Förderrichtlinie für das Programm Hochschulpartnerschaften mit dem Irak 2016-2017 Antragsfrist Onlineportal: 30.09.2015 Grundsätzlich zuwendungsfähig sind: • • • • • Gastaufenthalte deutscher Hochschullehrer und wissenschaftlicher Mitarbeiter einer deutschen Hochschule oder eines deutschen Forschungsinstituts für Lehre, Studium und Forschung, zur Projektkoordination und zur Teilnahme an Fachkonferenzen im Rahmen des Programms. Teilnahme deutscher und irakischer Studierender an Seminaren und Fachkonferenzen in Deutschland und dem Irak sowie in der Türkei, in Jordanien und im Iran Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an Sommerschulen, Seminaren, Workshops und Fachkursen in Deutschland und dem Irak, sowie Sachmittel für die Durchführung der Veranstaltungen in der Türkei, in Jordanien und im Iran (wie z.B. Raummiete). Gastaufenthalte irakischer Hochschullehrer und wissenschaftlicher Mitarbeiter irakischer Hochschulen für Lehre, Studium und Forschung, zur Projektkoordination und zur Teilnahme an Fachkonferenzen im Rahmen des Programms in Deutschland, in der Türkei, in Jordanien und im Iran. Sachmittel für die deutschen, nicht aber die irakischen Hochschulen; Sachmittel an Hochschulen in den genannten Drittländern nur nach Zustimmung des DAAD. Förderleistungen Bei Ausgaben für Mobilität von Deutschen wird zwischen den an einer deutschen Hochschule Beschäftigten und den übrigen im Rahmen des jeweiligen Projektes Geförderten unterschieden. Reisen und Aufenthalte der Beschäftigten deutscher Hochschulen werden ausschließlich gemäß Bundesreisekostengesetz bzw. Auslandsreisekostenverordnung erstattet. Für Reisen in den Irak sind mangels gesonderter Regelung die für Luxemburg festgelegten Sätze anzuwenden. Für Geförderte (Deutsche und Iraker) werden Stipendien (inkl. Krankenversicherung) gewährt. Bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 12 Tagen erhalten sie einen Tagessatz, bei mehr als 12 Tagen eine Monatsrate. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. 1. Fördersätze für den Aufenthalt in Deutschland, im Irak, in der Türkei, in Jordanien und im Iran Aufenthalt in Deutschland (irakische Geförderte) • • • Studierende Graduierte mit Bachelor-Abschluss Doktoranden, Wissenschaftler, Dozenten, Assistenten etc. jeweils mit MasterAbschluss oder Äquivalent Tagessätze bei Monatlich Kurzaufenthalten bis einschl. 12 Tagen 650,- Euro 50,- Euro 750,- Euro 60,- Euro 1.000,- Euro 80,- Euro • • • Nachwuchswissenschaftler (vergleichbar mit dt. HS-Assistenten) Wissenschaftler (vergleichbar mit dt. HSDozenten / Privatdozenten) Wissenschaftler (vergleichbar mit dt. U-Prof. W2/W3) Aufenthalt im Irak (Deutsche) (gilt nicht für Beschäftigte der deutschen Hochschule) • • • Studierende u. Graduierte mit BachelorAbschluss Doktoranden, Wissenschaftler, Dozenten, Assistenten etc. jeweils mit MasterAbschluss oder Äquivalent Promovierte Wissenschaftler und Professoren, sowie Fachexperten 2.000,- Euro 89,- Euro 2.150,- Euro 96,- Euro 2.300,- Euro 103,- Euro 825,- Euro Tagessätze bei Kurzaufenthalten bis einschl. 12 Tagen 65,- Euro 1.200,- Euro 85,- Euro 1.500,- Euro 100,- Euro Monatlich Aufenthalt in der Türkei, Jordanien und Iran (Deutsche und irakische Geförderte) (gilt nicht für Beschäftigte der deutschen Hochschule) Tagessätze bei Kurzaufenthalten bis einschl. 12 Tagen Türkei Jordanien Iran in diesen Ländern Studierende 725,- Euro 800,- Euro 750,- Euro 55,- Euro Graduierte 725,- Euro 800,- Euro 750,- Euro 65,- Euro Doktoranden 1.075,- Euro 1.125,- Euro 1.075,- Euro 85,- Euro Promovierte Wissenschaftler und Professoren, sowie Fachexperten 1.500,- Euro 1.500,- Euro 1.500,- Euro 100,- Euro Bei Aufenthalten von mehr als einem Monat ergeben sich die Tagessätze anteilig aus der jeweiligen Monatsrate. 2. Reisekosten Analog zu den Aufenthaltsausgaben wird auch bei den Reisekosten von Deutschen zwischen den an einer deutschen Hochschule Beschäftigten und den übrigen im Rahmen des jeweiligen Projektes Geförderten unterschieden. Mitarbeiter an einer deutschen Hochschule rechnen ihre Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz bzw. Auslandsreiseverordnung ab. Für Reisen in den Irak sind mangels gesonderter Regelung die für Luxemburg festgelegten Sätze anzuwenden. Stand Juni 2015 2 Geförderte (Deutsche und Iraker) erhalten i.d.R. (Ausnahmen s.u.) eine länderspezifische Reisekostenpauschale für Hin- und Rückreise (inkl. Steuern, Visa- und anderen Gebühren sowie Impfkosten). Reisen von Geförderten aus Deutschland in die Zielländer (gilt nicht für Beschäftigte der deutschen Hochschule) Reisen von Geförderten aus dem Irak Reisen innerhalb Deutschlands, des Iraks, der Türkei, Jordaniens und des Irans Irak 800 Euro Deutschland 800 Euro Iran 650 Euro Jordanien 400 Euro Türkei 225 Euro Jordanien, Türkei, Iran Reisekosten sind nach den kostengünstigsten Gesichtspunkten zu veranschlagen Ausgaben für Fahrten innerhalb eines der genannten Zielländer, z.B. bei gemeinsamen Feldforschungsaufenthalten, sind nach den kostengünstigsten Gesichtspunkten zu veranschlagen. Reisekosten für irakische Teilnehmer, die ausschließlich der Anreise zum Veranstaltungsort im Irak dienen, können nicht erstattet werden. Bei Fahrten innerhalb Deutschlands werden maximal Ausgaben entsprechend der Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse pro Person erstattet. Wichtiger Hinweis zur Reisesicherheit: Aufgrund der Sicherheitslage ist auf die Reisehinweise des Auswärtigen Amts zu achten und die Wahl des Veranstaltungsortes der einzelnen Maßnahmen dementsprechend vorzunehmen. Richtlinien zur Auswahl der Geförderten Die Auswahl von im Rahmen des geplanten Projektes zu fördernden Personen erfolgt durch die Hochschulen/Forschungseinrichtungen selbst. Dabei sind die Kriterien einer DAADAuswahl zu beachten und eine Dokumentation der Einhaltung ist dem Sachbericht beizufügen. Hierbei sind insbesondere die folgenden Aspekte zu erläutern bzw. zu dokumentieren: • Zugang / Kenntniserlangung über das Förderprogramm • Berufung und Zusammensetzung der Auswahlkommission • Auswahlverfahren und -entscheidung • Stipendienzusage (mit Hinweis, dass es sich um DAAD-Stipendien aus Mitteln des Auswärtigen Amtes handelt) • Annahmeerklärung der Stipendiaten (Ausschluss doppelter Förderung) Für die Auswahl der Geförderten müssen folgende Kriterien gleichermaßen ausschlaggebend sein (Prinzip Förderung der Besten): • fachliche Leistungen • persönliche Eignung Das Ergebnis des Auswahlverfahrens muss dokumentiert und aufbewahrt werden. Stand Juni 2015 3 3. Sach- und Personalmittel zur Projektdurchführung und Betreuung an der deutschen Hochschule Für die Umsetzung der Austauschmaßnahmen kann die deutsche Hochschule Sach- und Personalmittel beantragen. Sach- und Personalmittel werden nicht als Pauschale bewilligt, sondern der Bedarf muss einzeln aufgeschlüsselt und beantragt werden. Personalmittel können für die Projektadministration und -betreuung etc. beantragt werden. Unter Sachmittel fallen z.B. Telefonausgaben, Druck- und Kopierausgaben, Verbrauchsmaterial, Bücher u.ä. In begründeten Ausnahmefällen können in beschränktem Maße Sachmittel (z. B. für Raumnutzung) an Partnerhochschulen in Drittstaaten (Türkei, Jordanien, Iran) beim DAAD beantragt werden. Nicht förderfähig sind Honorare, und Geräteanschaffungen, nicht zuwendungsfähige Ausgaben nach ANBestP und BNBestP-AA (Zuwendungsrecht) sowie Sachmittel und Personalausgaben an der irakischen Partnerhochschule. Stand Juni 2015 4
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