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Rechtsschutz gegen versagten Rechtsschutz ? Revisionsrecht und Einzelfallgerechtigkeit
Die „erweiterte Revision in Strafsachen“ wird vom Bundesgerichtshof als deutliche Stärkung der
Angeklagtenrechte und Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten der Revisionsinstanz gesehen, weil dabei auch
die Beweiswürdigung der Tatgerichte einer teilweisen Überprüfung der Revisionsgerichte unterstellt wird.
Strafverteidiger haben in der Praxis indes im Revisionsverfahren oft wenig Grund zum Jubeln: Eine
intransparente Arbeit der BGH-Senate, fehlende Kriterien für die Überprüfung der Beweiswürdigung und
Richterrecht sine lege oder contra legem verengen zunehmend den immer schon schmalen Weg erfolgreicher
Revisionen. Bei Strafverteidigern stellt sich ein Gefühl eines versagten Rechtsschutzes durch den BGH und
eines fehlenden Bemühens um Einzelfallgerechtigkeit ein. Revisionsentscheidungen muten zunehmend als
rechtpolitische Leitlinien und Steuerungsinstrumente für die Justizverwaltung und den Justizbetrieb an.
Welche Maßstäbe für den revisionsrechtlichen Rechtschutz ergeben sich ausgehend von der Rechtsprechung
des EGMR? Wie sieht es aus mit der Einzelfallgerechtigkeit im Revisionsverfahren? Überschreiten das
Richterrecht des BGH und die Praxis der Revisionsrechtsprechung die Kompetenzen der Judikative? Macht der
BGH Rechtspolitik? Wird damit Rechtsschutz verwehrt? Welche Gegenmaßnahmen stehen der Verteidigung
ggf. zur Verfügung? Gibt es Rechtsschutz gegen verwehrten Rechtsschutz? Und von wo sollte dieser kommen?
Vom BVerfG – vom EGMR?
Das Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld und die
Strafverteidigervereinigung-NRW e.V. laden ein zur Veranstaltung
am 15. und 16.01.2016
in der Ravensberger Spinnerei, Ravensberger Park 6, 33607 Bielefeld.
Referenten: Prof. Dr. Stephan Barton (Universität Bielefeld), VRiBGH Prof. Dr. Thomas
Fischer (Bundesgerichtshof), RA PD Dr. René Börner (FAStR), RiLG Christian Liebhart (wiss.
Mitarbeiter am BVerfG), RA Prof. Dr. Matthias Dombert (FA VerwR), Prof. Dr. Robert
Esser (Universität Passau)
Tagungsprogramm auf der Rückseite
Unsere Veranstaltung zum Revisionsrecht wird sich mit einer kritischen Analyse der Entwicklung der
Revisionsrechtsprechung beschäftigen. Gleichzeitig soll die Tagung einen (präventiven) Ausblick leisten. Wir
möchten mit den Teilnehmern ausgiebig diskutieren und haben für den fachlichen Austausch von Praktikern
und Wissenschaftlern viel Zeit vorgesehen. Wir würden uns wünschen, einen Impuls zur Besinnung auf
Einzelfallgerechtigkeit zu vermitteln.
Teilnehmerbeitrag: 250 € für Nichtmitglieder, 180 € für Mitglieder
(Im Teilnehmerbeitrag sind Pausengetränke und Snacks, sowie freitags ein Mittagsbuffet enthalten)
Anmeldungen an: Strafverteidigervereinigung NRW, Ehrenhainstr. 1, 42329 Wuppertal oder per Email :
[email protected] oder per Fax 0202-515640231
Wir freuen uns, wenn über die Tagungszeiten hinaus Gelegenheit zum kollegialen Austausch und intensiven
Gespräch besteht.
Im Hotel Park Inn, Am Johannisberg 5, 33615 Bielefeld, Tel.: 0521 92380 ist ein Zimmerkontingent für die
Strafverteidigervereinigung bis zum 07.01.16 reserviert. EZ pro Tag 96 €.
Für die Veranstaltung werden 10 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO bescheinigt.
Freitag, den 15.01.2016 (von 09.00 bis 17.30 h):
I) Die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR) an den Rechtsschutz im Revisionsverfahren
Die menschenrechtliche Perspektive: Anspruch und Maßstab für die Arbeit der
Revisionsgerichte?
(Referent: Prof. Dr. Robert Esser, Passau)
II) Aktuelle revisionsrechtliche Ausgangslage
1) Die anwaltliche Außenperspektive: Revision und Wahrheit
(Referent: RA PD Dr. René Börner, Potsdam)
2) Die wissenschaftliche Außenperspektive: Kriminalpolitik statt Rechtsschutz?
(Referent: Prof. Dr. Stephan Barton, Bielefeld)
3) Die Innenperspektive: Außerrechtliche Einflussfaktoren auf das Ergebnis des
Revisionsverfahrens
(Referent: Vorsitzender Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer, Karlsruhe)
Samstag, den 16.01.2016 (von 10.00 bis 14.00 h):
III) Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht?
1) Die verfassungsrechtliche Perspektive: Revision und Richterrecht - verfassungsrechtliche
Grenzen
(Referent: RiLG Christian Liebhart, wiss. Mitarb. am BVerfG, Karlsruhe)
2) Die anwaltliche Perspektive: Das Bundesverfassungsgericht und die Revision
in Strafsachen: Praktische Anmerkungen zum Recht der Verfassungsbeschwerde
(Referent: RA Prof. Dr. Matthias Dombert, Potsdam)
IV) Abschlussrunde