Link zum PDF mit der Senats-Antwort - AfD

9. Februar 2016
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrea Oelschläger (und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 01.02.16
und
Antwort des Senats
- Drucksache 21/3093 -
Betr.: Männerüberschuss unter Asylzuwanderern: Ursache für Gewalt gegen Frauen
und politische Radikalisierung?
In der Silvesternacht kam es in zahlreichen deutschen Städten, darunter in Köln, Hamburg,
Bielefeld und Stuttgart, zu massiven sexuellen Übergriffen an Frauen durch eine hohe Anzahl
muslimischer Asylbewerber. Politiker aller Parteien zeigten sich schockiert und entsetzt über
die Ausprägung und das Ausmaß der verübten Straftaten. Als unmittelbare Konsequenz
wurde von den Landesregierungen angekündigt, die polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen auf
öffentlichen Straßen und Plätzen sowie bei größeren Veranstaltungen zu erhöhen. Die
Bundesregierung verabschiedete zudem zwei Gesetzentwürfe für eine Verschärfung des
Strafrechts im Bereich der Sexualdelikte sowie für eine Absenkung der Hürden für eine
Ausweisung straffällig gewordener Asylbewerber.
Neben diesen, die Symptome des Problems kurierenden Maßnahmen, müssen die politisch
Verantwortlichen auch die strukturellen Ursachen für Gewalt gegen Frauen identifizieren und
bekämpfen. Hierzu können die Erkenntnisse aus anderen Regionen und Ländern, in denen es
zu ähnlichen Gewalt- und Sexualdelikten wie in Köln und Hamburg kam, hilfreich sein.
Die Entwicklung in Indien z. B. zeigt eine seit Jahren hohe Gewalt, insbesondere auch
sexuelle Gewalt gegenüber Frauen. Die Straftaten werden von einzelnen Männern oder
Männergruppen verübt. Sozialwissenschaftler, Vertreter der Vereinten Nationen und
Frauenrechtsverbände machen drei Ursachen dafür verantwortlich:
1.
2.
3.
den signifikanten Männerüberschuss1;
den geringen Sozialstatus der Männer2;
das patriarchalische Männerbild3.
Alle drei Merkmale treffen auf die Asylzuwanderer, welche nach Deutschland und nach
Hamburg kommen, in besonderem Maße zu. In der Altersgruppe zwischen 16 und 35 Jahren
sind die Asylzuwanderer weit überwiegend männlich (ca. 80 Prozent). Drei Viertel der zu uns
kommenden Männer können in der Migrantengruppe keine Partnerin finden. Die
Geschlechterverteilung mit einer Quote von 80:20 ist im Vergleich zu Indien weit
unausgewogener (Indien: 55:454).
1
Vgl. MEIER-PFISTER, C. (2013): Interview mit der Geschäftsführerin der United Nations Woman Schweiz, unter:
http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/asien-und-ozeanien/Die-Maenner-nehmen-sich-einfach-was-sie-brauchen/story/16926339
(abgerufen am: 14.01.2016); vgl. INDISCHE DEMOKRATISCHE FRAUENVEREINIGUNG AIDWA (2012):
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article109724445/Indien-schockiert-ueber-Massenvergewaltigungen.html
(abgerufen am: 14.01.2016).
2
Vgl. SEYED, R. (2014): Interview mit der Privatdozentin für Indologie Renate Seyed von der Ludwig-Maximilians Universität
München, unter: http://www.ksta.de/politik/-vergewaltigung-in-indien--westliche-kultur-gilt-als,15187246,28050196.html
(abgerufen am 14.01.2016).
3
Vgl. ROSS, J. (2014): Was ist los mit dem indischen Mann?, unter: http://www.zeit.de/2014/25/vergewaltigung-indien-gewaltfrauen (abgerufen am 14.01.2016); vgl. MÜHLMANN, S. (2013): „Frauen in Indien sind zum Geschlechtsverkehr da“, unter:
http://www.welt.de/vermischtes/article119315443/Frauen-in-Indien-sind-zum-Geschlechtsverkehr-da.html (abgerufen am
14.01.2016).
4
CIA FACTBOOK (2015): Sex Ratio, unter: https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/fields/2018.html (abgerufen
am: 14.01.2016).
21-03093
Seite 1 von 6
Die Asylzuwanderer verfügen im Vergleich zur aufnehmenden Gesellschaft über ein
niedrigeres durchschnittliches Qualifikationsniveau, über kein oder ein eher geringes
Einkommen und infolge dessen über einen sehr niedrigen Sozialstatus.
Der überwiegende Teil der zu uns kommenden Männer stammt aus Ländern und Kulturen, in
denen sie mit einem patriarchalischen Männerbild aufwachsen.
Erschwerend kommt für die Asylmigranten hinzu, dass Sie in der Regel nicht über deutsche
Sprachkenntnisse verfügen und aufgrund dieser sprachlichen Barrieren ebenfalls nur sehr
geringe Chancen haben, eine Lebenspartnerin außerhalb der Asylgruppe zu finden.
Die beschriebenen Umstände geben ernsten Anlass zu der Sorge, dass aus der Gruppe der
männlichen Asylzuwanderer, ähnlich wie in Indien, in Zukunft eine hohe Anzahl von Sexualund Gewaltdelikten gegen Frauen verübt werden könnten. Außerdem stellt die prekäre
Mischung aus sexueller Frustration und Perspektivlosigkeit ein zusätzliches
Gefährdungspotenzial für politische und religiöse Radikalisierung dar.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die
Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Der Bereich
Gewaltkriminalität wird unter dem bundesweiten Straftatenschlüssel 8920 geführt und umfasst
folgende Deliktsbereiche:
 01****
Mord
 0200**
Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB
 111***
Vergewaltigung / sexuelle Nötigung
 21****
Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer gem. §§ 249
bis 252, 255, 316a StGB
 2210**
Körperverletzung mit Todesfolge gem. §§ 227, 231 StGB
 222***
Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weibl.
Genitalien gem. §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
 233***
Erpresserischer Menschenraub gem. § 239a StGB
 234***
Geiselnahme gem. § 239b StGB
 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr gem. § 316c StGB
Die Fallzahlen für Sexualstraftaten werden anhand des Straftatenschlüssels 100000 "Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung" dargestellt.
In der PKS werden durch Gruppen begangene Straftaten der Gewaltkriminalität nicht gesondert
erhoben. Durch Gruppen begangene Sexualstraftaten werden in der PKS bei Vergewaltigung/sexuelle
Nötigung gesondert erfasst:

Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (durch Gruppen) gem. § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB
(Straftatenschlüssel 111200)

Vergewaltigung/sexuelle Nötigung durch Gruppen gem. § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB
(Straftatenschlüssel 111300)
21-03093
Seite 2 von 6
Rückschlüsse auf die Fallzahl der von tatverdächtigen männlichen Asylbewerbern begangenen hier
erfragten Straftaten sind nicht möglich, da zu jedem aufgeklärten Fall nur erfasst wird, dass
mindestens ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Die Anzahl der Tatverdächtigen wird in einer
von der Fallzählung getrennt erhobenen Tatverdächtigen-Tabelle in der PKS erfasst. Von daher sind
Angaben dazu, wie viele der erfassten tatverdächtigen männlichen Asylbewerber wie viele der
erfassten Straftaten (Fälle) begangen haben, nicht möglich.
In der PKS werden bei Tatverdächtigen u. a. die Nationalität, das Geschlecht und der Asylstatus
erfasst. Für Straftaten mit Opfererfassung wird u.a. das Geschlecht eines Opfers erfasst. Die
genannten Daten werden standardisiert in unterschiedlichen Tabellen ausgewertet. Eine verknüpfende
Auswertung im Sinne der Fragestellung ist standardisiert nicht vorhanden.
In der PKS wird der Aufenthaltsstatus Asylbewerber ausgewertet. Nach Wohnort wird nicht
differenziert. Angaben zu einem Status ehemaliger Hamburger Asylbewerber werden in der PKS nicht
erfasst. Das Herkunftsland von Tatverdächtigen ist in der PKS kein Erfassungskriterium und wird nicht
erhoben. Es wird lediglich die Nationalität des Tatverdächtigen erfasst.
Eine Zuordnung von weiblichen Opfern zu tatverdächtigen Asylbewerbern ist in der PKS nicht möglich.
Dargestellt werden kann nur, wie viele weibliche Personen Opfer einer Straftat geworden sind. Eine
Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung zu Asylbewerbern wird nicht erhoben.
Die räumliche Erfassung in der PKS erfolgt in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen. Nach Art der
Tatörtlichkeit wird nicht differenziert. Maßgeblich für die Erfassung von Straftaten in der PKS ist nicht
die Tatzeit (z.B. 31. Dezember 2015 / 1. Januar 2016) sondern der Zeitpunkt der Erfassung des Falls
in der PKS nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen.
Zur Beantwortung der Fragen wäre eine händische Auswertung sämtlicher Ermittlungsvorgänge und
Handakten der Polizei des erfragten Zeitraumes notwendig. Die Auswertung mehrerer hunderttausend
Vorgänge ist in der zur Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit
nicht möglich.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1.
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Männer in der Gruppe der in Hamburg jährlich
aufgenommenen Asylbewerber der Jahre 2011-2015? Bitte für jedes Jahr gesondert
angeben.
Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Jahr
Anteil der männlichen
Personen mit
Aufenthaltsgestattung in %
2011
65,9
2012
66,2
2013
64,0
2014
66,6
2015
68,8
(Quelle: Ausländerzentralregister; Stand: jeweils am 31.12.)
2.
3.
21-03093
Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Entwicklung von Gewalt- und
Sexualstraftaten gegen Frauen, verübt durch männliche Hamburger Asylbewerber oder
ehemalige männliche Hamburger Asylbewerber seit 2011? Bitte auch die Herkunftsländer
der straffällig gewordenen Asylbewerber angeben.
Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Entwicklung kollektiv begangener Gewaltund Sexualstraftaten gegen Frauen, verübt durch männliche Hamburger Asylbewerber
oder ehemalige männliche Hamburger Asylbewerber seit 2011? Bitte die Vorfälle aus der
Silvesternacht in Hamburg mit einbeziehen!
Seite 3 von 6
Für die Vergewaltigung und sexuelle Nötigung überfallartig durch Gruppen und ohne das Merkmal
„überfallartig“ durch Gruppen sind über alle Jahre sehr geringe Zahlen oder keine festgestellten
tatverdächtigen Asylbewerber geführt. So sind für den ersten Tatbestand nur für 2014 zwei
Tatverdächtige, für den zweiten Tatbestand nur 2011 ein Tatverdächtiger, 2013 fünf Tatverdächtige
Asylbewerber aufgeführt.
Bezüglich der Vorfälle in der Silvesternacht sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Mit Stand
2. Februar 2016 wurden folgende Straftaten angezeigt:






zwei Anzeigen (zwei Geschädigte) wegen Vergewaltigung,
187 Anzeigen (333 Geschädigte) wegen Beleidigung auf sexueller Basis/sexueller Nötigung,
31 Anzeigen (36 Geschädigte) wegen Beleidigung auf sexueller Basis/sexueller Nötigung und
anschließendem Diebstahl,
acht Anzeigen (neun Geschädigte) wegen Beleidigung auf sexueller Basis/sexueller Nötigung
und anschließendem Raub,
fünf Anzeigen (sechs Geschädigte) wegen Beleidigung auf sexueller Basis/sexueller
Nötigung sowie Körperverletzung,
drei Anzeigen (sieben Geschädigte) wegen sonstiger Fälle (kein Sexualdelikt).
Zur Koppelung der Daten „Asylbewerber“ und „Herkunftsland“ siehe Vorbemerkung.
Die Situation in Deutschland und auch in Hamburg war im Jahr 2015 von einem starken Anstieg und
Aufenthalt von Personen, die als Asylbewerber erfasst wurden, geprägt. Die Entwicklung der Zahlen
einzelner Deliktsbereiche in der Polizeilichen Kriminalstatistik spiegelt diesen Anstieg wieder, zum
Beispiel der festgestellten Tatverdächtigen im Erfassungsbereich „Gewaltkriminalität“. Ausgehend von
einem sehr niedrigen Zahlenniveau sind bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mehr
Tatverdächtige festgestellt worden, die ausländerrechtlich im Status Asylbewerber geführt wurden.
4.
Sollte der Senat keine konkreten Erkenntnisse zur Herkunft, dem Geschlecht und dem
Asylstatus straffällig gewordener Gewalt- und Sexualstraftäter gegen Frauen besitzen,
weil dies durch die Polizeistatistiken bislang nicht erfasst wurde, hält der Senat es aus
Gründen der besseren Ursachenerforschung und Kriminalitätsbekämpfung für sinnvoll,
die konkreten Daten über Herkunft, Geschlecht und Asylstatus von Gewalt- und
Sexualstraftaten gegen Frauen zukünftig zu erheben?
a)
Wenn ja, ab wann werden die Daten erhoben?
b)
Wenn nein, warum nicht?
c)
Wenn sich der Senat nicht damit befasst hat, betrachtet er die Befassung mit
diesem Sachverhalt als dringlich?
Ab dem Jahr 2016 erfolgt bei nichtdeutschen Tatverdächtigen bei der Erfassung in der PKS bezüglich
des Aufenthaltsstatus eine erweiterte Differenzierung nach folgenden Kategorien und Unterkategorien:
 Asylverfahren
o
Asylbewerber
o
International/national Schutzberechtigte (Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale
Abschiebungsverbote) und Asylberechtigte
 Duldung, Kontingentflüchtlinge
o
Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens) sowie
Kontingentflüchtlinge
Für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung besteht kein Bedarf für eine darüber hinausgehende
Auswertung und Verknüpfung von Daten. Für die operative Kriminalitätsbekämpfung wird auf interne
Lageauswertungen zurückgegriffen.
5.
21-03093
Integrationskonzepte sehen häufig vor, Migranten über Sprachkurse, dezentrale
Unterbringung, Beteiligung in Sport- oder Musikvereinen in die aufnehmende
Gesellschaft zu integrieren. Diese Maßnahmen können aber nicht das unausgewogene
Seite 4 von 6
Geschlechterverhältnis im Bereich der Gruppe der Asylzuwanderer beeinflussen. Sieht
der Senat im unausgewogenen Geschlechterverhältnis ein Problem für die Integration
und die Lebensqualität der überwiegend männlichen Asylbewerber?
a)
Wenn ja, welche Lösungsansätze werden hierfür diskutiert?
b)
Wenn nein, warum nicht?
c)
Wenn sich der Senat mit der Frage nicht befasst hat, sieht er dies zukünftig
als dringliche Aufgabe an?
Das Integrationsverständnis des Senats ist dem Integrationskonzept „Teilhabe, Interkulturelle Öffnung
und
Zusammenhalt“
zu
entnehmen,
siehe
hierzu
Drs.
20/7049
oder
http://www.hamburg.de/integration/service/115238/integrationskonzept/.
Soweit zielgruppenspezifische Ansätze erforderlich sind, um eine gleichberechtigte Teilhabe von
Männern und Frauen, Familien, Seniorinnen und Senioren usw. zu ermöglichen, wird bereits
entsprechend nach diesen Zielgruppen differenziert (z. B. Stärkung der Weiterbildung von Müttern mit
Migrationshintergrund, Abbau der Arbeitslosigkeit von ausländischen Frauen / Männern).
Darüber hinaus werden in allen Handlungsfeldern unabhängig von Zugangszahlen die Folgen einer
vielfältiger
werdenden
Gesellschaft
diskutiert;
dazu
gehören
u.a.
Themen
wie
„Geschlechtergerechtigkeit“ (siehe Drs. 20/7126) und „Inklusion“ (siehe Drs. 21/6337).
6.
Wird im Senat darüber diskutiert, sich dafür einzusetzen, die Hilfe für Flüchtlinge
vorzugsweise auf die Aufnahme von Familien, Frauen sowie älteren und kranken
Menschen zu konzentrieren?
a)
Wenn ja, warum?
b)
Wenn nein, warum nicht?
c)
Wenn der Senat sich nicht damit befasst hat, sieht er die Befassung damit als
dringlich an?
Nein. Unterstützung ist Flüchtlingen im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen zu gewähren.
Unterschiedliche Unterstützungsleistungen sind nur im Rahmen dieser gesetzlichen Regelungen
zulässig. Das Geschlecht ist dabei schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Artikel 3
Grundsetz kein zulässiges Kriterium.
7.
Bietet der Senat alleinstehenden männlichen Asylzuwanderern regelmäßig
Informationsveranstaltungen zu Rückkehrperspektiven in ihre Heimatländer oder
konkrete Gespräche zu spezifischen Rückkehrförderprogramme an?
a)
Wenn ja, wie regelmäßig finden diese Angebote statt?
b)
Sind diese Veranstaltungen und Beratungsgespräche für die Asylzuwanderer
obligatorisch?
c)
Wenn nein, warum nicht?
Hamburg beteiligt sich neben dem Bund und den anderen Ländern an den humanitären
Rückkehrprogrammen des „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany
(REAG)“ und des „Government Assisted Repatriation Programme (GARP)“ der Internationalen
Organisation für Migration (IOM). Hierbei handelt es sich um Programme zur Förderung der
freiwilligen Rückkehr von Asylsuchenden. Die Federführung für diese Programme hat der Bund.
Ergänzt werden diese Programme durch eine landeseigene Förderung zur Erleichterung der Rückkehr
der Betroffenen in ihr Heimatland oder zur Weiterwanderung in ein Drittland.
Die Beratung zur Förderung der freiwilligen Rückkehr führt in Hamburg zentral das Flüchtlingszentrum
(Träger ist die Zentrale Information und Beratung gGmbH) im Auftrag der Behörde für Arbeit, Soziales,
Familie und Integration durch. Hierbei handelt es sich um eine langjährig etablierte und fundierte
Beratung, die regelmäßig (täglich) angeboten wird. Dieses Beratungsangebot wird über verschiedene
Wege bekannt gemacht. U. a. besteht hierzu eine enge Zusammenarbeit mit den Erstaufnahme- und
Folgeunterkunftseinrichtungen für Flüchtlinge. Sofern ein Rückkehrwunsch gegenüber dem
Sozialmanagement der Betreiber dieser Unterkunftseinrichtungen oder gegenüber Behörden,
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie von Migrantenorganisationen geäußert wird, werden
21-03093
Seite 5 von 6
die Ratsuchenden zur Beratung an das Flüchtlingszentrum verwiesen. Im Übrigen erfolgt im Zuge
einer Vorsprache beim Einwohner-Zentralamt speziell eine Rückkehrberatung für Personen aus den
sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans. Alle Angebote stehen unabhängig vom jeweiligen
Geschlecht.
21-03093
Seite 6 von 6