Anlage 2 - REVOSax

Anlage 2
(zu Nummer 21 Buchst. h)
Maßgaben zu einer einheitlichen Handhabung der Urkundenzählung
Lfd.
Geschäft
Erfassungshinweis
Nummer
Fälle der Begründung, Aufteilung, Veränderung von Wohnungsund Teileigentum sowie von Erbbaurechten
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Teilung nach § 3 oder § 8 Wohnungseigen- Erfassung erfolgt bei der Position 2a
tumsgesetz
a) neben der Teilungserklärung werden einmalige Erfassung bei der Position 2a,
8 Nachtragsurkunden, die jeweils auch für es handelt sich um einen einheitlichen
die Eintragung notwendige Bewilligungen Eintragungsvorgang nach Nummer 21
enthalten, vorgelegt
Buchst. d
b) unter Verteilung der eingetragenen Grund- einmalige Erfassung der Teilungserkläpfandrechte in jeweils gesonderten Urkun- rung bei der Position 2a, zudem ist jede
den
Urkunde mit der Zustimmung des dinglich
Berechtigten bei der Position 2c zu erfassen
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Änderung der Teilungserklärung durch Um- einmalige Erfassung bei der Position 2a,
wandlung von Gemeinschaftseigentum in Gläubigerzustimmungen werden nicht erSondereigentum, vorgelegt werden 1 Nach- fasst, da nicht auf Eintragung ins Grundtrag zur Teilungserklärung und 6 Gläubigerzu- buch gerichtet
stimmungen
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Teilungserklärung zum Wohnungserbbaurecht Erfassung erfolgt bei der Position 2a
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Urkunde enthält eine separate Zuweisung von Erfassung erfolgt bei der Position 2a
Sondernutzungsrechten (Stellplätzen)
Fälle der Veränderung von Eigentum
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Eintragung von Eigentumswechseln des Woh- Erfassung erfolgt bei der Position 2b
nungseigentümers oder des Erbbauberechtigten
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Ersuchen der Zwangsversteigerungsabteilung einmalige Erfassung bei der Position 2b,
auf Eintragung des Erstehers mit mehreren da Grundlage der Eintragung das ErsuZuschlagsbeschlüssen
chen nach § 130 des Gesetzes über die
Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ist
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Berichtigung des Eigentumsverhältnisses auf- Erfassung des Ehevertrags erfolgt bei der
grund Ehevertrag
Position 2b als Unrichtigkeitsnachweis
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$XÀDVVXQJVHPSIlQJHUZLUGDXIJUXQG(KHYHU- (UIDVVXQJGHU$XÀDVVXQJEHLGHU3RVLWLRQ
trags mit seinem Ehegatten in Gütergemein- 2b, der Ehevertrag wird nicht erfasst, es
VFKDIW HLQJHWUDJHQ YRUJHOHJW ZHUGHQ$XÀDV- gilt Nummer 21 Buchst. a Satz 5
sungsurkunde und Ehevertrag
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Erwerber wird mit seinem neuen Familienna- (UIDVVXQJGHU$XÀDVVXQJEHLGHU3RVLWLRQ
men unter Vorlage der Heiratsurkunde und 2b, die Heiratsurkunde fällt unter Nummer
$XÀDVVXQJVXUNXQGHHLQJHWUDJHQ
21 Buchst. a Satz 5, da keine Grundbuchberichtigung vorliegt
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Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs unter
Bezugnahme auf mehrere aufeinanderfolgende Erbscheine oder Auszüge aus dem Handelsregister oder mehrere Testamente
es liegt ein Fall der Grundbuchberichtigung nach Nummer 21 Buchst. e vor, es
werden alle Urkunden, die die Unrichtigkeit nachweisen, erfasst, jeder Erbschein,
jede Verfügung von Todes wegen, jeder
Handelsregisterauszug wird gesondert
gezählt und je nach betroffener Eintragung bei der Position 2b oder 2c erfasst
Erbnachweis nach eingetragenem Eigentümer (UIDVVXQJ GHU $XÀDVVXQJ EHL GHU 3RVLXQG$XÀDVVXQJVXUNXQGH ]XU hEHUWUDJXQJ DQ tion 2b und gesonderte Erfassung des
den Erwerber
Erbnachweises bei der Position 2b, unabhängig davon, ob Voreintragung des
Rechtsnachfolgers des eingetragenen Eigentümers erfolgt
HVZHUGHQ$XÀDVVXQJVXUNXQGHQ.HWWHQDXI- (UIDVVXQJ MHGHU $XÀDVVXQJVXUNXQGH EHL
lassung) eingereicht, beantragt ist die Eintra- der Position 2b, unabhängig davon, ob
gung des letzten Erwerbers
Voreintragung des Zwischenerwerbers
erfolgt, die Urkunden könnten auch in der
entsprechenden Reihenfolge losgelöst
von weiteren Urkunden vollzogen werden
.DXIYHUWUDJ PLW $XÀDVVXQJ XQG (UEVFKHLQ (UIDVVXQJ GHU $XÀDVVXQJVXUNXQGH GLH
werden zur Eintragung der Vormerkung einge- auch die Bewilligung der Vormerkung entreicht
hält, bei der Position 2c, zusätzlich ist der
Erbnachweis bei der Position 2b zu erfassen, unabhängig davon, ob Voreintragung
des Rechtsnachfolgers des eingetragenen Eigentümers erfolgt
nach Vollzug des vorherigen Falls werden er- GLH HUQHXW YRUJHOHJWH $XÀDVVXQJVXUNXQQHXWGHU.DXIYHUWUDJPLW$XÀDVVXQJXQG(UE- de ist bei der Position 2b zu erfassen, da
schein zur Eigentumsumschreibung und Lö- es sich um ein höherwertiges Geschäft im
schung der Vormerkung vorgelegt
Rahmen des Teilvollzugs einer Urkunde
handelt, der Erbschein ist nicht erneut zu
erfassen, da er nicht erstmalig vorgelegt
wurde, in gleicher Art und Weise ist zu
verfahren, wenn nur der Antrag und die
zur Umschreibung notwendigen Bescheinigungen oder Erklärungen unter BezugQDKPH DXI GLH YRUOLHJHQGH $XÀDVVXQJVurkunde und den Erbschein eingereicht
werden
$QWUDJDXI(LQWUDJXQJGHV(LJHQWXPVZHFKVHOVXQGGHU/|VFKXQJGHU$XÀDVVXQJVYRUPHUkung,
a) ZREHLKLQVLFKWOLFKGHU$XÀDVVXQJHLQHVH- HLQPDOLJH (UIDVVXQJ GHU $XÀDVVXQJVXUparate Urkunde eingereicht und hinsicht- kunde bei der Position 2b, die Löschungslich der Löschungsbewilligung auf eine bewilligung ist nicht zu zählen, da es sich
bereits vorliegende Urkunde Bezug ge- um einen Teilvollzug einer Urkunde handelt, welcher nicht ein höherwertiges Genommen wird
schäft betrifft
b) $XÀDVVXQJXQG%HZLOOLJXQJ]XU/|VFKXQJ
GHU $XÀDVVXQJVYRUPHUNXQJ VLQG ]XVDPmen in einer bereits vorliegenden Urkunde enthalten, in einer separaten Urkunde
wird unter Bezugnahme darauf der Vollzugsantrag mit Eintragungsbewilligung
eingereicht
c) .DXIYHUWUDJVDQJHERWXQG.DXIYHUWUDJVDQnahme in 2 getrennten Urkunden, die jeweils Eintragungsbewilligungen enthalten
d) Antrag auf Eintragung der Eigentumsumschreibung mit gesondert beurkundeter
Identitätserklärung
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einmalige Erfassung bei der Position 2b,
bei der Eigentumsumschreibung wird nur
GLH$XÀDVVXQJHUIDVVWXQDEKlQJLJGDYRQ
in wie vielen Urkunden das Geschäft abgewickelt wird
HV ZLUG QXU GLH 8UNXQGH GLH GLH$XÀDVsung enthält, bei der Position 2b erfasst
einmalige Erfassung bei der Position 2b,
bei der Eigentumsumschreibung wird nur
GLH$XÀDVVXQJHUIDVVWXQDEKlQJLJGDYRQ
in wie vielen Urkunden das Geschäft abgewickelt wird
(LJHQWXPVXPVFKUHLEXQJ 5FNDXÀDVVXQJV- es ist nur die Eigentumsumschreibung bei
vormerkung und Wohnrecht in einer Urkunde der Position 2b zu erfassen
Eigentumsübergang nach dem Sächsischen einmalige Erfassung des UnrichtigkeitsStraßengesetz
QDFKZHLVHV 1DFKZHLV ]XP hEHUJDQJ
der Baulast) bei der Position 2b
$XÀDVVXQJ XQG /|VFKXQJ YRQ 1LH‰EUDXFKVrechten
a) aufgrund Sterbeurkunde
(UIDVVXQJGHU$XÀDVVXQJEHLGHU3RVLWLRQ
2b, zusätzliche Erfassung der Sterbeurkunde bei der Position 2c
b) aufgrund Löschungsbewilligung
(UIDVVXQJGHU$XÀDVVXQJEHLGHU3RVLWLRQ
2b, wenn die Löschungsbewilligung gesondert vorgelegt wird, wird sie gesondert
bei der Position 2c erfasst, wenn sie in der
$XÀDVVXQJVXUNXQGH HQWKDOWHQ LVW ZLUG
sie nicht erfasst
GLH$XÀDVVXQJVXUNXQGH HQWKlOW DXFK GLH %H- Erfassung der Vormerkung bei der PositiZLOOLJXQJ ]XU (LQWUDJXQJ GHU $XÀDVVXQJVYRU- on 2c und bei der späteren Eigentumsummerkung, zunächst wird Antrag auf Eintragung schreibung noch einmal bei der Position
der Vormerkung gestellt
2b
Fälle der Eintragung, Veränderung und Löschung von Rechten
in den Abteilungen II und III
vorgelegt werden die Löschungszustimmung einmalige Erfassung der Löschungsbewilnach § 27 der Grundbuchordnung und die Lö- ligung bei der Position 2c
schungsbewilligung in gesonderten Urkunden
Eintragung Zwangssicherungshypothek auf- Erfassung jedes Titels bei der Position 2c,
grund mehrerer Titel
der Titel ersetzt die Eintragungsbewilligung
Sammelantrag auf Löschung von Altrechten Erfassung der Anzahl der beigefügten
auf der Grundlage von Hinterlegungsscheinen Hinterlegungsscheine bei der Position 2c,
betreffen mehrere Hinterlegungsscheine dasselbe Recht, werden sie nur dann
mehrfach erfasst, wenn sie auf Teilbeträge lauten
N|S¿JH *HVDPWKDQGVJHPHLQVFKDIW UHLFKW einmalige Erfassung bei der Position 2c,
10 separate Bewilligungen zur Löschung ei- da es sich um einen einheitlichen Eintranes Rechts in Abteilung III ein
gungsvorgang handelt
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Pfandhaftentlassungserklärung wird eingereicht und die Pfandfreigabe für 2 Blätter beantragt
zu einem späteren Zeitpunkt wird auf die
Pfandfreigabeerklärung Bezug genommen
und für weitere Blätter die Pfandfreigabe beantragt
Zustimmung von Eigentümern oder Gläubigern zur Änderung der Teilungserklärung
einmalige Erfassung bei der Position 2c
keine erneute Erfassung, es gilt die Einmalzählung von Urkunden
der rechtliche Inhalt der Urkunden ist
maßgeblich, fehlerhafte Bezeichnungen
(Zustimmung statt Pfandfreigabe) sind
unschädlich, Erfassung der Pfandfreigaben bei der Position 2c
in einer Urkunde wird die Eintragung von 2 einmalige Erfassung bei der Position 2c
Grundschulden bewilligt, die im Grundbuch zu
unterschiedlichen Zeiten vollzogen werden
vorgelegt wird ein Antrag auf Löschung eines einmalige Erfassung bei der Position 2c,
Rechts wegen Fristablauf
der Unrichtigkeitsnachweis der abgelaufenen Frist ist im Antrag enthalten
Fortführungsnachweise
separate Fortführungsnachweise, die Anträ- Erfassung bei der Position 3a, soweit diege auf Teilung, Vereinigung, Bestandteilszu- se nicht gemeinsam mit einer anderen zu
schreibung mit enthalten
zählenden Urkunde eingegangen sind,
der Antrag des Eigentümers wird nicht gesondert erfasst
Fortführungsnachweis betrifft 5 Grundstücke wird bei der Position 3b entsprechend der
in 4 Grundbuchblättern (§ 12c Abs. 2 Nr. 2 der Anzahl der Fortführungsfälle erfasst, unGrundbuchordnung)
abhängig davon, wer die Eintragung vornimmt
Fortführungsnachweise zur Zerlegung, Ver- werden bei der Position 3b entsprechend
schmelzung, Berichtigung der Bestandsanga- der Anzahl der Fortführungsfälle erfasst,
ben
wenn sie unabhängig von weiteren Eintragungen (Teilung, Vereinigung) vollzogen
werden, unabhängig davon, wer die Eintragung vornimmt
Ersuchen und Anträge
Zwangsversteigerungs- und Insolvenzvermerk wird bei der Position 4a erfasst, unabhän(§ 12c Abs. 2 Nr. 3 der Grundbuchordnung)
gig davon, wer die Eintragung vornimmt
Berichtigung des Namens aufgrund Eheurkun- wird bei der Position 4a erfasst, unabhände (§ 12c Abs. 2 Nr. 4 der Grundbuchordnung) gig davon, wer die Eintragung vornimmt
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl
der betroffenen Blätter ist anzugeben
Sammelvertrag nach dem Ausgleichsleis- wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl
tungsgesetz für Enteignungen auf besat- der betroffenen Blätter ist anzugeben
zungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher
Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können
Sammelersuchen nach Eisenbahnneuord- wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl
nungsgesetz oder Vermögenszuordnungsge- der betroffenen Blätter ist anzugeben
setz
Sammelersuchen auf Eintragung von Sanie- wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl
rungsvermerken
der betroffenen Blätter ist anzugeben
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Umlegungsverfahren
wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl
der betroffenen Blätter ist anzugeben
Ersuchen wegen Flurbereinigungsverfahren wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl
zu mehreren Blättern
der betroffenen Blätter ist anzugeben
Nachträge zur Flurbereinigung
jedes neue Ersuchen, das einen Nachtrag
zur Flurbereinigung enthält, wird bei der
Position 4b erfasst, Anzahl der betroffenen Blätter ist anzugeben
Ersuchen nach dem Bodensonderungsgesetz wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl
der betroffenen Blätter ist anzugeben
freiwillige Baulandumlegung nach § 79 des wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl
Baugesetzbuches
der betroffenen Blätter ist anzugeben
Statistisch nicht zu erfassende Geschäfte
Antrag auf Erteilung eines Unschädlichkeits- wird nicht erfasst
zeugnisses
Eintragung von Amts wegen
wird nicht erfasst
Antrag einer Gemeinde auf Grundstücksbu- wird nicht erfasst
chung
Grundbuchberichtigungszwangsverfahren wird nicht erfasst, erst im Berichtigungsnach § 82 der Grundbuchordnung
verfahren wird die Anzahl der Erbnachweise bei der Position 2b erfasst