Radolfzell, 31.08.2015 Abteilung Landschaft und Gewässer We

Radolfzell, 31.08.2015
Abteilung Landschaft und Gewässer We
Stellungnahme der Abteilung Landschaft und Gewässer zum geplanten
Gewerbegebiet „Kreuzbühl“, Radolfzell – Ortsteil Böhringen
Abbildung 1: Ansicht der Fläche von Nordosten
Schutzgut Biotope/ Arten/ Biologische Vielfalt
Neben den bestehenden Höfen bzw. Wohngebäuden und den zugehörigen
Freiflächen wird das Plangebiet von intensiver Landwirtschaft (Maisanbau) dominiert.
Im Südwesten befindet sich eine kleine Grünfläche mit alten Streuobstbäumen.
Gehölze, welche unter die Baumschutzsatzung der Stadt Radolfzell fallen, sind
einzeln verstreut über das Gelände und im Randbereich der bestehenden Bebauung
zu finden. Im weiteren Verfahren muss daher eine ausführliche Baumbilanz erstellt
werden.
Abbildung 2: Übersicht Plangebiet + Landwirtschaft (nicht genordet)
Obwohl die Fläche durch intensive Landwirtschaft geprägt und somit vorbelastet ist,
bestehen vor allem in Form der Gehölzstrukturen möglicherweise Lebensräume von
niedriger bis mittlerer Bedeutung. Im Zuge der weiteren Planungen müssen die
Biotoptypen daher kartiert und hinsichtlich ihrer Bedeutung beurteilt werden. Die
Auswirkungen (Erheblichkeit) des Vorhabens hängen davon ab, ob bestehende
Lebensraumstrukturen zum Erhalt festgesetzt werden und wie umfangreich
Bodenbearbeitung und Versiegelung stattfinden.
Eine erste Begehung des Areals ergab keine Anhaltspunkte für das Vorkommen
schutzwürdiger Arten (Fauna + Flora) mit unmittelbarer Bedeutung für den
Artenschutz. Die Ausprägung der Fläche lässt neben den vorhandenen Gehölzen
nur wenige Habitatstrukturen erwarten. Dennoch sollte vor allem in Bezug auf die
Avifauna eine Artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden, um
Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auszuschließen.
Abbildung 3: An das Plangebiet angrenzende, geschützte Biotope
Geschützte Biotope finden sich nicht auf der Fläche, jedoch in direktem Anschluss.
Weitere Schutzgebietskategorien (Natur-, Landschafts-, Wasserschutzgebiet, FFHGebiet, SPAs und Naturdenkmale) sind durch das Vorhaben ebenfalls nicht betroffen.
Schutzgut Boden
Um den Eingriff in das Schutzgut Boden quantifizieren zu können, muss die
funktionale Leistungsfähigkeit des Bodens bewertet werden. Zu diesem Zweck wird
die Erfüllung folgender Bodenfunktionen herangezogen.
NV
AW
FP
NB
= Sonderstandort für natürliche Vegetation
= Ausgleichskörper für Wasserkreislauf
= Filter und Puffer für Schadstoffe
= Natürliche Bodenfruchtbarkeit
Erreicht die Bodenfunktion NV „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ die
Bewertungsklasse 4 (sehr hoch), wird der Boden bei der Gesamtbewertung in die
Wertstufe 4 eingestuft. In allen anderen Fällen wird die Wertstufe des Bodens über
das arithmetische Mittel der Bewertungsklassen für die anderen drei Bodenfunktionen
ermittelt. Die Bodenfunktion NV wird dann nicht einbezogen.
Erfüllung der Bodenfunktionen: (0=keine; 1=gering; 2=mittel; 3=hoch; 4=sehr hoch)
Ca. 80% der Planungsfläche erreichen ein arithmetisches Mittel von 3,66 (NV 2, AW
4, FP 4, NB 3) und 20% ein arithmetisches Mittel von 3,33 (NV 2, AW 3, FP 4, NB 3).
Die Erfüllung der Bodenfunktionen ist somit auf dem gesamten Gebiet „hoch“.
Gegenüber Versiegelung und Verdichtung ist das Schutzgut Boden sehr empfindlich.
Aufgrund der zu erwartenden Bebauung bzw. Flächenversiegelung ist daher mit
erheblichen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu rechnen.
Schutzgut Wasser
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Die
Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungs- und Wasserrückhaltefunktion hängt
vom Grad der Versiegelung ab und ist erst abschätzbar, wenn weitere Informationen
zur Überplanung der Fläche vorliegen. Aufgrund der hohen Filter- und Pufferfähigkeit
des Bodens im Planungsraum ist jedoch von einer geringen Empfindlichkeit des
Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen zu rechnen.
Eine reduzierte Versiegelung durch Verwendung offenporiger Beläge bei Parkflächen
und Zufahrten mindert in jedem Fall negative Auswirkungen des Vorhabens auf das
Schutzgut Wasser.
Schutzgut Klima
Das geplante Vorhaben hat möglicherweise negative Auswirkungen auf das
Lokalklima und die Luftqualität. Die zu erwartende Neuversiegelung kann
beispielsweise zu einer geringen Aufheizung des Lokalklimas führen. Die
Erheblichkeit der Auswirkungen hängt jedoch primär von der Art der angesiedelten
Betriebe und deren Anlagen ab. Im Zuge der weiteren Verfahrensschritte muss die
Relevanz des Plangebietes bezüglich Kaltluftabfluss und Kaltluft- und
Frischluftproduktion untersucht werden.
Aus energetischen Gründen sollten grundsätzlich nur insektenfreundliche LEDLeuchtmittel im Außenbereich zum Einsatz kommen.
Schutzgut Landschaft (Landschafts- und Ortsbild)
Das Gelände liegt am nord-westlichen Ortsausgang der Stadt Radolfzell Richtung
Steißlingen (Ortseingangssituation). Von der Straße Richtung Osten fällt das Gelände
ab. Die Bedeutung des Geländes für die Naherholung der Anlieger ist als gering
einzustufen.
Durch das geplante Vorhaben wird die Landschaft durch bauliche Anlagen überprägt.
Eine umfassende Eingrünung des Geländes im Norden und Süd-Westen kann die
Auswirkungen auf das Landschaftsbild minimieren. Besonderes Augenmerk ist dabei
auf die Ortseingangssituation zu legen. Aufgrund der Exposition des Geländes ist
eine Eingrünung der östlichen Grenze jedoch nicht ausreichend, um alle
Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Landschaft zu kompensieren. Eine
abschließende Bewertung kann erst formuliert werden, wenn Bauart und Anzahl der
Gebäude festgelegt sind.
Schutzgut Mensch (Immissionsschutz/ Gesundheit)
Die geplante Maßnahme hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit, da in direkter Umgebung keine Wohngebiete liegen.
Kultur- und Sachgüter
Es befinden sich keine erhaltenswerten Kulturgüter innerhalb des Geltungsbereiches.
Die Fläche selbst ist als Sachgut mit Bedeutung für die Landwirtschaft zu sehen und
geht im Falle einer Umsetzung verloren.
Eine Definition der zu erwartenden Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen ist
zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Abteilung Landschaft und Gewässer
Stephan Wenning