Jusstudium als Bachelor/Masterstudium (LL.B).
Nach dem Diplom- oder Master-Studium muss eine zumindest fünfjährige
rechtsberufliche Tätigkeit nachgewiesen werden - davon mind. fünf Monate bei Gericht oder einer
Staatsanwaltschaft (sog. Gerichtspraxis) und mind. drei Jahre bei einer österreichischen RechtsanwältIn als
RechtsanwaltsanwärterIn. Tagesakuelle Infos zu Ausbildung und Standesrecht bietet z.B. die Website der
Wiener Rechtsanwaltskammer.
Die Broschüre Rechtsberufe in Überblick kann in ihrer jährlich aktualisierten Form kostenlos als pdf auf der
Website des Bundesministeriums für Justiz abgerufen werden.
Die bloße Absolvierung eines Bachelorstudiums eröffnet nicht den Zugang zu einem juristischen Kernberuf!
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WEITERBILDUNG
Für JuristInnen gibt es Spezialisierungsmöglichkeiten in einer Reihe von Weiterbildungsangeboten in
Form von postgradualen Ausbildungen bzw. Universitätslehrgängen (z.B.: Europarecht, Internationales
Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Patentrecht, Medizinrecht, Computer- und IT-Recht).
Beispiele für Masterstudien zur weiteren Spezialisierung
Uni: Z.B. Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen, Master of Legal Studies im Medizinrecht, Professional
Master of Laws im Medizinrecht.Z.B. Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften (zweisprachig),
Wirtschaftsrecht, Recht und Wirtschaft.
MedUni Wien: Forensische Wissenschaften (Master of Forensic Science), geplant ab März 2017
Zielgruppe: JuristInnen, ExekutivbeamtInnen bzw. PolizistInnen, AnwärterInnen für allgemein beeidete und
gerichtlich zertifizierte Sachverständige in Gesundheitsberufen u.a. Infolink der MedUni Wien zum geplanten
Masterprogramm.
AUFSTIEG UND SELBSTSTÄNDIGKEIT
NotarInnen beginnen ihre berufliche Laufbahn als NotariatsanwärterIn im Angestelltenverhältnis in einer
Notariatskanzlei. NotarInnen sind immer selbstständig tätig. Die Verteilung von Notarstellen ist gesetzlich
geregelt.
Patent-AssessorInnen finden Beschäftigungsmöglichkeiten in Patent-, Lizenz- und Vertragsabteilungen von
großen Unternehmen verschiedenster Branchen sowie Forschungsinstituten und Behörden (Patentämter).
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 2.780,00 - € 3.080,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
IMPRESSUM
Für den Inhalt verantwortlich:
Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle
Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation
Treustraße 35-43
1200 Wien
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Stand der PDF-Generierung: 04.04.16
Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar!
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