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Sage 200 ERP Extra
Personal
Jahresendarbeiten 2015
Sage Schweiz AG
02.12.2015 (ersetzt Dokument vom 30.11.2015)
Inhaltsverzeichnis
1.0
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
1.17
1.18
2.0
Gesetzliche Situation
AHV/IV/EO
ALV
Rentenalter
VK
BU/NBU
UVGZ Zusatzversicherungen,
Zweitversicherungen
KTG
BVG
Quellensteuer – Tariftabellen
Quellensteuer – Bezugsprovision
Kinderzulagen-Tarife
FAK
Liechtenstein
Neues Geschäftsjahr eröffnen
Lohnausweis Sage 200 ERP Extra für Versionen
2014 und 2015
Elektronische Übermittlung Lohnausweise
Lohnausweis: Neue Wegleitung tritt auf
01.01.2016 in Kraft
Lohnabrechnung mit 3 Nachkommastellen
aufgrund des angepassten EO-Abzugs
3
3
3
4
4
4
5
5
6
6
7
7
7
8
8
8
8
8
9
ELM – Jahresendauswertungen mit wenigen
Mausklicks elektronisch übermitteln. Auch
noch für 2015!
10
3.0
Abschlussarbeiten 2015 - Archivierung
11
4.0
Aktuelles / Fragen / Anregungen
12
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1.0 Gesetzliche Situation
Anpassungen in Sage 200 ERP Extra Personal
1.1
AHV/IV/EO
EO: Die Reserven des Fonds für die Erwerbsersatzordnung entsprechen Ende 2015
wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen. Der Bundesrat senkt aus diesem Grund
den Beitragssatz der EO von 0.5% auf 0.45% per 01.01.2016, gültig für die nächsten fünf
Jahre. Dieser Beitrag wird paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen und ist
im AHV/IV/EO-Abzug integriert. Das bedeutet, dass der "AHV-Abzug" von bisher 5.15%
auf 5.125% angepasst werden muss.
Diese 3 Nachkommastellen bedingen zudem Anpassungen in der Lohnabrechnung. Das
Vorgehen ist in einem nachfolgenden Kapitel beschrieben.
Vorgehen
Folgende Konstantenwerte per 31.12.2015 abschliessen und per 01.01.2016 neu
erfassen:  Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe Konstanten /
Konstanten
Konstantenwert
Bisher
Neu
AHV_AG
5.15
5.125
AHV_AN
5.15
5.125
1.2
ALV
Der Bundesrat erhöht den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der
obligatorischen Unfallversicherung per 1. Januar 2016 auf CHF 148'200.–. Damit ist
gewährleistet, dass die überwiegende Mehrheit aller versicherten Arbeitnehmer zum
vollen Verdienst versichert ist. Die neue Obergrenze ist nicht nur für die
Unfallversicherung, sondern auch für die Arbeitslosenversicherung und die
Invalidenversicherung massgebend. Deshalb muss auch die Höchstlohngrenze im
Bereich der ALV angepasst werden.
Vorgehen
Folgende Konstantenwerte per 31.12.2015 abschliessen und per 01.01.2016 neu
erfassen:  Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe Konstanten /
Konstanten
Konstantenwert
Bisher
Neu
ALV1_MAX (ALV-Höchstgrenze / Jahr)
126'000.00
148'200.00
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1.3
Rentenalter
In Bezug auf das AHV-Rentenalter sind im Jahr 2016 keine Anpassungen notwendig.
1.4
VK
Fragen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse, ob der Verwaltungskostenbeitrag auf 2016
angepasst wird.
Vorgehen
Folgender Konstantenwert kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2015 abschliessen
und per 01.01.2016 neu erfassen:  Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung /
Gruppe Konstanten / Konstanten
Konstantenwert
AHV_VK
1.5
BU/NBU
Der Bundesrat erhöht den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der
obligatorischen Unfallversicherung per 1. Januar 2016 auf CHF 148'200.–. Deshalb muss
die Höchstlohngrenze im Bereich der UVG angepasst werden.
Vorgehen
Folgende Konstantenwerte per 31.12.2015 abschliessen und per 01.01.2016 neu
erfassen:  Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe Konstanten /
Konstanten
Konstantenwert
Bisher
Neu
UVG_MAX (UVG-Höchstgrenze / Jahr)
126'000.00
148'200.00
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Da viele Versicherer Verträge mit Bonus/Malus-System abschliessen, ändern sich die %Sätze jährlich. Dies kann entsprechende Anpassungen Ihrer BU-Sätze (Berufsunfall) und
NBU-Sätze (Nichtberufsunfall) notwendig machen. Auch wenn Sie keine Informationen
erhalten haben, dass Anpassungen vorzunehmen sind, empfehlen wir Ihnen, sich
sicherheitshalber bei Ihrer Versicherung zu erkundigen.
Vorgehen
Folgende Konstantenwerte kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2015 abschliessen
und per 01.01.2016 neu erfassen:  Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung /
Gruppe Konstanten / Konstanten
UVG_AG_NBU_M
UVG_AG_BU_F_A
UVG_AG_BU_M_A
UVG_AN_NBU_M
UVG_AG_BU_F_B
UVG_AG_BU_M_B
UVG_AG_NBU_F
UVG_AG_BU_F_Z
UVG_AG_BU_M_Z
UVG_AN_NBU_F
Evtl. weitere Konstanten
1.6
UVGZ Zusatzversicherungen, Zweitversicherungen
Falls mit Sage 200 ERP Extra Personal auch UVGZ-Versicherungen berechnet werden,
sind eventuell auch in diesem Bereich Anpassungen vorzunehmen. Wahrscheinlich wird,
wie bei der UVG und ALV auch, bei der UVGZ der Höchstbetrag des versicherten
Verdienstes anzupassen sein.
Vorgehen
Die UVGZ-Konstanten kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2015 abschliessen und
per 01.01.2016 neu erfassen:  Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe
Konstanten / Konstanten
z.B. UVGZ_1_AG_F_P
z.B. UVGZ_1_AG_M_P
z.B. UVGZ_1_AN_F_P
z.B. UVGZ_1_AN_M_P
Konstantenwert
Bisher
Neu
z.B. UVGZ_1_MAX (UVGZ 1
Höchstgrenze)
126'000.00
148'200.00
1.7
KTG
Falls Sie bei der KTG mit %-Abzügen arbeiten, kontrollieren Sie die entsprechenden %Sätze.
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Vorgehen
Die KTG-Konstanten kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2015 abschliessen und
per 01.01.2016 neu erfassen:  Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe
Konstanten / Konstanten
KTG_1_AG_F_P
KTG_1_AG_M_P
KTG_1_MAX
KTG_1_AN_F_P
KTG_1_AN_M_P
Evtl. weitere Konstanten
1.8
BVG
Im gesetzlichen Bereich des BVGs sind aktuell keine Veränderungen bekannt. Die
gesetzlichen «Minimalanforderungen» präsentieren sich seit 01.01.2015 wie folgt:
Koordinationsabzug (BVG_KA)
CHF 24‘675.00
BVG-Mindest-Jahreslohn
(BVG_MIN)
CHF 21‘150.00
BVG-Maximal-Jahreslohn
(BVG_MAX)
CHF 84‘600.00
BVG-Minimal-Koordinierter-Jahreslohn
1.9
CHF 3‘525.00
Quellensteuer – Tariftabellen
Die Quellensteuer-Tariftabellen werden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV
zum Download bereitgestellt: www.estv.admin.ch unter Rubrik: Direkte Bundessteuer 
Dienstleistungen Quellensteuer  Tarife herunterladen.
Beachten Sie dabei bitte den aktuellen Stand der verfügbaren Dateien.
Unter folgendem Menüpunkt können die Tarife in Sage 200 ERP Extra Personal
eingelesen werden.  Sage 200 Personal / Registerkarte Lohnstammdaten / Gruppe
Stammdaten / QST-Tarife einlesen
Wichtig
Die Quellensteuer-Tabellen werden nicht historisiert, sondern überschrieben. Wir
empfehlen Ihnen daher, die Tabellen erst nach dem definitiven Abschluss des Jahres
2015 einzulesen.
Übernehmen Sie die Quellensteuer-Tarife der jeweiligen Kantone einzeln und lesen Sie
nicht die gesamten Daten der Schweiz auf einmal ein.
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1.10
Quellensteuer – Bezugsprovision
Vorgehen
Die QST-Bezugsprovisions-Konstanten kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2015
abschliessen und per 01.01.2016 neu erfassen:  Sage 200 Personal / Registerkarte
Verwaltung / Gruppe Konstanten / Konstanten
QST_BP_“Kantonskürzel“
z.B. QST_BP_LU
„Gemeindename“
z.B. NEUENKIRCH
1.11
Kinderzulagen-Tarife
Falls sich per 2016 die Kinderzulagentarife verändern, stehen die Kinderzulagen-Tabellen
ab Januar 2016 online auf unserer Internetseite zur Verfügung:
www.sageschweiz.ch
Bereich: Service  Service + Personal Weitere Informationen Kinderzulagen
http://www.sageschweiz.ch/produkte/Sage 200/kinderzulagen.aspx
In Sage 200 ERP Extra Personal können die Tarife bedienerfreundlich eingelesen werden
unter:  Sage 200 Personal / Registerkarte Lohnstammdaten / Gruppe Stammdaten /
KIZ-Tabellen einlesen
Wichtig
Die Kinderzulagen-Tabellen werden nicht historisiert, sondern überschrieben. Wir
empfehlen Ihnen daher, die Tabellen erst nach dem definitiven Abschluss des Jahres
2015 einzulesen. Zudem ist eine Aktualisierung nur derer Kantone notwendig, die eine
Anpassung der Kinderzulagen vorgenommen haben.
1.12
FAK
Fragen Sie bei ihrer Ausgleichskasse nach, ob sich der FAK-%-Abzug aufs 2016
verändert.
Vorgehen – 1 FAK-Kanton
FAK-%-Abzug über Konstante
Folgender Konstantenwert kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2015 abschliessen
und per 01.01.2016 neu erfassen:  Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung /
Gruppe Konstanten / Konstanten
FAK_BT
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Vorgehen – mehrere FAK-Kantone
FAK-%-Abzug über Tabelle
Die Werte in der Tabelle kontrollieren und allenfalls überschreiben. Die Werte werden
nicht historisiert. Wir empfehlen erst nach dem definitiven Abschluss des Jahres 2015
diese Anpassung vorzunehmen:
Sage 200 Personal / Registerkarte Lohnstammdaten / Gruppe Tabellen/Verwalten
Sage 200 Personal (bis Version 2011) Registerkarte Lohnstammdaten / Gruppe
Tabellen / Erfassen
KIZ Zulagengrenzen (Spalte 5)
KIZ_CH_Grenzen
Die Tabelle kann auch eingelesen werden. Siehe dazu Infos bei „Kinderzulagen-Tarife“.
1.13
Liechtenstein
Es sind uns zurzeit keine Veränderungen im Bereich der AHV, ALV oder FAK bekannt.
1.14
Neues Geschäftsjahr eröffnen
Bitte beachten Sie, dass für das Erstellen der Lohn- bzw. Zahlungsbuchungen im
Geschäftsjahr 2016 dieses Geschäftsjahr vorhanden, bzw. im Voraus eröffnet sein muss.
Das neue Geschäftsjahr wird in Sage 200 Admin oder Sage 200 Finanz eröffnet.
1.15
Lohnausweis Sage 200 ERP Extra für Versionen 2014 und 2015
Die Lohnbuchhaltung von Sage 200 ERP Extra Personal und Sage 200 Personal
entspricht ab der Version 2014 den aktuellsten Richtlinien von Swissdec (swissdec 4.0).
In der Zertifizierung auf swissdec 4.0 der Versionen 2014 und 2015 wurden zusätzliche
Informationen für den korrekten Ausdruck der Lohnausweise verlangt.
Auch hier stellen wir Ihnen ein separates Dokument (via „News“ in Sage 200 Personal)
zur Verfügung, so dass sie den Lohnausweis in den Versionen 2014 und 2015 problemlos
ausdrucken können.
1.16
Elektronische Übermittlung Lohnausweise
Seit dem Kalenderjahr 2014 können die Lohnausweise für sämtliche Kantone, bei
welchen eine Lohnmeldepflicht besteht, elektronisch via ELM übermittelt werden. Es
handelt sich um folgende Kantone: BE, BL, BS, FR, JU, LU, NE, SO, VD, VS.
1.17
Lohnausweis: Neue Wegleitung tritt auf 01.01.2016 in Kraft
Ab 1.1.2016 hat es bei der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises einige
Änderungen und Präzisierungen gegeben. Wir werden in einer separaten Kommunikation
(ebenfalls via „News“ im Sage 200 Personal) über die Auswirkungen der neuen
Wegleitung informieren.
Soviel vorab: Der aktuelle Lohnausweis bleibt bestehen und es Bedarf auch keiner neuen
Programmversion für die Umsetzung der neuen Wegleitung. Es gilt zu beachten, dass
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diese Anpassungen erst für Lohndeklarationen im 2016 in Kraft treten, d.h. die
Lohnausweise für 2015 sind auf der bestehenden Basis zu erstellen.
1.18
Lohnabrechnung mit 3 Nachkommastellen aufgrund des angepassten EOAbzugs
Auf der Lohnabrechnung von Sage 200 und Sage 200 ERP Extra wird der Faktorteil mit 2
Nachkommastellen angezeigt. Durch den neuen EO-Beitragssatz von 5.125% (siehe
Kapitel 1) sind nun neu 3 Nachkommastellen anzuzeigen. Dies bedingt eine Anpassung
sowohl der Standard-Lohnabrechnung als auch die Anpassung von individuellen
Lohnabrechnungen.
Mit einer separaten Kommunikation (via „News“ im Sage 200 Personal) haben wir Sie
bereits über das weitere Vorgehen diesbezüglich informiert.
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2.0 ELM – Jahresendauswertungen mit wenigen
Mausklicks elektronisch übermitteln. Auch
noch für 2015!
Das Einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM), das die Übermittlung der
Jahresendauswertungen an die verschiedenen Institutionen wie z.B. AHV, Suva, private
Unfallversicherungen, KTG, Steuerbehörden usw. sicherstellt, kann mit Sage 200 ERP
Extra Personal und der kostenpflichtigen Option ELM verwendet werden. Bereits über 100
Kunden nutzen die einfache und sichere Übermittlung der Jahresendabrechnungen.
Für eine Bestellung bis 15.12.2015 garantieren wir Ihnen die Übermittlung Ihrer
Jahresendabrechnung 2015 (ab Version 2012). Ab Version 2014 ist zudem die
Übermittlung der monatlichen oder quartalsweisen Quellensteuerabrechnung in ELM
integriert.
Wenden Sie sich für den Erwerb und Inbetriebnahme an Marc Wiederkehr
([email protected] oder telefonisch via 058 944 14 75) oder an Ihren
Vertriebspartner.
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3.0 Abschlussarbeiten 2015 - Archivierung
Empfehlung: Archivierung Lohnausweis via PDF
Nach dem Ausdruck der Lohnausweise empfehlen wir, diese zusätzlich als PDF-Datei in
Ihrem elektronischen Ablagesystem zu archivieren. Dadurch kann der OriginalLohnausweis trotz allfälliger Neuparametrisierungen nachträglich als PDF (Suchfunktion
benutzen) ausgedruckt werden.
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4.0 Aktuelles / Fragen / Anregungen
Sollten Sie weitere Fragen zu den Jahresendarbeiten oder Anregungen zu unseren
Produkten haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit über Ihre
Hotline-Nummer gemäss Ihrem Vertrag zur Verfügung.
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen unseren Newsletter, den Sie unter www.sageschweiz.ch
abonnieren können.
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