Rechtsschutz gegen versagten Rechtsschutz ? Revisionsrecht und Einzelfallgerechtigkeit Die „erweiterte Revision in Strafsachen“ wird vom Bundesgerichtshof als deutliche Stärkung der Angeklagtenrechte und Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten der Revisionsinstanz gesehen, weil dabei auch die Beweiswürdigung der Tatgerichte einer teilweisen Überprüfung der Revisionsgerichte unterstellt wird. Strafverteidiger haben in der Praxis indes im Revisionsverfahren oft wenig Grund zum Jubeln: Eine intransparente Arbeit der BGH-Senate, fehlende Kriterien für die Überprüfung der Beweiswürdigung und Richterrecht sine lege oder contra legem verengen zunehmend den immer schon schmalen Weg erfolgreicher Revisionen. Bei Strafverteidigern stellt sich ein Gefühl eines versagten Rechtsschutzes durch den BGH und eines fehlenden Bemühens um Einzelfallgerechtigkeit ein. Revisionsentscheidungen muten zunehmend als rechtpolitische Leitlinien und Steuerungsinstrumente für die Justizverwaltung und den Justizbetrieb an. Welche Maßstäbe für den revisionsrechtlichen Rechtschutz ergeben sich ausgehend von der Rechtsprechung des EGMR? Wie sieht es aus mit der Einzelfallgerechtigkeit im Revisionsverfahren? Überschreiten das Richterrecht des BGH und die Praxis der Revisionsrechtsprechung die Kompetenzen der Judikative? Macht der BGH Rechtspolitik? Wird damit Rechtsschutz verwehrt? Welche Gegenmaßnahmen stehen der Verteidigung ggf. zur Verfügung? Gibt es Rechtsschutz gegen verwehrten Rechtsschutz? Und von wo sollte dieser kommen? Vom BVerfG – vom EGMR? Das Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld und die Strafverteidigervereinigung-NRW e.V. laden ein zur Veranstaltung am 15. und 16.01.2016 in der Ravensberger Spinnerei, Ravensberger Park 6, 33607 Bielefeld. Referenten: Prof. Dr. Stephan Barton (Universität Bielefeld), VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer (Bundesgerichtshof), RA PD Dr. René Börner (FAStR), RiLG Christian Liebhart (wiss. Mitarbeiter am BVerfG), RA Prof. Dr. Matthias Dombert (FA VerwR), Prof. Dr. Robert Esser (Universität Passau) Tagungsprogramm auf der Rückseite Unsere Veranstaltung zum Revisionsrecht wird sich mit einer kritischen Analyse der Entwicklung der Revisionsrechtsprechung beschäftigen. Gleichzeitig soll die Tagung einen (präventiven) Ausblick leisten. Wir möchten mit den Teilnehmern ausgiebig diskutieren und haben für den fachlichen Austausch von Praktikern und Wissenschaftlern viel Zeit vorgesehen. Wir würden uns wünschen, einen Impuls zur Besinnung auf Einzelfallgerechtigkeit zu vermitteln. Teilnehmerbeitrag: 250 € für Nichtmitglieder, 180 € für Mitglieder (Im Teilnehmerbeitrag sind Pausengetränke und Snacks, sowie freitags ein Mittagsbuffet enthalten) Anmeldungen an: Strafverteidigervereinigung NRW, Ehrenhainstr. 1, 42329 Wuppertal oder per Email : [email protected] oder per Fax 0202-515640231 Wir freuen uns, wenn über die Tagungszeiten hinaus Gelegenheit zum kollegialen Austausch und intensiven Gespräch besteht. Im Hotel Park Inn, Am Johannisberg 5, 33615 Bielefeld, Tel.: 0521 92380 ist ein Zimmerkontingent für die Strafverteidigervereinigung bis zum 07.01.16 reserviert. EZ pro Tag 96 €. Für die Veranstaltung werden 10 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO bescheinigt. Freitag, den 15.01.2016 (von 09.00 bis 17.30 h): I) Die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an den Rechtsschutz im Revisionsverfahren Die menschenrechtliche Perspektive: Anspruch und Maßstab für die Arbeit der Revisionsgerichte? (Referent: Prof. Dr. Robert Esser, Passau) II) Aktuelle revisionsrechtliche Ausgangslage 1) Die anwaltliche Außenperspektive: Revision und Wahrheit (Referent: RA PD Dr. René Börner, Potsdam) 2) Die wissenschaftliche Außenperspektive: Kriminalpolitik statt Rechtsschutz? (Referent: Prof. Dr. Stephan Barton, Bielefeld) 3) Die Innenperspektive: Außerrechtliche Einflussfaktoren auf das Ergebnis des Revisionsverfahrens (Referent: Vorsitzender Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer, Karlsruhe) Samstag, den 16.01.2016 (von 10.00 bis 14.00 h): III) Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht? 1) Die verfassungsrechtliche Perspektive: Revision und Richterrecht - verfassungsrechtliche Grenzen (Referent: RiLG Christian Liebhart, wiss. Mitarb. am BVerfG, Karlsruhe) 2) Die anwaltliche Perspektive: Das Bundesverfassungsgericht und die Revision in Strafsachen: Praktische Anmerkungen zum Recht der Verfassungsbeschwerde (Referent: RA Prof. Dr. Matthias Dombert, Potsdam) IV) Abschlussrunde
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