Finanzstabilität: Neue EU-Vorschriften über das

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Finanzstabilität: Neue EU-Vorschriften über das zentrale Clearing für
bestimmte Kreditderivatekontrakte
Brüssel, 1. März 2016
Heute wurde eine weitere Entscheidung zur Umsetzung der Clearingpflicht im Rahmen der
Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen („EMIR“) getroffen. Sie betrifft
bestimmte Arten von Credit Default Swaps.
Die Europäische Kommission hat eine Reihe neuer Vorschriften verabschiedet, wonach bestimmte
außerbörslich („over the counter“, OTC) gehandelte Kreditderivatekontrakte über zentrale
Gegenparteien (CCP) abgerechnet werden müssen. Die Pflicht zum zentralen Clearing ist wesentlicher
Bestandteil der in Reaktion auf die Finanzkrise getroffenen Maßnahmen; mit ihrer Einführung wird die
Zusage der Staats- und Regierungschefs vom G20-Gipfel 2009 in Pittsburgh eingelöst, die Transparenz
zu erhöhen und die Risiken zu verringern.
Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EUKommissar Jonathan Hill erklärte: „Mit der heutigen Entscheidung wurde ein weiterer wichtiger Schritt
zur Einlösung unseren G20-Zusagen - Erhöhung der Finanzstabilität, Reduzierung der Risiken und
Stärkung des Marktvertrauens - unternommen.“
Die heutige Entscheidung ergeht in Form einer delegierten Verordnung, mit der ein Teil der
Clearingpflichten im Rahmen der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen („EMIR“)
umgesetzt werden.
Die delegierte Verordnung bezieht sich insbesondere auf bestimmte auf Euro lautende Credit Default
Swaps (CDS), an denen einige europäische Unternehmen beteiligt sind. Die Vorschrift, diese Arten von
Credit Default Swaps über zentrale Gegenparteien abrechnen zu müssen, sorgt für stabilere und
risikoärmere Finanzmärkte. Dies verbessert die Rahmenbedingungen für Investitionen und
Wirtschaftswachstum in der EU.
Diese Clearingpflicht wird vorbehaltlich der Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat der
EU in Kraft treten. Sie wird schrittweise über einen Zeitraum von drei Jahren eingeführt, um kleineren
Marktteilnehmern mehr Zeit für die Anpassung zu geben.
Hintergrund
Derivate spielen für die Wirtschaft eine wichtige Rolle, sind aber mit gewissen Risiken verbunden. Die
jüngsten Finanzkrisen haben gezeigt, dass diese Risiken in der Marktsparte des außerbörslichen
Handels (OTC) nicht ausreichend eingedämmt werden, insbesondere in Bezug auf Credit Default Swaps
(CDS). Seit Beginn der Finanzkrise hat die Kommission daran gearbeitet, diese Risiken anzugehen.
CCPs rechnen die Geschäfte zwischen zwei Parteien ab und tragen so dazu bei, das durch den Ausfall
einer Partei mögliche Risiko zu verringern. Durch die Vorschrift, dass bestimmte Arten von
Zinsderivatekontrakten bzw. „Credit Default Swaps“ über CCPs abgerechnet werden müssen, werden
die Finanzmärkte stabiler und risikoärmer. Dies wiederum verbessert die Rahmenbedingungen für
Investitionen und Wirtschaftswachstum in der EU.
Die Staats- und Regierungschefs der G20 hatten sich 2009 auf dem Gipfeltreffen in Pittsburgh darauf
verständigt, dass standardisierte OTC-Derivatkontrakte zentral über CCPs abgerechnet werden sollten.
Das Europäische Parlament und der Rat haben diese Verpflichtungen in der Verordnung (EU) Nr.
648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR) verankert. Nach
Artikel 5 der EMIR sollte die Europäische Kommission auf der Grundlage eines Vorschlags der
Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) festlegen, welche Kategorien von OTCDerivaten der Pflicht zum Clearing über eine CCP unterliegen sollten. Auf der Grundlage dieses Mandats
hat die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung angenommen, mit der eine Clearingpflicht
für OTC-Credit Default Swaps eingeführt wird.
Nach der EMIR hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) den Auftrag, die
clearingfähigen Derivate zu überprüfen und Clearinganforderungen für Produkte vorzuschlagen, die
bestimmte Kriterien erfüllen, wobei das übergeordnete Ziel darin besteht, das Systemrisiko zu
verringern.
Die ESMA hat damit nun zum zweiten Mal eine Clearingpflicht vorgeschlagen und dürfte in naher
Zukunft Anforderungen für weitere Arten von OTC-Derivatekontrakten vorschlagen. Die erste
Clearingpflicht für OTC-Zinsswaps wurde am 6. August 2015 angenommen und trat am 21. Dezember
2015 in Kraft.
Die Pflicht zum Clearing über CCPs bringt zwar zahlreiche Vorteile, doch wachsen damit auch die
systemische Bedeutung der betreffenden CCPs im Finanzsystem und das Ausmaß der möglichen
Konsequenzen bei Ausfall einer CCP. Das Arbeitsprogramm 2016 der Kommission enthält daher auch
die Zusage, einen europäischen Rechtsrahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler
Gegenparteien zu schaffen.
Weitere Informationen über die Regulierung von Derivaten:
http://ec.europa.eu/finance/financial-markets/derivatives/index_de.htm
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