10 cm Katheter im Körper vergessen Frau L. erleidet bei einem Unfall einen Beinbruch und wird notfallmässig in eine orthopädische Klinik eingeliefert. Dort wird sie umgehend operiert. Im Rahmen der Nachbehandlung erhält sie einen Dauerkatheter. Sie ist noch unter der Wirkung der Medikamente und steht während der Nacht auf. Dabei reisst sie sich den Katheter heraus. Weil sie den Katheter noch benötigt, wird ihr am folgenden Tag ein neuer in die Blase eingelegt. Wenige Tage nach der Operation kann sie wieder nach Hause. Der Katheter wird ihr noch vor dem Austritt gezogen. Wieder Zuhause leidet sie an unerklärlichem Harndrang und an Harninkontinenz. Trotz Abklärungen wird die Ursache über Wochen nicht gefunden. Erst als sie sich wegen einer anderen Krankheit erneut im Spital behandeln lassen muss, finden die Ärztinnen den dafür ursächlichen Fremdkörper. Es handelt sich um einen Katheterrest von zirka 10 cm Länge mit geblocktem Ballon, der sich in der Blase bereits sehr gut eingerichtet hat. Die Suche nach dem Fremdkörper Wir können nicht nachvollziehen, weshalb der Fremdköper so lange nicht gefunden wurde. Beim Entfernen eines Blasenkatheters muss doch auffallen, wenn die Spitze in der Länge von rund 10 cm fehlt. Tatsächlich wurde der Katheter vom Pflegepersonal nicht kontrolliert, nachdem die Patientin ihn aus Versehen herausgerissen hatte. So erhielt sie am kommenden Morgen einen neuen Katheter, und für lange Zeit konnte sich niemand die Blasenprobleme erklären, unter denen Frau L. litt. Sobald der Katheterrest entfernt war, erholte sich die Blase sehr rasch und heilte vollständig aus. Vergessener Fremdkörper Geht ein Fremdköper im Körper vergessen, handelt es sich unzweifelhaft um einen haftpflichtrelevanten Fehler. Dementsprechend anerkennt die Schadensspezialistin der Versicherung des Spitals die Haftung ohne Umschweife. Die Versicherung kommt für die Mehrkosten auf und bezahlt Frau L. für das erlittene Leiden eine Genugtuung.
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