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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL
Agentur für Bevölkerungsschutz
Amt für Zivilschutz
Bereich Verkehrsmeldezentrale
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Agenzia per la Protezione civile
Ufficio Protezione civile
Settore centrale viabilità
Winterausrüstungspflicht in SÜDTIROL
Auf Staats- und Landesstraßen:
Bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis)
dürfen ALLE Fahrzeuge nur mit Winterreifen oder mit
montierten Schneeketten (bzw. mit einer gleichwertigen,
homologierten Ausstattung) fahren.
Diese Verordnung hat ständige Gültigkeit und wird der
Öffentlichkeit mittels Anbringung der entsprechenden
Straßenbeschilderung zur Kenntnis gebracht und gilt als
aufgehoben mit der Entfernung bzw. Verdeckung derselben.
A22 Brennerautobahn (Abschnitt Brenner – Affi) sowie
Stadtgemeinde Bozen:
Vom 15. November bis zum 15. April besteht Winterausrüstungspflicht, unabhängig davon,
ob winterliche Verhältnisse herrschen, d. h. die Fahrzeuge müssen mit Winterreifen
ausgestattet sein oder entsprechende für Schnee- oder Eisbelag geeignete Antirutschvorrichtungen mitführen. In Bozen gilt zusätzlich Fahrverbot für Motorräder und Mopeds
bei winterlichen Verhältnissen.
Winterausrüstungspflicht in ÖSTERREICH
Für PKW und LKW bis 3,5 t besteht vom 1. November bis zum 15. April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht, d. h diese Fahrzeuge dürfen bei winterlichen Verhältnissen (Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis) nur mit Winterreifen an allen Rädern oder Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern verkehren.
Für LKW über 3,5 t gilt vom 1. November bis zum 15. April die Winterausrüstungspflicht
unabhängig von der Witterungslage und der Fahrbahnbeschaffenheit, d. h. diese dürfen
nur fahren, wenn an den Rädern mindestens einer Antriebsachse Winterreifen angebracht
sind. Zusätzlich müssen Schneeketten mitgeführt werden.
Für Busse über 3,5 t gilt dieselbe Regelung wie für LKW über 3,5 t, allerdings im
Zeitraum 1. November bis 15. März.
Drususallee 116 39100 Bozen
Tel. 0471 200 198 Fax 0471 20 11 57
http://www.provinz.bz.it/verkehr
[email protected]
Steuer-Nr. 00390090215
Viale Druso 116 39100 Bolzano
Tel. 0471 200 198 Fax 0471 20 11 57
http://www.provincia.bz.it/traffico
[email protected]
Cod.fisc. 00390090215