Radolfzell, 31.08.2015 Abteilung Landschaft und Gewässer We Stellungnahme der Abteilung Landschaft und Gewässer zum geplanten Gewerbegebiet „Kreuzbühl“, Radolfzell – Ortsteil Böhringen Abbildung 1: Ansicht der Fläche von Nordosten Schutzgut Biotope/ Arten/ Biologische Vielfalt Neben den bestehenden Höfen bzw. Wohngebäuden und den zugehörigen Freiflächen wird das Plangebiet von intensiver Landwirtschaft (Maisanbau) dominiert. Im Südwesten befindet sich eine kleine Grünfläche mit alten Streuobstbäumen. Gehölze, welche unter die Baumschutzsatzung der Stadt Radolfzell fallen, sind einzeln verstreut über das Gelände und im Randbereich der bestehenden Bebauung zu finden. Im weiteren Verfahren muss daher eine ausführliche Baumbilanz erstellt werden. Abbildung 2: Übersicht Plangebiet + Landwirtschaft (nicht genordet) Obwohl die Fläche durch intensive Landwirtschaft geprägt und somit vorbelastet ist, bestehen vor allem in Form der Gehölzstrukturen möglicherweise Lebensräume von niedriger bis mittlerer Bedeutung. Im Zuge der weiteren Planungen müssen die Biotoptypen daher kartiert und hinsichtlich ihrer Bedeutung beurteilt werden. Die Auswirkungen (Erheblichkeit) des Vorhabens hängen davon ab, ob bestehende Lebensraumstrukturen zum Erhalt festgesetzt werden und wie umfangreich Bodenbearbeitung und Versiegelung stattfinden. Eine erste Begehung des Areals ergab keine Anhaltspunkte für das Vorkommen schutzwürdiger Arten (Fauna + Flora) mit unmittelbarer Bedeutung für den Artenschutz. Die Ausprägung der Fläche lässt neben den vorhandenen Gehölzen nur wenige Habitatstrukturen erwarten. Dennoch sollte vor allem in Bezug auf die Avifauna eine Artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden, um Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auszuschließen. Abbildung 3: An das Plangebiet angrenzende, geschützte Biotope Geschützte Biotope finden sich nicht auf der Fläche, jedoch in direktem Anschluss. Weitere Schutzgebietskategorien (Natur-, Landschafts-, Wasserschutzgebiet, FFHGebiet, SPAs und Naturdenkmale) sind durch das Vorhaben ebenfalls nicht betroffen. Schutzgut Boden Um den Eingriff in das Schutzgut Boden quantifizieren zu können, muss die funktionale Leistungsfähigkeit des Bodens bewertet werden. Zu diesem Zweck wird die Erfüllung folgender Bodenfunktionen herangezogen. NV AW FP NB = Sonderstandort für natürliche Vegetation = Ausgleichskörper für Wasserkreislauf = Filter und Puffer für Schadstoffe = Natürliche Bodenfruchtbarkeit Erreicht die Bodenfunktion NV „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch), wird der Boden bei der Gesamtbewertung in die Wertstufe 4 eingestuft. In allen anderen Fällen wird die Wertstufe des Bodens über das arithmetische Mittel der Bewertungsklassen für die anderen drei Bodenfunktionen ermittelt. Die Bodenfunktion NV wird dann nicht einbezogen. Erfüllung der Bodenfunktionen: (0=keine; 1=gering; 2=mittel; 3=hoch; 4=sehr hoch) Ca. 80% der Planungsfläche erreichen ein arithmetisches Mittel von 3,66 (NV 2, AW 4, FP 4, NB 3) und 20% ein arithmetisches Mittel von 3,33 (NV 2, AW 3, FP 4, NB 3). Die Erfüllung der Bodenfunktionen ist somit auf dem gesamten Gebiet „hoch“. Gegenüber Versiegelung und Verdichtung ist das Schutzgut Boden sehr empfindlich. Aufgrund der zu erwartenden Bebauung bzw. Flächenversiegelung ist daher mit erheblichen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu rechnen. Schutzgut Wasser Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Die Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungs- und Wasserrückhaltefunktion hängt vom Grad der Versiegelung ab und ist erst abschätzbar, wenn weitere Informationen zur Überplanung der Fläche vorliegen. Aufgrund der hohen Filter- und Pufferfähigkeit des Bodens im Planungsraum ist jedoch von einer geringen Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen zu rechnen. Eine reduzierte Versiegelung durch Verwendung offenporiger Beläge bei Parkflächen und Zufahrten mindert in jedem Fall negative Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser. Schutzgut Klima Das geplante Vorhaben hat möglicherweise negative Auswirkungen auf das Lokalklima und die Luftqualität. Die zu erwartende Neuversiegelung kann beispielsweise zu einer geringen Aufheizung des Lokalklimas führen. Die Erheblichkeit der Auswirkungen hängt jedoch primär von der Art der angesiedelten Betriebe und deren Anlagen ab. Im Zuge der weiteren Verfahrensschritte muss die Relevanz des Plangebietes bezüglich Kaltluftabfluss und Kaltluft- und Frischluftproduktion untersucht werden. Aus energetischen Gründen sollten grundsätzlich nur insektenfreundliche LEDLeuchtmittel im Außenbereich zum Einsatz kommen. Schutzgut Landschaft (Landschafts- und Ortsbild) Das Gelände liegt am nord-westlichen Ortsausgang der Stadt Radolfzell Richtung Steißlingen (Ortseingangssituation). Von der Straße Richtung Osten fällt das Gelände ab. Die Bedeutung des Geländes für die Naherholung der Anlieger ist als gering einzustufen. Durch das geplante Vorhaben wird die Landschaft durch bauliche Anlagen überprägt. Eine umfassende Eingrünung des Geländes im Norden und Süd-Westen kann die Auswirkungen auf das Landschaftsbild minimieren. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Ortseingangssituation zu legen. Aufgrund der Exposition des Geländes ist eine Eingrünung der östlichen Grenze jedoch nicht ausreichend, um alle Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Landschaft zu kompensieren. Eine abschließende Bewertung kann erst formuliert werden, wenn Bauart und Anzahl der Gebäude festgelegt sind. Schutzgut Mensch (Immissionsschutz/ Gesundheit) Die geplante Maßnahme hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, da in direkter Umgebung keine Wohngebiete liegen. Kultur- und Sachgüter Es befinden sich keine erhaltenswerten Kulturgüter innerhalb des Geltungsbereiches. Die Fläche selbst ist als Sachgut mit Bedeutung für die Landwirtschaft zu sehen und geht im Falle einer Umsetzung verloren. Eine Definition der zu erwartenden Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Abteilung Landschaft und Gewässer Stephan Wenning
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