Sage 200 ERP Extra Personal Jahresendarbeiten 2015 Sage Schweiz AG 02.12.2015 (ersetzt Dokument vom 30.11.2015) Inhaltsverzeichnis 1.0 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 1.16 1.17 1.18 2.0 Gesetzliche Situation AHV/IV/EO ALV Rentenalter VK BU/NBU UVGZ Zusatzversicherungen, Zweitversicherungen KTG BVG Quellensteuer – Tariftabellen Quellensteuer – Bezugsprovision Kinderzulagen-Tarife FAK Liechtenstein Neues Geschäftsjahr eröffnen Lohnausweis Sage 200 ERP Extra für Versionen 2014 und 2015 Elektronische Übermittlung Lohnausweise Lohnausweis: Neue Wegleitung tritt auf 01.01.2016 in Kraft Lohnabrechnung mit 3 Nachkommastellen aufgrund des angepassten EO-Abzugs 3 3 3 4 4 4 5 5 6 6 7 7 7 8 8 8 8 8 9 ELM – Jahresendauswertungen mit wenigen Mausklicks elektronisch übermitteln. Auch noch für 2015! 10 3.0 Abschlussarbeiten 2015 - Archivierung 11 4.0 Aktuelles / Fragen / Anregungen 12 Sage Schweiz AG | Infoline 058 944 11 11 [email protected] | www.sageschweiz.ch © Sage Schweiz AG Seite 2 von 12 1.0 Gesetzliche Situation Anpassungen in Sage 200 ERP Extra Personal 1.1 AHV/IV/EO EO: Die Reserven des Fonds für die Erwerbsersatzordnung entsprechen Ende 2015 wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen. Der Bundesrat senkt aus diesem Grund den Beitragssatz der EO von 0.5% auf 0.45% per 01.01.2016, gültig für die nächsten fünf Jahre. Dieser Beitrag wird paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen und ist im AHV/IV/EO-Abzug integriert. Das bedeutet, dass der "AHV-Abzug" von bisher 5.15% auf 5.125% angepasst werden muss. Diese 3 Nachkommastellen bedingen zudem Anpassungen in der Lohnabrechnung. Das Vorgehen ist in einem nachfolgenden Kapitel beschrieben. Vorgehen Folgende Konstantenwerte per 31.12.2015 abschliessen und per 01.01.2016 neu erfassen: Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe Konstanten / Konstanten Konstantenwert Bisher Neu AHV_AG 5.15 5.125 AHV_AN 5.15 5.125 1.2 ALV Der Bundesrat erhöht den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung per 1. Januar 2016 auf CHF 148'200.–. Damit ist gewährleistet, dass die überwiegende Mehrheit aller versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert ist. Die neue Obergrenze ist nicht nur für die Unfallversicherung, sondern auch für die Arbeitslosenversicherung und die Invalidenversicherung massgebend. Deshalb muss auch die Höchstlohngrenze im Bereich der ALV angepasst werden. Vorgehen Folgende Konstantenwerte per 31.12.2015 abschliessen und per 01.01.2016 neu erfassen: Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe Konstanten / Konstanten Konstantenwert Bisher Neu ALV1_MAX (ALV-Höchstgrenze / Jahr) 126'000.00 148'200.00 Sage Schweiz AG | Infoline 058 944 11 11 [email protected] | www.sageschweiz.ch © Sage Schweiz AG Seite 3 von 12 1.3 Rentenalter In Bezug auf das AHV-Rentenalter sind im Jahr 2016 keine Anpassungen notwendig. 1.4 VK Fragen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse, ob der Verwaltungskostenbeitrag auf 2016 angepasst wird. Vorgehen Folgender Konstantenwert kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2015 abschliessen und per 01.01.2016 neu erfassen: Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe Konstanten / Konstanten Konstantenwert AHV_VK 1.5 BU/NBU Der Bundesrat erhöht den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung per 1. Januar 2016 auf CHF 148'200.–. Deshalb muss die Höchstlohngrenze im Bereich der UVG angepasst werden. Vorgehen Folgende Konstantenwerte per 31.12.2015 abschliessen und per 01.01.2016 neu erfassen: Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe Konstanten / Konstanten Konstantenwert Bisher Neu UVG_MAX (UVG-Höchstgrenze / Jahr) 126'000.00 148'200.00 Sage Schweiz AG | Infoline 058 944 11 11 [email protected] | www.sageschweiz.ch © Sage Schweiz AG Seite 4 von 12 Da viele Versicherer Verträge mit Bonus/Malus-System abschliessen, ändern sich die %Sätze jährlich. Dies kann entsprechende Anpassungen Ihrer BU-Sätze (Berufsunfall) und NBU-Sätze (Nichtberufsunfall) notwendig machen. Auch wenn Sie keine Informationen erhalten haben, dass Anpassungen vorzunehmen sind, empfehlen wir Ihnen, sich sicherheitshalber bei Ihrer Versicherung zu erkundigen. Vorgehen Folgende Konstantenwerte kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2015 abschliessen und per 01.01.2016 neu erfassen: Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe Konstanten / Konstanten UVG_AG_NBU_M UVG_AG_BU_F_A UVG_AG_BU_M_A UVG_AN_NBU_M UVG_AG_BU_F_B UVG_AG_BU_M_B UVG_AG_NBU_F UVG_AG_BU_F_Z UVG_AG_BU_M_Z UVG_AN_NBU_F Evtl. weitere Konstanten 1.6 UVGZ Zusatzversicherungen, Zweitversicherungen Falls mit Sage 200 ERP Extra Personal auch UVGZ-Versicherungen berechnet werden, sind eventuell auch in diesem Bereich Anpassungen vorzunehmen. Wahrscheinlich wird, wie bei der UVG und ALV auch, bei der UVGZ der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes anzupassen sein. Vorgehen Die UVGZ-Konstanten kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2015 abschliessen und per 01.01.2016 neu erfassen: Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe Konstanten / Konstanten z.B. UVGZ_1_AG_F_P z.B. UVGZ_1_AG_M_P z.B. UVGZ_1_AN_F_P z.B. UVGZ_1_AN_M_P Konstantenwert Bisher Neu z.B. UVGZ_1_MAX (UVGZ 1 Höchstgrenze) 126'000.00 148'200.00 1.7 KTG Falls Sie bei der KTG mit %-Abzügen arbeiten, kontrollieren Sie die entsprechenden %Sätze. Sage Schweiz AG | Infoline 058 944 11 11 [email protected] | www.sageschweiz.ch © Sage Schweiz AG Seite 5 von 12 Vorgehen Die KTG-Konstanten kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2015 abschliessen und per 01.01.2016 neu erfassen: Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe Konstanten / Konstanten KTG_1_AG_F_P KTG_1_AG_M_P KTG_1_MAX KTG_1_AN_F_P KTG_1_AN_M_P Evtl. weitere Konstanten 1.8 BVG Im gesetzlichen Bereich des BVGs sind aktuell keine Veränderungen bekannt. Die gesetzlichen «Minimalanforderungen» präsentieren sich seit 01.01.2015 wie folgt: Koordinationsabzug (BVG_KA) CHF 24‘675.00 BVG-Mindest-Jahreslohn (BVG_MIN) CHF 21‘150.00 BVG-Maximal-Jahreslohn (BVG_MAX) CHF 84‘600.00 BVG-Minimal-Koordinierter-Jahreslohn 1.9 CHF 3‘525.00 Quellensteuer – Tariftabellen Die Quellensteuer-Tariftabellen werden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV zum Download bereitgestellt: www.estv.admin.ch unter Rubrik: Direkte Bundessteuer Dienstleistungen Quellensteuer Tarife herunterladen. Beachten Sie dabei bitte den aktuellen Stand der verfügbaren Dateien. Unter folgendem Menüpunkt können die Tarife in Sage 200 ERP Extra Personal eingelesen werden. Sage 200 Personal / Registerkarte Lohnstammdaten / Gruppe Stammdaten / QST-Tarife einlesen Wichtig Die Quellensteuer-Tabellen werden nicht historisiert, sondern überschrieben. Wir empfehlen Ihnen daher, die Tabellen erst nach dem definitiven Abschluss des Jahres 2015 einzulesen. Übernehmen Sie die Quellensteuer-Tarife der jeweiligen Kantone einzeln und lesen Sie nicht die gesamten Daten der Schweiz auf einmal ein. Sage Schweiz AG | Infoline 058 944 11 11 [email protected] | www.sageschweiz.ch © Sage Schweiz AG Seite 6 von 12 1.10 Quellensteuer – Bezugsprovision Vorgehen Die QST-Bezugsprovisions-Konstanten kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2015 abschliessen und per 01.01.2016 neu erfassen: Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe Konstanten / Konstanten QST_BP_“Kantonskürzel“ z.B. QST_BP_LU „Gemeindename“ z.B. NEUENKIRCH 1.11 Kinderzulagen-Tarife Falls sich per 2016 die Kinderzulagentarife verändern, stehen die Kinderzulagen-Tabellen ab Januar 2016 online auf unserer Internetseite zur Verfügung: www.sageschweiz.ch Bereich: Service Service + Personal Weitere Informationen Kinderzulagen http://www.sageschweiz.ch/produkte/Sage 200/kinderzulagen.aspx In Sage 200 ERP Extra Personal können die Tarife bedienerfreundlich eingelesen werden unter: Sage 200 Personal / Registerkarte Lohnstammdaten / Gruppe Stammdaten / KIZ-Tabellen einlesen Wichtig Die Kinderzulagen-Tabellen werden nicht historisiert, sondern überschrieben. Wir empfehlen Ihnen daher, die Tabellen erst nach dem definitiven Abschluss des Jahres 2015 einzulesen. Zudem ist eine Aktualisierung nur derer Kantone notwendig, die eine Anpassung der Kinderzulagen vorgenommen haben. 1.12 FAK Fragen Sie bei ihrer Ausgleichskasse nach, ob sich der FAK-%-Abzug aufs 2016 verändert. Vorgehen – 1 FAK-Kanton FAK-%-Abzug über Konstante Folgender Konstantenwert kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2015 abschliessen und per 01.01.2016 neu erfassen: Sage 200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe Konstanten / Konstanten FAK_BT Sage Schweiz AG | Infoline 058 944 11 11 [email protected] | www.sageschweiz.ch © Sage Schweiz AG Seite 7 von 12 Vorgehen – mehrere FAK-Kantone FAK-%-Abzug über Tabelle Die Werte in der Tabelle kontrollieren und allenfalls überschreiben. Die Werte werden nicht historisiert. Wir empfehlen erst nach dem definitiven Abschluss des Jahres 2015 diese Anpassung vorzunehmen: Sage 200 Personal / Registerkarte Lohnstammdaten / Gruppe Tabellen/Verwalten Sage 200 Personal (bis Version 2011) Registerkarte Lohnstammdaten / Gruppe Tabellen / Erfassen KIZ Zulagengrenzen (Spalte 5) KIZ_CH_Grenzen Die Tabelle kann auch eingelesen werden. Siehe dazu Infos bei „Kinderzulagen-Tarife“. 1.13 Liechtenstein Es sind uns zurzeit keine Veränderungen im Bereich der AHV, ALV oder FAK bekannt. 1.14 Neues Geschäftsjahr eröffnen Bitte beachten Sie, dass für das Erstellen der Lohn- bzw. Zahlungsbuchungen im Geschäftsjahr 2016 dieses Geschäftsjahr vorhanden, bzw. im Voraus eröffnet sein muss. Das neue Geschäftsjahr wird in Sage 200 Admin oder Sage 200 Finanz eröffnet. 1.15 Lohnausweis Sage 200 ERP Extra für Versionen 2014 und 2015 Die Lohnbuchhaltung von Sage 200 ERP Extra Personal und Sage 200 Personal entspricht ab der Version 2014 den aktuellsten Richtlinien von Swissdec (swissdec 4.0). In der Zertifizierung auf swissdec 4.0 der Versionen 2014 und 2015 wurden zusätzliche Informationen für den korrekten Ausdruck der Lohnausweise verlangt. Auch hier stellen wir Ihnen ein separates Dokument (via „News“ in Sage 200 Personal) zur Verfügung, so dass sie den Lohnausweis in den Versionen 2014 und 2015 problemlos ausdrucken können. 1.16 Elektronische Übermittlung Lohnausweise Seit dem Kalenderjahr 2014 können die Lohnausweise für sämtliche Kantone, bei welchen eine Lohnmeldepflicht besteht, elektronisch via ELM übermittelt werden. Es handelt sich um folgende Kantone: BE, BL, BS, FR, JU, LU, NE, SO, VD, VS. 1.17 Lohnausweis: Neue Wegleitung tritt auf 01.01.2016 in Kraft Ab 1.1.2016 hat es bei der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises einige Änderungen und Präzisierungen gegeben. Wir werden in einer separaten Kommunikation (ebenfalls via „News“ im Sage 200 Personal) über die Auswirkungen der neuen Wegleitung informieren. Soviel vorab: Der aktuelle Lohnausweis bleibt bestehen und es Bedarf auch keiner neuen Programmversion für die Umsetzung der neuen Wegleitung. Es gilt zu beachten, dass Sage Schweiz AG | Infoline 058 944 11 11 [email protected] | www.sageschweiz.ch © Sage Schweiz AG Seite 8 von 12 diese Anpassungen erst für Lohndeklarationen im 2016 in Kraft treten, d.h. die Lohnausweise für 2015 sind auf der bestehenden Basis zu erstellen. 1.18 Lohnabrechnung mit 3 Nachkommastellen aufgrund des angepassten EOAbzugs Auf der Lohnabrechnung von Sage 200 und Sage 200 ERP Extra wird der Faktorteil mit 2 Nachkommastellen angezeigt. Durch den neuen EO-Beitragssatz von 5.125% (siehe Kapitel 1) sind nun neu 3 Nachkommastellen anzuzeigen. Dies bedingt eine Anpassung sowohl der Standard-Lohnabrechnung als auch die Anpassung von individuellen Lohnabrechnungen. Mit einer separaten Kommunikation (via „News“ im Sage 200 Personal) haben wir Sie bereits über das weitere Vorgehen diesbezüglich informiert. Sage Schweiz AG | Infoline 058 944 11 11 [email protected] | www.sageschweiz.ch © Sage Schweiz AG Seite 9 von 12 2.0 ELM – Jahresendauswertungen mit wenigen Mausklicks elektronisch übermitteln. Auch noch für 2015! Das Einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM), das die Übermittlung der Jahresendauswertungen an die verschiedenen Institutionen wie z.B. AHV, Suva, private Unfallversicherungen, KTG, Steuerbehörden usw. sicherstellt, kann mit Sage 200 ERP Extra Personal und der kostenpflichtigen Option ELM verwendet werden. Bereits über 100 Kunden nutzen die einfache und sichere Übermittlung der Jahresendabrechnungen. Für eine Bestellung bis 15.12.2015 garantieren wir Ihnen die Übermittlung Ihrer Jahresendabrechnung 2015 (ab Version 2012). Ab Version 2014 ist zudem die Übermittlung der monatlichen oder quartalsweisen Quellensteuerabrechnung in ELM integriert. Wenden Sie sich für den Erwerb und Inbetriebnahme an Marc Wiederkehr ([email protected] oder telefonisch via 058 944 14 75) oder an Ihren Vertriebspartner. Sage Schweiz AG | Infoline 058 944 11 11 [email protected] | www.sageschweiz.ch © Sage Schweiz AG Seite 10 von 12 3.0 Abschlussarbeiten 2015 - Archivierung Empfehlung: Archivierung Lohnausweis via PDF Nach dem Ausdruck der Lohnausweise empfehlen wir, diese zusätzlich als PDF-Datei in Ihrem elektronischen Ablagesystem zu archivieren. Dadurch kann der OriginalLohnausweis trotz allfälliger Neuparametrisierungen nachträglich als PDF (Suchfunktion benutzen) ausgedruckt werden. Sage Schweiz AG | Infoline 058 944 11 11 [email protected] | www.sageschweiz.ch © Sage Schweiz AG Seite 11 von 12 4.0 Aktuelles / Fragen / Anregungen Sollten Sie weitere Fragen zu den Jahresendarbeiten oder Anregungen zu unseren Produkten haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit über Ihre Hotline-Nummer gemäss Ihrem Vertrag zur Verfügung. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen unseren Newsletter, den Sie unter www.sageschweiz.ch abonnieren können. Sage Schweiz AG | Infoline 058 944 11 11 [email protected] | www.sageschweiz.ch © Sage Schweiz AG Seite 12 von 12
© Copyright 2024 ExpyDoc