Sondierungsgespräche im Kollegium über die

Europäische Kommission - Factsheet
Sondierungsgespräche im Kollegium über die Behandlung Chinas in
Antidumping-Untersuchungen
Brüssel, 13. Januar 2016
Fragen zu den Sondierungsgesprächen im Kollegium über die Behandlung Chinas in
Antidumping-Untersuchungen.
Die Kommission führte heute eine erste Diskussion darüber, ob – und falls ja, in welcher Weise – die
EU die Behandlung Chinas in Antidumping-Untersuchungen ab Dezember dieses Jahres ändern sollte,
weil dann einige Bestimmungen im WTO-Beitrittsprotokoll Chinas auslaufen. In diesen
Sondierungsgesprächen ging es um alle Aspekte dieser Frage, insbesondere um die möglichen
Auswirkungen auf Arbeitsplätze in Europa. Es wurde noch keine Entscheidung getroffen, und die
Kommission wird sich weiter mit den Optionen für die zukünftige Vorgehensweise
befassen.
Was sind Antidumpingzölle und wie werden sie berechnet?
Nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) kann die EU Antidumpingzölle auf Waren aus
Drittländern verhängen, wenn eine Untersuchung zeigt, dass diese Waren zu gedumpten Preisen, die
die EU-Wirtschaft schädigen, in die EU eingeführt werden.
Bei Ländern mit normalen marktwirtschaftlichen Bedingungen wird Dumping berechnet, indem der
Ausfuhrpreis einer in die EU exportierten Ware mit den Inlandspreisen oder den Kosten für die Ware im
Ausfuhrland selbst verglichen wird.
In einem Land ohne Marktwirtschaft sind die Preise und Kosten dagegen durch den staatlichen Einfluss
künstlich niedrig, so dass die Kräfte des Marktes nicht realistisch widergespiegelt werden. Deshalb
werden im Falle solcher Länder nicht die Inlandspreise für den Vergleich mit den Ausfuhrpreisen
herangezogen. Stattdessen gestatten es sowohl die WTO-Regeln als auch die EUAntidumpingbestimmungen, die Berechnung anhand von Daten aus einem anderen Land
durchzuführen, in dem Marktwirtschaft herrscht – einem „Vergleichsland“. Dieses Verfahren wird bei
Ländern ohne Marktwirtschaftsstatus angewandt.
Geht es also beim „Marktwirtschaftsstatus“ um die Art und Weise der Berechnung der
Antidumpingzölle?
Ja. Bei der Frage, ob China der Marktwirtschaftsstatus zuerkannt wird, geht es nicht darum, ob das
Land tatsächlich eine Marktwirtschaft ist. Es geht vielmehr um die Methode, die ab Dezember (siehe
unten) zur Berechnung der Dumpingspannen in Antidumpinguntersuchungen, die dieses Land
betreffen, angewandt wird. Bei der Entscheidung darüber, welche Methode für ein bestimmtes Land
angebracht ist, sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen.
Wie sind die derzeitigen Regeln?
Gemäß dem WTO-Beitrittsprotokoll von 2001 gilt China in Antidumpingverfahren als Land ohne
Marktwirtschaft. Die Antidumpingvorschriften der EU enthalten ähnliche Bestimmungen. Deshalb
werden zur Berechnung der Dumpingspanne für chinesische Waren Preise oder Kosten aus einem
„Vergleichsland“ herangezogen.[1] Einige Bestimmungen des Beitrittsprotokolls laufen im Dezember
dieses Jahres aus, und die Kommission prüft derzeit die Auswirkungen.
Um welches Handelsvolumen geht es?
Zurzeit sind 52 Antidumpingmaßnahmen gegenüber China in Kraft; sie betreffen 1,38 % der Einfuhren
der EU aus dem Land. Die derzeit hauptsächlich betroffenen Branchen sind Stahlindustrie,
Maschinenbau, Chemie und Keramik. Die Antidumpingmaßnahmen gegenüber China wirken sich im
Moment unmittelbar auf etwa 250 000 Arbeitsplätze in der EU-Industrie aus.
Warum finden gerade jetzt Sondierungsgespräche im Kollegium statt?
Einige Bestimmungen des WTO-Beitrittsprotokolls Chinas, die diese Frage betreffen, laufen im
Dezember aus, und die Kommission prüft derzeit die Auswirkungen.
Wenn der chinesischen Wirtschaft in den Antidumpingbestimmungen der EU ein anderer Status
gewährt würde, würde sich auch die Methode der Berechnung der Antidumpingzölle ändern. Dies hätte
wiederum Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft. Deshalb untersucht die Kommission sorgfältig,
wie sich eine Änderung der Methode auf Arbeitsplätze in der Europäischen Union auswirken könnte.
Alle einschlägigen Interessenträger einschließlich der Wirtschaft werden dabei umfassend einbezogen.
Diese Prüfung nimmt etwas Zeit in Anspruch, da alle betroffenen Branchen und alle Mitgliedstaaten
berücksichtigt werden. Die Sondierungsgespräche im Kollegium bereits zum heutigen Zeitpunkt dienen
daher nicht der Fassung eines förmlichen Beschlusses, sondern einer offenen Diskussion über das
weitere Vorgehen.
Hat die Haltung wichtiger Handelspartner wie der USA Einfluss auf diesen Prozess?
Die Kommission begrüßt sämtliche diesbezüglichen Informationen, die zur Beurteilung der Lage
beitragen, und stützt ihre Analyse auf zahlreiche Quellen und Informationen. Sie beabsichtigt, in dieser
Frage Erfahrungen mit den Handelspartnern auszutauschen und sich eng mit ihnen abzustimmen.
Zugleich hat jedes Land in diesem Bereich einen anderen Rechtsrahmen. Die EU führt die Länder ohne
Marktwirtschaft[1] in ihren Rechtsvorschriften auf. Dies ist bei anderen WTO-Mitgliedern wie den USA
nicht unbedingt der Fall.
Wie wäre das rechtliche Verfahren bei solch einer Änderung der Methode zur Berechnung
der Antidumpingzölle?
Eine Änderung der Methode zur Berechnung der Dumpingspannen für ein bestimmtes Land erfordert
eine Änderung der Antidumpingvorschriften der EU. Hierzu müsste das ordentliche
Gesetzgebungsverfahren angewandt werden, bei dem das Europäische Parlament und der Rat auf der
Grundlage eines Vorschlags der Kommission einen Beschluss fassen.
Ist die Gewährung des Marktwirtschaftsstatus im WTO-Rahmen ein unilateraler oder ein
multilateraler Beschluss?
Für den „Marktwirtschaftsstatus“ gibt es innerhalb der WTO keine gemeinsame Definition. Unter
welchen Voraussetzungen ein Mitglied einem bestimmten Land diesen Status gewährt, hängt von den
eigenen Vorschriften und Verfahren dieses Mitglieds ab. Dies gilt auch für die EU.
Weitere Informationen über die handelspolitischen Schutzinstrumente und maßnahmen der EU (auf
Englisch) finden Sie auf der Website der Generaldirektion Handel.
[1]Zu den Ländern ohne Marktwirtschaft gehören außerdem Albanien, Armenien, Aserbaidschan,
Belarus, Georgien, Nordkorea, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, die Mongolei, Tadschikistan,
Turkmenistan, Usbekistan und Vietnam.
MEMO/16/61
Kontakt für die Medien:
Alexander WINTERSTEIN (+32 2 299 32 65)
Daniel ROSARIO (+ 32 2 295 61 85)
Joseph WALDSTEIN (+ 32 2 29 56184)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail