Vorgehen

BGK
SSPR
Vorgehen
SCHAFE
Moderhinke-Kontrollen
übrige Schweiz
Wie aus dem Artikel von G. Bearth (Seite 25)
hervorgeht, erfolgt die Moderhinke-Überwachung in den Kantonen Graubünden und
Glarus neu mit Unterstützung der neuen
Labormethode. Was bedeutet das nun für
Betriebe aus der übrigen Schweiz?
Betriebe, die in GR und GL sömmern
Betriebe, die ihre Tiere lediglich zur Sömmerung in die Kantone GR und GL verbringen
und deren Herden in der Moderhinke-Überwachung sind (d.h. ab 3. Sanierungsjahr),
haben zwei Möglichkeiten:
• Weiterhin Kontrolle jeder einzelnen Klaue
durch den Klauenkontrolleur, gemäss den
aktuellen Technischen Weisungen für das
Moderhinke-Sanierungsprogramm des
BGK.
• Risikobasierte Klauenkontrolle, d.h.
Kontrolle und Entnahme von Tupferproben
von 16-30 Tieren je Herde. Die neue
Methode bedeutet eine Arbeitserleichterung vor allem für Tierhalter mit grossen
Herden. Zudem bietet der Labortest eine
höhere Sicherheit, da infizierte Tiere bereits
entdeckt werden, bevor die typischen
Symptome von Moderhinke sichtbar sind.
Die Beurteilung der Herde im Auslauf
sowie die Auswahl der Tiere, die kontrolliert und beprobt werden, erfolgt durch
den Klauenkontrolleur. Die Kosten für die
Laboranalyse übernimmt im Jahr 2016 der
BGK. Die Portokosten für den Probenversand wird der Kontrolleur dem Tierhalter
mit dem Aufwand für die Kontrolltätigkeit
verrechnen.
Teilen Sie dem Kontrolleur bei der Fixierung
des Kontrolltermins mit, wie viele Tiere Ihre
Herde zählt, wo gesömmert wird und welche
Kontrollmethode Sie bevorzugen. Mit diesen
Angaben kann der Kontrolleur das notwendige Material termingerecht bereithalten.
Bitte erkundigen Sie sich beim Alpverantwortlichen, ob unter Umständen eine risikobasierte Kontrolle verlangt wird.
Anders als in den Kantonen Graubünden und
Glarus müssen Betriebe aus den übrigen
Kantonen, welche in den Kantonen GR oder
GL sömmern, jährlich kontrolliert werden.
Der BGK stellt aufgrund der Tierliste resp. des
negativen Laborresultates weiterhin die
Bestätigung «anerkannt Moderhinke-freier
Bestand» aus.
Betriebe in den ersten beiden Sanierungsjahren haben ebenfalls die Möglichkeit, nach
einer ersten Klauenkontrolle des gesamten
Bestandes die zweite Kontrolle mittels Tupferproben durchzuführen.
Betriebe, die nicht in
GR und GL sömmern
Herden, die 2016 nicht in einem der beiden
erwähnten Kantone sömmern, machen
weiterhin die klassischen Klauenkontrollen
der gesamten Herde je nach Sanierungsjahr,
d.h. Kontrolle aller Klauen jedes einzelnen
Tieres ohne Tupferproben.
Wo können Tupferproben ebenfalls
eingesetzt werden?
Tupferproben können als Kontrollinstrument
eingesetzt werden. Beispielsweise
• beim Tierzukauf
• bei unklaren klinischen Anzeichen
• beim Abschluss der Sanierung einer Herde,
auch nach Reinfektionen
Die Laborkosten gehen in diesen Fällen zu
Lasten des Tierhalters.
Rita Lüchinger
1/2 | 2016
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