Änderung in den Gremien

Stadtamtsdirektion
Bearbeiter
Kerstin Neukamp
Tel 0 38 62/890 Dw 212
Fax 0 38 62/890 Dw 101
Geschäftszeichen (GZ):.I/2016-ADir.Kra/NeuK
Bitte GZ immer angeben
Bruck an der Mur, am
12.02.2016
Änderung in den Gremien:
a) Fachausschüsse
b) Sonstige Ausschüsse bzw. Entsendung in diverse Verbände
Wahlkundmachung
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Stadt Bruck an der Mur am 11. Februar 2016
wurde gemäß § 28 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl.Nr. 115/1967, wie folgt
gewählt:
a) Fachausschüsse:
Fachausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr:
anstelle von Gemeinderätin a.D. Dagmar Hemmert
als Ersatzmitglied, Gemeinderat Klaus Stark, Fraktion der FPÖ
Fachausschuss für Gmeindebetriebe und Umwelt:
anstelle von Gemeinderätin a.D. Dagmar Hemmert
als Mitglied, Gemeinderat Klaus Stark, Fraktion der FPÖ
Fachausschuss für Bürgerservice, Soziales und Gesundheit:
anstelle von Gemeinderätin a.D. Dagmar Hemmert
als Mitglied, Stadtrat Raphael Pensl, Fraktion der FPÖ
Fachausschuss für Kultur, Jugend und Sport:
anstelle von Stadtrat Raphael Pensl
als Mitglied, Gemeinderat Klaus Stark, Fraktion der FPÖ
b) Sonstige Ausschüsse bzw. Entsendung in diverse Verbände:
Gemeinsamer Schulausschuss:
anstelle von Gemeinderätin a.D. Dagmar Hemmert
als Ersatzmitglied, Gemeinderat Klaus Stark, Fraktion der FPÖ
ISGS Bruck an der Mur
anstelle von Gemeinderätin a.D. Dagmar Hemmert
als Ersatzmitglied, Gemeinderat Klaus Stark, Fraktion der FPÖ
Tourismusverband - Tourismuskommission
anstelle von Gemeinderätin a.D. Dagmar Hemmert
als Ersatzmitglied, Gemeinderat Klaus Stark, Fraktion der FPÖ
Diese Kundmachung erfolgt mit dem Beifügen, dass jedes Mitglied des Gemeinderates berechtigt
ist, diese Wahlen wegen unrichtiger ziffernmäßiger Ermittlungen binnen drei Tagen und wegen
jeder anderen behaupteten Rechtswidrigkeit binnen zwei Wochen – gerechnet von dem auf die
Wahl folgenden Tag – anzufechten, sofern sie das Wahlergebnis beeinflussen. Die Anfechtung ist
schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen. Über die Anfechtung entscheidet die
Landesregierung. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.
Der Bürgermeister:
Hans Straßegger
Ergeht zum Anschlag an die Amtstafel im Rathaus:
ANGESCHLAGEN AM:
ABGENOMMEN AM:
DS. ergeht an:
1.) Wahlen und Statistik
2.) Öffentlichkeitsreferat – Amtsblatt – [email protected]
3.) Personalreferat
4.) Wahlen und Statistik – VIP-Liste
5.) EDV [email protected]
6.) Zum Akt: Gemeinderat 2015-2020
7.) Zum Akt: Hemmert
8.) Zum Akt: Stark
9.) Zum Akt: Pensl