HSP Irak 2016-17

Förderrichtlinie für das Programm
Hochschulpartnerschaften mit dem Irak 2016-2017
Antragsfrist Onlineportal: 30.09.2015
Grundsätzlich zuwendungsfähig sind:
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Gastaufenthalte deutscher Hochschullehrer und wissenschaftlicher Mitarbeiter einer
deutschen Hochschule oder eines deutschen Forschungsinstituts für Lehre, Studium
und Forschung, zur Projektkoordination und zur Teilnahme an Fachkonferenzen im
Rahmen des Programms.
Teilnahme deutscher und irakischer Studierender an Seminaren und Fachkonferenzen in Deutschland und dem Irak sowie in der Türkei, in Jordanien und im Iran
Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an Sommerschulen, Seminaren,
Workshops und Fachkursen in Deutschland und dem Irak, sowie Sachmittel für die
Durchführung der Veranstaltungen in der Türkei, in Jordanien und im Iran (wie z.B.
Raummiete).
Gastaufenthalte irakischer Hochschullehrer und wissenschaftlicher Mitarbeiter irakischer Hochschulen für Lehre, Studium und Forschung, zur Projektkoordination und
zur Teilnahme an Fachkonferenzen im Rahmen des Programms in Deutschland, in
der Türkei, in Jordanien und im Iran.
Sachmittel für die deutschen, nicht aber die irakischen Hochschulen; Sachmittel an
Hochschulen in den genannten Drittländern nur nach Zustimmung des DAAD.
Förderleistungen
Bei Ausgaben für Mobilität von Deutschen wird zwischen den an einer deutschen Hochschule Beschäftigten und den übrigen im Rahmen des jeweiligen Projektes Geförderten unterschieden.
Reisen und Aufenthalte der Beschäftigten deutscher Hochschulen werden ausschließlich
gemäß Bundesreisekostengesetz bzw. Auslandsreisekostenverordnung erstattet. Für Reisen in den Irak sind mangels gesonderter Regelung die für Luxemburg festgelegten Sätze
anzuwenden.
Für Geförderte (Deutsche und Iraker) werden Stipendien (inkl. Krankenversicherung) gewährt. Bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 12 Tagen erhalten sie einen Tagessatz, bei
mehr als 12 Tagen eine Monatsrate. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
1. Fördersätze für den Aufenthalt in Deutschland, im Irak, in der Türkei, in Jordanien
und im Iran
Aufenthalt in Deutschland (irakische Geförderte)
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Studierende
Graduierte mit Bachelor-Abschluss
Doktoranden, Wissenschaftler, Dozenten,
Assistenten etc. jeweils mit MasterAbschluss oder Äquivalent
Tagessätze bei
Monatlich Kurzaufenthalten bis
einschl. 12 Tagen
650,- Euro
50,- Euro
750,- Euro
60,- Euro
1.000,- Euro
80,- Euro
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Nachwuchswissenschaftler (vergleichbar mit
dt. HS-Assistenten)
Wissenschaftler (vergleichbar mit dt. HSDozenten / Privatdozenten)
Wissenschaftler (vergleichbar mit dt. U-Prof.
W2/W3)
Aufenthalt im Irak (Deutsche)
(gilt nicht für Beschäftigte der deutschen Hochschule)
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Studierende u. Graduierte mit BachelorAbschluss
Doktoranden, Wissenschaftler, Dozenten,
Assistenten etc. jeweils mit MasterAbschluss oder Äquivalent
Promovierte Wissenschaftler und Professoren, sowie Fachexperten
2.000,- Euro
89,- Euro
2.150,- Euro
96,- Euro
2.300,- Euro
103,- Euro
825,- Euro
Tagessätze bei
Kurzaufenthalten
bis
einschl. 12 Tagen
65,- Euro
1.200,- Euro
85,- Euro
1.500,- Euro
100,- Euro
Monatlich
Aufenthalt in der Türkei, Jordanien und Iran (Deutsche und irakische Geförderte)
(gilt nicht für Beschäftigte der deutschen Hochschule)
Tagessätze bei
Kurzaufenthalten
bis
einschl. 12 Tagen
Türkei
Jordanien
Iran
in diesen Ländern
Studierende
725,- Euro
800,- Euro
750,- Euro
55,- Euro
Graduierte
725,- Euro
800,- Euro
750,- Euro
65,- Euro
Doktoranden
1.075,- Euro
1.125,- Euro
1.075,- Euro
85,- Euro
Promovierte Wissenschaftler und
Professoren, sowie Fachexperten
1.500,- Euro
1.500,- Euro
1.500,- Euro
100,- Euro
Bei Aufenthalten von mehr als einem Monat ergeben sich die Tagessätze anteilig aus der
jeweiligen Monatsrate.
2. Reisekosten
Analog zu den Aufenthaltsausgaben wird auch bei den Reisekosten von Deutschen zwischen den an einer deutschen Hochschule Beschäftigten und den übrigen im Rahmen des
jeweiligen Projektes Geförderten unterschieden.
Mitarbeiter an einer deutschen Hochschule rechnen ihre Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz bzw. Auslandsreiseverordnung ab. Für Reisen in den Irak sind mangels
gesonderter Regelung die für Luxemburg festgelegten Sätze anzuwenden.
Stand Juni 2015
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Geförderte (Deutsche und Iraker) erhalten i.d.R. (Ausnahmen s.u.) eine länderspezifische
Reisekostenpauschale für Hin- und Rückreise (inkl. Steuern, Visa- und anderen Gebühren
sowie Impfkosten).
Reisen von Geförderten aus
Deutschland in die Zielländer
(gilt nicht für Beschäftigte der deutschen Hochschule)
Reisen von Geförderten aus dem Irak
Reisen innerhalb Deutschlands, des
Iraks, der Türkei, Jordaniens und des
Irans
Irak
800 Euro
Deutschland
800 Euro
Iran
650 Euro
Jordanien
400 Euro
Türkei
225 Euro
Jordanien, Türkei, Iran
Reisekosten sind nach den kostengünstigsten Gesichtspunkten
zu veranschlagen
Ausgaben für Fahrten innerhalb eines der genannten Zielländer, z.B. bei gemeinsamen Feldforschungsaufenthalten, sind nach den kostengünstigsten Gesichtspunkten zu veranschlagen.
Reisekosten für irakische Teilnehmer, die ausschließlich der Anreise zum Veranstaltungsort im
Irak dienen, können nicht erstattet werden.
Bei Fahrten innerhalb Deutschlands werden maximal Ausgaben entsprechend der Höhe einer
Bahnfahrt 2. Klasse pro Person erstattet.
Wichtiger Hinweis zur Reisesicherheit:
Aufgrund der Sicherheitslage ist auf die Reisehinweise des Auswärtigen Amts zu achten und
die Wahl des Veranstaltungsortes der einzelnen Maßnahmen dementsprechend vorzunehmen.
Richtlinien zur Auswahl der Geförderten
Die Auswahl von im Rahmen des geplanten Projektes zu fördernden Personen erfolgt durch
die Hochschulen/Forschungseinrichtungen selbst. Dabei sind die Kriterien einer DAADAuswahl zu beachten und eine Dokumentation der Einhaltung ist dem Sachbericht beizufügen. Hierbei sind insbesondere die folgenden Aspekte zu erläutern bzw. zu dokumentieren:
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Zugang / Kenntniserlangung über das Förderprogramm
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Berufung und Zusammensetzung der Auswahlkommission
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Auswahlverfahren und -entscheidung
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Stipendienzusage (mit Hinweis, dass es sich um DAAD-Stipendien aus Mitteln des
Auswärtigen Amtes handelt)
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Annahmeerklärung der Stipendiaten (Ausschluss doppelter Förderung)
Für die Auswahl der Geförderten müssen folgende Kriterien gleichermaßen ausschlaggebend sein (Prinzip Förderung der Besten):
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fachliche Leistungen
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persönliche Eignung
Das Ergebnis des Auswahlverfahrens muss dokumentiert und aufbewahrt werden.
Stand Juni 2015
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3. Sach- und Personalmittel zur Projektdurchführung und Betreuung an der deutschen Hochschule
Für die Umsetzung der Austauschmaßnahmen kann die deutsche Hochschule Sach- und
Personalmittel beantragen. Sach- und Personalmittel werden nicht als Pauschale bewilligt,
sondern der Bedarf muss einzeln aufgeschlüsselt und beantragt werden. Personalmittel können für die Projektadministration und -betreuung etc. beantragt werden. Unter Sachmittel
fallen z.B. Telefonausgaben, Druck- und Kopierausgaben, Verbrauchsmaterial, Bücher u.ä.
In begründeten Ausnahmefällen können in beschränktem Maße Sachmittel (z. B. für Raumnutzung) an Partnerhochschulen in Drittstaaten (Türkei, Jordanien, Iran) beim DAAD beantragt werden.
Nicht förderfähig sind Honorare, und Geräteanschaffungen, nicht zuwendungsfähige Ausgaben nach ANBestP und BNBestP-AA (Zuwendungsrecht) sowie Sachmittel und Personalausgaben an der irakischen Partnerhochschule.
Stand Juni 2015
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