Europäische Kommission und US-amerikanische

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Europäische Kommission und US-amerikanische Aufsichtsbehörde für den
Warenterminhandel: Gemeinsames Konzept für transatlantisch tätige
zentrale Gegenparteien
Brüssel, 10. Februar 2016
EU-Kommissar Jonathan Hill und der Vorsitzende der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde
für den Warenterminhandel (Commodity Futures Trading Commission – CFTC) Timothy
Massad gaben heute ein gemeinsames Konzept für Anforderungen an zentrale
Gegenparteien (CCPs) bekannt.
Die weltgrößten Märkte für Derivate befinden sich in den USA und der EU. Ein gemeinsames Konzept
für die Regulierung und Beaufsichtigung der globalen Derivatemärkte ist für die Förderung der
grenzüberschreitenden Handels- und Investitionstätigkeit und den Erhalt der Stabilität des
Finanzsektors von entscheidender Bedeutung. Mit der heutigen Vereinbarung wird es für europäische
CCPs einfacher, in den Vereinigten Staaten tätig zu sein, und es wird dafür gesorgt, dass
amerikanische CCPs weiterhin Dienstleistungen für Unternehmen der EU erbringen können.
Zur Durchführung der Vereinbarung beabsichtigt die Europäische Kommission, in Bezug auf die CFTCAnforderungen in Kürze einen Beschluss über die Gleichwertigkeit zu fassen, auf dessen Grundlage die
ESMA amerikanische CCPs zügig anerkennen kann. Anerkannte zentrale Gegenparteien aus den USA
können weiterhin Dienstleistungen in der EU erbringen, solange sie in erster Linie ihre eigenen vor Ort
geltenden Anforderungen erfüllen.
CFTC-Mitarbeiter werden einen Vorschlag zur Feststellung der Vergleichbarkeit mit den Anforderungen
der EU erarbeiten, so dass CCPs aus der EU Dienstleistungen in den USA erbringen können, solange sie
in erster Linie ihre eigenen vor Ort geltenden Anforderungen erfüllen. Die CFTC wird ferner das
Verfahren zur Registrierung von CCPs aus der EU straffen.
Der Einigung über das gemeinsame Konzept ist eine detaillierte Analyse der Unterschiede zwischen den
Regulierungsanforderungen der CFTC und der EU vorangegangen, die sich über mehrere Jahre
erstreckt hat. Die Anforderungen der CFTC und der EU stützen sich auf internationale Grundsätze. Die
CFTC-Mitarbeiter und die Dienststellen der Europäischen Kommission werden gemeinsam mit ihren
Kollegen in anderen Regulierungsinstanzen der Welt daran arbeiten, diese Grundsätze weiter zu
entwickeln und die Standards für international tätige CCPs weiter zu harmonisieren.
„Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer globalen regulatorischen Konvergenz. Er bedeutet,
dass es für europäische CCPs einfacher wird, in den Vereinigten Staaten tätig zu sein, und dass CCPs
aus den USA weiterhin Dienstleistungen für Unternehmen aus der EU erbringen können“, erklärte der
für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar
Jonathan Hill. „Es hat lange gedauert, aber nach dreijährigen Gesprächen sind wir nunmehr in der
Lage, den Märkten Sicherheit zu geben. Das ist eine gute Nachricht! Ich danke dem Vorsitzenden Herrn
Massad und seinem Team, die mit ihrer Arbeit dazu beigetragen haben, dass wir unser Ziel erreicht
haben.“
Die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung dieser Vereinbarung werden baldmöglichst
eingeführt. Die CFTC-Mitarbeiter und die Dienststellen der Kommission werden dafür sorgen, dass die
Änderungen auf koordinierte Weise umgesetzt werden.
Hintergrund
CCPs sind Finanzmarktinfrastrukturen, die die Markt- und Finanzstabilität erhöhen, indem sie die
Verpflichtungen der einzelnen Gegenparteien eines Geschäfts besichern. Zu den geclearten Geschäften
gehören in der Regel Derivate sowie andere Finanzprodukte wie Schuldverschreibungen, Aktien und
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte. Geht eine Gegenpartei eines Geschäfts in Konkurs, bevor sie ihre
Verpflichtungen abgegolten hat, werden ihre Geschäftspartner durch die finanziellen Mittel geschützt,
die die CCP vorhält. Diese finanziellen Mittel sind zum Großteil hochwertige Sicherheiten, die täglich
berechnet und von den Gegenparteien hinterlegt werden müssen. In diesem Sinne fungiert die zentrale
Gegenpartei als Sicherung, die den Dominoeffekt finanzieller Verluste für die Märkte abbremst, wenn
ein Teilnehmer ausfällt.
In Anerkennung der Bedeutung der CCPs bei der Abfederung der Risiken im Finanzsystem
verpflichteten sich 2009 die Staats- und Regierungschefs der G20, für standardisierte Derivatkontrakte
die zentrale Abrechnung über CCPs verbindlich vorzuschreiben. Sowohl die CFTC als auch die EU haben
inzwischen entsprechende Vorschriften erlassen. Dadurch hat die Nutzung von CCPs auf den Märkten
der EU und der USA zugenommen.
Da viele Derivate grenzüberschreitend gehandelt werden, benötigen die Marktteilnehmer aus der EU
und den USA zentrale Gegenparteien, die Zugang zu beiden Märkten haben. Daher ist das heute
vereinbarte gemeinsame Konzept so wichtig: Mit ihm wird es möglich, dass CCPs aus der EU auf den
US-Märkten und CCPs aus den USA auf den Märkten der EU zu gleichen Wettbewerbsbedingungen tätig
sind. Erreicht wurde dies durch den Vorschlag der Europäischen Kommission und der CFTC, die
Anforderungen an CCPs gegenseitig anzuerkennen, wenn sie vergleichbar sind. Auf diese Weise wird
sichergestellt, dass die zentralen Gegenparteien der EU und der USA gleich hohe Standards bei
vergleichbaren Kosten für die Beteiligten bieten. Damit verringert sich auch der Aufwand, der für USamerikanische und europäische CCPs durch Regulierungsvorschriften entsteht, da sie nur ein einziges
Regelwerk einhalten müssen. Dies fördert grenzüberschreitende Tätigkeiten und hilft, eine
Fragmentierung der Märkte und der Liquidität zu vermeiden.
Das gemeinsame Konzept wird mit folgenden Schritten umgesetzt:
- Die CFTC muss eine Ersatzregelung für die Erfüllung der Vorschriften durch die CCPs aus der EU
beschließen.
- Die Europäische Kommission muss einen Beschluss über die Gleichwertigkeit der CFTC-Regeln
fassen. Zuvor müssen die Behörden der EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Wertpapierausschuss
über den Vorschlag abstimmen.
Weitere Informationen:
Eine gemeinsame Erklärung der Europäischen Kommission und der US-amerikanischen
Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel finden Sie hier.
IP/16/281
Kontakt für die Medien:
Vanessa MOCK (+32 2 295 61 94)
Letizia LUPINI (+32 2 295 19 58)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail