Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramm für Ziegen

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Ziegen
Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramm für Ziegen
Ziel des Programms
Das Programm soll es mit Pseudotuberkulose befallenen Betrieben ermöglichen, den
Betrieb zu sanieren und danach frei von Pseudotuberkulose zu bleiben.
Bedingungen für die Teilnahme
Das Programm steht Betrieben zur Verfügung, die sich verpflichten, die im Labor als positiv
befundenen Tiere zu schlachten. Ein Weiterverkauf ist nur zur Schlachtung erlaubt. Im
Weiteren verpflichten sich die Betriebe, den Tierverkehr auf das wesentliche zu begrenzen.
Erlaubt bleibt der Kauf von Böcken. Nicht erlaubt ist das Weiden oder die Alpung der Tiere
zusammen mit nicht sanierten Tieren.
Beginn des Programms
Wer sich für das Programm interessiert, meldet sein Interesse der Sektion Ziegen. Diese
entscheidet, ob eine Sanierung aus der Sicht des BGK erfolgversprechend ist. Bei Bedarf
wird sie die notwendigen Abklärungen anordnen. Darauf sendet sie dem interessierten
Betrieb einen Pseudotuberkulose-Sanierungsvertrag, der die Rechte und Pflichten beider
Seiten regelt. Ist der unterzeichnete Vertrag beim BGK eingetroffen, kann die Sanierung
beginnen.
Sanierung
Der Betrieb lässt von seinem Tierarzt allen Tieren Blut nehmen. Dieses Blut muss frisch an
den BGK gesandt werden, der es verarbeitet und ins Labor sendet. Liegt das Laborresultat
vor, bespricht der BGK mit dem Betrieb das weitere Vorgehen (sofortige Ausmerzung der
positiven Tiere oder sofortige Separierung und Ausmerzung zu einem späteren Zeitpunkt). 1
Jahr nach der Ausmerzung der positiven Tiere findet eine zweite Blutuntersuchung statt.
Sind alle Tiere negativ, gilt der Bestand als saniert. Andernfalls muss über das weitere
Vorgehen entschieden werden. Normalerweise bedeutet dies die sofortige Schlachtung der
positiven Tiere und eine erneute Blutuntersuchung nach einem Jahr.
Sobald alle Tiere im Bluttest ein negatives Resultat aufweisen, erhält der Betrieb den Status
„serologisch Pseudotuberkulose-frei“. Um diesen Status zu bewahren, kann der Betrieb dem
BGK in den folgenden zwei Jahren den Tierverkehr mittels Fragebogen melden und jeweils
im dritten Jahr wieder eine Blutuntersuchung durchführen.
Kosten der Sanierung
Die Blutentnahmen durch den Tierarzt und das Einsenden der Blutproben an den BGK
gehen zu Lasten des Betriebes.
Der BGK übernimmt die Kosten der Verarbeitung, der Spedition ins Labor und den grössten
Teil der Laborkosten.
Der BGK stellt dem Betrieb pro Jahr Fr.10.00 für das Programm sowie einen Selbstbehalt
von Fr. 4.00 pro Blutprobe in Rechnung.
Betriebe, die sich nicht an die Bedingungen des Pseudotuberkulose-Sanierungsvertrages
halten, müssen den vom BGK während der Sanierung bezahlten Laborkostenanteil
zurückerstatten.
Beratungs- und
Gesundheitsdienst für
Kleinwiederkäuer BGK
Service consultatif
et sanitaire pour
petits ruminants SSPR
Servicio consultativo
e sanitario per
Piccolo ruminanti SSPR
Servetsch consultativ
e sanitar da pitschens
remagliaders SSPR