BGK SSPR Vorgehen SCHAFE Moderhinke-Kontrollen übrige Schweiz Wie aus dem Artikel von G. Bearth (Seite 25) hervorgeht, erfolgt die Moderhinke-Überwachung in den Kantonen Graubünden und Glarus neu mit Unterstützung der neuen Labormethode. Was bedeutet das nun für Betriebe aus der übrigen Schweiz? Betriebe, die in GR und GL sömmern Betriebe, die ihre Tiere lediglich zur Sömmerung in die Kantone GR und GL verbringen und deren Herden in der Moderhinke-Überwachung sind (d.h. ab 3. Sanierungsjahr), haben zwei Möglichkeiten: • Weiterhin Kontrolle jeder einzelnen Klaue durch den Klauenkontrolleur, gemäss den aktuellen Technischen Weisungen für das Moderhinke-Sanierungsprogramm des BGK. • Risikobasierte Klauenkontrolle, d.h. Kontrolle und Entnahme von Tupferproben von 16-30 Tieren je Herde. Die neue Methode bedeutet eine Arbeitserleichterung vor allem für Tierhalter mit grossen Herden. Zudem bietet der Labortest eine höhere Sicherheit, da infizierte Tiere bereits entdeckt werden, bevor die typischen Symptome von Moderhinke sichtbar sind. Die Beurteilung der Herde im Auslauf sowie die Auswahl der Tiere, die kontrolliert und beprobt werden, erfolgt durch den Klauenkontrolleur. Die Kosten für die Laboranalyse übernimmt im Jahr 2016 der BGK. Die Portokosten für den Probenversand wird der Kontrolleur dem Tierhalter mit dem Aufwand für die Kontrolltätigkeit verrechnen. Teilen Sie dem Kontrolleur bei der Fixierung des Kontrolltermins mit, wie viele Tiere Ihre Herde zählt, wo gesömmert wird und welche Kontrollmethode Sie bevorzugen. Mit diesen Angaben kann der Kontrolleur das notwendige Material termingerecht bereithalten. Bitte erkundigen Sie sich beim Alpverantwortlichen, ob unter Umständen eine risikobasierte Kontrolle verlangt wird. Anders als in den Kantonen Graubünden und Glarus müssen Betriebe aus den übrigen Kantonen, welche in den Kantonen GR oder GL sömmern, jährlich kontrolliert werden. Der BGK stellt aufgrund der Tierliste resp. des negativen Laborresultates weiterhin die Bestätigung «anerkannt Moderhinke-freier Bestand» aus. Betriebe in den ersten beiden Sanierungsjahren haben ebenfalls die Möglichkeit, nach einer ersten Klauenkontrolle des gesamten Bestandes die zweite Kontrolle mittels Tupferproben durchzuführen. Betriebe, die nicht in GR und GL sömmern Herden, die 2016 nicht in einem der beiden erwähnten Kantone sömmern, machen weiterhin die klassischen Klauenkontrollen der gesamten Herde je nach Sanierungsjahr, d.h. Kontrolle aller Klauen jedes einzelnen Tieres ohne Tupferproben. Wo können Tupferproben ebenfalls eingesetzt werden? Tupferproben können als Kontrollinstrument eingesetzt werden. Beispielsweise • beim Tierzukauf • bei unklaren klinischen Anzeichen • beim Abschluss der Sanierung einer Herde, auch nach Reinfektionen Die Laborkosten gehen in diesen Fällen zu Lasten des Tierhalters. Rita Lüchinger 1/2 | 2016 29
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