Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/2980
21. Wahlperiode
02.02.16
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 25.01.16
und
Betr.:
Antwort des Senats
Sexualisierte Gewalt – Wie ist das Verhältnis von Anzeigen und Verurteilungen in Hamburg?
Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) weist
darauf hin, dass jede siebte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem
Leben schwere sexualisierte Gewalt erfahren hat. Dabei werden bei weitem
nicht alle Taten angezeigt. Frauen beklagen immer wieder die Retraumatisierung, die ein sich anschließendes Verfahren mit sich bringen kann. Nicht jede
Frau fühlt sich psychisch und physisch im Stande, ein Gerichtsverfahren
durchzustehen. Dies liegt nicht zuletzt an der Tatsache, dass das jetzige
Strafrecht nicht im Sinne der Betroffenen angelegt ist.
Laut bff liegt der Anteil der nicht angezeigten Fälle von sexualisierter Gewalt
zwischen 85 Prozent und 95 Prozent. Bezogen auf Hamburg hat die Beratungsstelle Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. aus diesen
Daten resümiert, dass circa 107.000 Frauen und Mädchen in der Freien und
Hansestadt leben (Zahlen aus 2012), die wenigstens einmal im Leben Opfer
strafrechtlich relevanter sexualisierter Gewalttaten wurden.
Hinzu kommt, dass nur ein geringer Teil der Anzeigen zu Anklageerhebung
und Verurteilung führt. So erlebten laut bff im Jahre 2012 nur 8,4 Prozent der
Frauen, die eine Straftat nach § 177 angezeigt haben, die Verurteilung des
Täters.
Ich frage den Senat:
1.
Wie viele Straftaten, die als Vergewaltigung/Nötigung (PKS 1110) angezeigt wurden, führten im Jahr 2015 zu Anklageerhebungen? Bitte nach
Geschlecht, Nationalität und Alter der Tatopfer und Tatverdächtigen auflisten.
2.
Wie viele der Anklageerhebungen nach §§ 177, 178, 179 und 240
Absatz 4 StGB führten im Jahr 2015 zu einem Verfahren? Bitte nach
Geschlecht, Nationalität und Alter der Tatopfer und Tatverdächtigen auflisten.
3.
Wie viele der Verfahren führten nach §§ 177, 178, 179 und 240 Absatz 4
StGB zu einer Verurteilung? Bitte nach Geschlecht, Nationalität und Alter
der Tatopfer und Tatverdächtigen auflisten.
Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen (PKS 1110) werden in der Regel bei der
Polizei angezeigt. Zur Verfügbarkeit und Aussagekraft der Daten der Polizeilichen
Kriminalitätsstatistik (PKS) für das Jahr 2015 sowie der Besonderheiten der Erhebung
wird auf die Drs. 21/2779 verwiesen. In der Anlage sind, wie in der Bezugsdrucksache, die Daten für den Zeitraum Januar bis September 2015 aufgeführt.
Drucksache 21/2980
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Hinsichtlich der Untergliederung nach Altersgruppen erfolgt die Auswertung bei Opfern
in der PKS standardmäßig nur jährlich. Auch Tatverdächtige nach Nationalitäten werden standardmäßig nur jährlich berechnet. Nationalitäten von Opfern werden in der
PKS nicht berechnet.
Um die Nationalitäten von Tatverdächtigen und Opfern sowie die Altersgruppen der
Opfer festzustellen, müsste das Fachkommissariat Sexualdelikte des Landeskriminalamtes (LKA 42) insgesamt 357 Ermittlungsvorgänge für den Zeitraum Januar bis September 2015 auswerten. Dies ist in der für die Beantwortung der Parlamentarischen
Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich
Die Anzahl der Anklageerhebungen seitens der Staatsanwaltschaft Hamburg im Jahr
2015 aufgrund einer Vergewaltigung beziehungsweise sexuellen Nötigung (§ 177
StGB) wird statistisch nicht gesondert erfasst. Auch die gerichtliche Verfahrensstatistik
liefert zu den erfragten Delikten keine Daten. Die bundeseinheitliche Strafverfolgungsstatistik für 2015 liegt voraussichtlich erst im August 2016 vor und wird lediglich Auskunft über Verurteilungen in der Aufteilung deutsche oder ausländische Täter geben.
Um dennoch zumindest näherungsweise die Fragen beantworten zu können ist eine
Auswertung des Aktenjahrgangs 2015 von Anklagen mit Tatvorwürfen § 177, 178, 179
und 240 Absatz 4 StGB aus dem bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingesetzten
Geschäftsstellen- und Aktenverwaltungsprogramm MESTA erfolgt.
Da dieses System nicht für Statistikzwecke konzipiert wurde, erfolgen die folgenden
Angaben mit Vorbehalt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Für die weitergehenden Fragen wurden diese Akten händisch ausgewertet, soweit sie im Geschäftsgang
der Gerichte und Staatsanwaltschaften verfügbar waren.
Dies vorangestellt ergeben sich folgende Teilergebnisse:
Es konnten 37 Anklageverfahren den erfragten Straftaten zugeordnet werden, von
denen sich 25 im gerichtlichen Verfahren befinden oder befanden, von denen neun
rechtskräftig abgeschlossen sind; davon acht mit einer Verurteilung und eines mit
Freispruch.
Für 25 dieser Verfahren können genauere Angaben zu den Tätern gemacht werden.
Sie sind alle männlich. Davon 15 Erwachsene, drei Heranwachsende und sieben
Jugendliche. 14 der Täter waren deutsch, vier türkisch, je zwei afghanisch, polnisch
und rumänisch und ein Täter war südafrikanisch.
In 23 dieser Verfahren sind genauere Angaben zu den 25 Opfern möglich. Von den
sämtlich weiblichen Opfern waren 14 Erwachsene, sieben Heranwachsende und vier
Jugendliche. 18 der Opfer waren deutsch, je zwei türkisch und polnisch und je eines
australisch, chilenisch und tschechisch.
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/2980
Anlage
Januar bis September 2015
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (PKS 1110)
Erfasste Fälle
aufgeklärte Fälle
absolut
relativ
94
63
67,0%
Tatverdächtige (TV)
TV insgesamt
davon nichtdeutsch
absolut
relativ
66
31
47,0%
TV nach Altersgruppen
TV insgesamt
Kinder
bis u 14 J.
Jugendliche
14 bis u 18 J.
0
Heranwachsende
18 bis u 21 J.
3
U 21
10
Erwachsene
ab 21 J.
13
gesamt
53
66
davon:
nichtdeutsche TV
Kinder
bis u 14 J.
Jugendliche
14 bis u 18 J.
0
Heranwachsende
18 bis u 21 J.
0
5
U 21
Erwachsene
ab 21 J.
5
gesamt
26
31
Opfer
insgesamt
männlich
95
weiblich
4
91
3