Stadtamtsdirektion Bearbeiter Kerstin Neukamp Tel 0 38 62/890 Dw 212 Fax 0 38 62/890 Dw 101 Geschäftszeichen (GZ):.I/2016-ADir.Kra/NeuK Bitte GZ immer angeben Bruck an der Mur, am 12.02.2016 Änderung in den Gremien: a) Fachausschüsse b) Sonstige Ausschüsse bzw. Entsendung in diverse Verbände Wahlkundmachung In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Stadt Bruck an der Mur am 11. Februar 2016 wurde gemäß § 28 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl.Nr. 115/1967, wie folgt gewählt: a) Fachausschüsse: Fachausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr: anstelle von Gemeinderätin a.D. Dagmar Hemmert als Ersatzmitglied, Gemeinderat Klaus Stark, Fraktion der FPÖ Fachausschuss für Gmeindebetriebe und Umwelt: anstelle von Gemeinderätin a.D. Dagmar Hemmert als Mitglied, Gemeinderat Klaus Stark, Fraktion der FPÖ Fachausschuss für Bürgerservice, Soziales und Gesundheit: anstelle von Gemeinderätin a.D. Dagmar Hemmert als Mitglied, Stadtrat Raphael Pensl, Fraktion der FPÖ Fachausschuss für Kultur, Jugend und Sport: anstelle von Stadtrat Raphael Pensl als Mitglied, Gemeinderat Klaus Stark, Fraktion der FPÖ b) Sonstige Ausschüsse bzw. Entsendung in diverse Verbände: Gemeinsamer Schulausschuss: anstelle von Gemeinderätin a.D. Dagmar Hemmert als Ersatzmitglied, Gemeinderat Klaus Stark, Fraktion der FPÖ ISGS Bruck an der Mur anstelle von Gemeinderätin a.D. Dagmar Hemmert als Ersatzmitglied, Gemeinderat Klaus Stark, Fraktion der FPÖ Tourismusverband - Tourismuskommission anstelle von Gemeinderätin a.D. Dagmar Hemmert als Ersatzmitglied, Gemeinderat Klaus Stark, Fraktion der FPÖ Diese Kundmachung erfolgt mit dem Beifügen, dass jedes Mitglied des Gemeinderates berechtigt ist, diese Wahlen wegen unrichtiger ziffernmäßiger Ermittlungen binnen drei Tagen und wegen jeder anderen behaupteten Rechtswidrigkeit binnen zwei Wochen – gerechnet von dem auf die Wahl folgenden Tag – anzufechten, sofern sie das Wahlergebnis beeinflussen. Die Anfechtung ist schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen. Über die Anfechtung entscheidet die Landesregierung. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung. Der Bürgermeister: Hans Straßegger Ergeht zum Anschlag an die Amtstafel im Rathaus: ANGESCHLAGEN AM: ABGENOMMEN AM: DS. ergeht an: 1.) Wahlen und Statistik 2.) Öffentlichkeitsreferat – Amtsblatt – [email protected] 3.) Personalreferat 4.) Wahlen und Statistik – VIP-Liste 5.) EDV [email protected] 6.) Zum Akt: Gemeinderat 2015-2020 7.) Zum Akt: Hemmert 8.) Zum Akt: Stark 9.) Zum Akt: Pensl
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