Anlage 2 (zu Nummer 21 Buchst. h) Maßgaben zu einer einheitlichen Handhabung der Urkundenzählung Lfd. Geschäft Erfassungshinweis Nummer Fälle der Begründung, Aufteilung, Veränderung von Wohnungsund Teileigentum sowie von Erbbaurechten 1 Teilung nach § 3 oder § 8 Wohnungseigen- Erfassung erfolgt bei der Position 2a tumsgesetz a) neben der Teilungserklärung werden einmalige Erfassung bei der Position 2a, 8 Nachtragsurkunden, die jeweils auch für es handelt sich um einen einheitlichen die Eintragung notwendige Bewilligungen Eintragungsvorgang nach Nummer 21 enthalten, vorgelegt Buchst. d b) unter Verteilung der eingetragenen Grund- einmalige Erfassung der Teilungserkläpfandrechte in jeweils gesonderten Urkun- rung bei der Position 2a, zudem ist jede den Urkunde mit der Zustimmung des dinglich Berechtigten bei der Position 2c zu erfassen 2 Änderung der Teilungserklärung durch Um- einmalige Erfassung bei der Position 2a, wandlung von Gemeinschaftseigentum in Gläubigerzustimmungen werden nicht erSondereigentum, vorgelegt werden 1 Nach- fasst, da nicht auf Eintragung ins Grundtrag zur Teilungserklärung und 6 Gläubigerzu- buch gerichtet stimmungen 3 Teilungserklärung zum Wohnungserbbaurecht Erfassung erfolgt bei der Position 2a 4 Urkunde enthält eine separate Zuweisung von Erfassung erfolgt bei der Position 2a Sondernutzungsrechten (Stellplätzen) Fälle der Veränderung von Eigentum 5 Eintragung von Eigentumswechseln des Woh- Erfassung erfolgt bei der Position 2b nungseigentümers oder des Erbbauberechtigten 6 Ersuchen der Zwangsversteigerungsabteilung einmalige Erfassung bei der Position 2b, auf Eintragung des Erstehers mit mehreren da Grundlage der Eintragung das ErsuZuschlagsbeschlüssen chen nach § 130 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ist 7 Berichtigung des Eigentumsverhältnisses auf- Erfassung des Ehevertrags erfolgt bei der grund Ehevertrag Position 2b als Unrichtigkeitsnachweis 8 $XÀDVVXQJVHPSIlQJHUZLUGDXIJUXQG(KHYHU- (UIDVVXQJGHU$XÀDVVXQJEHLGHU3RVLWLRQ trags mit seinem Ehegatten in Gütergemein- 2b, der Ehevertrag wird nicht erfasst, es VFKDIW HLQJHWUDJHQ YRUJHOHJW ZHUGHQ$XÀDV- gilt Nummer 21 Buchst. a Satz 5 sungsurkunde und Ehevertrag 9 Erwerber wird mit seinem neuen Familienna- (UIDVVXQJGHU$XÀDVVXQJEHLGHU3RVLWLRQ men unter Vorlage der Heiratsurkunde und 2b, die Heiratsurkunde fällt unter Nummer $XÀDVVXQJVXUNXQGHHLQJHWUDJHQ 21 Buchst. a Satz 5, da keine Grundbuchberichtigung vorliegt 10 11 12 13 14 15 Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs unter Bezugnahme auf mehrere aufeinanderfolgende Erbscheine oder Auszüge aus dem Handelsregister oder mehrere Testamente es liegt ein Fall der Grundbuchberichtigung nach Nummer 21 Buchst. e vor, es werden alle Urkunden, die die Unrichtigkeit nachweisen, erfasst, jeder Erbschein, jede Verfügung von Todes wegen, jeder Handelsregisterauszug wird gesondert gezählt und je nach betroffener Eintragung bei der Position 2b oder 2c erfasst Erbnachweis nach eingetragenem Eigentümer (UIDVVXQJ GHU $XÀDVVXQJ EHL GHU 3RVLXQG$XÀDVVXQJVXUNXQGH ]XU hEHUWUDJXQJ DQ tion 2b und gesonderte Erfassung des den Erwerber Erbnachweises bei der Position 2b, unabhängig davon, ob Voreintragung des Rechtsnachfolgers des eingetragenen Eigentümers erfolgt HVZHUGHQ$XÀDVVXQJVXUNXQGHQ.HWWHQDXI- (UIDVVXQJ MHGHU $XÀDVVXQJVXUNXQGH EHL lassung) eingereicht, beantragt ist die Eintra- der Position 2b, unabhängig davon, ob gung des letzten Erwerbers Voreintragung des Zwischenerwerbers erfolgt, die Urkunden könnten auch in der entsprechenden Reihenfolge losgelöst von weiteren Urkunden vollzogen werden .DXIYHUWUDJ PLW $XÀDVVXQJ XQG (UEVFKHLQ (UIDVVXQJ GHU $XÀDVVXQJVXUNXQGH GLH werden zur Eintragung der Vormerkung einge- auch die Bewilligung der Vormerkung entreicht hält, bei der Position 2c, zusätzlich ist der Erbnachweis bei der Position 2b zu erfassen, unabhängig davon, ob Voreintragung des Rechtsnachfolgers des eingetragenen Eigentümers erfolgt nach Vollzug des vorherigen Falls werden er- GLH HUQHXW YRUJHOHJWH $XÀDVVXQJVXUNXQQHXWGHU.DXIYHUWUDJPLW$XÀDVVXQJXQG(UE- de ist bei der Position 2b zu erfassen, da schein zur Eigentumsumschreibung und Lö- es sich um ein höherwertiges Geschäft im schung der Vormerkung vorgelegt Rahmen des Teilvollzugs einer Urkunde handelt, der Erbschein ist nicht erneut zu erfassen, da er nicht erstmalig vorgelegt wurde, in gleicher Art und Weise ist zu verfahren, wenn nur der Antrag und die zur Umschreibung notwendigen Bescheinigungen oder Erklärungen unter BezugQDKPH DXI GLH YRUOLHJHQGH $XÀDVVXQJVurkunde und den Erbschein eingereicht werden $QWUDJDXI(LQWUDJXQJGHV(LJHQWXPVZHFKVHOVXQGGHU/|VFKXQJGHU$XÀDVVXQJVYRUPHUkung, a) ZREHLKLQVLFKWOLFKGHU$XÀDVVXQJHLQHVH- HLQPDOLJH (UIDVVXQJ GHU $XÀDVVXQJVXUparate Urkunde eingereicht und hinsicht- kunde bei der Position 2b, die Löschungslich der Löschungsbewilligung auf eine bewilligung ist nicht zu zählen, da es sich bereits vorliegende Urkunde Bezug ge- um einen Teilvollzug einer Urkunde handelt, welcher nicht ein höherwertiges Genommen wird schäft betrifft b) $XÀDVVXQJXQG%HZLOOLJXQJ]XU/|VFKXQJ GHU $XÀDVVXQJVYRUPHUNXQJ VLQG ]XVDPmen in einer bereits vorliegenden Urkunde enthalten, in einer separaten Urkunde wird unter Bezugnahme darauf der Vollzugsantrag mit Eintragungsbewilligung eingereicht c) .DXIYHUWUDJVDQJHERWXQG.DXIYHUWUDJVDQnahme in 2 getrennten Urkunden, die jeweils Eintragungsbewilligungen enthalten d) Antrag auf Eintragung der Eigentumsumschreibung mit gesondert beurkundeter Identitätserklärung 16 17 18 19 20 21 22 23 einmalige Erfassung bei der Position 2b, bei der Eigentumsumschreibung wird nur GLH$XÀDVVXQJHUIDVVWXQDEKlQJLJGDYRQ in wie vielen Urkunden das Geschäft abgewickelt wird HV ZLUG QXU GLH 8UNXQGH GLH GLH$XÀDVsung enthält, bei der Position 2b erfasst einmalige Erfassung bei der Position 2b, bei der Eigentumsumschreibung wird nur GLH$XÀDVVXQJHUIDVVWXQDEKlQJLJGDYRQ in wie vielen Urkunden das Geschäft abgewickelt wird (LJHQWXPVXPVFKUHLEXQJ 5FNDXÀDVVXQJV- es ist nur die Eigentumsumschreibung bei vormerkung und Wohnrecht in einer Urkunde der Position 2b zu erfassen Eigentumsübergang nach dem Sächsischen einmalige Erfassung des UnrichtigkeitsStraßengesetz QDFKZHLVHV 1DFKZHLV ]XP hEHUJDQJ der Baulast) bei der Position 2b $XÀDVVXQJ XQG /|VFKXQJ YRQ 1LHEUDXFKVrechten a) aufgrund Sterbeurkunde (UIDVVXQJGHU$XÀDVVXQJEHLGHU3RVLWLRQ 2b, zusätzliche Erfassung der Sterbeurkunde bei der Position 2c b) aufgrund Löschungsbewilligung (UIDVVXQJGHU$XÀDVVXQJEHLGHU3RVLWLRQ 2b, wenn die Löschungsbewilligung gesondert vorgelegt wird, wird sie gesondert bei der Position 2c erfasst, wenn sie in der $XÀDVVXQJVXUNXQGH HQWKDOWHQ LVW ZLUG sie nicht erfasst GLH$XÀDVVXQJVXUNXQGH HQWKlOW DXFK GLH %H- Erfassung der Vormerkung bei der PositiZLOOLJXQJ ]XU (LQWUDJXQJ GHU $XÀDVVXQJVYRU- on 2c und bei der späteren Eigentumsummerkung, zunächst wird Antrag auf Eintragung schreibung noch einmal bei der Position der Vormerkung gestellt 2b Fälle der Eintragung, Veränderung und Löschung von Rechten in den Abteilungen II und III vorgelegt werden die Löschungszustimmung einmalige Erfassung der Löschungsbewilnach § 27 der Grundbuchordnung und die Lö- ligung bei der Position 2c schungsbewilligung in gesonderten Urkunden Eintragung Zwangssicherungshypothek auf- Erfassung jedes Titels bei der Position 2c, grund mehrerer Titel der Titel ersetzt die Eintragungsbewilligung Sammelantrag auf Löschung von Altrechten Erfassung der Anzahl der beigefügten auf der Grundlage von Hinterlegungsscheinen Hinterlegungsscheine bei der Position 2c, betreffen mehrere Hinterlegungsscheine dasselbe Recht, werden sie nur dann mehrfach erfasst, wenn sie auf Teilbeträge lauten N|S¿JH *HVDPWKDQGVJHPHLQVFKDIW UHLFKW einmalige Erfassung bei der Position 2c, 10 separate Bewilligungen zur Löschung ei- da es sich um einen einheitlichen Eintranes Rechts in Abteilung III ein gungsvorgang handelt 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Pfandhaftentlassungserklärung wird eingereicht und die Pfandfreigabe für 2 Blätter beantragt zu einem späteren Zeitpunkt wird auf die Pfandfreigabeerklärung Bezug genommen und für weitere Blätter die Pfandfreigabe beantragt Zustimmung von Eigentümern oder Gläubigern zur Änderung der Teilungserklärung einmalige Erfassung bei der Position 2c keine erneute Erfassung, es gilt die Einmalzählung von Urkunden der rechtliche Inhalt der Urkunden ist maßgeblich, fehlerhafte Bezeichnungen (Zustimmung statt Pfandfreigabe) sind unschädlich, Erfassung der Pfandfreigaben bei der Position 2c in einer Urkunde wird die Eintragung von 2 einmalige Erfassung bei der Position 2c Grundschulden bewilligt, die im Grundbuch zu unterschiedlichen Zeiten vollzogen werden vorgelegt wird ein Antrag auf Löschung eines einmalige Erfassung bei der Position 2c, Rechts wegen Fristablauf der Unrichtigkeitsnachweis der abgelaufenen Frist ist im Antrag enthalten Fortführungsnachweise separate Fortführungsnachweise, die Anträ- Erfassung bei der Position 3a, soweit diege auf Teilung, Vereinigung, Bestandteilszu- se nicht gemeinsam mit einer anderen zu schreibung mit enthalten zählenden Urkunde eingegangen sind, der Antrag des Eigentümers wird nicht gesondert erfasst Fortführungsnachweis betrifft 5 Grundstücke wird bei der Position 3b entsprechend der in 4 Grundbuchblättern (§ 12c Abs. 2 Nr. 2 der Anzahl der Fortführungsfälle erfasst, unGrundbuchordnung) abhängig davon, wer die Eintragung vornimmt Fortführungsnachweise zur Zerlegung, Ver- werden bei der Position 3b entsprechend schmelzung, Berichtigung der Bestandsanga- der Anzahl der Fortführungsfälle erfasst, ben wenn sie unabhängig von weiteren Eintragungen (Teilung, Vereinigung) vollzogen werden, unabhängig davon, wer die Eintragung vornimmt Ersuchen und Anträge Zwangsversteigerungs- und Insolvenzvermerk wird bei der Position 4a erfasst, unabhän(§ 12c Abs. 2 Nr. 3 der Grundbuchordnung) gig davon, wer die Eintragung vornimmt Berichtigung des Namens aufgrund Eheurkun- wird bei der Position 4a erfasst, unabhände (§ 12c Abs. 2 Nr. 4 der Grundbuchordnung) gig davon, wer die Eintragung vornimmt Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl der betroffenen Blätter ist anzugeben Sammelvertrag nach dem Ausgleichsleis- wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl tungsgesetz für Enteignungen auf besat- der betroffenen Blätter ist anzugeben zungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können Sammelersuchen nach Eisenbahnneuord- wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl nungsgesetz oder Vermögenszuordnungsge- der betroffenen Blätter ist anzugeben setz Sammelersuchen auf Eintragung von Sanie- wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl rungsvermerken der betroffenen Blätter ist anzugeben 38 39 40 41 42 43 44 45 46 Umlegungsverfahren wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl der betroffenen Blätter ist anzugeben Ersuchen wegen Flurbereinigungsverfahren wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl zu mehreren Blättern der betroffenen Blätter ist anzugeben Nachträge zur Flurbereinigung jedes neue Ersuchen, das einen Nachtrag zur Flurbereinigung enthält, wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl der betroffenen Blätter ist anzugeben Ersuchen nach dem Bodensonderungsgesetz wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl der betroffenen Blätter ist anzugeben freiwillige Baulandumlegung nach § 79 des wird bei der Position 4b erfasst, Anzahl Baugesetzbuches der betroffenen Blätter ist anzugeben Statistisch nicht zu erfassende Geschäfte Antrag auf Erteilung eines Unschädlichkeits- wird nicht erfasst zeugnisses Eintragung von Amts wegen wird nicht erfasst Antrag einer Gemeinde auf Grundstücksbu- wird nicht erfasst chung Grundbuchberichtigungszwangsverfahren wird nicht erfasst, erst im Berichtigungsnach § 82 der Grundbuchordnung verfahren wird die Anzahl der Erbnachweise bei der Position 2b erfasst
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