Toitenwinkel Südlich der Pappelallee

Onlinedatum: 15.02.2016
Auslegung des Bebauungsplans “Toitenwinkel Südlich der Pappelallee“
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 14.W.184 “Toitenwinkel Südlich der Pappelallee“
begrenzt:
- im Norden: durch die Straße Pappelallee,
- im Osten: durch die Straße am Fasanenholz,
- im Süden: durch Parkanlage und die gedachte Verlängerung des südlichen Abschnitts der
Straße Am Fasanenholz in westliche Richtung,
- im Westen: durch die Straßenbahnwendeschleife Hafenallee.
(siehe Übersichtsplan)
Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in ihrer Sitzung am 20. Januar 2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der
Begründung dazu, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen
vom 15.02.2016 bis zum 18.03.2016
im Haus des Bauens und der Umwelt, Holbeinplatz 14, Foyer der 6. Etage,
zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch, 8.00 bis 12.00 und 13.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Im Rahmen des Umweltberichtes und des Grünordnungsplanes:
• Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit
Erholungsfunktion, Lärmbelästigung durch Verkehr
• Schutzgut Boden
Versiegelungsgrad, Vorbelastungen, Geologischer Untergrund/Bodenaufbau
• Schutzgut Wasser
Planauswirkung auf das Grundwasser und das Niederschlagswasser
• Schutzgut Klima
Lokalklima Bestand-Planung, Klimaschutz und Klimaanpassung
• Schutzgut Luft
Luftqualität unter Bezugnahme auf das Umweltqualitätszielkonzept der HRO
• Schutzgut Landschaftsbild/ Ortsbild
Vorprägung, Planauswirkung
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• Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
Biotoptypenkartierung, Faunistische Kartierung zum Bestand an Brutvögeln, Planauswirkung, kein Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG
• Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Voruntersuchung bzgl. des Verdachts auf vorhandene Bodendenkmäler
• Wechselwirkungen
Keine umweltrelevanten Wechselwirkungen
Umweltrelevante Gutachten und Stellungnahmen:
• Grünordnungsplan, Stand 13.03.2015 (Büro Katrin Kröber, Garten- und Landschaftsarchitektur)
• Schallimmissionsprognose, Stand 03.12.2014 (Büro KOHLEN & WENDLANDT,
Applikationszentrum Akustik, Ingenieurbüro für Lärmbekämpfung und Schallschutz,
Rostock)
• Abschlussbericht zur archäologischen Voruntersuchung im Bereich des Vorhabens
„Hansestadt Rostock, B-Plan Nr. 14W.184 Toitenwinkel Südliche Pappelallee“, Stand
Mai 2015 (Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern)
• Stellungnahmen zu den Schutzgütern Bevölkerung und Gesundheit, Tiere, Pflanzen
und biologische Vielfalt sowie Kultur- und Sachgüter
==> Hansestadt Rostock, Amt für Umweltschatz (30.01.2015)
==> Hansestadt Rostock, Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege
(28.10.2014)
==> Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (28.10.2014)
Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Anregungen schriftlich abgegeben
oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Adressen
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
Sachbearbeiter
Wiersch Hartmut
Neuer Markt 3
18055Rostock
Zimmer: 219
Telefon: 0381-381-6161
Telefax: 0381-381-6901
E-Mail: [email protected]
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