2. Call: Fallbeispiele zu Staatsgründung, state

Center for Political Practices and Orders (C2PO) Universität Erfurt 2. Call for Contributions für den Workshop Das Problem der Gründung: Aporien der Konstitutionalisierung in politischer Theorie, historischem Vergleich und politikwissenschaftlicher Analyse 15.‐16. September 2016 Veranstaltungsort: Augustinerkloster Erfurt 2. Call: Fallbeispiele zu Staatsgründung, state‐building und Konstitutionalisierung Nachdem ein erster Call im Februar 2016 eine hinreichende Zahl an Projekten aus dem Bereich der Politischen Theorie generiert hat, richtet sich dieser zweite Call nun aus‐
drücklich an Politikwissenschaftler_innen, Historiker_innen und Soziolog_innen, die sich in individuellen Forschungsprojekten und anhand von konkreten Fallbeispielen mit Prozessen der Staatsgründung, des state‐building und der Konstitutionalisierung be‐
schäftigen. Auch Beiträge aus den Bereichen der historischen und politikwissenschaft‐
lichen Transformationsforschung und der Friedens‐ und Konfliktforschung kommen in Betracht. Die behandelten Beispiele können historische (z.B. Französische oder Ameri‐
kanische Revolution, Weimarer Republik, Gründung der BRD, Dekolonisationsgründun‐
gen) oder zeitgenössische (z.B. Ex‐Jugoslawien, Ost‐Timor, Tunesien, Ägypten, Myan‐
mar) sein. Eine vergleichende Perspektive ist ein Vorzug, aber keine Bedingung. Passgenaue Vorschläge aus der Politischen Theorie sind nach wie vor willkommen, doch zielt dieser zweite Call auf die Umsetzung des interdisziplinären Ansatzes und des Dialogs zwischen (normativer) Theorie und empirischer Forschung, die im Konzept des Workshops angelegt sind. Die Deadline für diesen 2. Call ist der 29.4.2016 (siehe ganz unten). Inhaltlich und organisatorisch bleibt alles bei dem Konzept des 1. Calls: Thema des Workshops Das Problem der Gründung ist ein zentrales Motiv in der normativen politischen Theorie. Es besagt, dass bei der Gründung eines gerechten Staates Voraussetzungen gegeben sein müs‐
sen, die eigentlich erst Resultat eines solchen Staates sind. Die Verfassung eines solchen Staa‐
tes verkörpert dabei Prinzipien, auf die sich im Rawlsschen Sinne freie und gleiche Vernunft‐
wesen einigen würden. Zu ihnen gehören Rechtsstaatlichkeit, Grundrechts‐ und Minderhei‐
tenschutz und demokratische Entscheidungsverfahren. Die Verfassungsgesetze eines solchen Staates zu formulieren und in Kraft treten zu lassen, setzt jedoch ein Staatsverständnis voraus, das in weiten Teilen der Bevölkerung erst durch die regelmäßige und dauerhafte Arbeit der damit begründeten Institutionen entsteht. Wie also soll sich eine Gesellschaft zu einem derart verstandenen Staat konstituieren, wenn das entsprechende Staatsverständnis nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in den politischen Eliten noch weitgehend fehlt? Auf die demokra‐
tische pouvoir constituant jedenfalls scheint in solchen Fällen wenig Verlass, wie zahlreiche historische und gegenwärtige Versuche der Gründung eines demokratischen Staates zeigen. Allzu schnell und allzu leicht kippt ein demokratischer Konstitutionalisierungsprozess in Machtusurpation oder nach‐ und konterrevolutionäre Gewalt um. Was also sind Alternativen zur oder Absicherungsmöglichkeiten der demokratischen pouvoir constituant, um Konstitutionalisierung und Demokratisierung in Staatsgründungsprozessen zu gewährleisten? Bilden autoritative Konstitutionalisierung oder die treuhänderische Konstitu‐
tionalisierung von außen effektive bzw. legitime Alternativen? Welche Voraussetzungen müs‐
sen gegeben sein oder geschaffen werden, damit eine Konstitutionalisierung nach dem Modell der pouvoir constituant oder anderer Ansätze erfolgreich verläuft? Wie können Konstitutio‐
nalisierungsprozesse zur Beendigung von revolutionärer Gewalt oder anderer Makro‐Gewalt beitragen und verhindern, dass Gesellschaften in noch schlimmere post‐revolutionäre Gewalt abgleiten? Forschungsarbeiten, die sich mit diesen und ähnlichen Fragen im Spannungsfeld von Konsti‐
tutionalisierung, Demokratisierung und Staatsgründung bzw. Statebuilding beschäftigen, sol‐
len auf dem Workshop gemeinsam diskutiert werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den folgenden Ansätzen bzw. Arbeitsbereichen, wobei die Bereitschaft zur theoretischen Re‐
flexion bei allen Forschungsvorhaben vorausgesetzt wird: Politische Theorie Das Problem der Gründung ist zwar ein Zentralmotiv der politischen Theorie, das sich in un‐
terschiedlichen Ausprägungen von Aristoteles über Rousseau und Arendt bis zu Rawls und auch andernorts findet, ist bislang aber kaum systematisch erschlossen. Gesucht werden da‐
her Arbeiten, die sich mit Hilfe von Ansätzen der politischen Theorie, politischen Ideenge‐
schichte oder politischen Philosophie mit Aspekten des Problems der Gründung beschäftigen. Auch Beiträge aus der zeitgenössischen politischen Theorie, etwa mit Blick auf das Spannungs‐
verhältnis von radikaler Demokratie und Konstitutionalisierung oder zur Theoretisierung von Statebuilding und Konstitutionalisierung, sind willkommen. Historischer Vergleich Die moderne europäische und globale Geschichte ist – beginnend mit der Amerikanischen und Französischen Revolution – reich an erfolgreichen und gescheiterten Konstitutionalisierungs‐
versuchen. Sie bietet daher ein reiches Anschauungsmaterial für die Überprüfung zentraler Thesen, wie sie im Problem der Gründung enthalten sind. Haben etwa autoritative Konstituti‐
onalisierungsversuche eher zum Erfolg geführt als demokratische? Woran scheitern demokra‐
tische und/oder autoritative Konstitutionalisierungsversuche? Historische Einzelfallstudien mögen einen großen illustrativen Wert haben (und sind im Einzelfall auch willkommen), ge‐
winnbringender für die Thesenüberprüfung sind aber vergleichende und theoriegeleitete Un‐
tersuchungen. Aufschlussreich könnten etwa die großen Konstitutionalisierungsphasen nach 1918 und nach 1989 sein. Solche historisch arbeitenden Untersuchungen können sowohl ge‐
schichtswissenschaftlich, als auch rechts‐ bzw. verfassungsgeschichtlich oder historisch‐
makro‐soziologisch angelegt sein. Politikwissenschaftliche Analyse Vor allem die Friedens‐ und Konfliktforschung beschäftigt sich seit Langem mit den Vorausset‐
zungen erfolgreicher Befriedungsprozesse, die im Idealfall zugleich mit Menschenrechts‐ und Minderheitenschutz, Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung verbunden sind. Wie erfolgt in solchen Fällen eine erfolgreiche Konstitutionalisierung? Auch empirische Untersuchungen zum Zusammenhang von state‐ bzw. nation‐building und Konstitutionalisierung sind willkom‐
men. Zudem lieferten der Arabische Frühling und Konstitutionalisierungsversuche im post‐
sowjetischen Raum in den vergangenen Jahren neues Anschauungsmaterial für eine verglei‐
chende politikwissenschaftliche Revolutionsforschung. Die Verläufe und Erfolge divergieren dabei stark, angefangen bei Tunesien und einer bislang recht erfolgreichen Konstitutionalisie‐
rung, über Ägypten und sein offenbares Versanden in einem konterrevolutionären Autorita‐
rismus, bis hin zum Abgleiten in einen postrevolutionären Bürgerkrieg in Syrien. Welche Fak‐
toren erklären diese unterschiedlichen Verläufe und in welchem Ausmaß lassen sie Aussagen über die Thesen des Problems der Gründung zu? Struktur und Ablauf des Workshops In Form eines Kolloquiums präsentieren bis zu acht Nachwuchswissenschaftler_innen ihre in‐
dividuellen Forschungsvorhaben. Zu diesem Zweck stellen sie im Vorfeld des Workshops allen Teilnehmer_innen ein max. 8 Seiten umfassendes Exposé zur Verfügung. Jedem Vorhaben wird aus dem Kreis der Nachwuchswissenschaftler_innen und der geladenen Experten_innen je ein Co‐Referent/ eine Co‐Referentin zugeordnet. Jedem Forschungsvorhaben wird eine Sit‐
zung von einer Stunde Dauer gewidmet, in der das Vorhaben nicht noch einmal eigens vorge‐
stellt wird. Stattdessen beurteilen und kritisieren die beiden Co‐Referent_innen das Vorhaben in Form eines kommentierenden Statements von je 10 Minuten. Die verbleibende Zeit dient der Diskussion und gibt dem/ der Nachwuchswissenschaftler_in die Möglichkeit, auf Ein‐
wände und Fragen zu seinem/ ihrem Projekt zu reagieren. In einer gesonderten Sitzung wird der Entwurf eines Forschungsantrages des Workshopleiters von den geladenen Expert_innen kommentiert und in der Runde diskutiert. Bei den Expert_innen handelt es sich um: Dr. Thorsten Gromes (zugesagt) Projektleiter und Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Hessischen Stiftung Friedens‐ und Konfliktforschung im Programmbereich ‚Herrschaft und gesell‐
schaftlicher Frieden‘. Arbeitet zum innerstaatlichen Frieden und zur Demokrati‐
sierung von Nachkriegsgesellschaften. Prof. Dr. Klaus Günther (angefragt) Inhaber der Professur für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht an der Johann‐Wolfgang‐Goethe‐Universität Frankfurt am Main. Sprecher des Exzel‐
lenzclusters ‚Normative Orders‘ und arbeitet dort am Projekt „Rechtfertigung als Recht‐Fertigung.“ Prof. Dr. Wolfgang Knöbl (zugesagt) Direktor des Hamburger Instituts für Sozialforschung, arbeitet derzeit an dem Forschungsprojekt „Die Geburt des Staates aus dem Geist der Metropole. Eine ideengeschichtliche und planungssoziologische Untersuchung der Staatsbildung in Argentinien, Australien und Kanada.“ Prof. Dr. Tine Stein (zugesagt) Professorin für Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt politische Theorie an der Christian‐Albrechts‐Universität zu Kiel. Hat in „Himmlische Quellen und irdi‐
sches Recht“ zu den religiösen Voraussetzungen des freiheitlichen Verfassungs‐
staates gearbeitet. Prof. Dr. Hans Vorländer (zugesagt) Inhaber des Lehrstuhls für Politische Theorie und Ideengeschichte an der TU Dresden und war bis 2014 Leiter des Teilprojekts H „Demokratische Ordnung zwischen Transzendenz und Gemeinsinn“ am SFB 804 „Transzendenz und Ge‐
meinsinn“ Adressaten Der Workshop richtet sich an Nachwuchswissenschaftler_innen aller Qualifikationsstufen, an‐
gefangen bei Master‐Studierenden, die ihre laufende Masterarbeit vorstellen möchten, über Doktorandinnen und Doktoranden bis hin zu Postdocs, die in den genannten Disziplinen (Po‐
litikwissenschaft, Geschichtswissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie) und an Projekten arbeiten, die für das Thema einschlägig sind. Mit der Teilnahme an dem Workshop ist die Bereitschaft verbunden, bis spätestens zum 15. August 2016 ein Exposé von maximal 8 Seiten an den Leiter des Workshops zu senden, ein 10minütiges Co‐Referat zu einem anderen Forschungsvorhaben vorzubereiten und zu halten und die übrigen Exposés in Vorbereitung auf die Diskussionen gründlich zu lesen. Vorbehaltlich der Bewilligung der Finanzierung durch die Fritz‐Thyssen‐Stiftung werden die Kosten für An‐ und Abreise und Übernachtung übernommen. Bewerbung Interessierte schicken bis zum 29. April 2016 einen Abstract von maximal 4000 Zeichen inkl. Leerzeichen und einen Kurz‐CV von 1 Seite (in einem pdf‐Dokument) an den Leiter des Work‐
shops, Dr. Andreas Braune: andreas.braune@uni‐erfurt.de